Zum Schluss noch Ärger mit dem Archi

Diskutiere Zum Schluss noch Ärger mit dem Archi im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ärgere mich gerade über unseren Archi (nachdem wir schon mit dem ersten richtig Glück hatten - wir haben das damals recht stimmungsvoll hier im...

  1. #1 Bauzwerg, 15.08.2007
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    Ärgere mich gerade über unseren Archi (nachdem wir schon mit dem ersten richtig Glück hatten - wir haben das damals recht stimmungsvoll hier im Forum diskutiert, geht das jetzt schon wieder los).
    Wir möchten am kommenden Samstag mit dem Einzug beginnen. Das war mit dem Archi schon seit langer Zeit so vereinbart (Haus sollte nach seinen Äußerungen schon vor etwa 6 Wochen fertig sein). Nun fehlt: Parkett im Obergeschoss, die Haustür, sämtliche Rolläden, Innentüren, Restarbeiten bei den Fliesen, das Vordach über der Haustür (etwas aufwendiger gestaltet) und die Installation der Sanitärartikel (aber wir haben ja noch 3 Tage Zeit :smoke ). Das ist ja schon ärgerlich genug, aber nun scheint er irgendwie Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Baus zu haben. Wir haben einen Festpreis in einem Werkvertrag vereinbart, und erhalten für fertige Leistungen Teilrechnungen - sämtliche Extrawünsche mussten wir natürlich als Aufpreis bezahlen (was wir auch immer brav getan haben).
    Jetzt sollen wir für den Einbau der Innentüren komplett in Vorkasse gehen. Die Sanitärausstattung haben wir uns eigenständig besorgt und der im Werkvertrag angesetzte Preis sollte uns gut geschrieben werden. Davon weiß unser Archi jetzt nichts mehr, angeblich hätten wir besprochen, dieses mit der Lieferung des Treppengeländers und des Galeriegerüstes zu verrechnen. :yikes Davon ist nie die Rede gewesen. Und jetzt kommt der Klopfer: In unserem Werkvertrag steht ein Materialpreis für den Parkettboden von 60 Euro/m2. Angeblich war das aber ein Schreibfehler, der bis dahin nicht aufgefallen ist, und gemeint waren 20 Euro/m2. Und die verbleibende Restsumme sollten wir jetzt übernehmen.:motz Wir sind ja nun keine Dukatensch....
    Da wir uns nun geweigert haben, auf seine Vorschläge einzugehen, ist die Stimmung zwischen uns und dem Archi gerade mal etwas gedrückt.
    Wie würdet ihr euch verhalten ?? Treten solche Geschichten zum Ende der Bauphase öfter mal auf, dass man plötzlich feststellt, dass man mit dem berechneten Betrag irgendwie nicht hinkommt ?? Ich bin echt genervt - und nicht nur vom verkorksten Zeitplan.

    Viele Grüße
    Bauzwerg (bald ist es geschafft!!!!)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
    Ralf Dühlmeyer

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    Hört auf von ARCHITEKT zu reden...

    Was Ihr habt ist ein GÜ, bei dem vielleicht der Inhaber/GF zufällig Architekt ist.
    So ist das halt, wenn man/frau mit einem GÜ baut und nix schriftlich macht.
    MfG
     
  3. #3 Thomas B, 15.08.2007
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    Falsche Rubrik...

    ..würde ich mal meinen!!!

    Tach erstmal (soviel Zeit muß sein)!

    Also: Was ich da so lese paßt nun so gar nicht in die Rubrik "Bauen mit Archi". Was Sie hier beschreiben (Bauen zum fixierten Festpreis) darf ein Architekt gar nicht. So verhält es sich wohl eher so, daß Sie hier mit einem GU/BT bauen, der -eigentlich gut- gelernter Architekt ist. Gut deshalb, weil er sich in der Materie "Bau" auskennen sollte.

    Alles was Sie aber beschreiben gehört in die Rubrik "Bauen mit BT/GU" (...o.k., die gibt's hier nicht....noch nicht!).

    Die geschilderten Probleme werden bei Berichten/Fregestellungen beim Bauen mit GU/BT nur allzu häufig geklagt.

    Gruß

    Thomas Bock
     
  4. #4 Thomas B, 15.08.2007
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    Na...Ralf...

    ...das müssen aber Sekundenbruchteile gewesen sein, die Du schneller warst. Chapeau!:)

    Thomas
     
  5. Lukas

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    Nun macht mal dem Zwerg nicht zum Vorwurf, daß sein GÜ den Archi immer vor sich her trägt, um beim Kunden genau das Trugbild zu erzeugen.

    Parkett für 20€ ist aber eher eng.

    Nachtrach:

    Watwillereigentlich, wenns so im Vertrag steht? Dann hat er wohl Pech und lernt lesen.
     
