Enev 2016

Diskutiere Enev 2016 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Ich plane derzeit ein Efh, KfW 55 mit Pelletheizung, Bauantrag ist n.n. Gestellt. Weiß jemand, wie lange die Bafa Förderung für die...

  1. #1 snoogie, 22.10.2015
    snoogie

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    Hallo,

    Ich plane derzeit ein Efh, KfW 55 mit Pelletheizung, Bauantrag ist n.n. Gestellt.
    Weiß jemand, wie lange die Bafa Förderung für die Pelletheizung gilt? Außerdem ist mir nicht klar, inwieweit sich die Anforderungen erhöhen, wenn zB der Bauantrag erst nächstes Jahr gestellt wird. Entfällt dann zB nur kfw 70 und kfw55 bleibt unverändert oder ändern sich auch die Anforderungen an kfw55?
    Grüße



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  2. Taipan

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    Es gibt keine enev2016.

    kfw-Anforderungen der einzelnen Effizienzhäuser bleiben unverändert.
     
  3. R.B.

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  4. #4 Ralf Wortmann, 23.10.2015
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    Das ist zwar richtig, aber wir wissen, doch, was der TE meint. Er meint die in der EnEV 2014 enthaltenen verschärften Anforderungen, die ab dem 01.01.2016 in Kraft treten.

    @snoogie: eine zusammenfassende Übersicht über die Änderungen ab dem 01.01.2016 findest du hier:

    http://www.enev-online.com/enev_pra...wohnbau_2_betroffene_bauvorhaben_15.07.20.htm
     
  5. Taipan

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    Nein. er meint die enev 2013. Wie irgendwer diese Verordung nennt ist egal. Die Erschaffer und damit diejenigen, die das sagen haben, nennen die enev 2013.

    http://www.bmub.bund.de/themen/baue...sparverordnung/faqs-energieeinsparverordnung/
    http://www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=493222.html
     
  6. R.B.

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    ob 2013 oder 2014 ist doch egal. Manche nennen sie 2013 weil sie im November 2013 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, aber sie ist erst zum Mai 2014 in Kraft getreten, und wird daher meist EnEV 2014 genannt.
    Bei älteren Fassungen war es doch ähnlich, da wurde auch das Datum genommen zu dem die Änderungen in Kraft getreten sind. An sich ist es auch keine neue Verordnung sondern nur eine Änderung einer bestehenden Verordnung. Genau genommen ist die Verordnung vom Juli 2007 die halt zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde.
     
  7. #7 GWeberJ, 23.10.2015
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    Die Anforderung an KfW55 bleibt unverändert. Aber (für dich vermutlich weniger relevant): Die Beurteilung der Energieträger ändert sich im Hinblick auf Strom.

    Dumme Frage: Wegen der Pelletheizung sollte dein Primärenergiebedarf doch schon nahe an KfW40 sein, oder? Kostet denn die Aufrüstung der Dämmung von H't 70% (KfW55) auf 55% (KfW40) soviel, dass das die Ersparnis bezüglch Betriebskosten UND die zusätzliche Förderung durch die KfW aufwiegt? Oder gibt es sonst Gründe, nicht noch etwas Dämmung draufzupacken und so auch KfW40 mitzunehmen?
     
  8. #8 Alfons Fischer, 23.10.2015
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    Zitat BAFA:
    Mit der Nennung des Begriffs "Gebäudebestand" ist damit der Neubau für die Basisförderung ausgeschlossen.


    im Neubau ist damit nur die Innovationsförderung möglicch
    Zitat BAFA:
    Die Anforderungen (Partikelabscheider, Brennwertnutzung etc.) sind aber höher.
    Wenn mit Süddeutschland Bayern gemeint ist, könnte das 10000-Häuser-Programm in Frage kommen, dort sind die Anforderungen aber auch recht hoch, nicht jedes KfW-55-Haus wird gefördert.
     
  9. #9 snoogie, 26.10.2015
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    Hallo zusammen,
    Vielen Dank für die Antworten, ganz sicher bin ich mir noch nicht, ob ich es richtig verstanden habe...daher vereinfacht:


    Bauantrag 2015 gestellt: um kfw 55 fördergelder zu bekommen darf der Neubau nur 55% der Energie vom enev Standard verbrauchen.
    Bauantrag 2016 gestellt: um kfw 55 fördergelder zu bekommen darf der Neubau nur 55% der Energie von 75% enev Standard verbrauchen, dass heißt mehr Dämmung...

    so vereinfacht richtig?
    Viele Grüße



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  10. Taipan

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    Falsch. kfw bezieht sich immer auf das Referenzgebäude. Das ändert sich nicht (wirklich). Die enev ändert sich dahingehend, dass das tatsächlich zu errichtende Gebäude jetzt (ab 1.1.2016) ebenfalls Abstand (25% Primärenergie) zum Referenzgebäude haben muss. Förderantrag ab 1.4.2016 gestellt --> kfw gibt einfache Liste der für kfw55 zu erfüllenden Anforderungen heraus.
     
  11. #11 GWeberJ, 27.10.2015
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    Ab 2016 ist sozusagen der (hypothetische) Standard KfW80 das Minimum, das ein Gebäude erreichen MUSS (EnEV). Daher entfällt ab dem 1.4.2016 die Förderung für KfW70 (wäre ja nur noch minimal besser als die gesetzliche Vorgabe).
    Nicht die EnEV (Mindestanforderung) und KfW-Standards in einen Topf werfen. Die KfW-Standards leiten sich NICHT aus der EnEV ab.
     
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