Keller nach Rohrbruch feucht

Diskutiere Keller nach Rohrbruch feucht im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Ich wohne in einem Doppelhaus und beim Nachbarn gabs einen Rohrbruch im Keller. Nun ziehen auch auf unserer Seite alle Kellerwände Wasser. Den...

  1. Bauli

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    Ich wohne in einem Doppelhaus und beim Nachbarn gabs einen Rohrbruch im Keller. Nun ziehen auch auf unserer Seite alle Kellerwände Wasser. Den Schaden übernimmt die Versicherung des Nachbarn. Welche Methoden gibt es, das Wasser wieder vollständig rauszubekommen? Alles über der Bodenplatte, sprich Dämmung, Estrich, Fußbodenheizung (in einem Raum) steht vermutlich unter Wasser. Die Räume sind gefliest, bis auf den Raum mit der FBH, dort haben wir Laminat.
    Es kommt zwar ein Gutachter der Vers. des Nachbarn, ich will mich aber so weit es als Laie geht etwas schlau machen...

    Danke für Tipps!
     
  2. Julius

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    Ich würde in solchem Fall einen eigenen Gutachter bemühen und auch eigene Handwerker beauftragen.
    Mit denen von der Versicherung hab ich zu schlechte Erfahrungen gemacht...
    Die Versicherung darf sich dann auf das Bezahlen (einschließlich Deines Gutachters) beschränken!
     
  3. #3 Maxpower, 10.03.2011
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    Ich hab da irgendwo schon mal was drüber geschrieben.....
     
  4. #4 Maxpower, 10.03.2011
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    ....
     
  5. svjm

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    Mich würde aus reiner Neugier interessieren, wie das Wasser aus Nachbars Keller unter den Estrich gelangt ist? Gibt es nur eine (gemeinsame?) Trennwand? Welches Baujahr sind den die beiden Häuser?

    Dann wäre auch interessant, welche Dämmstoffe/welche Estrichart betroffen ist. Nicht jede Konstruktion eignet sich für eine Trocknung, auch wenn das Versicherungen liebend gerne verkaufen.

    Ein freundlicher Gruß
     
  6. #6 Maxpower, 10.03.2011
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    es werden sich ganz einfach beide Häuser eine Bodenplatte teilen.
     
  7. Vossi

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    Der Maxe bringt es auf den Punkt. Schadenbeseitiger anfordern und technisch trocknen lassen. Ich empfehle immer Betriebe, die sich ausschliesslich mit der Trocknung befassen, keine Wiederherstellung anbieten. Die Leben von sauberen Ergebnissen.
     
  8. svjm

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    Davon bin ich auch ausgegangen, meine Frage war aber etwas anders formuliert. Und dafür habe ich einen Grund genannt, reine Neugier.:shades

    Vielleicht kann ja der TO die eigentlich an ihn gerichtete Frage beantworten. Ich denke, er ist schon volljährig und darf das (Ironiemodus wieder aus).

    Ein freundlicher Gruß
     
  9. svjm

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    Ich empfehle...

    ...sich zunächst ein etwas präziseres Bild von der Situation zu machen. Und erst dann zu entscheiden, wie die im Rahmen der Versicherungsleistung "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands" zielführend erreicht werden kann.
    Und das kann u.U. auch eine Trocknungsmaßnahme sein, muss aber nicht.
    Es bedarf eventuell etwas mehr an Rückrat und Argumentation der Versicherung gegenüber, falls von deren Präferenz abgewichen werden soll/muss. Aber dafür sind wir ja Experten.

    Ein freundlicher Gruß
    svjm
     
  10. Bauli

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    Richtig, es handelt sich um eine gemeinsame Bodenplatte. Danke für die Infos die bisher hier genannt wurden - für mich als Laie sehr hilfreich!
    Morgen kommt der Gutachter des Nachbarn. Danach werden wir entscheiden wie es weitergeht.
     
  11. Julius

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    Ist das ein Rat bezüglich des Möbelrückens? Oder schlicht ein zurückgewiesener bzw. zurückzuweisender Rat...? :bef1006:
    gggggggggggggg
     
  12. svjm

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    Gut aufgepasst...

    ...nach dem Rückrat benötigt man/frau ggf. Rückgrat.:respekt

    Die verschwendeten "g" können Sie bei mir abholen, ich habe noch ein paar vorrätig, danke.:mega_lol:
     
  13. svjm

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    Lassen Sie es uns wissen, wie es weitergeht, danke.:28:
     
  14. Bauli

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    kurz zum aktuellen Stand:

    Der Gutachter der Nachbarn kam nicht zu uns, weil das unsere Gebäudeversicherung und nicht seine Haftpflicht o.ä. zahlt.
    Nun schickt meine Versicherung einen Gutachter - angeblich auch nicht schlecht weil die den Neuwert zahlen und nicht den Zeitwert. Nur die "verlorene" Woche hätte nicht sein müssen...
    Handwerker kann ich mir selbst aussuchen, aber jetzt gehts erst mal ums "Grobe"...
     
