Küchenbeleuchtung mit Bewegungsmelder schalten

Diskutiere Küchenbeleuchtung mit Bewegungsmelder schalten im Elektro 2 Forum im Bereich Haustechnik; Moin, Ich möchte unsere Küchenbeleuchtung über einen Bewegungsmelder ein- bzw. ausschalten lassen. Dazu habe ich mir folgendes überlegt:...

  1. #1 RadioactiveMan, 07.02.2014
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    Moin,

    Ich möchte unsere Küchenbeleuchtung über einen Bewegungsmelder ein- bzw. ausschalten lassen.
    Dazu habe ich mir folgendes überlegt:

    Schaltung.jpg

    Ich möchte in erster Linie die 230V LED-Spots schalten. Außerdem möchte ich zusätzlich noch weitere Verbraucher, wie Schrankbeleuchtung, indirekte Beleuchtung etc., anschließen können. Deshalb die Mehrfachsteckdose.
    Die Leitung zu den Spots möchte ich durchschleifen und die Spots mit Quetschverbindern und Schrumpfschlauch anschließen.
    Jetzt die Fragen:

    a) Kann man das so machen?

    b) Andere Möglichkeit: Die WAGOs weglassen, die Mehrfachsteckdose direkt hinter den Bewegungsmelder, Stecker an die Spots und mit in die Mehrfachsteckdose

    c) Die Mehrfachsteckdose weglassen und weitere Verbraucher ohne Stecker mit den WAGOs anschließen.

    oder

    d) Alles Murks! Wenn ja: wie sollte man es machen?

    Da ich wenig Erfahrung habe was Elektroinstallationen angeht, werde ich das ganze hinterher in jedem Fall von einem Elektriker überprüfen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dominik
     
  2. sarkas

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    Da ich nicht mehr ans Christkind glaube, halte ich mich mal raus ...


    Außerdem --> DIY --> NUB's ?
     
  3. #3 RadioactiveMan, 07.02.2014
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    "7a. Do IT Your Self Anfragen

    Das Bauexpertenforum kann Baulaien Hilfestellung in schwierigen Bausituationen geben und ihnen Wissen vermitteln, um Probleme zu vermeiden.

    NICHT Sinn des Forums sind kostenlose Planungsleistungen und Projekt- oder Bastelanleitungen für DoItYourself-Heimwerker. ...."


    Inwiefern verstoße ich gegen die Nutzungsbedingungen? Ich verlange nicht, dass mir jemand einen Plan oder eine "Bastelanleitung" erstellt. Ich möchte nur wissen, ob einer meiner Vorschläge so funktioniert/zulässig ist, um PROBLEME bei der späteren Abnahme durch einen Elektriker zu vermeiden.

    Und ja, ich habe tatsächlich vor das überprüfen zu lassen.
     
  4. R.B.

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    und warum nicht vorher mit einem Elektriker besprechen, der sich das vor Ort anschauen kann?
     
  5. Taipan

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    und warum nicht vorher mit DEM Elektriker besprechen, der das vor Ort abnehmen soll?


    ja, ist ne blöde Frage ... wir wissen aber nicht mal wie der Rest des Gehäuses aussieht ...
     
  6. R.B.

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    Den meinte ich ja.
     
  7. Taipan

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    Das DU den meinst, war MIR schon KLAR.
     
  8. #8 RadioactiveMan, 07.02.2014
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    Weil es ziemlich bescheuert wäre es selber zu machen, wenn dafür DER Elektriker zweimal kommen müsste.

    Ich verstehe nicht ganz was das Problem ist! Kann mir niemand sagen, ob einer der oben erläuterten Vorschläge (unter der Voraussetzung dass alles fachgerecht durchgeführt wird!) zulässig ist?

    Ob es im Detail richtig umgesetzt wurde, kann hinterher immer noch DER Elektriker überprüfen.
     
  9. Taipan

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    Die Antwort, die Du nicht haben willst: der grüne Strich, festinstallierte Lampen an einem Schuko(?)-Stecker. Ein nicht durchgeführter (Elektriker schlagt mich nicht) Schutzleiter ... dürfen WaGos genommen werden für Flexleitungen oder dürfen Verlegeleitungen an Verteilerdosen oder dürfen die Leitungen gemischt werden? UND UND UND ...
     
  10. #10 RadioactiveMan, 07.02.2014
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    Was sollte ich gegen die Antwort haben? Ich bin immer offen für Denkanstöße. Außerdem habe ich oben die Antwort "Murks!" ja zur Auswahl gestellt.

    Was meinst du genau mit einem "nicht durchgeführten Schutzleiter"?

    Die WAGOs dürfen laut Herrsteller sowohl für feindrähtige als auch für eindrähtige Kabel verwendet werden. Leitungen zu mischen, habe ich nicht geplant.

    Ja, das ganze soll mittels Schuko-Stecker ans Netz. Was spräche dagegen?
     
  11. Taipan

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    Ey! Ich bin Architekt, kein Elektriker oder Elektroplaner. Ich habe nur mal aufgezählt, weswegen ich nachfragen würde und weswegen ich den Elektriker holen würde, bevor ich die Zange in die Hand nähme ... und wenn der schon mal da ist ... braucht der eh länger es durchzumessen als es zu installieren ...
     
  12. Julius

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    Es ist möglicherweise - wegen mangelnder Schaltleistung des BWM - auch dann unzulässig, wenn alle sonstigen Forderungen (wie Umhüllung, Zugentlastung, Knick- und Verdrehschutz etc.) eingehalten würden.
    Diese aber bei solch einer Konstruktion tatsächlich einzuhalten, überfordert schon manchen Eli.
    Bei Laienbasteleien fehlt es gemeinhin daran sehr weitgehend...

    Fazit:
    Im Prinzip machbar, aber vermutlich nicht von Dir.
     
Thema: Küchenbeleuchtung mit Bewegungsmelder schalten
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