Gutachter entdeckt Mängel. Was tun?

Diskutiere Gutachter entdeckt Mängel. Was tun? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, nun hat die Baufirma endlich mit dem Keller begonnen und die Bodenplatte ist fertig. Unserem Gutachter sind direkt ein paar Dinge...

  1. #1 wanderjupp, 10.12.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11.12.2015
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    Hallo zusammen,

    nun hat die Baufirma endlich mit dem Keller begonnen und die Bodenplatte ist fertig. Unserem Gutachter sind direkt ein paar Dinge aufgefallen:
    - Bügel für Dreifachwände wurden unregelmäßig angebracht, stehe unterschiedlich weit in der Bodenplatte, haben stark unterschiedliche Zwischenräume zwischen den Bügeln und zueinander.
    - Die XXX Fugenbleche haben stellenweise Kontakt mit der Bewehrung, wechseln die Bewehrungsseiten, ragen unterschiedlich hoch aus dem Beton, sind nur an den Stoßstellen gesichert, die Stßstellenverklebung ist unterschiedlich lang, die Fugenbleche stellenweise ungeschützt.

    Meine Frage nun: Wie schlimm ist das? Was ist zu tun?

    Viele Grüße und vorab Danke für die Hilfe, wanderjupp
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2015
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    Wenn Du einen Gutachter hast, der die Situation vor Ort gesehen hat, wieso sagt der Dir nicht, was er wie einschätzt?

    Beispiel
    Sagt gar nichts. Wenn überall die Mindestüberdeckung eingehalten ist und die Überdeckung bis 50 cm beträgt, ist das nicht tragisch, sondern nur teuer für den Unternehmer (fachgerechte Verbindung in der Überlappung vorausgesetzt!)
     
  3. #3 wanderjupp, 10.12.2015
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    Unser Gutachter empfiehlt uns, dass der verantwortliche Bauleiter die Bodenplatte abnehmen soll, bevor die Wände aufgestellt werden. Mehr sagt er leider nicht und das geht schon längere Zeit so, dass ich mir alles selbst zusammenreimen muss, was mich verunsichert.
     
  4. #4 Carden. Mark, 10.12.2015
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Was ist das für ein Gutachter?
    Wie lautet sein Auftrag??
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2015
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    Vor allem - von wem beauftragt??
     
  6. #6 wanderjupp, 10.12.2015
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    Der Gutachter ist Sachverständiger der IHK und wurde von mir (Bauherr) zur Qualitätskontrolle des Neubaus beauftragt.
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was soll dann der Unfug mit Abnahme durch Bauleiter (des AN)?
    Sachverständiger wofür? Käseherstellung?
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 10.12.2015
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    Ich staune immer wieder, wenn Sachverständige die Meinung vertreten, man könnte mit einem Stück Papier (hier mit einer vom verantwortlichen Bauleiter unterschriebenen Teilabnahme) einen Mangel beseitigen. Wie soll das gehen?

    Entweder, es ist ein Mangel da, dann muss er beseitigt werden, oder es existiert kein Mangel. Meist sind solche Vorgehensweisen von einem SV Ausdruck einer eigenen Unsicherheit, ob ein Mangel besteht, oder nicht. Dann sollte er dies gegenüber seinem Kunden auch klar kommunizieren und sich darum bemühen, diese Frage zu klären, statt die Verantwortung auf andere Abzuwälzen.
     
  9. #9 wanderjupp, 10.12.2015
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    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Es ist so, dass er mich seit Wochen mit Fragen löchert, die ich definitiv als Laie nicht beantworten kann. Der Kellerbauer hat daraufhin brav die Fragen beantwortet, aber es kamen trotzdem immer wieder neue Fragen auf ohne Nennung von Lösungen. Der Bauträger hat mittlerweile aufgegeben und mir gesagt, dass er die Fragen nicht mehr beantworten werde. Insgesamt fehlt mir tatsächlich eine Klarheit, was jetzt zu tun ist. Ich wünsche mir lediglich, dass mein Keller dicht ist. Die oben angesprochenen "Mängel" verunsichern mich doch sehr, zumal ich selbst nicht beurteilen kann, ob es überhaupt Mängel sind.
    Morgen soll es auf der Baustelle weitergehen. Sollte ich den Bau stoppen?
     
  10. R.B.

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    Was ist denn das für ein Gutachter der "Fragen stellt"? Er soll keine Fragen stellen sondern Antworten geben, das ist seine Aufgabe.
    Oder macht der eine Art "Fernbegutachtung" und war noch nie auf der Baustelle? Kann ich mir bei einem Sachverständigen an sich nicht vorstellen, der sollte doch wissen wie er seinen Job zu machen hat.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 10.12.2015
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    Nein. Das kann, wenn sich ein Mangel als harmlos oder nicht vorhanden rausstellt, böse ins Auge gehen.

