Architekt bestellt falsche Haustür, wer kommt für den Fehler auf!

Diskutiere Architekt bestellt falsche Haustür, wer kommt für den Fehler auf! im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten, ich bin gerade verzweifelt und brauche eure Hilfe. Unser Architekt hat im Leistungsverzeichnis eine falsche Haustür...

  1. #1 Exilsachse, 13.06.2012
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    Hallo liebe Experten,
    ich bin gerade verzweifelt und brauche eure Hilfe.

    Unser Architekt hat im Leistungsverzeichnis eine falsche Haustür ausgeschrieben. Konkret ist die Glasausschnittgröße und die Art des Glases falsch.

    Unser Architekt hat uns damals per E-Mail zwei Varianten gezeichnet und gefragt welche Ausschnittsvariante und welches Glas wir haben wir wollen. Wir haben unsere Auswahl getroffen und schriftlich an den Architekten (per E-Mail) kommuniziert. Er hat im LV jedoch genau die falschen Varianten ausgeschrieben. Da wir die LV's nie zu Gesicht bekommen/ bekommen haben ist uns dieser Fehler natürlich nicht aufgefallen. Erst gestern nach dem Einbau ist uns der Fehler aufgefallen. Der Architekt behauptet jetzt, dass unser nachträglicher Änderungswunsch nie bei ihm im Büro an den Fensterbauer weitergeleitet wurde, weil es angeblich eine nachträgliche Änderung von uns wäre.

    Dabei hat er uns per E-Mail gefragt welche Variante wir wollen und wir haben ganz klar und deutlich zurück geantwortet. Er schlägt jetzt vor, dass die Scheibe auf unsere Kosten ausgetauscht werden kann bzw. wir eine Folie drauf kleben.

    Ich sehe jedoch nicht ein warum, ich seinen Fehler ausbügeln soll. Ich mag nicht mit einem ungewünschten Glasausschnitt leben müssen und dann noch die Mehrkosten für die satinierte Scheibe zahlen müssen.

    Kann mir jemand sagen wie hierzu die Rechtslage ist? Uns wäre der Fehler sicherlich aufgefallen, wenn der Architekt uns das LV geschickt hätte, aber das hat er nie getan. Trifft uns also eine Mitschuld wegen Unwissenheit.

    Danke und nette Grüße,
    Exilsachse
     
  2. Julius

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    Wenn der Architekt - hatte er hierzu überhaupt eine Vollmacht von Euch?
     
  3. ktown

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    Der Architekt hätte die Tür, nach seiner Aussage, überhaupt nicht ausschreiben dürfen. Wenn er zwei Varianten an sie weitergegeben hatte und, seiner Meinung nach, noch keine Entscheidung gefällt wurde, dann steht diese noch aus und er hat eigenmächtig eine Variante vorgegeben. Somit trägt er das Risiko einer fehlerhaften Bestellung.
    Da bei einer Ausschreibung eigentlich noch die Submission und Wertungsphase nachfolgen, hätte er spätestens da seinen Fehler ausbügeln können.
     
  4. #4 Exilsachse, 13.06.2012
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    Also es gab für jedes Gewerk also auch für Fenster und Haustür einen sogenannten Gewerksvertrag. Der wurde vom Fensterbauer, vom Architekten und von uns unterschrieben. In diesem Vertrag wird aber nur auf das LV (was ja in unserem Fall falsch war und wir nie zu Gesicht bekommen haben) referenziert.
     
  5. #5 Thomas B, 13.06.2012
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    Wenn es 2 varianten zur Auswahl gab, dann kann man wohl kaum von einem "Änderungswunsch" sprechen. ich nehem mal an, daß diese mails noch irgendwo archiviert wurden? Wenn JA, dann dem Planer dies zeigen und bitten es entsprechend derFestlegung ausführen zu lassen (= Austausch der Tür).

    Thomas
     
  6. #6 Exilsachse, 13.06.2012
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    Vielleicht noch mal zur Verdeutlichung wie das ganze damals abgelaufen ist, nicht das ich evtl. die falschen Fachbegriffe verwende. Architekt hat Fenster und Haustür mit Alternativpositionen ausgeschrieben, also einmal graue Fenster und weiße Fenster und dann halt die zwei Türvarianten. Nachdem sichd ann ein Handwerker und die zugehörigen Preise für die Positionen herauskristalliert hatten, haben wir uns für einen Handwerker entschieden. Diesem Handwerker musste der Architekt natürlich noch mitteilen, welche Fensterfarbe (das hat geklappt) und welche Haustürvariante wir konkret haben wollen (das ist schief gegangen). Wir haben nie direkt irgendwas mit dem Handwerker ausgemacht/ kommuniziert, vielleicht unser Fehler?

    Jetzt ist jedenfalls die falsche Tür drin und der Architekt behauptet es wäre ein nachträglicher Änderungswunsch, der ihm nicht bewusst war und wir sollen auf den Kosten sitzen bleiben.
     
  7. #7 Exilsachse, 13.06.2012
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    Ja wir haben natürlich alle Mails noch archiviert und da steht auch ganz klar, Variante 1 mit satinierten Glas. Diese E-Mail habe ich ihm auch schon mal weitergeleitet, aber er redet trotzdem von einem nachträglichen Änderungswunsch und sagt halt jetzt, dass wir das Glas einfach mit einer Folie bekleben lassen sollen. Er sieht nicht ein, dass ihm ein Fehler passiert ist und ich bin eigentlich nicht bereit für eine falsche, ungewollte Tür zu bezahlen.
     
