Abnahme Fertiggarage / Grundstück

Diskutiere Abnahme Fertiggarage / Grundstück im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Habe zu meinem Reihenhaus auch eine Fertiggarage gekauft (die jetzt erst nach 19 Monaten gebaut wird!), bin jedoch wegen der Mängel am RH...

  1. #1 BernhardBr, 05.07.2010
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    Habe zu meinem Reihenhaus auch eine Fertiggarage gekauft (die jetzt erst nach 19 Monaten gebaut wird!), bin jedoch wegen der Mängel am RH misstrauisch geworden. Der Garagenhof (7 Garagen) liegt auf einem Hang (mit Lehmboden) mit zeitweise stark anfallenden Oberflächenwasser. Erst war eine Drainage für das Baugebiet vorgesehen, jetzt ist ein Wall vorhanden, der jedoch nicht bis oben (oberhalb der Garagen) führt, so dass das Wasser möglicher Weise in die Garagen fließen kann. Im Garagenhof (6,2m x 7,0m B/L) soll ein Abfluss vorgesehen sein. Zeichnungen liegen mir nicht vor, nur ein Fortführungsriss (Anlage).

    Was sollte ich alles bei der Abnahme beachten?
    - Wie soll/kann man eine Abnahme ohne Zeichnung durchführen?
    - Fundament
    - Einfahrt
    - Pflasterung der Fahrgasse
    - Rückenstütze (Wie muss diese aussehen? )
    - Bordstein zur Strasse
    - Entwässerung zur Strasse, bzw. Wasser von der Strasse)
    - Garage selbst
    - Grenzsteine
    - Dachwasser
    - Kann ich die Abnahme bei Mängel und offenen Punkten ablehnen?
    - Wie muss ich das dokumentieren
    Die ersten Abnahme würde ich selbst mit durchführen.
    Die 2. ggf. mit einen Sachverständigen. Oder, was ist besser?
    Gruß BB
     
  2. #2 RMartin, 05.07.2010
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    Tja, wird beliebig schwierig wenn keine Zeichnungen vorliegen dann eine Abnahme zu machen. Was hast Du denn gekauft? Gibt es eine ordentliche Baubeschreibung?
    Ansonsten kannst du bei der Abnahme nur drauf achten, ob nach anerkannten Regeln der Technik bzw. Normkonform gebaut wurde. Denn das muss die Firma immer; ob Du Pläne hast oder nicht.
    Hier am Besten direkt einen Sachverständigen einschalten, der das dann vor Ort prüfen wird.
     
  3. #3 BernhardBr, 05.07.2010
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    Hallo RMartin,
    Danke für die Antwort.
    Ich habe ein Reihenhaus gekauft inkl. Baubeschreibung (ohne detailierte Beschreibung zur Garage). Eigentlich war fast alles schon fertig, der Fußboden und die Tapeten fehlten. Die Garage gab es optional dazu.
    Obwohl diese beim Kauf dabei war, hat es 19 Monate gedauert bis der Bauträger jetzt die Fundamente erstellen ließ.
    Da ich wegen der Mängel am Reihenhaus (siehe meine anderen Beiträge) etwas Geld einbehalten hatte, hat der Bauträger den Garagenbau absichtlich verzögert (meine These dazu).
    Vor 5 Wochen hatte ich Ihn schriftlich unter Verzug gesetzt und vorige Woche wurden die Streifenfundamente erstellt.

    Da ich annehme, dass bei Garagenübergabe nicht alles fertig ist, möchte ich die erste Abnahme ohne Sachverständigen durchführen, deswegen meine Fragen oben. Wenn alles in Ordnung erscheint, möchte ich gern dieses Geld sparen, deshalb auch diese Checkliste, damit ich so objektiv wie möglich überprüfen kann.

    Ggf. hat einer eine Checkliste für mich, mit ein paar Hinweisen was wichtig ist, oder einem Link im Internet, wo ich mich erkundigen kann.
    Gruß BB
     
  4. #4 RMartin, 05.07.2010
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    Ne Bernhard. Checkliste ist nicht...Der Bau ist nicht so einfach zu handhaben, dass man da als Laie mit einer Checkliste durch die Gegend rennen kann und schon ist die Welt in Ordnung. Sorry.
    Gerade wenn es keine Pläne gibt. Und Du noch nicht einmal weißt wie die Garage aussehen wird. Massiv, oder ist das so ein Blechverhau, was für ein Dach, etc.
    Ansprüche kannst Du sowieso keine stellen, da nix vereinbart. Was er Dir natürlich liefern muss ist ein Bauwerk, welches als Garage dient; sprich z.B. Abmessungen, usw. müssen schon so gewählt werden, dass ein Auto reinpasst. Weiter muss dieses Bauwerk wie schon vorher von mir erwähnt den einschlägigen gültigen örtlichen Vorschriften entsprechen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.07.2010
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    Ääääähhhh - wie jetzt? Abnahme als deja vu oder "Ewig grüsst das Abnahmeformular" oder was soll das werden.
    Eine Abnahme ist eine Abnahme ist eine ABnahme - basta. Da gibts kein Rückspiel! Auch keine Verlängerung und kein Elfmeterschiessen!

    Entweder wird die Leistung abgenommen (ggf. unter Nennung von Mängeln und Restarbeiten) oder nicht.
    Das nicht sollte mensch aber begründen können.

    Ideen haben die Leute.:mega_lol:
     
  6. #6 BernhardBr, 05.07.2010
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    Vielen Dank für die Informationen!

    Tut mir leid, wegen meiner blö...Fragen, ...ist nun mal nicht mein Fachgebiet.
    Die Größe, die Art und den Hersteller der Garage kenne ich, mehr aber auch nicht. Prospekte zur Beton-Fertigteilgarage habe ich mir über den Hersteller besorgt.
    So wie ich den Sachverhalt verstehe, hat dies der Bauträger geschickt eingefädelt, so hat man keine bzw. wenige Anhaltspunkte.
    Im Fazit werde ich mir jetzt einen Sachverständigen suchen, der mit dem Bauträger die Abnahme durchführen wird. Kennt jemand einen guten in Dresden? Gruß BB
     
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