Umnutzung im Aussenbereich

Diskutiere Umnutzung im Aussenbereich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Ich habe ein Bürogebäude im Aussenbereich welches nicht mehr genutzt wird! Das Bauamt gibt mir leider keine Genehmigung es als Wohngebäude...

  1. #1 jschulzep, 21.07.2011
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    Hallo
    Ich habe ein Bürogebäude im Aussenbereich welches nicht mehr genutzt wird!
    Das Bauamt gibt mir leider keine Genehmigung es als Wohngebäude umzunutzen!
    Damit wird die Nutzung als Bürogebäude auch irgendwann verfallen!
    Was kann ich mit dem Gebäude machen? Nach Auskunft des Bauamtes besteht keine Pflicht es nach Nutzungsende abzureißen!
    Soll es nun verfallen ? Baujahr 1962, Renovierung 1987, mit Keller, 200m² Nutzfläche+Keller!
    Kann ich eine Firma gründen die dieses Gebäude nutzen kann ?
    Oder darf ich jetzt nicht mal mehr hineingehen da ja keine andere Genehmigung außer Büro darliegt.

    Ich bin leider ratlos!
     
  2. matom

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    Vermiete es doch als Bürogebäude?
    Oder als Serverraum oder als Lagerhalle für Akten?
    Sofern das Bauamt dies erlaubt.

    In der aktuellen Konjunkturlage würde es mich wundern wenn es länger als 2 Monate leerstehen würde.
     
  3. #3 jschulzep, 21.07.2011
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    Das war auch meine erste Idee.Jedoch ist es als Bürogebäude für den dort ansässigen Betrieb(Insolvent) gewesen.Da muss meines erachtens die gleiche Nutzung erfolgen,in diesem fall Bürogebäude für Ziegelwerk ,und dies wurde bis auf das Büro abgerissen!
     
  4. #4 saarplaner, 21.07.2011
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    Wie kommt man an so ein Objekt, von den man nicht weiß, wie man es nutzen kann?

    Gestern gab es auch ein Thema hier bezgl. Nutzungsänderung im Aussenbereich.

    Da wurde schon viel erörtert. Lies da mal nach.
     
  5. #5 jschulzep, 21.07.2011
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    Es war eine Zugabe zu dem Kauf von Ackerland!(Inkl.Bürogebäude auf demselben Flurstück)
     
  6. #6 saarplaner, 21.07.2011
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    Manchmal ist geschenkt noch zu teuer.

    Aber nun hast du das Grundstück nun mal.

    Schalte einen erfahrenen Architekten oder Planer ein, der die Situation für dich bei den zuständigen Stellen klären kann.

    Ist meist ein langer und steiniger Weg...
     
  7. Baumal

    Baumal

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    ich auch, weil ich deine frage nicht verstehe....
    willst du in diesem ehemaligen bürogebäude schlafen?

    zu welchem zweck, hast du das gebäude an der backe?
     
  8. #8 jschulzep, 21.07.2011
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    Wie schon erwähnt lag es auf dem Flurstück vom erworbenen Ackerland und war eine Beigabe(Insolvenzmasse).
    Am besten wäre eine Umnutzung als Wohngebäude wie auch immer es zu bewerkstelligen wäre.
    MfG
     
  9. #9 Wieland, 21.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast


    Dann kann es jetzt einem priviligierten Vorhaben / Unternehmen zugeführt
    werden. Baumschule o.ä. Rosenfarm.

    :e_smiley_brille02:
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2011
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    Büro ist eine allgemeine Nutzung. Muss nicht Ziegelwerk sein.

    Wohnen ist nicht. Genau das wilde krebsartige Auswuchern von Siedlungsräumen in die freie Landschaft soll ja § 35 BauGB verhindern, in dem eben Wohnen nur als Nebenzweck der im Aussenbereich zulässigen Nutzung erlaubt wird - und auch das nicht selbstverständlich!
    Ein Bauer darf halt auf seiner Hofstelle wohnen. Gibt er den Hof auf, darf er weiter dort wohnen.
    Stirbt er, dürfen die Kinder dort nicht zum Wohnen hinziehen!!!!
     
