Muss ich das zahlen ?

Diskutiere Muss ich das zahlen ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; erstmal muss ich sagen, das ich nicht weiß ob ich so eine Frage hier stellen darf ? Dazu habe ich nichts finden können. Leider würde sich ein...

  1. marcvv

    marcvv

    Dabei seit:
    08.09.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Holle
    erstmal muss ich sagen, das ich nicht weiß ob ich so eine Frage hier stellen darf ? Dazu habe ich nichts finden können. Leider würde sich ein Anwalt bei der Summe wohl auch nicht lohnen.

    zum Thema:
    Für unseren Neubau wurde eine Wasserversorgungsleitung gebaut. Zuerst sollte der Anschluss ans öffentliche Netz mitten auf der Strasse erfolgen. Dort wurde also zuerst eine Grube ausgehoben. Als man aber das Rohr erreicht hatte wurde festgestellt, dort ging es nicht weil da ein aus Beton gegossenes Widerlager war.
    Also wurde der Graben verlängert und gegenüber meines Grundstückes im Grünstreifen der Anschluss hergestellt.

    Jetzt soll ich aber für beide Baugruben zahlen obwohl die erst im Prinzip unnötig gewesen wäre,
    der Baufirma kann ich die Schuld aber auch nicht zuweisen, weil dieses Widerlager wohl nicht im Plan steht.

    Was kann ich tun ?
     
  2. #2 OLger MD, 28.10.2015
    OLger MD

    OLger MD

    Dabei seit:
    16.07.2012
    Beiträge:
    1.589
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Hast Du die Baufirma beauftragt oder hat das Versorgungsunternehmen die Baufirma beauftragt, den Hausanschluss herzustellen?
     
  3. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    In der Regel beauftrag doch der Grundversorger die Baufirma und was kannst du dafür dass der Widerlager nicht im Plan steht?
    Bei uns in der Region wird auch immer eine Pauschale verlangt, max 25m und egal was die dafür frei legen müssen und wie oft.
     
  4. #4 flehmann, 28.10.2015
    flehmann

    flehmann

    Dabei seit:
    13.09.2010
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Potsdam
    Benutzertitelzusatz:
    Werbeeinblendungen im Beiträg sind nicht von mir
    Bei den Zweckverbänden wird ein TW-Anschluß direkt über eine Pauschale abgerechnet ( Betrag X für bis zu y Meter Leitung). Aber nur wenn du oder dein Baufirma den Anschluß mit Erdarbeiten beim Zweckverband bestellt hast. Habt Ihr die Tiefbauarbeiten von jemand 3. machen lassen und die vom Zweckverband beaufragte Firma sollte nur noch die PE-Leitung reinwerfen und die Anschlüsse herstellen, sieht es etwas anders aus.
     
  5. marcvv

    marcvv

    Dabei seit:
    08.09.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Holle
    ich habe die Baufirma nicht beauftragt, das hat der/die Grundversorger gemacht
    (Avacon für Strom und ÜWL für Trinkwasser)
    Die Baufirma hat die Arbeiten für Telefon, Trinkwasser und Strom vorgenommen.
    Die Rechnung ist Omexom.
     
  6. #6 macmike771, 28.10.2015
    macmike771

    macmike771

    Dabei seit:
    09.04.2015
    Beiträge:
    116
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur FM/IW
    Ort:
    Oldenburg
    Wenn du nicht direkter Auftraggeber der ausführenden Firma bist sollte dir das erstmal egal sein - du hast doch sicherlich (wie das bei versorgern so üblich ist) VOR Ausführung ein Angebot erhalten welches du beauftragt hast?
     
  7. #7 ekko123, 28.10.2015
    ekko123

    ekko123

    Dabei seit:
    20.11.2014
    Beiträge:
    246
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm Angestellter
    Ort:
    Kaltenkirchen
    Sollst du für beide "Baugruben" bezahlen oder sollst du für einen längeren "Graben/ Leitungslänge" bezahlen als vorher angeboten?
    Eigentlich zahlt man ja pauschal, bzw. darüber hinaus Mehraufwand "Meter Leitung". Nicht detailliert Material und Aufwand.


    Du hast Avacon und ÜWL beauftragt....die Rechnung kommt von Omexom ? Versteh ich nicht.
     
  8. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Vielleicht bekommen die Kosten von Avacon und co nicht und versuchen jetzt über den Beauftragten?

    Wenn du die Firma nicht beauftrag hast, dann muss du auch keine Rechnung von denen bezahlen.
    Ruf mal bei Avacon an und frag nach was die Rechnung soll?
     
  9. #9 flehmann, 28.10.2015
    flehmann

    flehmann

    Dabei seit:
    13.09.2010
    Beiträge:
    220
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Potsdam
    Benutzertitelzusatz:
    Werbeeinblendungen im Beiträg sind nicht von mir
  10. #10 lawrence, 28.10.2015
    lawrence

    lawrence

    Dabei seit:
    01.05.2009
    Beiträge:
    1.389
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Nordbaden
    Hättest gleich sagen können, dass es ums Abwasser geht! Zukünftig darfst auch alle Reparaturen zahlen. Macht spaß wenn dafür die ganze Straße aufgerissen wird.

