Bad wurde renobiert / neu gemacht - nun ist der Pfusch da ... - WAS TUN?

Diskutiere Bad wurde renobiert / neu gemacht - nun ist der Pfusch da ... - WAS TUN? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Leute. Zunächst einmal ein herzliches Hallo in die Runde. ICH BRAUCHE DRINGEND RAT, DA ICH AM VERZWEIFELN BIN. Habe mein Bad sanieren...

  1. #1 uli850a46, 17.09.2013
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    Hi Leute.

    Zunächst einmal ein herzliches Hallo in die Runde.

    ICH BRAUCHE DRINGEND RAT, DA ICH AM VERZWEIFELN BIN.

    Habe mein Bad sanieren lassen.

    Von Anfang an:
    Angebot von Firma wurde erstellt und an mich überreicht.
    Auftrag über die Ausführung wurde von mir erteilt.
    Mündlich vereinbart war 4 Werktage seitens der auszuführenden Firma.
    Geworden sind es 3 Wochen bis zur Fertigstellung ... .
    Nun kommt die Abschlussrechnung, die etwas höher als das Angebot lautet.
    Mit den ausgeführten Arbeiten bin ich nicht zugfrieden.
    Die Frima hat von mir per Einwurf Einschreiben die Mitteilung erhalten, dass ich auf Nachbesserung laut Angebot und Abschlussrechnung bestehe inner halb von 3 Wochen.
    Es wurde KEIN Abnahmeprotokoll von mir unterzeichtet - ledlich mündlich ein o.k. gegeben.
    Einen TEIL DER RECHNUNG habe ich breits bezahlt - den Rest noch nicht.

    Nun zum eigenltichen Problem - siehe Bilder.

    Das Bad wurde auf den ersten Blick ordentlich gemacht, auf den zweiten, genaueren Blick ist es jedoch - meiner Meinung nach PFUSCH!

    Ich fange mal an da ja Bilder meistens mehr sagen als Worte:

    Ich fange einfach mal an

    Die Lampe des Schrankes wurde nicht angeschlossen.
    Vorher war eine 08/15 Lampe dort gehangen.
    Nun hätte der Kabel verlängert werden müssen um ca. 10 Zentimeter
    Aussage des Handwerkers vor Ort: Da muss ein Elektriker her - machen wir nicht.


    Beim Ein uns Ausbau des Türrahmens wurde dieser beschädigt.
    Es wurde weißes Silikon drüber gemacht und die Aussage: Einfach mit Farbe drüber streichen getätigt.
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/1/194bb5ab0841a0f62892543455ae4a278.jpg

    Der Fensterrahmen wurde an den Ecken lieblos zusammengeklebt.
    Ich hätte mir da eher einen diagonalen Zusammenschluss vorgestellt, statt eines eckigen.
    Zudem weißt die Fliese Beschädigungen auf.
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/4/4c9daac0da3054030e1a78b3ed78db781.jpg
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/5/5162489d8f0caac9d96471c37fb535bf9.jpg

    Die Farbe der Fuge ist nicht gleich dem Rest siehe unten Links.
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/4/49790492b3c3a2256777bddfabe37bd09.jpg

    Die Fuge bei der Dusche wurde nicht sauber abgezogen.
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/1/1676f1b13ae709f2db3b224f74ce1d716.jpg
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/5/51db692dfb6acefb4a192078772a23042.jpg

    Die Wand als solches ist nicht symetrisch gefliest.
    Hier mal ein paar Beispielbilder.
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/2/210f1b9bcad9feff5bf0f3d7b65017dfd.jpg
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/5/5db8ef2cae07742696d750de5008e76c9.jpg
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/5/5fbfda3958c12910bda78f14206a33809.jpg
    http://cdn03.trixum.de/upload2/142200/142060/5/50581d07f8c48af62896791cd0cabafd4.jpg
     

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  2. #2 Jürgen V., 18.09.2013
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    Und deine Frage??
     
  3. #3 Baufuchs, 18.09.2013
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    1.) Schriftform ist für Abnahme nicht vorgeschrieben, mündliche Abnahme ist auch möglich und wirksam
    2.) Fliesenleger sind keine Elektriker, die schliessen nun mal keine Lampen an
    3.) Warum hast Du bei der Abnahme nicht nur oberflächlich hingeguckt? Das was Du jetzt bemängelst, war da auch schon zu sehen, Du kannst dich also nicht darauf berufen "war bei Abnahme nicht zu erkennen".

