Brüstungshöhe gegen Kniestock

Diskutiere Brüstungshöhe gegen Kniestock im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen ein Haus in Holzständerbauweise mit 36cm dicken Wänden und einem Kniestock von 190cm. Wir haben auf zwei Hausseiten je...

  1. #1 Andrew7777, 17.06.2015
    Andrew7777

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    Hallo zusammen,

    wir bauen ein Haus in Holzständerbauweise mit 36cm dicken Wänden und einem Kniestock von 190cm. Wir haben auf zwei Hausseiten je zwei Lichtbänder in 68,5x153cm eingeplant. Für die Westseite brauchen wir mindestens eine Brüstungshöhe von 90cm, damit unser Bett mit 88cm Rückenlehne noch unter das Fenster passt.

    Das dies sehr knapp wird, war uns bekannt. So haben wir x mal beim Hausanbieter nachgefragt, ob das passt. Antwort war: "Ja, kein Problem". Kurz vor Vertragsunterschrift habe ich noch mal nachgehakt und nach Rücksprache mit der Technik kam heraus, es passt auf keinen Fall wegen der Rolllädenkästen. Weil das aber vorher schon ein Thema war, kommt man uns entgegen und wir bekommen Schiebeläden als kostenfreien Ersatz auf der Westseite. Die Brüstungshöhe von 90cm auf der Westseite haben wir uns vertraglich fest schreiben lassen und wurde so von der Technik bestätigt.

    Jetzt ist der Vertrag unterschrieben und wir sind kurz vor dem Bauantrag. Und es kommt raus, dass selbst mit Schiebeläden die 90cm nicht zu halten sind. Es gehen maximal 82,5cm bei 4cm kleineren Fenstern passt das Bett gerade so drunter. Das haben wir zähneknirschend so akzeptiert.
    Jetzt kommt heraus, dass auf der Ostseite die 75cm Brüstungshöhe (nicht vertraglich festgeschrieben) auch nicht mehr zu halten sind. Sondern nur 62,5cm. Das ist für so ein Lichtband wirklich sehr niedrig und es passt nicht mal ein Schreibtisch drunter.

    Die Alternativen:

    1. Akzeptieren
    2. Kniestock erhöhen

    Wir brauchen/möchten nicht unbedingt einen höheren Kniestock. Aber das wäre uns lieber, als Fenster auf 62,5cm. Kosten: 2800€ für 10cm. Auf Hinweis, dass man uns hier entgegen kommen müsste, weil wir das nur wegen falscher Berechnungen von der Technik zu tragen haben, wurden uns 2400€ angeboten.

    Was meinen die Erfahreneren Leute dazu? Wir finden das immer noch ein bisschen schwach, wollen aber auch keine unverschämten Kunden sein.

    Grüße,
    Andrew
     
  2. #2 Gast036816, 17.06.2015
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    Gast036816 Gast

    der vertrag wurde wahrscheinlich auf basis eines entwurfs zustande gekommen. um solche details exakt umzusetzen, sind detailpäne und die statische berechnung erforderlich.

    was dir vertraglich exakt zusteht, kann nur ein anwalt deines vertrauens nach prüfung des vertrags sagen.
     
  3. #3 Andrew7777, 18.06.2015
    Andrew7777

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    Hi Rolf,

    danke für die Antwort. Stimmt er wurde auf Basis eines Entwurfs und einer Kalkulation gemacht. In der Kalkulation steht aber explizit, dass die Fenster eine Brüstungshöhe von 90cm haben.
    In der frühen Projektphase werde ich mich nicht schon mit dem Anbieter anwaltlich auseinandersetzen. Ich glaube das wären keine guten Vorraussetzungen. Wir haben gesagt, dass wir mit 400€ Nachlass nicht einverstanden sind und bekommen hoffentlich heute Rückmeldung.
    Ich frage mich halt, ob unsere Erwartungen überzogen sind oder ob wir zu viel verlangen. Nach meinem Rechtsbewusstsein eben nicht.