    Schreib der Firma (deiner Vertragspartnerin) per Einwurfeinschreiben eine "Mängelanzeige vor Abnahme", liste die Mängel auf und bitte darum , dass diese Mängel fachgerecht beseitigt werden. Du musst dem AN dabei nicht vorgeben, wie er das zu tun hat, das ist seine Sache, solange es fachgerecht und vertragsgerecht ist.

    Danach suche dir einen anderen Gutachter zur BQÜ, sofern du den Vertrag mit dem bisherigen ohne wirtschaftliche Nachteile beenden kannst. Der Neue kann dann entscheiden, ob diese Verdachtsmängel später als Vorbehalt ins Abnahmeprotokoll sollen, ob es überhaupt Mängel sind, oder ob dringender Handlungsbedarf besteht.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 10.12.2015
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    ja, ein leidiges Thema und ein Problem, vor dem auch ich immer wieder stehe: ich soll Fragen beantworten, die ich auf Grundlage meiner Ausbildung und Berufserfahrung nicht fachlich korrekt beantworten kann.
    Ich bin leider (oder: Gott sei Dank!) viel zu ehrlich und antworte sinngemäß immer: 'tut mir leid, ich kann Ihnen zu meinem Fachbereich (Wärme- und Feuchteschutz) sicherlich die meisten Fragen beantworten, aber dies hier liegt außerhalb meiner besonderen Fachkenntnis...'
    Manche Auftraggeber reagieren ungehalten, ich sei 'unqualifiziert', 'kenne mich halt nicht aus' oder sei 'kein richtiger Sachverständiger'.

    Wie das hier ist, vermag ich nicht, zu beurteilen....
     
  13. #13 Skeptiker, 10.12.2015
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    Im hier angefragten Fall liest sich das für mich aber deutlich anders: Da scheint jemand zur Überwachung einer weissen Wanne engagiert zu sein, weiß aber nicht, worauf es hauptsächlich ankommt und versucht, wie R.W. schon schrieb, seine Ratlosigkeit zu kaschieren.

    Grundsätzlich kann es manchmal nur dann möglich sein, Mängel sicher zu behaupten, wenn Nachfragen beantwortet werden ("ist das Bauteil jetzt fertig?" / "wie sieht das Detail dazu aus?") aber spätestens nach der 2. Nachfrage muss Butter bei die Fische: "Hier liegt mit der Abweichung um ... von ... folgender Mangel vor ..." oder "hier muss durch Untersuchung XXX geprüft werden ob die Eigenschaft ... / das Maß ... erreicht / unterschritten ... wird. Diese Untersuchung soll auf folgende Weise von XXX ausgeführt werden ...". Den Auftraggeber mit offenen Fragen zurückzulassen ist eine mangelhafte Leistung des Gutachters und meiner Meinung nach unseriös.
     
  14. #14 wanderjupp, 10.12.2015
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    Ich habe den Gutachter nun gefragt, ob es sich um einen Mangel handelt. Seine Antwort war, dass ihm Detailangaben fehlen, er die Abstimmungen der einzelnen Fachfirmen nicht kenne. Ob die Mängel erheblich wären, könne nur der Bauleiter in Rückkopplung mit dem Tragwerksplaner sagen.
     
  15. R.B.

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    Ich hatte oben schon einmal gefragt, war der Gutachter jemals auf dieser Baustelle?

    Wenn Bauleiter und TWP das in demokratischer Abstimmung entscheiden können, wozu dann ein Gutachter?
     
  16. #16 wanderjupp, 10.12.2015
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    Der Gutachter war heute zum ersten Mal da.
     
  17. #17 Gast036816, 10.12.2015
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    vergiss den typen von der IHK - ist sowieso die verkehrte kammer - der hat keine ahnung oder ist von der marke hilflos.
     
  18. #18 wanderjupp, 10.12.2015
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    Wie sieht es denn z.B. aus mit den Bügeln? Ist es ein Mangel, wenn die unterschiedlich weit voneinander stehen und die Zwischenräume unterschiedlich sind?
     
  19. #19 Gast036816, 10.12.2015
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    welcher abstand wurde geplant und welcher abstand wurde gemessen.

    so wie du es beschreibst, kann man nicht unbedingt einen mangel daraus ableiten.
     
  20. #20 wanderjupp, 10.12.2015
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    Leider weißich nicht, welche Abstände geplant wurden und der Gutachter hat mir leider auch nicht geschrieben, welchen Abstand er gemessen hat. Er spricht nur von stark unterschiedlichen Zwischenräumen. Morgen weiß ich da sciherlich mehr.

    Nächster Punkt wären die Fugenbleche: Ist es schlimm, wenn die stellenweise Kontakt zur Bewehrung haben, bzw. die Bewehrungsseite wechseln?

    Müssen die Fugenbleche überall geschützt sein?
     
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