  8. #8 Thomas B, 13.06.2012
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    Wo ist das Problem. Architekt hat's wohl vergeigt. Gibt es diese Mail noch?
     
  9. #9 Thomas B, 13.06.2012
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    Wir reden alo nur über den Austausch des Glases? Wir reden also über -sagen wir mal- 150 - 300 EUR???

    Im Zweifelsfall das Honorar um den Betrag kürzen. Ende und Aus.
     
  10. #10 Thomas B, 13.06.2012
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    ...so was Ähnliches ist mir auch schon mal passiert. Hatte bei der Angabe einer Farbe für eine Fassade einen Zahlendreher drin. Sah dann merkwürdig aus und entsprach nicht so ganz den Wünschen der Bauherren. Mußte ich dann augf meine Kosten nochmals streichen lassen. Fehler pasieren halt.

    Hier scheint es ja ganz klar zu sein.

    Zudem: Wieso überhaupt "Änderungswunsch"? Ein eher unpassendes Wort beim Bauen mit Architekt. Oder ist's doch eher der Architekt eines GU?
     
  11. #11 Gast036816, 13.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der architekt hat doch sicher eine haftpflichtversicherung. die müsste den worst case - austausch - tragen.

    wenn der architekt euch nicht einmal die leistungsbeschreibung übergibt, der vertrag wird unterschrieben, basis des vertrags ist das leistungsverzeichnis, dann frage ich mich, was der kollege dort so treibt - bauen im nebel - sage ich mal. verdächtig undurchsichtig.
     
  12. #12 Thomas B, 13.06.2012
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    Naja, Norbert, wenn es wirklich nur um die Glasscheibe geht, die wird sicher nur einen Bruchteil der Selbstbeteiligung der versicherung kosten. Und überhaupt: was regt sich der Kollege auf. Falsch gemachht, Pech gehabt...kostet halt ein par Hunnis. Ärgerlich, klar, aber schlimm ist das doch nun wirklich nicht..............
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 13.06.2012
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    Wenn das mit den e-mails zeitlich nachvollziehbar ist (idealerweise stand in der mail noch mehr drin, worauf er dann geantwortet hat), dann hat der Kollege zu zahlen.

    Genau die Nummer mit den Alternativposition ist mir auch schn passiert. 2 Sorten Dachziegel. Allerdings war der Bauherr am Ende nur mit dem Preis nicht einverstanden, mit dem Ziegel schon. (weil am Ende vom Geld noch so viel Haus über war).
    Aber der Deckel war meiner - so what.
     
  14. #14 ManfredH, 13.06.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Haftpflichtversicherung?
    Ich denke mal, wenn der Schaden tatsächlich kostenmässig nur in der Grössenordnung eines Scheibenaustausches liegt, dann fällt das wohl unter Selbstbeteiligung.
    Bzw. wenn es tatsächlich durch die Versicherung reguliert werden sollte, dann sollte der Archi erst mal prüfen, ob das nicht vielleicht eine Beitragserhöhung bzw. Reduzierung des SFR nach sich zieht, die vllt. höher wäre als die Kosten der Schadensbehebung.

    PS: Thomas war schneller...
     
  15. #15 Gast036816, 13.06.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    deswegen schrieb ich ja austausch - gemeint war allerdings die ganze tür - die TE ja nicht mag. die glasscheibe auszutauschen ist sicher weniger als der eigenanteil.
     
  16. #16 Exilsachse, 13.06.2012
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    Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten.

    Also es handelt sich nicht um den Architekten eines GU. Es ist ein freier Architekt der nach HOAI bezahlt wird. Es ist nicht nur das Glas an sich falsch, sondern auch die Größe des Lichtausschnitts. Also einfach mit Glasscheibe austauschen ist nicht, es müsste eine komplett neue Tür her bzw. kann man sich schon irgendwo in der Mitte treffen. Aber der Architekt schaltet halt voll auf sturr und schiebt uns die Schuld zu, was ja definitiv nicht ist. Ich bin jedenfalls nicht bereit für eine falsche Tür den vollen Preis zu zahlen.

    Aber so wie es scheint liegt der Fehler nicht bei uns und ich werde noch mal das Gespräch mit dem Architekten suchen.
     
  17. #17 Thomas B, 13.06.2012
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    ...auch die ganze Tür wird kaum mehr als EUR 2.000 - 3.000 kosten (vermute ich mal)....da lacht die Versichertung doch nur einmal herzlich drüber....bei EUR 2.500 Selbstbeteiligung.....
     
  18. #18 Thomas B, 13.06.2012
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    ...also dann: Türblatt austauschen. Kosten sicher irgendwo bei ca. 1.000 - 1.500 Eurönchen.

    Architekt mit dem Schriftverkehr konfrontieren (falls ihm dieser nicht mehr erinnerlich sein sollte).
     
  19. #19 Thomas Traut, 13.06.2012
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    Vielleicht muss noch nicht mal das Türblatt, sondern nur die Füllung ausgetauscht werden.
     
  20. ktown

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    Kommt auf die Tür an.
     
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