Natürliche Geländeoberfläche

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  1. Woodi

    Woodi

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    Hallo,

    nach einigem Lesen - wegen unseren konkreten Problems - bin ich selbst hier nicht ganz viel weiter.
    Wir haben vor kurzem ein Grundstück (Nds/Hannover) erworben (die vielen Warnungen hier hätte ich vorher lesen sollen...). Im B-Plan steht "Bezugspunkt ist die natürliche Geländeoberfläche". Das hörte sich im ersten Moment nicht ungewöhnlich an. Doch stellt sich genau das jetzt für die eh' schon geringe Traufhöhe von 4,20 m als kleines Problem dar - zumindest für unsere bisherige Planung.
    Da das Grundstück eine leichte Neigung aufweist, ist es an einer Ecke +30 cm über Straßenniveau und im Bereich das Baufensters -50 cm unter Straßenniveau. Die Ecke wo die Garage hin sollte liegt gar auf -90 cm. Soweit die Nivellierung.
    Ich glaube die meisten werden das Problem schon sehen... die Garage darf bei Grenzbebauung ja nur max. 3 m hoch werden. Ausgehend von -90 cm ist das dann, wenn man das Haus auf zumindest +5 setzen will, nicht mehr so richtig praktisch. Und auch beim Haus ergibt sich dann eine sehr niedrige Traufhöhe.
    Die Nachbarn liegen aufgrund der natürlichen Geländeoberflache alle min. 30-80 cm höher.
    Erschwerend kommt hinzu, das der Boden sehr lehmig ist und das Oberflächenwasser nahezu nicht versickert (bestätigt durch Bodengutachten).
    Da wir mit dem Haus aber auch nicht "absaufen" wollen, müssen wir es ja wenigstens knapp über Straßenniveau bauen.

    Gibt es da eine Möglichkeit des Angleichs des Bezugspunktes? Zumindest so, dass man sagt wir bestimmen den Bezugspunkt auf generell (ganzes Grundstück) -15 cm. Denn das wir auf Null kämen ist wohl nahezu unmöglich.
    Vielleicht gar eine ganz andere Möglichkeit?
    Oder haben wir da echt Pech und müssen mit 3,65 m Traufe und 2 m Garage leben? - Alles möglich, aber denkbar unschön!

    Vielen Dank!
     
  2. lumo

    lumo

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    Befreiungsantrag von den 3 Metern beim Bauamt stellen. Ggf. kann das Bauamt auch eine Geländeoberfläche festlegen.

    Ich würde ganz freundlich beim Bauamt zur Sprechstunde vorbei schauen und mich beraten lassen. Da die Menschen nun mal in Bildern denken, wäre eine Skize hilfreich, vielleicht auch Fotos von den Nachbargrundstücken, wo man sieht, dass diese höher liegen etc....
     
  3. Woodi

    Woodi

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    Hi lumo,

    vielen Dank. Guter Tipp mit der Skizze. Fotos sind noch nicht wirklich aussagekräftig, da alle Häuser noch im Bau und nicht aufgeschüttet wurde bzw. Boden verteilt.
    Der Ort hat kein eigenes Bauamt. Das wird von der Region Hannover gemacht. Der B-Plan ist von der Gemeinde.
    Inwieweit kann das Bauamt unter diesen Gesichtspunkten denn soetwas entscheiden? Oder anderes gefragt: Ist soetwas üblich, dass man den Bezugspunkt von nat. Geländeoberfläche auf Straßenniveau setzt?
     
  4. lumo

    lumo

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    Und wer gibt Dir eine Baugenehmigung? Also ab nach Hannover....
     
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