    Bei uns darf man zumindest selbst ausschreiben.
     
  11. marcvv

    marcvv

    Dabei seit:
    08.09.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Holle
    es geht nicht um Abwasser, das ist längst erledigt und geht nicht in die Strasse sondern in meinen Garten

    es geht um Trinkwasser, ich werd mal bei der Gemeinde fragen, denn die hat den Antrag weitergeleitet
     
  12. #12 Pruefhammer, 28.10.2015
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    folgende Punkte:
    - der Versorger erstellt die Rechnung und leitet sie an die Gemeinde weiter, die diese dann beim aktuellen Grundstückseigentümer einfordert, falls schon länger her die Verjährung beachten, die ist je nach Bundesland unterschiedlich
    -der Versorger muss auf eigenes Betreiben eine Rechnungsprüfung durchführen, die Rechnung muß sachlich und rechnerisch geprüft sein. Hier werden oft Fehler gemacht, die dann zu deinen Lasten gehen (ausführendes Unternehmen rechnet falsch ab)
    -für Erstellung von Trinkwasseranschlüssen gilt der reduzierte MwSt.-Satz
    -ob solche unvorhergesehenen Ereignisse wie bei dir abgerechnet werden dürfen, da habe ich erhebliche Zweifel, das setzt den Auftraggeber (hier dich) unkalkulierbaren Risiken aus, die du nicht vorab erkennen kannst. Für mich eine unangemessene Benachteiligung des AG. Nächstens machen die gar keine Pläne mehr und suchen dann erstmal die halbe Straße ab, wo man anschließen kann auf deine Kosten. Schwer vorstellbar, dass das in Ordnung sein soll für mich. Evtl. meldet sich ja hier noch ein Jurist, ob das rechtlich haltbar ist.
    Ansonsten kannst du erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen quasi fristwahrend, Nachfrage bei der Gemeinde ist aber vorab sicher nicht verkehrt.
     
  13. marcvv

    marcvv

    Dabei seit:
    08.09.2009
    Beiträge:
    28
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Elektroniker
    Ort:
    Holle
    kurze Rückmeldung:

    Ich muss den Teil zahlen der bei mir auf dem Grund gemacht wurde und die Gemeinde zahlt das was auf Gemeindegrund gemacht wurde.

    Für mich bleibt also nur das Wasserrohr, Wasseruhr, Halter und Verschraubung übrig, da ich die Erdarbeiten auf meinem Grundstück selber gemacht hatte.
    Die beiden nötigen und teuren Baugruben zahlt die Gemeinde. Statt mehr als 2000 Euro sind dann nur noch circa 200 Euro zu zahlen.
     
  14. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Na damit kann man doch leben.
     
  15. #15 Pruefhammer, 27.11.2015
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
Thema:

Muss ich das zahlen ?

Die Seite wird geladen...

Muss ich das zahlen ? - Ähnliche Themen

  1. Nach Starkregen Feuchtigkeit im Keller, Versicherung will nicht zahlen

    Nach Starkregen Feuchtigkeit im Keller, Versicherung will nicht zahlen: Guten Tag, nachdem bei uns im September 2023 hier fast den ganzen Tag Starkregen runter kam, Zeitung hatte auch darüber berichtet, haben wir an...
  2. Diskrepanz Stromverbrauch Wärmepumpe vs Zähler

    Diskrepanz Stromverbrauch Wärmepumpe vs Zähler: Hallo zusammen, in unserem Neubau ist eine Nibe S1255-6 verbaut. Die Stromzähler wurden am 8. Februar gesetzt, am 11. Februar sind wir eingezogen....
  3. Ab wann Tilgung zahlen?

    Ab wann Tilgung zahlen?: Hallo, ich habe eine Frage zur Baufinanzierung. Angenommen ich entscheide mich in den nächsten Wochen für einen Hausbau bei einem...
  4. 2 Wohnungen 1 Zähler mit einer PV-Einspeisung und Eigenabrechnung möglich?

    2 Wohnungen 1 Zähler mit einer PV-Einspeisung und Eigenabrechnung möglich?: Hallo zusammen, ich möchte im Haus aus Kostengründen nur einen Hauptzähler statt 2 haben. Die Schränke sind groß genug. PV ist geplant, erstmal...
  5. Zähl der LKW als Maschineneinsatz bei Gartenarbeiten?

    Zähl der LKW als Maschineneinsatz bei Gartenarbeiten?: Hallo, ich habe ein Angebot für die Gestaltung einer Ecke meines Gartens erhalten. Da steht: Der Maschineneinsatz beträgt pauschal 20,00 % der...