Schriftlich ausgestellte verbindliche Finanzierungszusage

Diskutiere Schriftlich ausgestellte verbindliche Finanzierungszusage im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community! Habe eine sehr wichtige Frage an euch. Vorab aber kurz einige Hintergrundinfos: Ich hatte bei der Bank A die...

  1. #1 Wassilowski, 16.02.2010
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    Hallo liebe Community!

    Habe eine sehr wichtige Frage an euch. Vorab aber kurz einige Hintergrundinfos:

    Ich hatte bei der Bank A die Fianzierungszusage für den Kauf eines Hauses. Parallel dazu wurde auch ein KFW Darlehen beantragt. Lt. meinem SB wurden beide Anträge bewilligt. Allerdings waren die Konditionen. Ich wollte einfach eine Finanzierungszusage in der Tasche haben! Ich hatte ja das Recht innerhalb von 14 Tagen von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen...

    Weiter umgesehen und bei der Bank besserungswürdig. Von Bank B habe ich ein deutlich besseres Angebot erhalten. Allerdings war das KFW Darlehen schon an die Bank A vergeben. Bank B hat von mir eine schriftlich formulierte Finanzierungszusage, zugunsten der Bank B, verlangt. Jetzt zieht sich alles unglaublich in die Länge. Die Original KFW Zusage und das KFW Formular zum Bankenwechsel wurde auch noch von Bank B verlangt. Bank A lässt sich aber nicht drängen und das dauert.

    Jetzt meine ganz wichtige Frage an euch:

    Inwieweit bin ich mit der schriftlich formulierten Finanzierungszusage, zugunsten der Bank B, an deren Darlehensvergabe gebunden?

    (Text: Finanzierungszusage an die Bank B
    "Wie tel. besprochen, bestätige ich mit diesem Schriftstück, dass ich die Bank B, zur Finanzierung des Objektes XY, verbindlich beauftrage. Weiterhin ermächtige ich die Bank B, das schon bewilligte KFW Darlehen der Bank A zu übernehmen."

    Könnte ich jetzt, da noch kein Darlehensvertrag unterschrieben worden ist, und selbst da hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das Angebot von einer anderen Bank annehmen, um alles endlich zu fixieren?

    Muss/sollte ich die schriftlich formulierte Finanzierungszusage widerrufen? Gibt es Widerrufsristen?

    Gibt es sonst noch etwas, das ich beachten sollte?

    Vielen Dank für eure Antworten
     
  2. lulu66

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    Ich würde sagen: Schau in deine Schriftstücke, die sollten alle Fragen beantworten.

    Ist das jetzt wie bei dem Baumarkt mit den drei Buchstaben "wenn du das gleiche Teil woanders günstiger findest, gibts das Geld zurück"?

    Willst du alle 14 Tage nun zur nächsten Bank wechseln, weil die Konditionen mal wieder einen Tick besser geworden sind?
     
  3. #3 ThomasMD, 16.02.2010
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    Wer hat wem etwas zugesagt und in welcher Form?
    Von wem?
    Wer ist das?
    Ja was waren die Konditionen?
    Das steht wo?
    Wer oder was war besserungswürdig?
    Willst Du jetzt noch eine dritte Bank verbindlich beauftragen?
    Weißt Du, was das Wort "verbindlich" bedeutet? Ob und wie lange Du ein Widerrufsrecht hast, sollte in Deinen Unterlagen stehen
    Es muss Spaß machen, mit Dir Geschäfte zu machen.
     
  4. R.B.

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    Juristisch kompliziertes Terrain?

    Meine Meinung, Du hast zwar eine Finanzierungszusage, aber es wurde noch kein Darlehensvertrag ausgefertigt und unterschrieben. Demzufolge hast Du von dieser Seite auch nichts zu befürchten.

    Was Deine schriftliche "Beauftragung" der Bank B soll, kann ich noch nicht richtig einschätzen. Spätestens jetzt würde ich mal damit anfangen auch das Kleingedruckte zu lesen.

    Wie ist das zu verstehen? Wie willst DU eine Finanzierungszusage machen?

    Ich hoffe nur, morgen findet sich nicht auch noch eine Bank C die wiederum einen Tick günstiger ist. Zinsen schwanken ja täglich.

