Zahlt bei Wasserschaden die Gebäudeversicherung auch den Mietausfall?

Diskutiere Zahlt bei Wasserschaden die Gebäudeversicherung auch den Mietausfall? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hatte einen Wasserschaden in der Küche. Dadurch konnte der Mieter die Küche zum Teil nicht nutzen. Hierfür bekam er eine Mietminderung. Kann ich...

  1. #1 julianaomi, 11.10.2013
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    Hatte einen Wasserschaden in der Küche. Dadurch konnte der Mieter die Küche zum Teil nicht nutzen. Hierfür bekam er eine Mietminderung. Kann ich die Mietminderung von der Gebäudeversicherung zurück verlangen? Zweite Frage: Mieter ist ausgezogen. Nun kann ich wegen dem Wasserschaden der seit 1,5 Monate repariert und getrocknet wird nicht vermietet. Es fallen 2 Monate Miete weg. Kann ich den Mietausfall von der Gebäudeversicherung verlangen?
     
  2. #2 wadriller, 11.10.2013
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    Das kommt darauf an was im Vertrag steht und versichert wurde.
     
  3. R.B.

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    Was verstehst Du unter "Gebäudeversicherung"?
    Was für eine Art "Wasserschaden"? Dach undicht? Rohrbruch TW Leitung? Heizung? Abwasser?
    Deine Küche? Oder Küche im vermieteten Teil?

    Ich würde zuerst einmal den Versicherungsvertrag rauskramen und dort nachschauen. Es gibt so viele verschiedene Tarife, man kann ein- und ausschließen, oft sind bestimmte Dinge (Vermietung) gar nicht abgedeckt usw. usw. usw. Nach den allg. Wohngebäude Versicherungsbedingungen §9 wird Mietminderung und Mietausfall ersetzt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Julius

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  5. #5 julianaomi, 11.10.2013
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    Hallo Ralf.

    Es ist ein Mehrfamilienhaus, das von der Hausverwaltung verwaltet wird. Persönlich habe ich keine Police, die hat die Hausverwaltung.
    Der Mieter konnte wegen der Feuchtigkeitsbildung in der Küche die Küche zeitweise nicht nutzen. ES bildete sich auch Schimmel an der Küchenwand. Hierfür bekam er eine Mietminderung über 15%. Diese Mietminderung möchte ich geltend machen. Nach dem Auszug wurde
    die Wand saniert und dauert noch an. D.h. ich konnte nicht vermieten. Darf ich den Mietausfall auch geltend machen? Voraussichtliches Sanierungsende wird der 1.11.2013 sein. Zu dem Termin habe ich auch schon Mietinteressenten.

    Viele Grüße

    Althaus.
     
  6. #6 julianaomi, 11.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 11.10.2013
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    @Julius: Auf dumme Kommentare habe ich nur gewartet. Wieso immer diese Vorurteile?
     
  7. R.B.

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    Gleich mal vorweg, keine Beleidigung von Usern. Sonst ist der thread ganz schnell weg, und die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch der account im Mülleimer verschwindet.

    Weiter im Text.

    Durch was wurde diese Feuchtigkeit verursacht? Ist dafür überhaupt die Wohngebäudeversicherung zuständig?

    Wie ich oben schon zitiert habe, ist bei einem Versicherungsfall der Wohngebäudeversicherung normalerweise Mietausfall (inkl. Kürzung) zu entschädigen. Die Entschädigung wird nur gezahlt bis die Wohnung wieder nutzbar ist, egal ob sie zu diesem Zeitpunkt wieder vermietet wird oder weitere Monate leer steht. Schau Dir bitte mal den von mir zitierten §9 an, dort steht das etwas ausführlicher.

    Aber die spannende Frage ist, ob es sich überhaupt um einen Versicherungsfall handelt, bzw. ob der vorhandene Vertrag das abdeckt.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Gast360547, 11.10.2013
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    jupp, die URSACHE gibt den Weg vor. Schimmel ist meist ein Indiz für ein nicht adäquates Nutzerverhalten, auch wenn es die Wenigsten glauben oder wissen wollen.
    Entsteht der durch einen Baumangel, dann wird es maximal ein Haftpflichtschaden.

    Also, Ursache angeben, dann gibt es u. U. mehr Auskünfte.