  6. #6 Thomas B, 15.08.2007
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    Nööö Lukas

    das machen wir dem Zwerg nicht zum Vorwurf. Aber: Was hier berichtet wird erweckt eben den Eindruck: Archi (zumindest dieser) ist Mist. Daß dies aber eben keine Architektenleistung ist weiß der unbedarfte Mitleser nicht. Daher nochmals: Die beschriebenen Probleme sind, so bedauerlich sie sein mögen, kein Verschulden des Architekten, sondern des GU/GÜ/BT. Punkt.

    thomas
     
  7. Lukas

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    Ich versteh Euch ja, daß Ihr den Stall sauber halten wollt,
    aber hier ist der Archi schuld, auch wenn er hier GÜ ist, so bleibt er Archi. :D

    Ich glaub ich hab schon mal gehört, daß ein Archi an irgend was Schuld haben sollte. Wollt ich ja auch nicht glauben.;) ;) ;)

    :winken
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    @ Lukas....

    wenn ein Architekt Mist macht, darf das gesagt werden.
    Aber die Probleme hier sind die eines GU/GÜ - ganz klassisch. Warum sollten wir uns die (auch noch) anhängen lassen. Wir haben schon genug vom Berufsstand hausgemachte.
    Ein Architekt nimmt vom Bauherren kein Geld für Bauleistungen, das kriegen die Firmen vom Bauherren.
    Ich bin mir nicht mal sicher, ob der hier wirklich ein Architekt ist.
    @ Thomas - ebenfalls Tschapo - Du warst ausführlicher
    Mfg
     
  9. Lukas

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    ...oder ob er nen 34c hat?
     
  10. #10 Bauzwerg, 15.08.2007
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    ?????

    Stellt sich für mich langsam folgende Frage: woran erkenne ich denn nun eigentlich einen Architekten ???
    Also unser "ARCHI" ist bei keiner Firma angestellt, ist ganz selbständig tätig, die Berufsbezeichnung auf allen Visitenkarten ist "Architekt" und der gute Mann hat mit irgendeinem GÜ/BT nicht das geringste zu tun - würde er sich wahrscheinlich sogar darüber ärgern, wenn man ihm das unterstellt). Was sollte mich denn nun glauben machen, dass dieser Herr kein Architekt nach eurer Definition ist (die ich ja leider bislang nicht kenne), sondern doch irgendwo mit einem GÜ/BT verbandelt sein soll ????

    Thomas B: Wie ein Architekt darf so einen "Werkvertrag zum Festpreis" nicht unterschreiben :wow . Der erste Archi (auch für keinen GÜ/BT tätig gewesen) hatte aber genau die gleiche Vorgehensweise vorgeschlagen.

    Und nichts schriftlich gemacht Herr Dühlmeyer kann man bei uns auch nicht sagen, denn wir haben alles in einem ewig langen Vertrag schriftlich festgelegt, bei Anwesenheit aller drei Beteiligten in einer mehrstündigen Sitzung beim Anwalt für Baurecht (hat uns richtig Kohle gekostet).
    Bleibt für mich die Frage: was soll man denn noch tun, um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen ???

    Durch den besagten Vertrag sind wir ja auch eigentlich fein raus und könnten nun auf unser Recht pochen :deal und uns mega stur stellen. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine Möglichkeit gäbe, einen drohenden Anwaltsbesuch doch zu umgehen. Naja, wir müssen das auch nicht weiter diskutieren. Merke schon, kommt hier nicht so gut an - aber ihr könnt den thread ja auch verschieben in eine passendere Sparte.

    Trotzdem hätte ich meine Frage nach der Definition "Architekt" und wie kann ich ihn in Zukunft erkennen doch gerne mal beantwortet :D .

    Gruß,
    Bauzwerg
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    Dies ließt sich so, als bestünde ein Vertrag zwischen den Bauherren und dem Architekten über ein Haus in definierter (oder auch nicht) Gestaltung und Ausführung zu einem fixen Preis X.
    Und das ist nix anderes als ein GÜ.
    Ein Architekt (freischaffend) erstellt für EINZELNE Gewerke Leistungsverzeichnisse, verschickt diese an von ihm UND/ODER den Bauherren vorgeschlagene Firmen.
    Danach schliessen die Bauherren mit EINZELNEN Firmen Verträge, bei denen der Architekt im Sinne der Bauherren über die Ausführung wacht (so beauftragt).
    Alternativ gibt es ein Leistungsverzechniss für das gesamte Haus mit EINEM Auftragnehmer, das nennt sich dann GU.
    Aber auch da hat der Architekt nur im Sinne der Bauherren die Arbeit zu überwachen.
    In KEINEM FALL stellt er Rechnungen über Bauleistungen in seinem Namen und mit seinem Briefkopf.
    So definiert sich der Unterschied zwischen GÜ und Architekt!!!!
    Und schriftlich scheint es das Thema Kostenerstattung Badobjekte ja wohl nicht zu geben, sonst gäbs da ja keine Debatten drum - oder :smoke
    MfG
     
  12. #12 Olaf (†), 15.08.2007
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    Aber nun...

    :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: usw.
    tut Aufklärung wirklich Not.
    Du erklärst uns, dass Dein Archi nix mit den Bauausführenden zu tun hat - um alles in der Welt - was macht er dann mit Eurem Geld?
    Wenns wirklich so wäre wie Du schreibst kriegt er sein Honorar LP 1 bis ... und gut ists und alle anderen Zahlungen leistet IHR an die Unternehmen.
    Und den Vertrag hat ein Anwalt geprüft - Ne, nicht wirklich, oder?
     