    Was sagt denn der Fliesenleger zu deiner jetzigen Mängelrüge? Gibt´s schon eine Antwort auf dein Schreiben?
     
  4. #4 Unregistrierter, 18.09.2013
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    wer hat denn den bau überwacht?

    hat der fliesenleger sich eingeschlossen und erst was gezeigt als alles, inklusive einrichtung, fertig war?!

    sorry...unsymetrische wände, schlechte fugenbilder, abweichende fugenfarbe...das sieht man sofort und nicht erst am schluss.

    insbesondere die unsymetrischen wände...das sieht man VOR dem verfugen.

    was sollst du jetzt tun?

    a) nix, wie wärend der fertigstellung auch
    b) versuch der einigung mit dem fliesenleger
    c) gutachten machen lassen und zum anwalt laufen


    obliegt dir.

    einen tipp wie man das wieder ungeschehen machen kann wird wohl kaum einer haben ;)
     
  5. #5 Gast036816, 18.09.2013
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    Gast036816 Gast

    hast du das bad schon in gebrauch genaommen, möbel stehen drin, und dann fotografierst du mängel? steckdose ist eingestöpselt. wenn sich der auftragnehmer quer stellt, hast du durch ingebrauchnahme möglicherweise schon die abnahme vollzogen. dann brauchst du kein abnahmepapier mehr. die mängel hättest du anzeigen müssen, bevor du möbeleinräumst und den fön anschliesst. die mängel sind alle ersichtlich.
     
  6. Julius

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    Warum hast Du Fliesen ausgewählt, die für diesen Raum viel zu groß sind...?
     
  7. #7 Unregistrierter, 18.09.2013
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    abgesehen davon, dass ich den sinn der frage nicht verstehe:

    wie kommste denn darauf? aus welchem bild ersiehst du das?
     
  8. Julius

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    Schön zu sehen z.B. bei "Handtuchwärmer neben Türzarge".

    Sinn der Frage ist:
    Mit solchen Monsterformaten wird eine Verlegung um Klassen anspruchsvoller.
    Und selbst ein Super-Profi kann damit nicht jede Stelle symmetrisch ausführen. Logisch, oder?
    Daß der Verschnitt dann gigantisch steigt (wenn man auf gute Optik Wert legt), kommt noch hinzu.
    Aber das beißt sich wieder mit einem niedrigen Quadratmeterpreis. Also wird jedes Reststück noch irgendwo verarbeitet. Und genauso sieht das dann aus...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2013
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    Ne - nicht logisch. Das habe ja "sogar" ich hin bekommen.
    Warum erst jetzt beanstanden? Ich bin mal wieder frech uund behaupte - es kam die Rechnung :o

    Die Beanstandungen -
    Ein "Fensterrahmen" ist auch keine Arbeit für einen Fliesör - dafür gibt es Tischler!
    Silikonfuge - kann man neu machen!
    Fugenbild - ja, das geht besser. Ob es an fehlendem Können oder zu grossen Materialtoleranzen lag -so nicht beurteilbar!
    Fugenversatz Ecke - DAS wäre vermeidbar gewesen, aber man/frau sieht das nur, weil man/drau drauf gestossen wird.

    Insgesamt nichts, was einen solchen Aufriss rechtfertigt.
     
  10. #10 Corinna72, 18.09.2013
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    Ich wollte es ja nicht gleich schreiben, aber mein erster Gedanke war: oh je, der arme Handwerer. Hoffentlich muss ich nie für Uli850 arbeiten.
    Allein schon der Satz: "ICH BRAUCHE DRINGEND RAT, DA ICH AM VERZWEIFELN BIN" lässt mal wieder klar werden, in was für einer Luxusgesellschaft wir hier leben, hochgradiges Anspruchsdenken inklusive. Lies man den Ausspruch, könnte man meinen, die Fliesen fallen von den Wänden.
    Da leistet einer zwar nicht ganz optimale aber dennoch insgesamt ordentliche Arbeit, sicher sollte es ganz ganz schnell gehen, sicher sollte es billig sein und nun kommt die Rechnung und Uli möchte es halt noch billiger.
    Also geht man auf Fehlersuche und wenn man nur genau genug hinschaut, findet man schon etwas. Ok, die eine und andere Korrektur halt, die angesprungene Fliese würde ich tauschen lassen, Silikonfuge neu machen und gut iss!
    Leben und leben lassen!
     