    Wieso endlich? Moment bist doch Du anscheinend der Bremser.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Wassilowski, 16.02.2010
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    @Thomas Md

    Vielen Dank für Deine äusserst brauchbare Antwort...! Und das ging auch noch so schnell... das Du Dir dafür überhaupt Zeit genommen hast! Meinen Respekt

    @Lulu 66
    Ich seh schon, Du hast es voll drauf!

    Ich erspare mir hier einen weiteren Kommentar zu euch beiden!
     
  6. #6 ThomasMD, 16.02.2010
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    Wieso? Ich habe doch noch gar nicht geantwortet.
    Ich habe nur ein paar Rückfragen gestellt um Deine Frage verstehen zu können.
     
  7. #7 Wassilowski, 16.02.2010
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    Hallo Ralf!

    Die verbindliche Finanzierungszusage für die Bank B wurde (Siehe Text oben) von mir selbst angefertigt. Es wurde kein Formular einer Bank verwendet!

    Ich habe mich um ein neues Angebot gekümmert, weil eine Bank, bei der schon alles klar schien, kurzfristig abgesprungen ist und bei der Bank B vergeht Woche um Woche.

    Also nix mit Bremser.

    Und nochmal zum Mitschreiben, ich habe nicht vor, jede positive Zinsentwicklung mitzunehmen, o.k.?
     
  8. #8 Wassilowski, 16.02.2010
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  9. #9 baufikritiker, 16.02.2010
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    An Deiner Stelle würde ich mit verbindlichen Reservierungen und Konditionszusagen etwas vorsichtiger sein.

    Schonmal dran gedacht das beide Banken A und B jeweils Schufa Abfragen gemacht haben und schon einen gewaltigen Prozess an Papieren und Aufwand in Dich investiert haben :biggthumpup:

    Es kann auch mal schnell passieren, dass Bank A Ihren KFW Antrag zurückzieht und alles muss von Bank B oder C oder D neu beantragt werden.

    Wenn die bewilligten Darlehen schon seitens der Bank fest reserviert wurden und in "die Bücher" geschrieben sind, erwartet Dich ggf auch eine Nichtabnahme Entschädigung an Bank A und B wenn Du Dich für bank C entscheidest :irre
     
  10. #10 Baufuchs, 16.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sehe das wie baufikritiker

    1.) Die beteiligten Banken haben Schufa Anfragen gestellt = Einträge
    2.) Wenn auch die Beauftragung der Bank B noch nicht den Abschluss eines Darkehnsvertrages darstellt und es somit bezgl. eines Darlehnsvertrages nichts zu widerrufen gibt, stellt das Schreiben einen Auftrag dar, dessen Bearbeitung bei der Bank Kosten verursacht. Diese Kosten wird die Bank einfordern.
    3.) Das Bank A sich mit der Rückgabe Formular Bankwechsel Kfw Zeit lässt, ist nachvollziehbar.
    4.) Wenn Bank B nun auch nicht finanzieren soll, muss der erteilte Auftrag zur Duchrführung der Finanzierung natürlich gekündigt werden.
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Du hast keine Finanzierungszusage unterschrieben (könntes Du garnicht, das könnte nur die Bank), sondern Du hast der Bank einen Auftrag erteilt, mit allen Rechten und Pflichten.

    Ich verstehe das nicht, zuerst wolltest Du schnell eine Finanzierung in der Tasche haben, das hast Du jetzt, und nun glaubst DU, man könnte handeln wie auf einem Basar.

    Abgesehen davon, dass dieses Verhalten Dein Verhältnis zu Deiner Bank nicht gerade verbessert, läufst Du nun Gefahr, dass Du später OHNE eine Finanzierung dastehst, und wenn Du Pech hast, werden die auch noch Forderungen an Dich stellen.
    Dir sollte klar sein, die machen solche Sachen täglich, und die wissen sehr genau was machbar ist, was gerade noch so machbar ist, und wann sie die Segel streichen müssen.

    Deswegen ja mein Rat, auch auf das Kleingedruckte schauen. Manchmal sind auch die AGBs ganz hilreich.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 DonDimon, 30.01.2012
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    ???

    das Thema ist zwar schon etwas her aber ich dachte ich gebe mal etwas wieder wie es in der Realität abläuft... den mir kommt das so vor als würden hier nur Bankberater ihre Meinung kundtun.