    Grüße

    stefan ibold
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2013
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    Erstmal ist die Frage - decken die Bedingungen der Versicherung das ab. (@ R.B. - es gibt noch immer Uralt-Verträge)
    Wenn ja, dann ist die Frage, was ersetzt wird!
    Sprich a)- wer hat dem Mieter 15% Mietminderung zugestanden, worauf (nur Fläche der Küche oder ganze Wohnung) und war das rechtens!
    b) ist die Frage, ob die Versicherung die zwei Monate Mietausfall anerkennt! Ich gehe mal von einem LW-Schaden aus. Dann sind, die 1,5 Monate Mietminderung eingeschlossen, 3,5 Monate für
    • Leckortung
    • Behebung
    • Trocknung
    • Instandsetzung
    eine verdammt lange Zeit!
    Das sollte - wenn nicht werweißwas an Problemen vorliegt - deutlich schneller zu beheben sein!
    Wenn von Dir oder der Verwaltung getrödelt wurde, ist das nicht Sache der Versicherung.
    Ausserdemist die Frage, ob die Wohnung deswegen als unvermietbar angesehen werden musoder ob der Mietausfall nur für die von der Sanierung betroffenen Räume gewährt wird.

    Über das alles kann Dir aber nur der Verwalter als Dein Sachwalter und Ansprechpartner der Versicherung Auskunft geben!
     
  10. #10 julianaomi, 11.10.2013
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    Hallo Ralf, vielen Dank für Deinen hilfreichen Beitrag. Es sollte sich schon um einen Versicherungsfall handeln, denn es wurde das Ablaufrohr freigemacht und zwei Löcher entdeckt die mit Schellen und neuem Rohrstück behoben wurden. Die Trocknungsarbeiten wurden heute erst beendet und die Wiederherstellung sollte noch 2 bis 3 Wochen andauern. Daher kann ich die Wohnung derzeit auch nicht vermieten.
     
  11. R.B.

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    So, da könnte schon der erste Fallstrick lauern. Abwasser wird durch Leitungswasserversicherung bzw. Tarifoptionen oftmals nicht abgedeckt.

    Der Krieg ist zwar noch nicht verloren, aber vielleicht siehst Du wie kniffelig das sein kann. Wie ich oben bereits geschrieben habe, muss man unbedingt den Vertrag anschauen. Ich hatte beispielsweise mal einen Vertrag, da war Leitungswasser zwar enthalten, aber für den vermieteten Teil ausgeschlossen. Die Versicherung habe ich später gekündigt und gegen eine andere ersetzt.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 julianaomi, 11.10.2013
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    Na dann will ich mal hoffen, daß die Hausverwaltung die richtige Versicherung abgeschlossen hat.
    Gruß Althaus. :bounce:
     
  13. R.B.

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    Mit etwas Glück haben die eine Art Universaltarif inkl. Leitungswasser, Elementar usw. und da ist dann das Abwasser im Gebäude mit enthalten.

    Entschädigt würde dann, wie ich oben geschrieben habe, ab Eintritt des Schadens (Mietminderung), bis zum Zeitpunkt der vollständigen Instandsetzung (Mietminderung oder Mietausfall). Achtung, die prüfen auch ob die Mietminderung bzw. deren Höhe gerechtfertigt war. Bei 15% sollte das aber kein Problem sein.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2013
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    Ich sags nochmal - unabhängig von der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit sehe ich in der Zeit ein massives Risiko.

    Wir reden hier über einen Zeitraum von 4 Monaten, um ein popeliges Loch in einer Abwasserleitung zu stopfen.
    In der Zeit werden EFH fast neu gebaut.
    Das ist so ohne weiteres nicht erklärbär und dürfte bei der Bemessung des Mietausfalls dem Sachbearbeiter der Versicherung wohl auch auffallen!

    Als Versicherungsgutachter würde ich das zumindest sehr genau hinterfragen. Und im Zweifel auch als zu lang beanstanden!
     
  15. Julius

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    Auch auf die Gefahr hin, daß das wieder nur als "dummer Kommentar" abgetan wird:

    Ich sehe hier erstmal gar keinen Anspruch des Teileigentümers gegen die Versicherung, sondern - wenn überhaupt - nur einen gegen die Eigentümergemeinschaft!
     
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