  11. #11 Der Bauberater, 21.07.2011
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    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Deshalb war es eine Zugabe :wow
    Bevor ich eine teuere Unterhaltung oder einen Abriss habe, verschenke ich es :respekt
     
  12. Baumal

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    energiewirt..., sachs doch gleich:D

    du möchtest auf dem ackerland, einen energiepark gründen.

    dafür brauchts vielleicht auch ein (vorhandenes) gebäude.
    welches als büro, technikraum fungiert. schlafen darfst du aber
    aber trotzdem nicht darin, wenn der windpark genehmigt wird....
     
  13. #13 jschulzep, 21.07.2011
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    Es soll ein Solarpark errichtet werden. Braucht man evtl. eine Hausmeisterwohnung oder ist dies zu gewagt??
     
  14. #14 Eumeltier, 21.07.2011
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    ?? also derartige Probleme gab es hier nicht, auch wenn das Bauamt öfter mal am Zeiger dreht...
     
  15. #15 Wieland, 21.07.2011
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    Wieland Gast

    Das könnte ohne weiteres funktionieren,auch eine Berufsausübung kann in diesem Fall unter priviligierte Vorhaben im Außenberreich fallen.
    Auf jeden Fall mit der zuständigen Kreisbaubehörde u. Landrat sprechen !

    Grüße
     
  16. #16 jschulzep, 21.07.2011
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    Kann ich das Bürogebäude ohne weitere rechtlichen Schritte als Büro weitervermieten?
    Oder muß der Betrieb einen Grund haben weshalb er im Aussenbereich tätig ist ?
     
  17. Baumal

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    du mußt mit mehr fakten kommen.

    wie lange steht das bürogebäude leer?
    was für ein betrieb? du sprichst von
    nutzung eines bürogebäudes...

    hat das bürogebäude etwas mit deinem solarpark
    zu tun...????

    wenn die sonne eben so wenig energie
    liefert, wie du in deine fragestellungen, sehe ich schwarz,
    für deinen solarpark.
     
  18. #18 jschulzep, 22.07.2011
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    Informationen sind kein Problem ,welche genau erforderlich sind müßt ihr mir sagen .

    Also die Firma ist seit 10 Jahren insolvent . Die hat das Gelände an eine Firma verkauft welches den Sandabbau fortführen wollte jedoch erst in diesem Jahr wieder damit beginnt.
    Das Bürogebäude war seit dem immer in "Betrieb" soll heißen Strom und Heizung liefen desweiteren ist die Einrichtung noch wie verlassen vorhanden!
    Selbst die Akten stehen noch im Schrank!
    Die Stadtwerke betreiben im Keller eine Pumpstation für die Abwasserdruckleitung.
    Auch hier läuft alles weiter seit 10 Jahren.
    Der Solarpark entsteht auf dem Firmengelände nach abbruch der Hallen!
    Die genaue Bezeichnung des Geländes Sondergebiet zum Abbau von Sand und Produktion von Steinen. Also kein Industriegebiet sondern nur eine Sondergenehmigung seit den 60 er Jahren. Abgrabegenehmigung ist erhalten und auch zukünftig mind. 10 Jahre.
    Es besteht keine Pflicht zum Rückbau oder Renaturierung nach Aufgabe des Betriebes.
    Laut Aussage des Bauamtes ,wenn man es glaubt, ist eine Umnutzung nur möglich wenn dort ein landwirtsch.Betrieb mit Tierhaltung angesiedelt wird (kein Interesse an Stallbau),bin Landwirt.
    Oder das Gabäude einem Zweck dient der im Außenbereich verträglich ist Naturschutzmuseum oder Büro für Forstamt.(Beides nicht lukrativ zumal das Forstamt seinen Sitz hat).
    Weitere Infos auf Anfrage ;-)
     
  19. Baumal

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    ja gibts denn eine genehmigung für den solarpark?

    schmankerl am rande:
    §35 BauGB (1) kennt nur zulässige nutzung für
    wind-, wasserenergie oder biomasse.

    oder bin ich nicht auf dem neusten stand?
     
  20. #20 jschulzep, 22.07.2011
    jschulzep

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    Auch wenns mir wenig weiterhilft .
    Der Flächennutzungsplan wird geändert und somit für energieerzeugung im Aussenbereich ausgelegt.Zustimmung der Stadt steht und Bezrg. mündl. Zusage!
    Schriftl. Anträge liegen nun vor!
     
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