Treppenpfusch nimmt kein Ende

Diskutiere Treppenpfusch nimmt kein Ende im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; :fleen Hallo zusammen, wir waren ja guten Mutes mit der Stahlwangentreppe, über die ich ja vor einigen Monaten schon mal einen Heulbeitrag...

  1. #1 fribbich2006, 04.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.02.2007
    fribbich2006

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    :fleen

    Hallo zusammen,

    wir waren ja guten Mutes mit der Stahlwangentreppe, über die ich ja vor einigen Monaten schon mal einen Heulbeitrag geschrieben habe.
    Die Mängel wurden naja, einigermaßen zufriedenstellend beseitigt, der Treppenbauer lieferte sogar vor ein paar Wochen die Stufen. Dabei schon der erste Schock: das 1x2 m Podest zum 2. Stock wurde aus 2 Teilen geliefert. " ich darf das lt. VOB" sagte der Treppenbauer gleich vorbeugend.

    Nach dem Streichen der Wangen hat der Treppenbauer gestern nun die Stufen, Podeste und Handlauf eingebaut.

    Er ist unfähig, etwas gerade einzubauen bzw. zu bohren. Klar, mit der obligatorischen Flasch Bier intus kanns schon mal krumm werden. Die Stufen schmiergelte er teilweise mit Sandpapier ab und dabei schmierelte er auch gleich die Farbe von den Wangen :motz

    Ich habe ihm zum Podest gleich gesagt, dass ich das so nicht abnehme. Der Treppenbauer war der Meinung, dies fachgerecht gemacht zu haben. " da nehm ich mir einen Gutachter" war seine Reaktion.
    Die krumm gebohrten Löcher in den Handläufen ( die jetzt seinerseits krumm sind) will er nächste Woche mit kleinen Metallträgern abdecken.

    Ich stell mal ein paar Bilder ein, bitte gebt mal euren Senf dazu.
    Grüße von frib

    <a href="http://imageshack.us"><img src="http://img234.imageshack.us/img234/2217/schraubedurchstahltraegnu6.jpg" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us" /></a>

    [​IMG]

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  2. #2 fribbich2006, 04.02.2007
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    weiter gehts:

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  3. #3 Gast23627, 04.02.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Senf...

    verehrte "frib" kann ich Ihnen leider nicht liefern.
    Nur,
    die Auflage der beiden Podestteile auf der schmalen Konsole sehe ich mal als zumindest kritisch an.
    Ebenso hätte das Podest bei der beschriebenen Größe durchaus aus einem Stück sein können.
    Davon, dass ein Treppenpodest aus zwei Teilen gefertigt werden muß oder sollte, steht nichts in der VOB.
    Und ob diese (die VOB) vereinbart ist? Das ist nur der Fall, wenn dieses schriftlich mit deren Aushändigung an Sie, erfolgt ist.
    Und,
    was war hinsichtlich des Podestes vorher vereinbart?
    Gibt es eine Auftragsbestätigung in der das beschrieben wurde?
    Die Handlaufbohrungen haben sauber und das Geländer gerade zu sein.
    Also,
    schriftlich reklamieren und die Beseitigung vorhandener Mängel verlangen. (Mit angemessener Frist)
    Freundliche Grüße
     
  4. #4 fribbich2006, 04.02.2007
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    Hallo Herr Schrage,

    jep, VOB sind vereinbart. Leider hat der Architekt in dem Auftrag nichts zu dem Podest vereinbart, wir waren natürlich der Meinung, dass da ein Stück kommt, weil es ja nicht wirklich groß ist.
    Er meinte gerade letzte Woche, dass er es noch NIE erlebt hat, dass ein Podest in 2 Teilen geliefert wurde.

    Der Architekt wird sich die Treppe sicher die Woche ansehen, Bilder haben wir ihm gerade schonmal gemailt.

    Muss ich denn ein zweigeteiltes Podest akzeptieren, bei dem sich beim Betreten wie auf Bild 3 ein solcher Absatz zum 2.Teil des Podestes bildet?

    viele grüße
    frib
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der "grüne server" schlägt alle buidlnserver um längen...
    interessant wären mehr fotos aus unbequemer position ;)
    obwohl .. das grosse bild klärt auch schon einiges.
     