    Also wenn man einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, hat man als Verbraucher 14 Tage das recht den Vertrag zu widerrufen und da gibt es auch keine Verpflichtungen irgend welche Bearbeitungsgebühren zu bezahlen (außer es wurde vorher so vereinbart)...

    Die so genannten Schufaeinträge sind nicht relevant... den jede normale Bank macht eine Konditionsanfrage das steht zwar in der Schufa aber nur für zwei Wochen und das hat keinerlei Auswirkungen auf den Scorwert.... es gibt natürlich auch schwarze scharfe unter den Banken "BadBank :)" die extra solche abfragen die denn Scorwert beeinflussen damit man kein Kredit bei anderen Banken bekommt... dann kommt die "BadBank" und sagt wir sind so gnädig und geben dir ein Kredit aber natürlich für etwas höhere Zinsen.

    Das mit den KfW-mitteln ist eigentlich auch unkompliziert man geht zu der Bank A wo man den Vertrag widerrufen hat und sagt ich brauch das Bankwechselformular für die Bank B und wenn die sagen die kennen so etwas nicht sagste geh auf die KfW Webseite dann auf Beraterforum und dort kann man das Herunterladen. Die Berater versuchen sich immer heraus zu reden indem die sagen ich habe da keinen Account und er könne sich dort nicht anmelden aber jede Bank hat einen KfW Experten der einen Account hat und wenn nicht soll er sich registrieren denn da stehen für ihn viele infos die er wissen sollte.

    So jetzt noch zu Finanzierung:
    zu erst beauftragt man die Bank mit der Finanzierung und nachdem die Bank alles erledigt hat bekommt man ein Finanzierungsangebot das meistens zwei Wochen gültig ist wenn man nichts unternimmt ist das Angebot nicht mehr binden für die Bank... für den Verbraucher ist es zu keinem Zeitpunkt bindend erst wenn man den Darlehensvertrag unterschrieben hat und die zwei Wochen Widerruf vorbei sind ist man für die nächsten Jahre verpflichtet Geld zu bezahlen...

    Meine Meinung zum Bankwechsel es steht jedem frei soft von Bank A zu Bank B zu gehen weil die Zinsen besser sind und wenn die Bank C dann noch besser ist dann ab dahin den es geht um das Persönliche Geld... und wenn die Banken dann anfangen zu erzählen das sei Moralisch nicht vertretbar das man sein Wort nicht hält... von wegen :irre... man hat das recht zu widerrufen also sollte man auch davon Gebrauch machen... und die Banken sind es die den kleinen man abzocken und die Gelder dann verzocken... wer hat da kein Gewissen oder moralische Prinzipien

    Wer sagt das geht so nicht der Lebt wo anders :konfusius denn bei mir ging das...

    PS: wer Rechtschreibfehler findet kann die behalten der Inhalt ist wichtig
     
  13. #13 DonDimon, 30.01.2012
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  14. #14 Bankkaufmann, 30.01.2012
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    Bankenwechsel KfW
    Ich muss hier auch mal kurz etwas dazu schreiben.
    Aus meiner Zeit als Darlehensentscheider ( 17 Jahre bei einer Bank in Stuttgart ) ist es so, dass KfW Bankenwechsel vorkommt. Ich aber im Hinterkopf habe, dass der Kunde für das Beleihungsobjekt ein paar Monate eine Sperre hat.

    Bedeutet im Klartext, wenn die Bank A die Refinanzierungszusage an die KfW sendet und die KfW erstellt die erste Zusage an die Bank A dann ist die Folge. Die Folge ist, dass die Bank A dann die eigentliche Zusage an den Kunden schreibt.
    Wenn nun dieser Kunde die Bank wechselt, also Bank A und den Darlehensvertrag nicht annimmt. Dann glaube ich, dass die KfW selbst nicht innerhalb von ein paar Tagen eine neue Zusage an die Bank B erstellt.

    Man kann also nicht von Bank A,B,C hopfen wie man will wenn KfW dabei ist.

    So war das vor ein paar Jahren in der Praxis.
     
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