Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern

Diskutiere Satik bzw. Standsicherheitsnachweis Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hatte bereits über Abweichungen zwischen statischer Berechnung und tatsächlicher Ausführung der Bodenplatte berichtet....

  1. #1 happyfish, 12.10.2012
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    Hallo zusammen,

    ich hatte bereits über Abweichungen zwischen statischer Berechnung und tatsächlicher Ausführung der Bodenplatte berichtet.
    Neubau, Gebäudeklasse 1, Genehmigungsfreistellung.
    Statik wurde auf Grundlage einer Baugrunduntersuchung angefertigt und der ausführenden Tiefbaufirma übergeben. Der Übergabevorgang kann nicht bewiesen werden, wurde auch nicht schriftlich festgehalten.

    Derzeitige Situation:

    Tiefbauer: Bestreitet Erhalt der Statik.
    Anwalt: Dann wäre eine fachgerechte Ausführung der BP von vornherein unmöglich gewesen. Tiefbauer darf ohne Vorliegen der Statik die entscheidenden Arbeiten nicht durchführen.
    Anwalt Tiefbauer: Zitat " Im übrigen geht auch der beklagtenseits erweckte Eindruck fehl, ohne die verschiedenen Pläne der Beklagtenseite sei Leistungserbringung der Klägerseite nicht möglich gewesen. Die BP wurde klägerseits vereinbarungsgemäß so errichtet, dass ein
    zweigeschossiges Haus in Massivbauweise darauf errichtet werden konnte. Das von Beklagtenseite beabsichtigte und letzten Endes realisierte Haus ist in Holzbauweise errichtet, also leichter als ein reines Massivhaus, sodass bei Errichtung der BP nach der vorstehend dargelegten Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt der Statik keinerlei Probleme entstehen konnten. Es gab daher keinerlei Gründe für die Notwendigkeit eines Statikplanes."

    Was ist davon zu halten? In einem anderen Leben habe ich mit dem Tiefbauer noch über die Statik geredet. "Brauchen wir, kann ich aber nicht. Musst du beauftragen, am besten beim Hauslieferanten." So geschehen.

    Viele Grüße
     
  2. #2 gunther1948, 13.10.2012
    gunther1948

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    hallo
    wer/wo ist die bauleitung?

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 Gast036816, 13.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um die standsicherheit der bodenplatte für den geplanten zweck zu prüfen bedarf es eines sachverständigen, der das untersucht und den zustand bewertet. da ist eine imense bauverzögerung zu erwarten.

    wie ist die vertragskonstellation? ein stück haus ab oberkante bodenplatte von einer firma, die dann noch den erdbauer vermittelt, der als cleverle auch noch bodenplatte mit macht.
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    interessant, wie anwälte auf einmal zu statikern mutieren ;)
     
  5. #5 Gast036816, 13.10.2012
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    Gast036816 Gast

    umgekehrt soll es auch geben!
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich lese oben nur zitate/inhalte von anwälten,
    nicht von etwa beteiligten statikern.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2012
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    Wurde die Leistung des Tiefbauers rechtsgeschäftlich abgenommen???

    Wenn ja - TE zahlt Gutachter
    Wenn nein - Tiefbauer muss die Mängelfreiheit seiner Leistung beweisen. Also müsste er eine Statik vorlegen, die seine Behauptung belegt.
    Macht er das, ist alles gut, kann er das nicht oder hat die vorgelegte Statik nichts mit gebauten Realität zu tun, ist er dran.

    DAS sollte aber auch Dein Anwalt wissen!
     
  8. #8 happyfish, 13.10.2012
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    M.E nicht. Eine Woche vor Hauslieferung, B.P war fertiggestellt, Tiefbaufirma vermurkste gerade die Garagenfundamente, habe ich einen SV kommen lassen. Dieser hat die B.P auf o f f e n s i c h t l i c h e Mängel untersucht. Selbst dabei kam einiges zusammen. Die Auswertung und Erstellung eines Baubegehungsprotokolles dauerte dann noch einmal eine Woche und war genau an dem Tag in meinem Briefkasten als die Arbeiten vorläufig beendet wurden. Hauseinführung hätte nach ausgeschalt und Versorgungsgraben wieder verfüllt werden müssen, was aber letztendlich eine andere Firma gemacht hat. An diesem letzten Tag der Bauarbeiten wußte ich bereits durch den SV von offensichtlichen Mängeln, hatte aber noch nichts schriftlich.
    Das Wort Abnahme ist an diesen Tag nicht gefallen, auch wurde nichts schriftlich festgehalten. Kein Protokoll o.ä. Abends hatte ich dann das Protokoll vom SV und habe es sofort dem Tiefbauer zur Stellungnahme geschickt. Ca. 10 Tage später kam die Antwort, alles sein mängelfrei und nach meinen individuellen Wünschen ausgeführt, einschließlich der Rechnung. Hat das auch nur im entferntesten mit einer rechtsgeschäftlichen Abnahme zu tun?