    Grüße,
    Andrew
     
  4. #4 Gast036816, 18.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kannst du den schnitt und den grundriss einstellen?

    vom entwurf zum vertrag latürnich!
     
  5. #5 Andrew7777, 18.06.2015
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    Ungern. Für den Vertrag gab es auch nur den Grundriss Entwurf und keinen Schnitt. In diesem stehen die BRH auch nicht drin. Es gibt nur folgenden Satz in der Angebotsbeschreibung:

    2 Stück Verglasungen im Kniestock 153/68 mit Schiebeläden und elektrischer Führung. Hier beträgt dann die Brüstungshöhe min. 90cm.
     
  6. #6 Gast036816, 18.06.2015
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    Gast036816 Gast

    dann wird es nur ein anwalt auflösen können.
     
  7. #7 Andrew7777, 18.06.2015
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    Ok, ich werde dann wohl sehen, was der heutige Tag bringt. Ich denke/hoffe man wird uns noch entgegen kommen.

    Wie schätzt du die Lage denn persönlich ein? Siehst du den Anbieter eher in der Pflicht oder uns?
     
  8. #8 eltorito, 18.06.2015
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    Sind in NRW nicht Brüstungshöhe 80 cm vorschrift? Alles was drunter geht braucht dementsprechende absturzsicherung.
     
  9. Doozer

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    Auf welches Niveau bezieht sich die vertraglich festgehaltene Brüstungshöhe?
    Du gehst ja von OK FF aus ...
     
  10. #10 Andrew7777, 18.06.2015
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    Guter Punkt. Steht nicht drin. D.h. der Anbieter könnte sich darauf berufen. Aber ich glaube/hoffe das die auch Ihren Fehler sehen und denen daran gelegen ist, einen zufriedenen Kunden zu haben. Wenn die Hälfte der Kosten für die Kniestockerhöhung übernommen werden ist das ok für mich denke ich. Nicht optimal, aber ein guter Kompromiss.
     
  11. #11 Gast036816, 18.06.2015
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    du stellst fragen, die niemand beantworten kann, der den vertrag nicht kennt!
     
  12. #12 Andrew7777, 18.06.2015
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    Ausser dem Satz im Wortlaut oben steht zur Brüstungshöhe nichts im Vertrag. Ich möchte auch nicht unbedingt wissen, was die rechtsverbindliche Sachlage ist. Eine persönliche Einschätzung zur Situation:

    - Brüstungshöhe 90cm wurde mehrfach angefragt und mehrfach bestätigt
    - Es war bekannt, dass BRH ab Fußboden gemeint ist und warum diese gewünscht ist
    - Technik bestätigt das vor Vertragsabschluss und es wird vertraglich, wie oben festgehalten
    - Nach Vertragsunterschrift lässt sich das alles technisch doch nicht umsetzen, ich soll mit Kompromissen leben oder 2800€ für 10cm mehr Kniestock bezahlen

    Was haltet ihr davon? Was würdet ihr verlangen und worauf bestehen? Unabhängig davon, ob das nun rechtlich so anfechtbar ist oder nicht. So weit möchte es glaube ich keiner kommen lassen. Ich auf jeden Fall nicht.
     
  13. #13 ultra79, 19.06.2015
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    Wie sieht es denn Baurechtlich aus? Hat der (noch) höhere Kniestock evtl. Probleme bei der Genehmigung?
     
  14. kike

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    Ich finde das Fensterformat und die Lage des Fensters schon auf der Westseite bedenkenswert. Wenn man den Rahmen noch oben dazuzählt hat man da doch bei Sicht nach draußen ein "Brett vor dem Kopf" oder ? (Durchsichtshöhe wohl unter 140cm)? Und dafür wird dein Bauch gut "belichtet". Im Schlafzimmer - Hmm. Kommt natürlich auch auf die Umgebungslage an, wer da wie rein- und rausschauen kann.

    Ich würde mir dringend mal solch ein Lichtband in live anschauen oder einfach mal die Höhen mit Pappe nachbasteln. Hat mir beim Bau geholfen.
     
