Hilfe!!! Probleme wegen Rückgabe einer Finanzierungsbestätigung

Diskutiere Hilfe!!! Probleme wegen Rückgabe einer Finanzierungsbestätigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle! Uns plagt ein großes Problem mit unserer finanzierenden Bank, der XXX XxXx, und ich wäre Euch für absolut jeden Ansatz zur...

  1. #1 brisko, 02.10.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 02.10.2013
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    Hallo an alle!

    Uns plagt ein großes Problem mit unserer finanzierenden Bank, der XXX XxXx, und ich wäre Euch für absolut jeden Ansatz zur Hilfestellung dankbar.
    Nach über einem Jahr Bauzeit (und ein konkretes Bauzeitende war noch immer nicht in Sicht) sowie einer Vielzahl von Mängeln (hierfür haben wir zwar einen Rückbehalt vorgenommen, jedoch leider nicht im erforderlichen Umfang) und anderer Probleme mit unserem Bauträger (Lügen, Handwerker wurden nicht bezahlt etc.) haben wir den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos und wirksam gekündigt. Selbstverständlich kostet uns der ganze Spaß nun in Summe mehr als ursprünglich geplant, jedoch kämen wir, wenn nun nicht die XXX Probleme bereiten würde, mit einem blauen Auge davon.
    Bei Vertragsabschluss haben wir ihm eine Finanzierungsbestätigung (keine Finanzierungsbürgschaft!) ausgehändigt. Diese hat u. a. folgenden Wortlaut: Dieses Dokument dient der Finanzierungssicherstellung zugunsten eines Bauträgers im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages. Zahlungen werden geleistet, sobald folgende Unterlagen vorliegen: Ein vom Architekten/Bauleiter ausgefüllter und unterschriebener Bautenstandsbericht sowie eine vom Auftraggeber (wir) ausgefüllte und unterschriebene Auszahlungsanweisung. Auszahlungen können nur mit schriftlicher Anweisung der Darlehensnehmer (wir) erfolgen.
    Nachdem wir der XXX die Vertragskündigung und deren Gründe angezeigt und belegt haben, haben wir ihr auch explizit bestätigt, dass wir keinerlei Auszahlungsanweisungen zugunsten des bisher beauftragten Bauträgers (BT) mehr vorlegen werden und baten um Freigabe der Restfinanzierungsmittel. Dies wurde von der XXX mit der Begründung abgelehnt, dass wir die Finanzierungsbestätigung erst im Original vorlegen müssten. Auch auf mehrere Erklärungsversuche, dass der BT mit bereits fruchtlosem Fristablauf zur Aushändigung der Finanzierungsbestätigung aufgefordert wurde sowie Erläuterungen dazu, weshalb von einer entsprechenden Mitwirkung des BT nicht auszugehen ist und wie es denn wäre, wenn dieser Bauträger plötzlich das schöne Deutschland verlassen und für uns überhaupt nicht mehr erreichbar wäre sowie der mittlerweile erfolgten Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes, war kein Einlenken der Bank erzielbar.
    Die Bank hat zwar inzwischen Eigeninitiative bewiesen und unseren Ex-BT hierzu einfach mal selbst angerufen. Jedoch wussten wir hiervon im Vorfeld nichts und hätten es auch nicht gewollt, denn das Einzige was Sie damit erreicht hat ist, dass der BT der Bank ein Fax hat zukommen lassen indem er behauptet noch einen Betrag X von uns zu bekommen. Komisch, bei uns hat er sich bis heute nicht mehr gemeldet und eine solche Forderung dargelegt oder begründet. Klar, er weiß genau, dass er damit bei uns auch nichts erreicht hätte, denn es gibt keinerlei sachlich zutreffende Begründung für eine rechtmäßige Forderung gegen uns! Eine Abschlussrechnung ist bisher sowieso nicht von ihm erfolgt.
    Naja, der Bank hat das Fax des BT ausgereicht, um den vom BT genannten Betrag X auch weiterhin nicht freizugeben…

