Anfängerfrage Schallschutz konkretes Angebot

Diskutiere Anfängerfrage Schallschutz konkretes Angebot im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich will gerne ein Einfamilienhaus bauen. Mir ist ein guter Schallschutz sehr wichtig. Daher dachte ich eigentlich an ein Massivhaus....

  1. #1 vatschi, 17.01.2010
    vatschi

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    Hallo,

    ich will gerne ein Einfamilienhaus bauen. Mir ist ein guter Schallschutz sehr wichtig. Daher dachte ich eigentlich an ein Massivhaus.

    Allerdings habe ich jetzt ein Angebot von einem Fertighausanbieter. Dieser hat mir einige Werte für den Schallschutz gegeben (Wohnungsaußenwand [42 db Luftschall] , Innenwand [46 db Luftschall], Wohnungsdecke [52 db Luftschall; 76 db Trittschall], Zangenlange [40 db Luftschall; 82 db Trittschall], Glas [35 db Luftschall]) und mir versichert, dass diese sehr gut wären.

    Allerdings kann ich das jetzt nicht so richtig nachprüfen. Ich habe mich versucht in das Thema einzulesen. Gefunden habe ich nur eine DIN 4109 und ein paar Urteile, dass diese DIN veraltet wäre.

    Kann mir jemand beispiele für einen guten Schallschutz nennen? Oder beurteilen, ob der Schallschutz bei meinem Angebot gut ist?

    Vielen lieben Dank
    Vatschi
     
  2. bernix

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    ...die Werte sind vielleicht brauchbar...die Frage ist aber: Wie wurde es gemessen? (Welche Frequenzen).
    Es könnte durchaus sein, dass die hohen Werte ganz schnell nach unten korrigiert werden müssen....
    gruss
     
  3. #3 vatschi, 17.01.2010
    vatschi

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    Das weiß ich natürlich nicht. Mir liegt ein Blatt von einem Energieberater vor, mit diesen Werten und einem Literaturverzeichnis (Schneider Bautabellen für Ingenieure und die DIN 4109)
     
  4. bernix

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    ..die Problematik liegt mE darin dass bei diesen Messungen Frequenzen mit einem hohen "Schmerzpotential" nicht /oder nicht ausreichend berücksichtigt werden...
    Sprich: Die Werte werden erfüllt, angenehm ist es trotzdem nicht...
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Mal langsam. Und bernix, laß den Blödsinn weg.


    Die angegebenen Werte? Was ist das?
    Jo da fehlt .... alles Mögliche an Infos.

    Zur Beurteilung muss man 1. die Anforderungen kennen und 2. die Planung und Ausführung der Bauteile, der Störungen, der anschließenden Bauteile, des Aufbaus, der Bezugsgröße.



    Die Anforderungen legen Sie fest, als Auftraggeber. Weglaßwert: DIN 4109 - baurechtliche Anforderungen, Mindestschallschutz (freistehendes Einfamilienhaus in ruhiger Gegend = keine Anforderungen) oder mehr nach ...
    Juristisch geschuldeter Schallschutz ...


    Das Thema ist komplex. Das Thema als Baulaie mal eben mit ein paar Infos durchlesen? Da muß die Portion AWG schon ne Überdosis sein

    Hol dir jemanden dazu, der Dich berät und Dir alles Mögliche erklärt. Wirst du gerade bei Teil-Komplettanbieter brauchen.



    AWG - Alles wird Gut Hormone.
    Manche sind drastischer und sagen: Naivität, Blauäugigkeit, Sorglosigkeit, zuviel Geld.
     
  6. bernix

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    ..im Grunde schreibst du das Gleiche,allerdings mit dreimal mehr Worten...:biggthumpup:

    Konkret: Wir hatten in den Foren schon Fälle, bei denen die Werte erfüllt waren, die Bewohner aber trotzdem gelitten haben wie....
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Eine Frage wäre doch, ob die Grenzwerte in den Normen auch den Ansprüchen des Fragestellers genügen.