  6. Eric

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    Auch wenn Sie mit der Digi-Cam vor dem Podestversatz auf dem Boden gelegen haben, erscheint mit der Höhenversatz etwas viel. Müßte man mal genauer nachmessen. Woher der Versatz kommt, sieht man an Foto 5. Der Kerl mußte ja auch seine Trittstufen gewaltig unterfüttern und dann auch noch doppelt und in " grün ". Verschweißung des Vierkants ( nur auf einer Seite? ), auf dem die Holzstufe aufliegt, sollte der Archi auch prüfen und gegebenenfalls einen Nachweis fordern.

    Und eine Trittstufe ( Foto 2 )scheint mit der Schraube " in der Luft " zu hängen:respekt .
     
  7. #7 Jürgen Jung, 04.02.2007
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    ist ds

    der Monteur des Treppenlieferanten oder ein Sub-"Tischler", der das fabriziert hat?

    Gruß aus Hannover
     
  8. #8 fribbich2006, 04.02.2007
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    es ist das Podest, was in der Luft hängt, Eric.
    Die Treppenstufen sind alle ok eingebaut, da ist nix unterfüttert, da hängt auch nix in der Luft.
    Nur dieses vermaledeite zweiteilige Podest!

    Der Versatz entsteht, wenn ein ERwachsener auf der einen Hälfte steht. Im unbelasteten Zustand hat es nur einen kleinen Versatz.

    Die Treppe bingt mich wirklich um den Verstand. Dass das große Podest und dessen Befestigung Pfusch werden wird, hat man schon vorher gesehen, weil einfach keine Aufleger da waren für 2 Teile Podest!
    Ich fragte den Treppenbauer, ob ein einteiliges Podest denn so viel teurer sei, dass er an einem zweigeteilten mehr verdiene? Ich wäre ja auch bereit gewesen, die paar Euro mehr zu zahlen.
    Er behauptete nein, die Hersteller würden nur eine Garantie auf 1,80 m lange Podeste geben. (??????????????????)
    Mir ka gerade so, dass er wahrscheinlich nur kein angemessenes Fahrzeug hat, um ein 2m Podest zu transportieren. deshalb die 2-Teilung.

    boah, wenn ich mir die Bilder nochmal ansehe, bekomme ich echt die Krise!!!
    viele grüße
    frib
     
  9. #9 fribbich2006, 04.02.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.02.2007
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    ich glaube, der ist weder Tischler noch sonst was.
    Keine Ahnung, wie unser Archi auf ihn gekommen ist. Es war jedenfalls für beide, Archi und Bauherr der absolute Griff ins Klo. Denn wir haben die unschöne Treppe für viel Geld und der Archi hat enorm viel Arbeit mit dem Pfusch.

    Der Treppenbauer lässt, so wie es im nachhinein herausgekommen ist, sämtliche Teile aus Ex-Jugoslawien kommen, auch das Holz. Die Holzteile waren alle sauber und ordentlich gearbeitet. Nur hat der gute Mann nicht ordentlich ausgemessen und musste von dem zweiteiligen Podest allerhand abschleifen. Was man auf den Bildern nicht sieht ist, dass die beschliffene Seite krumm und schief ist. Das hat er sogar zugegeben und will nach-verschlimmbessern.
    Montiert hat er heute selber, sein Mit-Monteur von heute meinte, er versteht es auch nicht, warum es nicht ein ganzes Podest ist.
    Bloß montieren kann er nicht!!! Ich glaube, mein Mann als "Schreibtischtäter" könnte nicht so schief bohren, wie er.
     
  10. #10 Jürgen Jung, 04.02.2007
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    ich bin ja kein Anwalt

    das weis Eric besser, aber die Frage:

    ist in dem Werkvertrag geregelt und evtl. erklärt, dass der Unternehmer die Leistung im eigenen Betrieb herstellt oder ist eine andere Regelung erlaubt?

