Haus überschreiben und Nachrüsten EnEV?

Diskutiere Haus überschreiben und Nachrüsten EnEV? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; servus... Mein Vater will mir dieses Jahr sein Haus überschreiben. Es ist in keinster Weise nach EnEV gedämmt. Soll es auch nicht in den...

  1. #1 fourtyfour, 15.01.2009
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    Mein Vater will mir dieses Jahr sein Haus überschreiben. Es ist in keinster Weise nach EnEV gedämmt. Soll es auch nicht in den nächsten 5 Jahren, da durch nötigen Anbau das Geld gebunden ist.
    Heute bin ich auf die Idee gekommen, ich könnte durch die Überschreibung des Hauses als neuer Eigentümer in die Pflicht kommen, binnen 2 Jahren das Haus nach EnEV zu sanieren.

    Ist das so?
     
  2. #2 Baufuchs, 15.01.2009
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  3. #3 fourtyfour, 15.01.2009
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    Sch**ß Beamtendeutsch.

    Für mich bedeutet das, dass ich

    -Brenner ´92 und Kessel (Konstanttemperatur 1982)
    -Leitungen im Keller
    -oberste Geschoßdecke

    binnen 2 Jahre Austauchen/dämmen müsste?

    So lange nicht Fenster/Wand dazukommen, ist das ja noch halbwegs akzeptabel. Obwohl, sollte man bei uns mal Fernwärme in den nächsten Jahren kommen, hätte ich ne neue Heizung daheim, die ich so gar nicht will.
     
  4. Julius

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    Meist gibt es ne Befreiungsklausel bei Unwirtschaftlichkeit.
    Und das Erneuern eines noch funktionsfähigen Kessels ist oft unwirtschaftlich...
     
  5. mls

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    kronwieden klingt bayrisch?
    in bayern gibts ein formular, das der dafür zugelassene fachmann (listeneintrag bei
    architekten- oder ing.kammer) unterschreibt und verantwortet.
     
  6. #6 fourtyfour, 18.01.2009
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    Ich werd mich einfach mal bei Steuerberater (wegen Umschreibung) und Architekt erkundigen müssen, ob überschreiben sinnvoll ist oder ich lieber noch ein paar Jahre warten muss.
    Aber gut das es Foren gibt. Denn sonst hätte ich ein Haus und plötzlich auch ne Deadline.
     
  7. #7 LiBa Hannover, 18.01.2009
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    planen und bauen fängt an, wo andere aufhören
    ..........soweit ich das hier in niedersachsen kenne, kann in der tat nur die erneuerung der heizung zum tragen kommen, da sonst die überschreibung zu einer unbilligen härte ausufern würde, wenn jedem erben/neubezitzer die nachrüstung seiner immobilie gem. enev aufgetragen würde
     
  8. Aladin

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    Bei mir im Familienbereich wurde letztens auch so umgeschrieben, meines Wissen hat da bis jetzt niemand auf der Matte gestanden und von der neuen Eigentümerin die Erfüllung der Enev gefordert.
    Alte Heizung, wenn nicht mehr Gesetzeskonform, wird eh vom Schornsteinfeger beim Eigentümer bemängelt.

    Gruß
    Frank
     
  9. Julius

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    Das erzählst Du aber auch nur solange, bis Euch der Bescheid mit Androhung der Stillegung vorliegt...!
     
  10. Aladin

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    Sach ich doch, die alte Heizung muss so oder so erneuert werden, egal wer jetzt Eigentümer ist.

    Gruß
     
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