Estrich beschädigt, was nun? Bauträger haftbar?

Diskutiere Estrich beschädigt, was nun? Bauträger haftbar? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, kurz zur Situation: Ich habe eine tragende Wand zwischen 2 Räumen entfernen lassen und die entstandene Lücke zwischen den beiden...

  1. Kojak

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    Hallo,

    kurz zur Situation: Ich habe eine tragende Wand zwischen 2 Räumen entfernen lassen und die entstandene Lücke zwischen den beiden Estrichen (beide Estriche sind identisch bezüglich Material, Machart, Aufbau und finden sich auf dem gleichen Niveau) sollte wieder gefüllt werden. Heute nun wurden die Sprieße des Stahlträgers entfernt und eine Lücke zwischen Stahlträger und der Wand zugemauert. Dabei zertrümmerte der Mauerer einen Kalksandstein mit einem Beil so stark das der Estrich darunter einen ca. 70 cm langen Riss bekam (Riss geht durch den Estrich). Da mein Estrichleger bzw. Parkettmensch im Moment im Urlaub ist hätte ich deshalb jetzt folgende Fragen:

    1) "Hält" der Estrich (Dicke ca. 3,5 cm auf Styropor) trotzdem oder kriege ich auf dauer Probleme (es soll ein Lamparkett mit ca. 10mm verlegt werden)?

    2) Kann ich den Bauträger dafür belangen? Meines Erachtens war das ja mutwillig...

    Vielen Dank schon mal.

    Gruss Andreas

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  2. Berni

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    Tach Kojak,

    ob der Estrich in 35 mm hält oder nicht, hängt vom Material und dessen Beschaffenheit ab.
    Was ist es für ein Estrich, wie ist er deklariert, wie stark und welche Dämmschichten sind darunter?

    Ein Riss in einem tragfähigen Estrich ist kein Weltuntergang.
    Der Verursacher kann das seiner Versicherung melden, oder auch nicht. Wenn nur der Riss kraftschlüssig verharzt wird, lohnt dies kaum.
     
  3. Kojak

    Kojak

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    Hallo Berni,

    erstmal vielen Dank für deine Antwort. Was es für ein Estrich ist kann ich leider nicht sagen, aber ich hab mal ein paar Bilder davon gemacht:

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    Wie gesagt mir geht es in erster Linie darum ob der Estrich hebt oder nicht.

    Gruss Andreas
     
  4. lulu66

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    Das Installationsrohr da auf dem 3. und 5. Bild hat wohl eine recht geringe Überdeckung. Ich würde mal vermuten, dass es ziemlich genau entlang des schlangenlinienförmigen Risses verläuft und mit Schuld hat, dass der Estrich bei Belastung oder Erschütterung reisst.
     
  5. Julius

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    Voratz war das wohl nicht (oder kannst Du nachweisen, daß der Maurer wirklich den Estrick kaputtmachen wollte?).
    Aber fahrlässig schon, ME sogar grob.
    Ist aber auch egal, denn einen Schadenersatzanspruch hat man unabhängig davon.

    Was aber noch nicht ganz klar ist: die Sache mit dem Bauträger.
    Das ist doch kein Neubau, sondern ein Bestandsgebäude. Oder?
    Wem gehört es denn im Moment?
    Kaufst Du vielleicht ne renovierte (und etwas umgestaltete/umzugestaltende) Altbau-Eigentumswohnung?
    Und wirklich von einem Bauträger?
     
  6. Kojak

    Kojak

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    Naja Vorsatz war das vom Mauerer sicherlich nicht, allerdings bin ich der Meinung das ein Mauerer wissen müsste das wenn er mit einem Beil einen Kalksandstein direkt auf dem Estrich zertrümmert das dieser kaputt gehen kann.

    Bauträger ist vielleicht hier das falsche Wort, das Haus ist eine Bestandimmobilie die mir gehört und die Baufirma hat mir hier eine Wand entfernt und einen Stahlträger eingezogen.

    @lulu66: Mit deiner Vermutung das der Estrich direkt am Installationsrohr gerissen liegst du richtig.
     
  7. lulu66

    lulu66

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    Dann ist Bauträger wahrlich falsch.
    Das heisst: Du hast die Baufirma beauftragt? Wahrscheinlich wird es dann darauf hinauslaufen, dass geklärt werden muss, ob der Handwerker damit rechnen musste, mit seiner Aktion den Estrich zu beschädigen.

    Was ich nicht verstehe:
    Hat er da einen zu vermauernden Stein auf dem Estrich zurechtgehauen oder was hat er da gemacht?
     
  8. Kojak

    Kojak

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    Genau das hat er gemacht. Er hat den Stein direkt auf den Estrich gelegt und dann Vertikal mit dem Beil draufgehauen. Als ich das gesehen habe, habe ich ihn zwar vor das Haus geschickt, aber da war es schon zu spät :(
     
Thema: Estrich beschädigt, was nun? Bauträger haftbar?
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