  11. Flip74

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    @ Corinna

    Kurze Frage. Was gibts Du Handwerkern wenn diese fertig sind bzw. was möchten diese haben ? Monopolygeld ???

    Bestimmt nicht. Die wollen echtes Geld also sollen se auch echte Arbeit leisten.

    Und jeder hat ja einen anderen Anspruch. Hat nichts mit Luxusgesellschaft zu tun wie ich finde.

    Der eine bezahlt eben sein Geld für "ok" gemachte Arbeit, der andere möchte gute Arbeit dafür haben.

    Der

    Tom
     
  12. #12 Corinna72, 18.09.2013
    Corinna72

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    Das traurige ist halt, dass manch einer für möglichst wenig Geld die aller- aller- allerbeste Arbeit will.
    So etwas macht eine Gesellschaft auf Dauer unmenschlich.
     
  13. #13 Baufuchs, 18.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Flip74

    Wenn "OK" den anerkannten Regeln der Technik entspricht und auch ansonsten mängelfrei ist, hat der Handwerker Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, denn dann ist die Leistung "gut".

    Da ist nix mit "jeder hat einen anderen Anspruch".

    Du kannst z.B. keine Abweichungen im mm Bereich beanstanden, wenn die zulässige Toleranz im cm Bereich liegt.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 18.09.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Oder Du musst vorher eine geringere Toleranz vereinbaren!
     
  15. #15 Baufuchs, 18.09.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    So isses.

    Und dafür etwas mehr echtes Geld hinlegen.
     
  16. #16 Gast036816, 18.09.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich möchte nicht wissen, wieviel er von der rechnung einbehalten hat.
     
  17. Flip74

    Flip74

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    Hallo Baufuchs

    Ich mach es z.B. so, wenn ich im / am Haus Arbeiten zu vergeben habe. Ich mach mich schlau, über die marktüblichen Preise. Dann weiß ich wo ich ungefähr liege. Die Firma XY gibt dann ihr Angebot ab. Ich gehe dann davon aus, dass diese Firma den Preis erzielen muss um wirtschaftlich arbeiten zu können. Handeln tu ich aufm Flohmarkt. Entweder akzeptiere ich das Angebot oder eben nicht.

    Und wenn ich die Arbeiten ausführen lasse, kann ich perfekte Arbeit erwarten für mein Geld.

    Und ich bin jetzt kein Erbsenzähler.
     
  18. #18 Bauliesl, 18.09.2013
    Bauliesl

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    ... und ganz ehrlich, lieber TE, mit dem Begriff "Pfusch" würde ich etwas sorgsamer umgehen.

    Da Du Deine Baustelle koordiniert hast, hättest Du dem Fliesenlager sagen müssen, wo er das Kabel rauslassen soll. Und dass Du möchtest, dass der Fensterrahmen auf Gehrung geklebt wird. Und dass er die Fliesen symmetrisch verlegen soll (sprich - Du hättest einen Fliesenspiegel zeichnen müssen, oder diese Leistung bei ihm zusätzlich einkaufen).
    Aber jetzt sagen, das hab ich mir alles so nicht vorgestellt - das fällt Dir früh ein (Ausnahme der vermackte Türrahmen und die vermackte Fliese). Oder ist es wie so häufig - man sucht Gründe um Abzüge vornehmen zu können?
     
  19. Julius

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    Irrtum!
    Du hast auch dann - in Ermangelung besonderer Vereinbarung - nur Anspruch auf eine Ausführung in "mittlerer Güte". Wie es die Juristen so schön ausdrücken.
     
  20. #20 Bauliesl, 18.09.2013
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    @Flip,
    in Ansätzen richtig, was Du sagst - aber: wer hat die Leistung definiert, die erbracht werden soll? Und wie detailliert wurde das gemacht...?
    Und "perfekte Arbeit".... wenn ich das schon höre. Ich zahle einen marktüblichen (also durchschnittlichen Preis) und erwarte dafür überdurchschnittliche (weil perfekte) Leistung?
    Finde den Fehler....
     
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