Baupfusch am WDVS - jetzt Schadensersatzklage

Diskutiere Baupfusch am WDVS - jetzt Schadensersatzklage im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, lange ist es her, da habe ich noch regelmäßig mit gelesen und mit geschrieben. Aber irgendwann war der Pfusch beseitigt, das...

  1. #1 schorsch1974, 10.03.2010
    schorsch1974

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    Liebe Bauexperten,

    lange ist es her, da habe ich noch regelmäßig mit gelesen und mit geschrieben. Aber irgendwann war der Pfusch beseitigt, das selbstständige Beweisverfahren abgeschlossen und es gab Hoffnung auf außergerichtliche Einigung.
    Diese ist aber nun gescheitert und Klage auf Schadensersatz eingereicht.
    Um das Beweissicherungsverfahren gut vorzubereiten, habe ich euren Rat befolgt und einen Gutachter beauftragt, die Fragen an das Gericht zu formulieren. Die Kosten dieses Gutachters will die Beklagte aber nicht anerkennen, da jeder Laie die Fragen stellen könne.
    Zusätzlich will man die Gutachterkosten ds Beweisverfahren ( ca. 6000 Euros ) höchstenfalls anteilig bezahlen, da ja schließlich ein Teil der Fragen nicht als Mangel anerkannt wurde. ( Wir haben damals auf langes Nachkarten verzichtet, da ja das gesamte WDVS ab musste und das auch so im Gutachten stand )
    Hat jemand Erfahrungen gesammelt oder kann Aktenzeichen / Urteile benennen, die ich nachschlagen kann? ( Ich weiß ihr dürft keine Rechtsauskunft geben )
    Wie kann ich überprüfen, ob die von der Gegenseite angegebenen "Ortsüblichen" Kosten für Mängelbeseitigung stimmen?
    z.B. Hilfskraft 15 €/h, 180qm Estrich von Putz und Spachtelmasse befreien 4 Arbeitsstunden, 12,00 €/m² Putz spacheln, damit er eben wird, Abklebe und Herstellen einer Staubwand über 3 Etagen nur 7,5 Arbeitsstunden, Grundierung 5,0 €/m² bei Kleinflächen, Putz abschalgen und neu (dann mit Gewebe ) herstellen 30,00 @/m², Innenanstrich 12,00€/m², und und und.
    Wer immer mir helfen kann und will, auch wenn er nur eine Zahl bestätigen oder widerlegen kann ist willkommen.
    Wer interessiert ist kann hier im Forum nach meinen alten Beiträgen suchen, ich kann aber gerne nochmal meine Leidensgeschichte schilden. Hier und jetzt erhoffe ich mir Hilfe!
    Ich hoffe von euch zu hören!
     
  2. uban

    uban

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    Wow, kannst du mir diese Firma nennen. Bei diesen Stundensätzen können die bei mir sofort mit dem WDVS anfangen (nachdem sie bei dir geübt haben sollten sie jetzt wissen wie es ordentlich geht).

    Der Beitrag hilft dir leider nicht weiter, ich fand es nur erstaunlich wie die Hilfskraft bzw Hilfstätigkeiten sonst nicht unter 40€ auf der Rechnung erscheinen.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Meine Meinung als jur. Laie.

    Dann soll das ein Jurist klären. Meine Meinung, NEIN ein Laie kann diese Fragen (rechtssicher?) nicht stellen. Ihm fehlen dafür die juristischen und (bau)fachlichen Kenntnisse. Soweit ich das beurteilen kann, spielt selbst die Frageformulierung schon eine entscheidende Rolle.

    Das müsste der Gutachter einschätzen können. Was der Beklagte als "ortsüblich" ansetzt spielt keine Geige.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 schorsch1974, 12.03.2010
    schorsch1974

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    Und was sagen die hier anwesenden Gutachter zum Thema Kosten beim Beweisverfahren?

    Noch eine Frage: Die Firma behauptet ein ca. 1m langer im Oberputz der Garage (löst sich ab) sei durch Setzung verursacht. Aber erst 4 Jahre nach Einzug? Gibts das? Und wenn ja, warum löst sich nur der Oberputz vom Unterputz und nicht alles vom Stein ( Ytong)?
     
  5. Netzer

    Netzer

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    Innenanstrich 12€/m² :respekt

    Was für Material wird/wurde denn da gestrichen?
     
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