Gebäudeklasse 3/4 (Bayern) - Ausnahmen möglich?

Diskutiere Gebäudeklasse 3/4 (Bayern) - Ausnahmen möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Nach BayBO sind Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m (dabei ist der oberste Fussboden gemeint) noch in der Gebäudeklasse 3, höhere in...

  1. #1 PaulDiracBaut, 01.08.2014
    PaulDiracBaut

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    Hallo,

    Nach BayBO sind Gebäude bis zu einer Höhe von 7 m (dabei ist der oberste Fussboden gemeint)
    noch in der Gebäudeklasse 3, höhere in Klasse 4. Mein Haus (Altbau, 1910, renoviert) hat
    Fussbodenhöhe 7,45 m. Die Einteilung hat konsequenzen für den Brandschutz usw.

    Frage: Ist jemand bekannt, ob Gebäude abweichend von der automatischen Klassifikation
    ausnahmsweise auf Antrag ander eingeteilt werden können (hier: Klasse 3) ? Hat jemand
    so etwas schon gehört?

    Vielen Dank!

    PS: Es geht mir um Erfahrungsaustausch, nicht um Rechtsberatung.
     
  2. mls

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    die frage ist mehrdeutig ;)
    ich habe noch nie erlebt, dass diese abweichung zugestanden worden wäre.
    nichtmal bei der nachverdichtung von feuerwehrgebäuden ;)
    vorstellbar ist das nur, wenn die einhaltung der übl. schutzziele auch bei gk 3
    nachvollziehbar und prüfbar belegt werden kann. damit beisst sich die katze
    in den schwanz.

    liegt das kind schon im brunnen?
     
  3. rose24

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    Nein, von der Gebäudeklasse kann man nicht abweichen. Die 7 m sind die Länge der Steckleiter der Feuerwehr - wenn das Haus höher ist, wird eine Drehleiter für die Personenrettung benötigt und es gelten höhere Brandschutzanforderungen z.B. für die Rettungswege. Aber es gibt die Möglichkeit, von den Brandschutzvorschriften Abweichungen zu beantragen - mit entsprechender Kompensation. Hierzu sollte man sich einen guten Brandschutzsachverständigen für die Planung suchen.
     
  4. #4 StefanMeier, 04.08.2014
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    welche art von kompensationen gibt es da?
     
  5. rose24

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    z.B. eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage oder einen zweiten baulichen Rettungsweg - kommt halt drauf an, was kompensiert werden muss :hammer:
     
  6. Taipan

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    Die Frage ist jetzt nicht wirklich dein ernst ...


    Kompensationsmaßnahmen sind immer auf das jeweilige Gebäude zugestrickte Lösungen, die dafür sorgen, dass das Schutzziel der abzulösenden Maßnahme erfüllt wird. Demanch kann es auf deine Frage nur eine Anworte eines bezahleten, planenden Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz geben.
     
  7. #7 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich stelle fest:
    Eine Frage, zwei Antworten.
    Eine davon kurz, präzise und für Laien wie mich und den Fragesteller verständlich und nachvollziehbar :-)
    Und eine vom Architekten ;-)
     
  8. Taipan

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    Stimmt.
    Zwei Antworten.

    Eine scheinbar verständlich, aber unvollständig und eingleisig ausgeführt und den Bauherren in eine wahrscheinlich falsche und viel zu teure Richtung führend

    und

    eine, die man zweimal lesen muss, die aber umfassend informiert und den einzig richtigen Weg aufzeigt


    ... was ist jetzt besser?
     
  9. #9 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Mein Problem ist, dass zumindest ICH mit deiner Antwort allein genau gar nichts anfangen hätte können.
    Erst mit dem anschaulichen Beispiel von rose24 wurde mir überhaupt klar, was Du sagen wolltest. "Schutzziel der abzulösenden Maßnahme" z.B. ist so ein Begriff, den halt nur der Spezialist versteht, der sowieso im Thema drin ist. Der hat aber nicht die Frage gestellt.
     
  10. Taipan

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    – R.v.Eitelberger: Zur Orientierung auf dem Gebiete der Baukunst und ihrer Terminologie in Mittheilungen DER K.K. Central-Commission ZUR ERFORSCHUNG UND ERHALTUNG DER BAUDENKMALE, Wien, April 1856
     
  11. #11 StefanMeier, 04.08.2014
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    ok, schreibe ich dir dann in dein Poesie-Album:)
    Aber ich will es nicht als Letzter bekommen.
     
  12. #12 StefanMeier, 04.08.2014
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    guck mal der eitelberger hat "Vortheile" noch mit th geschrieben. dann ist der kram sicher von 1900 oder davor
    da gab es ja noch denkmonopole um das volk dumm zu halten. wenn der müsste, dass es inzwischen Google gibt...

    außerdem finde ich deine Leistung hier nicht sonderlich intellektuell: schlage vor die architektenelite hier kommuniziert in Zukunft nur noch in altgriechisch. das hätte mal stil
     
  13. Taipan

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    Gugg Du mal, dass ich ordentlich zitiert habe und die entsprechende Quelle mit Erscheinungsjahr und Erscheinungsort angegeben habe ... Was DU nicht gelesen und nicht erkannt hast ... also erzähl hier nichts von "intellektuell" ...
     
  14. #14 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Die Frage war "welche Art von Kompensationen gibt es da?"
    rose24 nennt 2 anschauliche Beispiele und vergisst nicht zu erwähnen, dass es darauf ankommt, was kompensiert werden muss.
    Und Du sagst: Bezahl' und frag' den Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz.

    Welche der beiden Antworten hilfreicher ist, möge jeder für sich selbst ausmachen.
     
  15. Taipan

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    Sie nennt die beiden mit am teuersten Varianten - die in 99% aller Fälle absoluter Overkill sind ... . Ich sagte, dass kann nur der (nach Art 62 bayBO eh) einzuschaltende Sachverstand erschlagen, der das Gebäude kennt und günstige Lösungen zu Erfüllung der Schutzziele (in erster Linie Rettung, Angriff und Umgebungsschutz) erarbeiten kann.

    Wir können es von hier aus auf jeden Fall nicht ... nicht mal Ansatzweise.
     
  16. #16 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Das hätte ich auch nie vermutet. Und ob die Beispiele jetzt totaler Overkill sind oder nicht ist auch völlig egal. Ich habe durch die Beispiele überhaupt erst verstanden, um was es dabei geht oder gehen kann.
     
  17. #17 StefanMeier, 05.08.2014
    StefanMeier

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    @taipan
    ist ja auch ok.
    die beispiele haben mir aber anhaltspunkte gegeben um mal zu dem thema zu googeln. und dann erfährt man noch ein paar details. ich war ja gar nicht der urprüngliche fragersteller und daher kam es mir gar nicht auf eine konkrete antwort an sondern nur auf allgemeine anhaltspunkte zum thema
     
  18. rose24

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    Oje - was habe ich da losgetreten! In meinem ersten Post habe ich doch geschrieben, dass man einen Brandschutzsachverständigen für die Planung braucht. Und wie feelfree und StefanMeier erkannt haben, war mein zweiter Post nur ein Beispiel - eines das aus meiner Sicht anschaulich genug ist, damit der Laie versteht um was es geht.
    Natürlich gibt es tausend andere Möglichkeiten, aber dann müsste ich auch einen Roman schreiben... und ob das dann verständlicher wird??? :winken
     
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