    Gruß aus Hannover
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2007
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    Nein...

    Die VOB hat hier ein Riesenloch.
    Wenn man/frau feststellt, daß der Unternehmer Subs für Leistungen nimmt, ie er selbst auszuführen hätte, dann kannst ihn halt nur rauskegeln.
    Aber dann steht der Bau, bis der Nachfolger feststeht und den Bau in seiner Terminplanung untergebracht hat - und das können Wochen sein.
    Wer das nicht will, darf kräftig zubeissen - in den sauren Apfel und vor Wut auch gerne in die Tischkante.
    Haben wir gerade - ebenfalls bei einem Treppenbauer - ausdiskutiert :winken .
    MfG
     
  12. Ryker

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    ...zum Glueck.
    Es hat mich zwar noch nie persoehnlich betroffen, aber stellt Euch eben den
    Fall vor, der BU (Schlosser) erstellt eine Treppengeruest, nur die Stufen sind
    aus Holz und er vergibt dies naturgemaess an einen Tischler, das ganze laeuft
    tatsaechlich maengelfrei ab und siehe da: in unserer fiktiven VOB steht, dass
    der BU Subunternehmer nur mit Einwilligung des BH verwenden darf, da ver-
    weigert dann der Kunde noch zu "Recht" die Zahlung, da die Leistung nicht
    vertragsgemaess von nur der einen Firma erstellt wurde - wozu soll das gut sein?
    (Als naechstes ist dann der Betonbauer dran, weil er den Beton vom
    "Subunternehmer" Nordzement bezog)
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2007
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    Falsch...

    Ryker. Hierfür gibt es in der VOB sogar den ausdrücklichen Passus, daß für Arbeiten, auf die der AN nicht eingerichtet ist, sich Subs nehmen darf.
    In Deinem beispiel ist klar, daß ein Schlosser eher selten Holzbearbeitung fachgerecht leisten kann - also Sub. Oder der Maurer Zement erstellen.
    Wenn er aber den Metallbau (den er ja nunmal können sollte und müsste) weggibt (gerne gen Osten zur Gewinnmaximierung), da wirds dann schon spannend.
    Und um diese Fälle geht es.
    MfG
     
  14. #14 Jürgen Jung, 05.02.2007
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    diesen Fall

    meinte ich auch:

    wir haben eine Holztreppe vergeben hier im LK an einen Betrieb aus dem Landkreis, unser Kunde ruft an und meint, es würden 2 Leute auf seiner Baustelle schlafen, das waren dann 2 Monteure aus Polen, die die Treppe von dort aus mitgebracht haben.
    Die Treppe war ok, aber das Vorgehen ist doch bei uns und unseren Kunden nicht gerade seriös angekommen.

    Gruß aus Hannover
     
  15. #15 fribbich2006, 05.02.2007
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    Morgen allerseits!

    Nein, es ist nichts vereinbart worden, ob er die Teile selbst fertigt oder fertigen lässt.
    Nein, er ist mit Sicherheit auch kein Schlosser. Der Zustand des Edelstahlgeländers nach Einbau ( vom Treppenbauer äh -lieferanten selber) war katastrophal. Es wurde dann von Subs -auch aus Ex-Jugoslawien- nachgebessert und ist jetzt zufriedenstellend.

    Herr Schrage, ich habe noch eine Frage:
    Gibt es eine Normhöhe für den Handlauf? Mir erscheint er extrem hoch, auch ist der Abstand zwischen Handlauf und der Edelstahlstange darunter viel größer als der Abstand der 4 Edelstahlstangen untereinander.

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
    Einen guten Start in die Woche wünscht
    frib
     
  16. Ryker

    Ryker

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    Nur wer entscheidet wer eingerichtet ist und wer nicht?
    Nehmen wir mal ein anderes Beispiel: Zimmereien bekommen ihre Dachstuehle
    haeufig von Abbundzentren obwohl sie darauf eingerichtet sind, Dachstuehle
    zu erstellen was ist daran verkehrt?
    Wo ist der Unterschied, ob das Abbundzentrum in Wuppertal oder
    Wladiwostok steht?
    (Hatte nicht sogar ein Obermeister aus der Region Hannover ein Abbundzentrum in Polen?
    Der Burgdorfer wars aber nicht...)
     