  13. #13 Bauwahn, 15.08.2007
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    sind eben zweierlei:

    Wenn ich als Inschinör auf dem Jahrmarkt Süssigkeiten verkaufe, dann BIN ich fliegender Händler und brauch einen Gewerbeschein (den ich bei einer Tätigkeit als Ing. nicht bräuchte) ein Gesundheitszeugnis und wer weiß, sonst noch was. Da hilft meine Berufsbezeichnung gar nix.

    Also gezielter Etikettenschwindel. Nein, er hat auch wirklich nicht mit einem GÜ/BT zu tun, denn er IST einer.

    Soweit klar?

    Gruß

    Thomas
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    Doch Olaf - nen GÜ Vertrag halt
     
  15. #15 Olaf (†), 15.08.2007
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    Mach mer...

    mal ne einfache Frage:
    Wer (Bezeichnung) ist denn Absender der Rechnungen?
     
  16. #16 Christian Wolz, 15.08.2007
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    Ich weiß ja nicht...

    ...wie das bei Euch im Norden ist, aber bei uns in BaWü gbt's den

    a) "freien Architekten", der diesen Titel trägt und das macht, was Ralf D. unter "Architekt" versteht.

    b) angestellten Architekten, der sich nur "Architekt" nennen darf, wenn er in der Kammer eingetragen ist und als Architekt in einem Angestelltenverhältnis arbeitet.

    c) den baugewerblich tätigen Architekten. Dieser ist als solcher in der Kammer eingetragen, trägt auch den Titel "Architekt" (ohne "frei") und darf alles machen, was ein GÜ macht. Muss seine Kunden aber auch ungefragt darauf hinweisen.

    :e_smiley_brille02:
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2007
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    @ Christian Wolz...

    In Nds ähnlich, nur der Baugewerbliche muss dies auch SO im Titel tragen.
    Aber baugewerbliche A. sind i.d.R. Unternehmer EINES Gewerks, oft beim elterlichen Betrieb, die den Titel Architekt vor allem wg. der Vorlageberechtigung führen, gelegentlich auch aus anderen Gründen.
    Hier geht es aber (anscheinend) um eine Firma, die ein KOMPLETTES Haus erstellt hat.
    Das halte ich bei baugewerblich für eher unwahrscheinlich.
    Eher ein baugewerblicher GF eine GmbH o.ä. (oder gar Ltd :yikes )
    MfG
     
  18. #18 Baufuchs, 15.08.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal einfach gefragt,

    was für eine Überschrift trägt denn der Vertrag?

    - Architektenvertrag
    - Werkvertrag
    - Bauvertrag
    ???
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 15.08.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Steht doch schon in # 1 ...

    ... mich würde schon mal interessieren, was genau auf seinem Briefbogen steht mit dem er die Rechnungen schreibt und wie die Firmierung unter dem Vertrag lautet.
     
  20. Eric

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    Ist doch alles belanglos.

    Hier ist Vertragspartner eine Person, die den Titel Architekt hat, aber in der konkreten Sache nicht im Berufsbild eines Architekten tatig wird, sondern sich als Unternehmer verpflichtet hat, ein Haus zu bauen. Also ist der abgeschlossene Vertrag ein Bauvertrag und kein Architektenvertrag.

    Kein Gesetz verbietet einem Architekten als BT, GU oder GÜ tätig zu werden.

    Die Nummer mit dem Kalkulationsfehler kann er auch vergessen. Ist ein Kalkulationsfehler nicht offensichtlich und für den Vertragspartner offensichtlich erkennbar, dann kann sich derjenige, der sich angeblich verkalkuliert hat, hierauf nicht berufen. 20 € für Parkett kann der nie im Leben gemeint haben.

    Er ist halt - wie angegeben - " klamm " und greift insofern mach jedem vermeintlich rettenden Strohhalm. Ich vermute, daß das so ausgehen wird, daß das Parkett " mangels Masse " nicht verlegt wird.

    Um klare Verhältnisse zu schaffen, hilft nur Einschreiben mit Rückschein oder per Boten mit etwa folgendem Inhalt:

    " Sie haben mir am ..... und .... ( Ort ) erklärt, daß Sie auf Grund .......... ( Sachverhalt mit dem Kalkulationsirrtum ) einen höheren Preis für das Parkett geltend machen und insoweit Vorkasse fordern. Dies steht nicht im Einklang mit Vertrag und Gesetz.

    Ich fordere Sie auf, mir bis zum ........ ( hier eingehend ) und schriftlich zu erklären, daß Sie die Arbeiten bis zum ........ zum vereinbarten Preis ausführen. Geht mir die Erklärung nicht fristgemäß zu, sehe ich in Ihrem Verhalten eine endgültige Erfüllungsverweigerung und ich werde die Parkettverlegung durch einen Ersatzunternehmer auf Ihre Kosten ausführen lassen ".
     
Thema:

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