    Halloooooo????? Es gibt einige Urteile, welche klar zwischen einer Finanzierungsbestätigung sowie einer Finanzierungsbürgschaft unterscheiden und ebenso klarmachen, dass die Bank, sofern Sie mit Ihrer Erklärung eine dauerhafte und unabhängig von unseren Aussagen bestehende Zahlungsverpflichtung sieht, uns hierüber zum Zeitpunkt der Aushändigung ihrer Finanzierungsbestätigung explizit hätte aufklären müssen. Dies war nicht der Fall, weshalb für uns diese Finanzierungsbestätigung genau das war und ist was der Begriff selbst schon aussagt – eine Bestätigung zum Vorhandensein der erforderlichen Finanzierungsmittel. Wieso verhält sich die XXX also so???
    OK, selbstverständlich können wir ein gewisses Sicherungsdenken der Bank nachvollziehen, jedoch können weder wir noch unser Anwalt die Rechtsgrundlage für dieses Verhalten erkennen (konnte die Bank bisher auch nicht nennen) und schädigt sie Ihre Kunden hierdurch zusätzlich in einer solchen Situation (und somit im Hinblick auf die Finanzierungssicherstellung sich selbst im Endergebnis doch auch). Zudem: Die Bank nimmt eine unbelegte Behauptung des BT als Anhalt für Ihre Entscheidung – hätte er Betrag XY genannt, dann wäre das wohl auch so gelaufen und wir als Darlehensnehmer dürfen für dieses Verhalten auch noch die Zeche zahlen. In gewisser Weise greift die Bank durch ein solches Verhalten unserer noch bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem BT voraus und hat sich offensichtlich schon zugunsten des BT entschieden!??? Als hätte man in einer solchen Situation nicht schon genug finanzielle Sorgen…

    Hat hier evtl. jemand einen Ansatzpunkt für uns wie wir der XXX ihr kundenschädliches Fehlverhalten plausibel machen könnten???
    Wir haben auch schon darüber nachgedacht die Finanzierung zu kündigen, aber kann man das so einfach und spielen andere Banken da in einer solch jungen Phase der Finanzierung überhaupt mit?

    Vielen lieben Dank für jede Art der Unterstützung!!!
     
  2. benben

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    AW: Hilfe!!! Probleme wegen Rückgabe einer Finanzierungsbestätigung

    Hallo,

    Bei uns hatte sich die Bank sehr geziert, eine Finanzierungsbestätigung mit selbem Wortlaut auszustellen. Die Dame von der Bank hat mir das so erklärt:
    Wenn das Haus fertig ist, muss ich als Bauherr vertraglich verpflichtet die Finanzierungsfreigabe unterschreiben. So stands im Vertrag, das wird bei Euch auch wo stehen.
    Für die Bank gilt wohl der Vertrag mit dem GÜ nicht als aufgehoben.

    Ernst
     
  3. Seev

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    Geht es hier bei Eurem Expartner um einen Bauträger oder um einen Generalüber-/unternehmer?
    Wenn BT, dann gehört Euch ja gar nichts und das Verhalten der Bank wäre evtl. nachvollziehbar.
     
  4. Markul

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  5. brisko

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    Es handelt sich um einen Bauträger. Was für einen Unterschied sollte das machen?
    Unabhängig davon müsste man doch zumindest von der Bank erwarten können, dass eine angebliche Forderung des BT belegt werden müsste!? Schließlich wird hier doch über unser Geld entschieden - wir sind die Vertragspartner der Bank und bezahlen das Ganze!
    Die Bank differenziert auf Ihrer Internetseite übrigens selbst die Begrifflichkeiten "Finanzierungsbestätigung" und "Finanzierungsbürgschaft (Abtretung, Garantie)" und grenzt voneinander ab....in ihrem jetzigen Verhalten macht sie jedoch keinen Unterschied hierbei... :-(
     
  6. Seev

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    Für die Besicherung macht es schon einen Unterschied, ob Dir das Grundstück mit Rohbau ... gehört (wenn Du es vorher gekauft hast und jetzt als Bauherr mit einem GÜ, GU baust) oder ob es weiterhin bis Schlüsselübergabe dem BT gehört, der dann Bauherr ist und Du nur Käufer des Ganzen bist.
     
  7. brisko

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    Wir sind Eigentümer des Grundstücks. Der BT hatte mit dem Grundstück nichts am Hut und hatte lediglich den Auftrag zur schlüsselfertigen Erstellung des Hauses. Vereinbart wurde hierfür ein Pauschalfestpreis.
     
  8. #8 toxicmolotow, 13.10.2013
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    Dann ist es meiner laienhaften Meinung nach aber kein Bauträger sondern ein GU/GÜ.

    Habt ihr eine Kopie des Originaldokumentes, welches jetzt der GU in Händen hält?

    Wie ist der Wortlauf von Überschrift bis Unterschrift der Bank? (Namen, Bank, etc. interessiert mich nicht, aber die Formulierung)

    Vielleicht steht Finanzierungsbestätigung drauf, aber es steckt eine Bürgschaft drin?
     