    Wenn ich lese:

    dann kann man berechtigte Zweifel haben, ob die "Norm" hier ausreichend ist.

    Sehr gut ist wohl etwas übertrieben. Zudem stellt sich die Frage, 35dB für das Glas oder für das komplette Fenster? Man muss immer zwischen den Zeilen lesen, und jedes Detail berücksichtigen.
    Also, welche Schallschutzklasse ist für das Fenster angegeben?

    Das mag für viele Anwendungen ausreichend sein, aber auch das reisst mich nicht gerade vom Hocker.

    Beim Schallschutz kommt es nicht nur auf die einzelnen Bauteile an, sondern auch auf deren Zusammenspiel und Verarbeitung.

    Also, zuerst einmal klären was gewünscht bzw. was erforderlich ist.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 vatschi, 18.01.2010
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    Danke schonmal für die Antworten.
    Mir geht es einfach darum kein allzu hellhöriges Haus zu haben. Was ich in vielen Musterhäusern erlebt habe, war in dem Zusammenhang schrecklich.
    Nach meinem Eindruck waren hier die Massivhäuser deutlich überlegen. Aber ich weiß nicht, ob das wirklich so ist.

    Mir geht es nicht um übertriebene Anforderungen, sondern einfach um eine ordentliche Schalldämmung.
     
  9. R.B.

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    Mit massivem Mauerwerk lässt sich eine höhere Schalldämmung leichter erreichen. Für eine gute Trittschalldämmung genügt es jedoch nicht, dass man "nur" massive Wände baut.
    Auch bei einem "Fertighaus" (Holzrahmenbau?) kann man eine hohe Schalldämmung erreichen, aber das erfordert Aufwand und kostet Geld.

    Der subjektive Eindruck ist eine Sache, objektive Messwerte eine andere.
    Das Lärmempfinden in einem Raum ist auch von seiner Einrichtung abhängig.

    Wenn ich "hellhörig" lese, meinst Du dann zwischen den einzelnen Räumen im Gebäude?

    Nur mal als Beispiel, eine billige Zimmertür erreicht vielleicht eine Schalldämmung um 15-20dB, es geht aber auch deutlich besser. Dann muss aber vom Material, über Konstruktion der Tür, bis hin zum Einbau, alles passen. Es versteht sich von selbst, dass dann die Innenwände mindestens so "gut" sein müssen wie die Tür.

    Fazit: DU musst Deine Anforderungen definieren, und erst dann kann ein Planer Deine Wünsche umsetzen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. raaner

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    In DIN 4109 sind die Mindestanforderungen geregelt. Es gibt einige Urteile die sich auf den Wohnungsbau beziehen (eigentlich auf Reihenhaustrennwände, aber im Prinzip auf Wohnungsbau generell übertragbar sind - für alles Andere ist die 4109 immer noch aaRdT!). Diese besagen das die in der 4109 aufgeführten Werte nicht mehr "zeitgemäß" sind. Wenn ihr eh noch in der Planungsphase seid, am Besten vertraglich VDI 4100 SSt II od. SSt III vereinbaren.
    Ein gutes Buch was auch bzw. gerade für Laien hilfreich ist:
    Schallschutz in der Praxis: Grundlagen - Recht - Fallbeispiele (Ich weiß nicht ob man hier Titel nennen darf, aber ich tue es einfach mal)
     
  11. Baucon

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    Hallo raaner,

    die DIN 4109 -1989 unterscheidet zwei Schallschutzstufen, davon entspricht lediglich die erste Schallschutzstufe (Mindestanforderungen) nicht mehr den aaRdT. Die Anforderungen der Schallschutzstufe für den "erhöhten Schallschutz" im Beiblatt 2 der DIN 4109 -1989 sind in etwa mit denen der VDI-Richtlinien 4100, Schallschutzstufe II vergleichbar, deshalb am Besten wie von Dir bereits empfohlen SSt II oder für erhöhte Anforderungen die Schallschutzstufe III VDI 4100 vereinbaren.
    :winken
     
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