  15. #15 Frau Maier, 19.06.2015
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    Verstehe ich es richtig, dass die feste Fenstergrößen haben und diese einfach nur rauf und runter schieben wie sie es brauchen? Sicher, wenn sie eben nur solche festen Fenstergrößen in ihrem Baukasten haben, dann geht es nicht anders. Du kannst dann nur für extra Geld dir extra Fenster anfertigen lassen, damit Rolladen oben und Brüstungshöhe unten passen.

    Hättest Du mit Architekten geplant, dann hätte der dir alles passend planen können. ;)
    Fertighausanbieter haben nur ihren Baukasten aus denen sie ihre Elemente zusammen schustern.
     
  16. #16 Andrew7777, 19.06.2015
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    @Ultra: Wir könnten auch zwei Vollgeschosse bauen. Kein Thema.
    @kike: Wir haben uns das so ausgesucht, weil wir das in einem Haus gesehen haben und fanden das echt Schick. Ist ja auch nicht das "Hauptfenster" sondern nur ein zusätzliches. So ein Fenster hinter dem Bett mit ein bisschen Deko hat schon was.
    @Frau Maier: Nein, die Fenstergröße ist nicht fix. Die aktuelle Option auf der Westseite ist die Fenster 4cm kleiner zu machen und dann passt das Bett gerade so darunter. Und 75cm auf der Westseite waren für uns ok. Aber 60cm ist halt arg niedrig und deshalb nicht akzeptabel.

    Mit 10cm mehr Kniestock wäre auf beiden Seiten das Problem gelöst. Ich ärger mich nur über die zusätzlichen Kosten, weil wir vorher falsch beraten wurden bzw. weil die Masse im Vertrag so nicht eingehalten werden können, wie versprochen.
     
  17. #17 Frau Maier, 19.06.2015
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    Was sagt unser Forenanwalt dazu? Wo isser denn?

    Ich sehe es so, dass Du als Vertragsgegenstand deine BRH hast. Der Bauträger ist nicht in der Lage den Vertrag zu erfüllen, also ist er nichtig, oder er muss den Vertrag erfüllen (vielleicht hat er einfach keinen Bock sich um das Detail zu kümmern, weil zu viel Arbeit). Aber halt. Ihr habt nur verbal gefragt ob es möglich ist? Also kein Vertragsgegenstand? Tja.... Da kann IMHO nur der Anwalt helfen....
     
  18. #18 Gast036816, 19.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    TE schrieb, dass das dach um 10 cm angehoben werden müsste, um das kniestockmaß = brüstungsmaß zu erfüllen. nur mit 2 grundrissen ist solch ein maß schwer bestimmbar im detail. wenn das 100 m² bgf hat, bedeutet die erhöhung um 10 cm auch 10 m³ mehr umbauter raum.

    ob diese brüstungsmaß = kniestockhöhe vertraglich so fixiert ist, das dem unternehmer das mehr an umbauten raum aufgebrummt werden kann, kann nur ein anwalt prüfen. wegen 2.400 € mehrkosten würde ich jedoch keinen anwalt beauftragen.

    teil die mehrkosten mit dem unternehmer, jeder die hälfte und gut ist es!
     
  19. #19 Frau Maier, 19.06.2015
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    Ich verstehe nicht, warum man nicht das Fenster einfach um 10 cm kleiner macht. Dann passt es doch wieder. Ist halt ein Sonderbauteil das etwas mehr kostet. Na und? Soll ja anscheinend nur als Deko über dem Bett sein.
     
  20. #20 Andrew7777, 19.06.2015
    Andrew7777

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    Das ganze Thema hat sich erledigt. Danke euch allen für die Beiträge. Die Erhöhung des Kniestocks wird uns 1950€ kosten und damit sind wir einverstanden. So haben wir keine Probleme mehr mit der Brüstungshöhe und die Fenstergröße bleibt auch, wie sie ist. Die Lösung ist für uns ok.
     
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