Grundstück

Diskutiere Grundstück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe im Dezember 2008 eine Grundstück gekauft. Zu diesem Grundstück gibt es im Notarvertrag den Vertragsbestandteil "die...

  1. Anders

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    Hallo zusammen,

    ich habe im Dezember 2008 eine Grundstück gekauft. Zu diesem Grundstück gibt es im Notarvertrag den Vertragsbestandteil "die erschließung für das Grundstück ... wird mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen von dem Verkäufer auf dessen Kosten bis zum ... hergestellt."
    Jetzt möchte ich bauen und stelle fest das die Versorgungsleitungen nicht gelegt worden sind.
    Also meiner Meinung nach wurde der Vertragsbestandteil nicht eingehalten. Was nun? Was für Möglichkeiten hat man?
     
  2. #2 ThomasMD, 28.08.2010
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    Ihn erstmal fragen?
     
  3. #3 Baufuchs, 28.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Grundstück gilt i.d.R. dann als Versorgungstechnisch erschlossen, wenn die entsprechenden Leitungen in der Strasse vor dem Grundstück verlegt sind.

    Die Verbindung Leitungen in der Strasse zum Gebäude werden erst hergestellt, wenn der Neubau verschliessbar ist.

    Die Kosten fallen nicht unter Erschliessungskosten, es sind Hausanschlusskosten, die von den Versorgungsunternehmen den Bauherren direkt in Rechnung gestellt werden.

    Frage also: Sind die Versorgungsleitungen in der Strasse vorhanden?
     
Thema:

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