    Aber wieso wurde dann das Haus auf der mangelhaften B.P errichtet, wird sich so mancher Fragen. Freitag habe ich das Protokoll erhalten und Montags darauf war der geplante Aufstelltermin. Ich war so durch den Wind, dass ich Sonntag Abend den SV angerufen und um Rat gefragt habe. Seine Einschätzung aus damaliger Sicht, die Ansprüche des Hauslieferanten bei Nichtabnahme nach erfolgter Fertigung, der Bank, sowie adäquater Ersatzwohnraum über einen Zeitraum von erfahrungsgemäß oftmals 2-3 Jahren würden die Mängelbeseitigungskosten übersteigen. Die Anwältin hat dieses Vorgehen mit der Schadensminderungspflicht o.s.ä. bestätigt. Leider ist es nicht bei diesen offensichtlichen Mängeln geblieben.

    Natürlich, aber .... Leider vermisse ich nach 12 Monaten irgendwie den richtigen Biss. Auch musste ich in der Vergangenheit gefühlt etwas zu oft Briefe die mir zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden wiederholt korrigieren. Die Sache ist Komplex, Garagenfundamente sind auch so minderwertig, dass Zapf die Aufstellung der Garagen ablehnt. Der gegnerische Anwalt spricht eher meine Sprache und schafft es immer wieder trotz wechselnder Positionen, von anfangs Pläne nicht bekommen über, aktuell, die Bedeutungslosigkeit selbiger die Tatsachen grandios umzudeuten. Ich habe einfach bedenken, dass meine Anwältin etwas vergisst, übersieht und die Gegenseite noch das weiße Kaninchen im Hut hat.
     
  9. H.PF

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    Das riecht danach das du deiner Anwältin nicht vertraust. DAS ist der Augenblick wo ich Anwälte, Steuerberater und Ärzte wechsel...
     
  10. #10 Gast036816, 13.10.2012
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    ja - nicht in diesem fall, bezog sich auf andere fälle.
     
  11. #11 happyfish, 13.10.2012
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    Der beteiligte Statiker hat bisher nichts verlauten lassen, was zitierfähig wäre, wobei nicht die Art und Weise gemeint ist.
    Ich habe die Statik beauftragt, er hat vermutlich berechnet oder berechnen lassen, mir die Berechnung zugeschickt, ich habe sie weitergeleitet und das wars. Der Mann ist ein Phantom mit Bankverbindung für mich. Ja, ich weiß inzwischen das es andere Herangehensweisen gibt. (Ausführungskontrolle u.s.w)
     
  12. #12 happyfish, 13.10.2012
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    Diese Frage tut weh. Gab es nicht. Wurde meinerseits unterschätzt bzw. die Fähigkeit und das Verantwortungsbewußtsein des Tiefbauers überschätzt. Ich weiß, schlechte Kombination und klassischer Fehler auf eine Bauüberwachung zu verzichten.
    Auftrag für Bodenplatte und Erarbeiten wurde ohne Mitwirkung des Hauslieferanten vergeben. Der Tiefbaufirma wurden die Entwässerungspläne,
    Bodenplattenpläne (Hauslieferant), Statik (externes Ingenieurbüro) und Fundamentpläne Garage (egalwer) übergeben. Und dann gings los.


    /mod: keine namen!
    121014, mls
     
  13. #13 Gast036816, 14.10.2012
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    Gast036816 Gast

    wer ist denn im sinne der LBO für die errichtung des gebäudes gesamtverantwortlich?
     
  14. Baumal

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    der anwalt der gegenseite hängt sich aber auch ziemlich
    weit aus dem fenster.

    "tiefbauer bestreitet erhalt der statik".
    sehr witzig! jeder normal tickende unternehmer
    führt keine bodenplatte ohne vorliegende statikpläne aus.

