Anzahlung

Diskutiere Anzahlung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Firma, die wir gerne beauftragen möchten, fordert eine Anzahlung von 20% der Bausumme und 30% zu Baubeginn. Sie hätten dann also bereits die...

  1. #1 Bettina Ribbitz, 25.02.2011
    Bettina Ribbitz

    Bettina Ribbitz

    Dabei seit:
    25.02.2011
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Studienrätin
    Ort:
    Berlin
    Die Firma, die wir gerne beauftragen möchten, fordert eine Anzahlung von 20% der Bausumme und 30% zu Baubeginn. Sie hätten dann also bereits die Hälfte der Bausumme, bevor sie irgendetwas gearbeitet haben. Ist das üblich? Unser ARchitekt rät davon ab. Was tun?
     
  2. #2 jannis09, 25.02.2011
    jannis09

    jannis09

    Dabei seit:
    25.11.2010
    Beiträge:
    155
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    79261
    Ihr möchtet diese Firma gerne beauftragen ? Das heißt, es gibt noch keinen unterschriebenen Vertrag ? Das würde ich mir unter diesen Umständen echt überlegen.
    50% von der Bausumme ist mit Sicherheit nicht üblich................
    Die Anzahlung in Höhe von 20% könnte ich selbst akzeptieren, es stellt sich aber
    auch hier die Frage einer evtl. Sicherheitsleistung (Vertragserfüllungsbürgschaft) durch die Baufirma.
     
  3. Huisje

    Huisje

    Dabei seit:
    27.05.2009
    Beiträge:
    402
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sped.kaufmann
    Ort:
    Wipperfürth

    Auf euer Architekt hören.

    Lösungsvorschläge:
    - Vertag ändern.
    - andere Baufirma suchen.

    Der 2e Lösung wird imho realistisch gesehen der beste sein.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    3) Im Gegenzug Vertragserfüllungsbürgschaft und einen Nachlaß erbitten.
    Nachlaß, weil die Firma erhebliche Zinsen für die Vorfinanzierung erspart.

    Wenn die Firma wg. der Bürgschaft Zicken macht - ganz schnell rennen.
    Wer 50 % Anzahlung will, aber keine Bürgschaft legen kann, hat den Insolvenzverwalter meist nicht weit weg.
     
  5. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Auf den Architekt hören.

    Bei diesen Forderungen würden bei mir alle Alarmlampen auf ROT gehen.

    Eine Vertragserfüllungsbürgschaft beruhigt zwar das Gewissen, sichert auch in gewissem Rahmen ab, vermeidet aber letztendlich nicht den Ärger den man hat, wenn diese Bürgschaft greifen muss.

    Das mit dem "Rabatt" sehe ich auch so. Wenn Ihr der Firma schon Liquidität bereitstellen müsst, dann sollte das honoriert werden.

    Ich wüßte jetzt nicht, ob ich mit so einem Partner zusammen ein Haus bauen würde. Es geht immerhin um viel Geld, und nach der o.g. "Vorlage" riecht das für mich nach Mehraufwand auf Seite des Bauherren. Ich würde nicht nur die Firma genau überprüfen (lassen), sondern auch den Vertrag auf Punkt und Komma von einem Fachanwalt prüfen lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Baufuchs, 25.02.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich behaupte mal, dass ein BU, der 50% Anzahlung will, so klamm ist, dass er gar keine Bürgschaft bekommt.

    Mein Tipp: Hände weg von diesem BU.

    Was üblich ist (bzw. gem. § 632 a BGB sein sollte):

    Abschlagszahlungen in Höhe vertragsgemäß erbrachter Leistungen (also keinesfalls Vorausleistungen).

    Zusätzlich Vertragserfüllungsbürgschaft des BU.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Denke ich auch. Aber so eine Bürgschaft ist halt ein "Stresstest".
     