  15. Bauli

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    Die Trocknung wird mittels Überdruckverfahren durchgeführt, in den gefliesten Räumen ca. 2 Fliesen rausgenommen, ein Loch gebohrt und über kl. Löcher in den Fugen der Sockelleisten kommt dann die Luft + Feuchtigkeit raus.
    Im Raum mit Fußbodenheizung+Laminat gehts wahrscheinlich über die Fußbodenleisten ohne Bohrung etc. Zwar nicht ganz so effektiv aber die Fa. meinte, dass es nach ca. 3 Wochen trockener sei als zuvor.
    Klingt insgesamt für mich als Laie plausibel-bleibt abzuwarten wie es in der Praxis dann aussieht...
     
  16. #16 Refloat, 25.03.2011
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    grad gelsen

    Hallo,

    ich geh mal davon aus (weils hier niemand gefragt hat), dass der Estrich ein Zementestrich ist (Anhydrit/Gips wär schlecht).

    Zum Anfang - ich gehör zu den Typen, die diese "technische Trocknung" von den versicherungsbetreuten Unternehme naja nicht so sehen, wie offensichtlich viele Andere. Liegt vielleicht daran, dass ich hin und wieder die Sache physikalisch betrachte und mich dann Frage, wie saugt man einen Estrich / eine Wand aus, welche auf Grund der Kapillarwikung (hatten wir mal in der Schule) eh nur begrenzt aufgenommenes Wasser abgeben kann.

    O.K. die Trockner sind die Guten - lass die auf jeden Fall die Protokolle der Feuchtigkeitsmessung geben. Aus meiner Erfahrung als Sachverständiger stelle ich Trocknungsphasen des Mauerwerks (unterschiedlich wegen der Kapillarwirkung der Baustoffe) nach einer kompletten Durchfeuchtung von 2 - 10 Jahren fest. Alles was kürzer "ermiielt" ist, wird üblicher Weise durch die entnommene Luft (Luftfeuchtigkeit) ermessen und nicht anhand der durchfeuchteten Baustoffe!!!.

    Ergo - sichere dir eventuelle Folgeschäden! Die können sein, nachträgliche Risse im Estrich, Laminat quillt auf, Putzschäden, Tapete und Farbe löst sich.

    Also kein pauschales Angebot der Versicherung (wir trocknen mal eben ein bissl) annehmen
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 25.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ah ja. Wenn das Wasser kapilar gebunden ist, warum besteht dann überhaupt ein Risiko???
    Ist es nicht gebunden, sondern verdunstet mit der Zeit, warum sollte dann eine Trocknung nicht funktionieren???
    Oder schaffen es nur die bösen Pilze, das Wasser aus den Kapilaren zu holen???
     
  18. svjm

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    Wichtige und interessante Diskussion....

    ....die schon fast einen eigenen Faden wert ist.

    Es wird nach m.M. zu wenig differenziert. Bei Estrichen auf Dämmschicht geht eben nicht nur um das Trocknen der Estrichplatte, sondern insbesondere um die Dämmschichten.

    Und nicht jede Dämmschicht/nicht jeder Aufbau ist durch Trocknung in den ursprünglichen Zustand zurück zu führen. Hierzu zähle ich z.B. ungebundene Ausgleichsschüttungen und Faserdämmstoffe.

    Ebenso sehe ich die "Art" des Schaden verursachenden Wassers (Frisch- oder Abwasser) als weiteres Entscheidungskriterium an.

    Ich sehe in Trocknungsverfahren eine Möglichkeit, aber keinesfalls die "eierlegendewollmilchsau", wie dies häufig dargestellt wird.

    Êin freundlicher Gruß
    svjm
     
  19. Bauli

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    "Hallo, ich geh mal davon aus (weils hier niemand gefragt hat), dass der Estrich ein Zementestrich ist (Anhydrit/Gips wär schlecht)."

    Richtig, wir haben hier Zementestrich. Die Geräte laufen nun ein paar Tage. So ca. 20l Wasser schütte ich pro Tag aus. Mal schaun, wie sich das im Laufe der Zeit verhält - 3 Wochen sind nun mal mindestens veranschlagt. Die Trennwand zu den Nachbarn (Doppelhaus) wird meiner Meinung nach etwas vernachlässigt. Die Fa. gibt 6 Jahre Garantie auf die Trocknung - ich werd nochmal genau nachhaken, was da alles eingeschlossen ist.
     
Thema: Keller nach Rohrbruch feucht
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