    "es gab daher keinerlei gründe für die notwendigkeit eines
    statikplanes"
    sehr witzig! der statiker mußte bei der bauantragsanzeige
    wohl unterschrieben haben? er hat die statikberechnungen
    und zeichnungen auch vorzulegen. also irgendwo muß
    diese statik doch sein!
     
  15. Baumal

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    ... und überhaupt, was sind das für anwälte?
    baurechtler wohl kaum?

    "Das von Beklagtenseite beabsichtigte und letzten Endes realisierte Haus ist in Holzbauweise errichtet, also leichter als ein reines Massivhaus, sodass bei Errichtung der BP nach der vorstehend dargelegten Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt der Statik keinerlei Probleme entstehen konnten. Es gab daher keinerlei Gründe für die Notwendigkeit eines Statikplanes."

    solch einen blödsinn habe ich selten gelesen.
     
  16. #16 happyfish, 15.10.2012
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    Schon. RA bzw. RAin für Bau und Architektenrecht. Sogar mit akademischen Grad. Zumindest sind das beide auf dem Papier, überprüfen fällt auch hier schwer. Natürlich verstehe ich das auch nicht mehr. Das Gesetz kann doch nicht von : "habe ich nie bekommen" über "der BH hatte manchmal Zettel dabei, die er mir k u r z gezeigt hat" bist "Statik ist gar nicht nötig" dehnbar sein. Der gegnerische Anwalt ist kein schlechter nur welche Strategie könnte hinter diesen seltsamen Ausführungen stecken?

    War auch mein erster Gedanke, aber ich befürchte dieser Satz ist nicht so sinnfrei wie er erscheint.
    Keine Ahnung, vielleicht bin ich auch nur zu verunsichert und vermute hinter jedem Schwachsinn einen
    genialen Plan der Gegenseite.

    Vielleicht verstehen wir uns falsch. In meiner Bauantragsmappe hat kein Statiker unterschrieben, bzw. nicht der
    Statiker, welcher die Statik für die Bodenplatte berechnet hat. Meine Bauantragsmappe hat "lediglich" der Architekt des Hauslieferanten
    die nötigen Formblätter, Berechnungen und Zeichnungen unterschrieben. Das Kästchen für "Standsicherheitsnachweis"
    ist leer, was bei der Baubehörde niemanden gestört hat. Die Statik für die Bodenplatte wurde nach Erhalt der Baugenehmigung (Genehmigungsfreistellung) in Auftrag gegeben und an den Tiefbauer, 2 Wochen vor beginn der Arbeiten, weitergeleitet.


    Diesen Begriff kann ich in der BayLBO so nicht finden? Könnten sie das vielleicht näher erläutern.
    Während der entscheidenden Arbeiten an der Bodenplatte waren nur der Tiefbauer + Sohn (1 Lehrjahr) und teilweise ich anwesend.
    Oder ist das Bauamt gemeint? Am Ende doch ich?
     
  17. #17 Baufuchs, 15.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Ermangelung von Fachkenntnissen (hier Statik) neigen Anwälte dazu, Nebelkerzen in der Hoffnung zu zünden, die Gegenseite sei so ahnungslos wie man selbst.
     
  18. #18 happyfish, 15.10.2012
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    Kann ich da wenigstens auf die Richterin hoffen? Nächste Woche ist Gerichtstermin.
    Verstehe ich die Meinung der Experten richtig: "Ohne Statik darf er keine Bodenplatte errichten". Oder gibt es ein aber ... ???
     
  19. #19 Baufuchs, 15.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auf die Richterin hoffen? Meinst Du die hat mehr Fachkenntnisse?

    Da braucht es erst wieder einen Sachverständigen, der den Beteiligten erklärt wieso man ohne Statik nicht bauen kann.

    Wenn ich deine Beiträge richtig verstanden habe, istes offenbar so, dass du die Bodenplatte nicht abgenommen hast und nun der Bodenplattenbauer auf Zahlung klagt.

    Der muss also beweisen, dass er mängelfrei gebaut hat und die Bodenplatte gem. Statik errichtet wurde. (Nach welcher Statik auch immer...)
     
  20. mls

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    worin besteht jetzt eigentlich der mangel?
    im fehlen der statik? eher nicht, weil heilbar.
    im geargwöhnten verstoss gegen ardt? warum?
     
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