Niedersachsen: Stützmauer für Aufschüttung bis 1,50 m - Bauantrag/Meldung notwendig?

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  1. aluc72

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    Hallo!

    Auf meinem Grundstück in Niedersachsen möchte ich eine Stützmauer von 1,5 m Höhe errichten, um einen Streifen von ca. 4 m Breite und 10 m Länge aufzuschütten. Das wird von einem GaLa Bauer ausgeführt. Nachbarn informieren usw. habe ich erledig. Die Frage ist, ob ich dafür eine Baugenehmigung benötige bzw. das bei der Stadt anmelden muss o. ä.

    Selbstverständlich habe ich schon einiges gelesen in der NBauO und bin zu dem Schluss gekommen, dass Stützmauern bis 1,5 m genehmigungsfrei sind.
    (Verfahrensfreie Baumaßnahmen im Anhang unter Nr. 6)

    Aber das ist alles gefährliches Halbwissen, daher würde ich mich über eine Profiauskunft seht freuen :-)

    Dankeschön vorab!
     
  2. #2 Scoundrel, 03.12.2015
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    Gibt es einen Bebauungsplan? Oftmals sind solche Dinge im Bebauungsplan geregelt, wenn wegen Hanggrundstücken Geländeaufschüttungen zu erwarten sind.
    Kommt die Stützmauer auf die Grundstücksgrenze?
     
  3. aluc72

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    Nein, einen Bebauungsplan gibt es nicht. Das ist alles sehr ländlich und alt gewachsen.
    Die Mauer kommt komplett auf mein Grundstück, letztlich 1 m vom Grundstück des Nachbarn entfernt, da er 1 m Wegerecht bei mir hat, den ich unberührt lasse.
     
  4. #4 Scoundrel, 04.12.2015
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    So lange sich das Grundstück dann nicht im Außenbereich befindet, woraus weitere Auflagen hervorgehen würden, teile ich dein Auffassung soweit erst ein Mal, solange die Stützmauer eine höhe von 1,50 m nicht überschreitet.

    Löblich, dass du dir Gedanken machst, ob das Vorhaben genehmigt werden muss. Gerade im ländlichen Bereich kenne ich das eher nicht.

    Und solange der betroffene Nachbar im Boot ist, sehe ich da eh keine Probleme.
     
  5. aluc72

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    Naja, rückbauen ist immer so teuer, daher lieber vorher denken :D
    Aber es ist auch immer ein schmaler Grad zwischen schlafende Hunde wecken und hinterher dann Ärger bekommen....

    Super - vielen Dank!!! Dann kann ich jetzt beruhigt beauftragen :28:
     
  6. #6 OLger MD, 04.12.2015
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    Wird das eine Stützmauer mit (fast) senkrechter Ansichtsfläche ?
    Dann denk' auch an ein Geländer als Absturzsicherung.

    Welche Bauart soll es werden ?
     
  7. #7 Scoundrel, 04.12.2015
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    Guter Einwand. :)
     
  8. #8 OLger MD, 04.12.2015
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    Na Hauptsache es wird keine "Konstruktion" aus Schalsteinen so wie hier
     
  9. aluc72

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    Schalsteine ja, die großen 47 kg Dinger 60x40x25 und es soll senkrecht werden. Auf die letzte Reihe oben soll ein Palisadenzaun; Pfostenträger sollen in den obersten Stein an die Kante einbetoniert werden, der Rest vom Stein mit Kies befüllt. Weiter unten sollen die Steine mit Sand/Mutterboden gefüllt werden. Unten drunter kommt ein Betonfundament.... Hoffe das geht i. O.?
     
  10. aluc72

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    175.jpg
    So in der Art - nur nicht so hoch :-)
     
  11. #11 Starbond, 08.12.2015
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    Hallo aluc72,

    wird es garantiert nix...


    mfg
    Gerhard
     
  12. #12 wasweissich, 08.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Wird schon was ,:shades

    Ein lebensgefährlicher murks.

    Die herstellertypenstatik gibt 1,5 m garnicht her .
    Und schon garnicht sandverfüllt und mit einem zaun drauf .

    Und die türmchenbauer auf dem bild sollten nur als beispiel fùr so nicht betrchtet werden
     
  13. aluc72

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    Mir hat das ein GaLa Bauer vorgeschlagen, soll mit Rechnung und allem gemacht werden :cry

    Wieso geht das nicht? Die Dinger sind doch sauschwer, er hat mir geschworen, dass das hält, angeblich schon x mal gemacht.... Was wäre die Alternative?
     
  14. #14 wasweissich, 08.12.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bleistiftartisten mögen das denken , reicht aber nicht .

    gerade aufgestapelt gehen drei reihen .
    im normalfall ist das system zum (nach hinten, in die böschung) versetzt gedacht und so statisch ausgelegt .

    die türmchenbauerei ist zwar modern aber vom hersteller nichtabgesegnet . (klugerweise ? bekommt man auf der internetseite vom hersteller keine info dazu , würde wahrscheinlich den absatz drastisch senken , planungs/statikinfo muss man extra anfondern )

    wenn du bildersuche böschungsteine eingibst , wirst du bei 90% der bilder sehen , das alles was höher als drei lagen ist versetzt angeordnet ist .
     
  15. #15 OLger MD, 08.12.2015
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    ich wiederhole mich mal:

    Was passieren kann, wenn die Standsicherheit einer Stützwand nicht dauerhaft gegeben ist kann man hier sehen:
    http://www.regionews.at/newsdetail/Hangrutsch_in_Voitsberg_Betretungsverbot_fuer_Wohnhaus-84762
    http://www.echo-online.de/region/od...-behindert-Verkehr-auf-L-3260;art1276,4651130
    War auch schon Thema in unserem Forum
    Die "Geländeabstützung" in diesem Beispiel ist zwar etwas höher als 1.50m, aber das Versagensprinzip ist das Gleiche.

    Lass Dir doch den Nachweis der Standsicherheit in Kopie übergeben - einschließlich des Nachweises für die Geländerverankerung.
     
  16. aluc72

    aluc72

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    Hm - nun habe ich gerade noch mal gegoogelt, scheinbar gibt es aber doch Hersteller, die das anbieten. s. http://www.ais-online.de/firma/siekmann/produktinformation/boeschungssteine/11494766/1/

    hier eine Hardcopy von der Seite; das sind knapp 1,5 m und da steht, dass es für einen gerade Wandaufbau geeignet ist. Ich habe da nun noch angefragt und hoffe ich bekomme eine Info, wie das aufgebaut sein müsste. Bringt ggf. Beton-Stahl etwas?

    Böschungssteine - ais-online.de.jpg
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich lese da nix von Zulassung für 1,x m senkrechte Wand!
     
  18. #18 OLger MD, 09.12.2015
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    Schon gar nicht über die Eignung als Stützwand mit einseitiger Anschüttung / Geländeauffüllung.
    Bei den Bildern ist auch nicht erkennbar, ob für die hohen abgebildeten Wände eine Füllung mit Beton C25/30 mit eingebauter senkrechter Bewehrung, Du16/20 zweilagig, einschließlich Anschlussbewehrung an das Fundament verwendet wurde.
    Lass Dir doch vom Hersteller die Planungsunterlagen zuschicken.

    Oder such Dir online Planungunterlagen / Einbauanweisungen von anderen Herstellern mit (fast) identischen Produkten.
     
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