  8. #8 jannis09, 25.02.2011
    jannis09

    jannis09

    Dabei seit:
    25.11.2010
    Beiträge:
    155
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Industriekaufmann
    Ort:
    79261
    Ich zitiere mal die VOB:

    Vorauszahlungen können auch nach Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist auf Verlangen des Auftraggebers ausreichende Sicherheit zu leisten. Diese Vorauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen.

    Vielleicht den Unternehmer einfach mal auf die Sicherheiten ansprechen ? Dann sieht man schon wie er drauf reagiert. Ich selbst hätte bei diesen Forderungen kein gutes Gefühl mehr und würde wohl die Finger davon lassen.
     
  9. #9 Gast943916, 25.02.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    selbst wenn er die Bürgschaft grade so noch heranschaft, ist zu bedenken ob er die Gewährleistungsfrist überlebt.
     
  10. #10 Wieland, 25.02.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Genau so geht das! Gibst du mir Mausifalli, gib ich dir Rattifalli.
    ( Treu u. Glauben) ?

    Safety first
     
  11. #11 00imperator, 25.02.2011
    00imperator

    00imperator

    Dabei seit:
    11.10.2010
    Beiträge:
    243
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Hamburg
    Bei unserem Bau wurde erst nach Fertigstellung der einzelnen Stockwerke bezahlt, also erst Keller, dann EG, dann Dach. Jeweils abzüglich 10% der Summe als Sicherheit. Das hat der BT bereits im Vorgespräch von sich aus vorgeschlagen und ist m.E. der richtige Weg. Natürlich hat der BT hier erstmal die Vorleistung zu bringen, das ist für den BT aber als normal erachtet worden. Ich denke auch, dass keine Bank mal so eben 50% des Kredites o.ä. ohne Sicherheit (es steht ja noch nichts) mal so eben auszahlt. Die sind ja auch nicht blöd.

    Auch wenn ein anderer BT teurer ist, aber keine Vorleistung verlangt und o.g. Weg geht, ist das eindeutig der bessere Weg. Ein Haus baut sich nicht innerhalb von 2 - 3 Tagen, die Sicherheit nicht mit dem BT insolvent zu gehen läßt einen viel besser schlafen.
     
  12. #12 Gast943916, 25.02.2011
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    naaaja,
    das Forum ist voll davon....

    Gipser
     
Thema: Anzahlung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. anzahlung vor baubeginn

    ,
  2. wie viel ist beim hausbau vorauszahlung üblich

    ,
  3. wie viel anzahlung ist bei bauvorhaben üblich

    ,
  4. anzahlung bau,
  5. anzahlung bei bau üblich,
  6. anzahlung hausbau
Die Seite wird geladen...

Anzahlung - Ähnliche Themen

  1. Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?)

    Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?): Hallo Zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe etwas Ärger mit der Baubehörde. Es geht um zwei Stellplätze auf unserem Grundstück...
  2. Anzahl Hebeanlagen in einem Keller

    Anzahl Hebeanlagen in einem Keller: Beschreibung Hausplanung:: Die Bodenplatte im Keller liegt unterhalb des Kanalniveaus. Für die Entsorgung des Schmutzwassers wird eine Hebeanlage...
  3. Tecalor THZ 5.5 eco - Anzahl Verdichterstarts

    Tecalor THZ 5.5 eco - Anzahl Verdichterstarts: Hallo zusammen, ich habe mich die ganze Zeit gewundert, wieso es sich über Nacht (wenn die Lüftung an ist) nicht zumindest etwas abkühlt und es...
  4. Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze

    Bebauungsplan Abstand & Anzahl Stellplätze: Hallo zusammen, ich bräuchte bitte etwas Unterstützung bei der Interpretation eines Bebauungsplans. Es geht um den Abschnitt mit den Garagen:...
  5. Mindestgefälle und max. Anzahl 90 Grad Umlenkungen

    Mindestgefälle und max. Anzahl 90 Grad Umlenkungen: Hallo Zusammen, ich lese immerwieder unterschiedliche Aussagen zu Mindesgefällen unbelüfteter Einzel- und Sammelanschlussleitungen in privat...