  17. #17 Gast23627, 07.02.2007
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Geländerhöhe

    Auszug aus:
    DV BauO (DVNBauO,NI)
    § 4 DVNBauO - Landesrecht Niedersachsen
    Umwehrungen
    (Zu § 23 NBauO )
    (1) Zum Schutz gegen Abstürzen müssen umwehrt sein:
    1. zum Begehen bestimmte Flächen baulicher Anlagen, Treppen und Verkehrsflächen auf dem Baugrundstück, wenn die Flächen und Treppen mehr als 1 m tiefer liegenden Flächen benachbart sind und die Umwehrung dem Zweck der Flächen nicht widerspricht,
    (2) Umwehrungen nach Absatz 1 müssen bei einer Absturzhöhe bis zu 12 m mindestens 90 cm, im Übrigen mindestens 1,10 m hoch sein...
    .
    Hallo frib,
    Also in der Regel bei Wohnhaustreppen 90 cm.
    Es nirgendwo angegeben das Geländer nicht höher sein dürfen. Bei Ihnen ist das wohl eher ein Problem der "Gestaltung" welche Ihnen nun nicht gefällt und offenbar vorher nicht genau angegeben oder abgesprochen war.
    Freundliche Grüße
     
  18. #18 gandalf_x, 07.02.2007
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    mein beileid..

    zu dieser ausführung.
    bei der podestausführung bekäme ich auch das ko..en.
    auch erscheint mir in der untersicht die mittelauflage nicht dafür ausgelegt zu sein, zwei teile aufzunehmen, resp. zu befestigen.
    die schiefen befestigungen des handlaufes sind ja wohl nicht sein ernst? :irre
    die proportionen des geländers zum handlauf empfinde ich ebenso als nicht besonders gelungen.

    schade um das geld. :cry

    hoffe für euch, dass das noch ins lot kommt :28:

    gruß
     
  19. #19 Meister_Hans, 07.02.2007
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    Hallo,

    laut VOB/C "Zimmerer- und Holzbauarbeiten" Punkt 3.13.5 müssen Treppenteile aus verklebten Einzelteilen herzustellen. Daß Podeste nicht zweiteilig ausgeführt werden dürfen steht da nicht.

    Und was anderes hab ich dazu auch nicht gefunden, evtl. Ist hier in der DIN 18065 "Gebäudetreppen" näheres angegeben, die ist mir aber abhanden gekommen...

    Ich für meinen Teil kann nur beipflichten daß es sich hier nicht um eine Fachgerechte Ausführung einer Treppe handelt. Das Podest wäre ohne Probleme aus einem Stück zu fertigen gewesen, die Leimplatten aus Buche, aus denen ich Treppentritte und Podeste fertige sind 2,05 x 5,00 m, da kann man sich dann schon was zurechtsägen...
     
  20. #20 planfix, 07.02.2007
    planfix

    planfix Gast

    die treppe sieht doch aus wie von einem hersteller von typentreppen, .. ich will keine namen nennen. diese arbeiten mit irgendwelchen ich-AG's als monteure, also quasi subs. der sub klatsch die treppe rein und will sein geld. das einzigste was sie hier machen können ist an den hersteller oder verkäufer herantreten und dort nachbesserung einfordern. der sub wird dies nicht einsehen. er wird meist schlecht bezahlt und ist oftmals für diesen job gar nicht ausgebildet. ein arbeitsloser der lieber treppen montieren will als harz 4, daran ist nur verkehrt, das er nicht vom fach ist und sein werk vielleicht selber für gut befindet, weil er es gar nicht besser weiß.
    wendet euch an die nächst beste niederlassung des herstellers und macht dort einen rundschlag, :boxing kein geld! androhen sie sollen das zeug wieder abholen, wenn sich nicht in einer frist von z.b. 10 tagen durch einen FACHMANN nachbessern.
     
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Treppenpfusch nimmt kein Ende

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