Bauantrag - für später geplante Zusatze schon vorab aufnehmen

Diskutiere Bauantrag - für später geplante Zusatze schon vorab aufnehmen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen demnächst den Bauantrag für unser EFH einreichen. Für die Zukunft planen wir noch eine aufgeständerte Holzterrasse...

  1. #1 tcdiscoz, 13.03.2008
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    Hallo zusammen,

    wir wollen demnächst den Bauantrag für unser EFH einreichen. Für die Zukunft planen wir noch eine aufgeständerte Holzterrasse (Hanglage) und einen unterkellerten Carport.

    Können wir in den Grundrissplänen für den Bauantrag bereits diese Teile mit angeben, ohne dass wir konkret ein Angebot dazu vorliegen haben (u.a. gibt es entsprechend noch keine Detail-Pläne oder Statiken).

    Zum Hintergrund: Wir bauen in Bayern und die geplanten Zusatzbauten befinden sich alle im Baufenster des gültigen Bebauungsplans.

    Vielen Dank für Euer Feedback,

    TC
     
  2. #2 Bauwahn, 13.03.2008
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    Ich nehm' an, dass das in Bayern genause geht wie in BW. Wie sagte die Dame vom Regierungspräsidium zu mir: "Sie können sich auch 10 Bauantränträge für unterschiedliche Carports genehmigen lassen."

    Der Vorteil, das jetzt im Zusammenhang zu genehmigen ist, dass die Kosten insgesamt geringer sind und die Genehmigung nicht verfällt, weil ein Teil der Gesamtmaßnahme (das Haus) wird ja sicher irgendwann innerhalb von 3 Jahren begonnen werden.

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 planfix, 13.03.2008
    planfix

    planfix Gast

    Ich würde auch alles in Einem planen und genehmigen lassen.
    Anschlüsse und Details können so gleich richtig berücksichtigt werden, die spätere Lauferei entfällt und gebraucht wird es doch sowieso.
     
  4. #4 Der Bauberater, 13.03.2008
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    Ich weiß nicht,

    Hallole tcdiscoz,
    wie das genau in Bayern ist, aber in BaWü ist eine Baugenehmigung, ab dem Tag, wo mit den Arbeiten aufgehört wird, also wenn euer Haus steht, verputzt ist ... noch drei Jahre weiter gültig und kann problemlos verlängert werden.
    Wie es Planfix schon schreibt. Früher oder später wollt Ihr es dann doch bauen und dann ein neuer Antrag :motz
    Lieber gleich beantragen und dann wie Lust, Zeit und Geld da ist bauen.
    Gruß
    Peter
     
  5. #5 Bauwahn, 13.03.2008
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    Wobei ja nur der Baubeginn entscheidend ist. Dauern darf der Bau solange wie er dauert.
     
  6. #6 Der Bauberater, 13.03.2008
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    Widerspruch,

    § 62 Abs. 1 LBO BW:
    Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wird oder wenn sie drei Jahre unterbrochen ist.
    Ein gutes Bauteam kann so über 253 Jahre und länger bauen, er darf eben nur die Bauausführung nicht länger als zwei Jahre und elf Monate unterbrechen. :28:
    Der Nachweis ist nicht leicht, aber die Überwachung ist noch schwerer :D
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #7 tcdiscoz, 13.03.2008
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    Die Frage ist, ob ich dazu schon ganz detaillierte Pläne incl. der Statik bei der Behörde einreichen muss, oder bei eine einfache Version reicht. Gerade bei der aufgeständerten Terrasse weiss ich ja noch gar nicht genau, wo die Stützen hinkommen. Würde die dann einfach mit 5x4m und zwei Stützen ganz aussen auf dem Plan vorsehen ....
     
  8. #8 Bauwahn, 13.03.2008
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    Ein gutes Bauteam kann so über 253 Jahre und länger bauen, er darf eben nur die Bauausführung nicht länger als zwei Jahre und elf Monate unterbrechen.
    Der Nachweis ist nicht leicht, aber die Überwachung ist noch schwerer

    Sag ich doch
     
  9. #9 Der Bauberater, 13.03.2008
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    Grünau,

    5x4m einreichen. Wenn die Terese dann später nicht 6x8m wird, dann brauchts auch keinen Nachtrag.
    siehe auch Bauwahn #2
    Gruß
    Peter
     
  10. #10 tcdiscoz, 13.03.2008
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    Andersrum ist aber "kleiner" als eingereicht kein Problem, oder ? (z.B. 4.50x4.00)
     
  11. #11 Niederbayer, 13.03.2008
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    Man, man, man Du kommst doch aus Bayern. Nimms doch nicht so genau :D
     
  12. #12 Der Bauberater, 13.03.2008
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    Im Normalfall nicht,

    da ja die Abstände zu der/den Grenzen/ Nachbarn vergrößert werden :Brille
    Aber in Bayern weiß ich nicht :angel:
    Gruß
    Peter
     
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