  9. brisko

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    Nach meiner ebenfalls laienhaften Meinung liegt der Unterschied zw. GU und BT in diesem Fall darin, dass ein GU selbst ein Bauunternehmer hat und mit seiner eigenen Firma zumindest ein gewisses Teilgewerk selbst erstellt und sich um die Beauftragung und/oder Durchführung der restlichen Gewerke bis zur schlüsselfertigen Erstellung kümmert - der BT hingegen ist nur ein "Organisator" zur Vergabe aller Teilgewerke für die schlüsselfertige Erstellung!? Wird das so unterschieden oder erliege ich da einem Irrtum???

    Ja, wir haben eine Kopie. Überschrift "Finanzierungsbestätigung". Dieses Dokument dient der Finanzierungssicherstellung zugunsten eines Bauträgers im Rahmen des geschlossenen Werkvertrages. Wir (Bank) verpflichten uns im Auftrag von (Auftraggeber) den Betrag von insges. X gem. dem vereinbarten Zahlungsplan an die o. g. Bankverbindung zu überweisen. Die Überweisung des Gesamtkaufpreises bzw. der nach dem Zahlungsplan zu leistenden Raten erfolgt, sobald die folgenden Unterlagen vorliegen: ausgefüllter u. unterschriebener Bautenstandsbericht, eine vom Auftraggeber vollständig ausgefüllte und unterschriebene Auszahlungsanweisung <bla bla bla> Ein gekürzter Betrag wird an den Auftragnehmer erst bezahlt, wenn der Auftraggeber oder ein öffentl. bestellter und vereidigter Bausachverständiger schriftlich zustimmt und uns die Auszahlungsanweisung der Darlehensnehmer vorliegt. Auszahlungen können nur mit schriftlicher Anweisung der Darlehensnehmer erfolgen.

    Der Vordruck stammt von der Bank und sie selbst unterscheidet auf Ihren Internetseiten zwischen einer Finanzierungsbestätigung und einer Finanzierungsbürgschaft. Nach unseren Recherchen und auch nach Meinung unseres Anwalts hätte die Bank uns zudem darüber aufklären müssen, wenn sie hiermit die Wirkung einer Bürgschaft zugunsten des BT verbindet, was sie aber nicht getan hat. Ebenso haben wir der Bank mitgeteilt, dass der Werkvertrag wirksam gekündigt wurde, Zahlungsverpflichtungen unsererseits ggü. dem BT nicht mehr bestehen und daher von uns auch keinerlei Auszahlungsanweisungen mehr zugunsten des BT erstellt werden und wir die Bank zur Löschung bzw. zum Widerruf der Finanzierungsbestätigung ggü. dem BT auffordern. Der Bank reicht dies jedoch noch immer nicht aus - sie will die Originalbestätigung, welche der BT natürlich nicht rausrückt, da er nur auf Problembereitung aus ist. Was würde man in solch einem Fall denn tun, wenn der BT ins Ausland geflüchtet ist??? Kann doch irgendwie alles nicht sein... Zusätzlich ärgerlich ist es auch, dass die Bank Ihre Entscheidung auf eine unbelegte Behauptung des BT stützt und keinerlei Nachweise hierfür vom BT verlangt hat.
     
  10. #10 Musketier, 14.10.2013
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    Dann ist die laienhafte Meinung falsch.

    BT verkauft Grundstück inkl. neu gebautem Haus
    GÜ baut Haus inkl. Planungsleistung
    GU baut Haus ohne eigene Planungsleistung
     
  11. Julius

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    Was ist denn das für eine Stümper-Bank?
    Mit einem Bauträger schließt man keinen Werkvertrag ab, sondern einen Kaufvertrag.
    Das macht rechtlich einen großen Unterschied!

    Bei so viel Fachkompetenz auf der Gegenseite hilft vermutlich nurmehr der tatsächliche Einsatz Eures eigenen Anwalts weiter...
     
  12. brisko

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    Der Anwalt ist bereits im wilden Schriftverkehr mit der Bank - bisher leider jedoch erfolglos, da die Bank noch kein Einsehen hat. Nächster Schritt ist dann wohl die Klage gegen die Bank und parallel gegen den BT zur Herausgabe der Bestätigung. Schön und gut, aber uns kostet das alles enorm viel Zeit und auch zusätzliches Geld, da wir unser Haus nicht bezugsfertig bekommen, unsere Wohnung nicht vermieten können und vom BT (GÜ) hinterlassene Mängel aufgrund des Verhaltens der Bank und des BT (GÜ) nicht beseitigen lassen, wodurch von Folgemängeln und -kosten auszugehen ist. Geld, welches wir vom BT (GÜ) ganz sicher nicht erstattet bekommen werden...
     
  13. Seev

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    Dann ist der BT eben doch keiner, egal wie oft Du oder sogar die Bank das noch schreibt. :bounce: ... nix für ungut.
     
  14. benben

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    Hallo,

    Bei mir stand im Vertrag mit dem GÜ! folgendes:
    " Der Besteller hat durch Vorlage einer Finanzierungsbestätigung seiner*Bank die Zahlung des Vertragspreises sicherzustellen;dann hat die Bank gegenüber dem Hersteller zu bestätigen, dass die*Mittel zur Bezahlung des Vertragspreises bereitstehen und die Auszahlung*an den Hersteller gegen Vorlage eines von den Vertragsparteien*unterzeichneten Bautenstandsberichts erfolgen wird.Die Finanzierungsbestätigung muss dem Hersteller spätestens 12 Wochen*vor der Lieferung des Hauses (Aufbautermin) vorgelegt werden. "


    Laut Bank kommt das, wie schon erwähnt, aber einer Bürgschaft gleich, weil an anderer Stelle des Vertrages festgelegt ist, dass die Abnahme nach erfolgter Leistung zu unterschreiben ist. Das klingt doch ähnlich wie bei Dir. Du hast zwar gekündigt, aber rechtswirksam aufgelöst ist der Vertrag noch lange nicht, wenn der GÜ anderer Meinung ist. Selbst bei wirksamer Kündigung könnte der GÜ ja noch Anspruch auf Zahlungen haben.
    Will der GÜ tatsächlich noch Geld oder warum weigert er sich?

    Ernst
     
  15. brisko

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    Wir haben ab einem gewissen Zeitpunkt Zahlungen wegen bestehender und im Folgenden auch nicht beseitigter bzw. auch zusätzlich entstandener Mängel sowie unerledigter Restarbeiten aus Vorgewerken gekürzt. Leider haben wir dies nicht im gesetzlich zulässigen und im angebrachten Umfang getan, da wir uns immer wieder vom GÜ haben belabern lassen... Definitiv hat er keinerlei Zahlungsansprüche mehr gegen uns - wenn dann haben wir noch Ansprüche gegen ihn. Er hat jedoch der Bank mitgeteilt, dass er noch Ansprüche hätte (was von ihm wissentlich eine Falschbehauptung ist!) und deshalb will die Bank diesen Betrag nicht freigeben - obwohl er seine Behauptung noch nicht einmal belegt hat...
    Auch ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Bank auf den eigenen Internetseiten eindeutig zw. F-Bestätigung und F-Bürgschaft unterscheidet, sie die die F-Bestätigung nun als F-Bürgschaft auslegt. Ebenso hätte sie uns nach div. Urteilen in diesem Fall über das aus ihrer Sicht hieraus entstehende abstrakte und dauerhafte Schuldversprechen ausdrücklich informieren müssen, was nicht erfolgt ist. Extrem ärgerlich, denn wir hatten uns im Vorfeld über die Unterschiede erkundigt und waren der Meinung, dass eine F-Bestätigung für uns akzeptabel ist - eine F-Bürgschaft hätten wir definitiv nie abgegeben. Und nun sowas....
     
  16. #16 Gast036816, 17.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ohne anwalt erreichst du nix!
     
  17. benben

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    Hallo,

    Da kann ich dann aber auch die Bank verstehen. Es wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, Dich mit dem GÜ doch noch zu einigen oder vor Gericht zu ziehen.
    Ich würde wenn irgend wie möglich auf den Gerichtsweg verzichten. Das kann sich in die Länge ziehen und zum Schluss kommt dann vielleicht nur ein Vergleich raus, dann haben nur die Anwälte gewonnen.

    Dein Problem ist, dass Du eine neue Finanzierungsbestätigung benötigst. Wenn Du und Dein Anwalt sicher seid, dass die Bank zu unrecht die Finanzierungsbestätigung aufrecht erhält, könntest Du auch gegen die Bank vor Gericht ziehen. Ein Freund von mir hatte eine Bürgschaft auf Erste Anforderung, die Bank des Gegners weigerte sich jedoch, das Geld auszuzahlen. Er ist gegen diese zweitgrößte oder drittgrößte Bank vor Gericht gezogen und hat 100 % Recht bekommen - allerdings erst nach zwei Jahren. So lange wirst Du aber wahrscheinlich nicht warten können/wollen.

    Ernst
     
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