Risse im Garagen-Mauerwerk

Diskutiere Risse im Garagen-Mauerwerk im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, vor 3 Jahren sind wir in unser neues Haus eingezogen. Dazu gehört eine Garage mit Satteldach. Unser Grundstück lag zum...

  1. Maus1

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    Hallo liebe Experten,

    vor 3 Jahren sind wir in unser neues Haus eingezogen. Dazu gehört eine Garage mit Satteldach. Unser Grundstück lag zum Nachbargrundstück sehr tief, so dass wir 1 Meter Füllboden anfüllen mussten. Aus diesem Grunde wurde für die Garage kein Fundament gegossen, es wurde lediglich der Mutterboden abgeschoben und ein Fundament gemauert. Den gesamten Innenraum sowie außen rum haben wir dann aufgefüllt und Lage für Lage ordnungsgemäß verdichtet. Nun haben wir in nahezu allen Wänden Risse im Putz, die treppenförmig das Mauerwerk nachzeichnen. Rissbreite teilweise bis zu 1mm. Müssen wir uns da Sorgen machen? Der Bauträger meint nein, es seien Setz- oder Verschiebungsrisse und nicht weiter tragisch. An der einen Seite hat sich zwischen Mauer und Dachpfette ein Spalt von ca. 1,5cm gebildet. Die Gewährleistung nach VOB ist abgelaufen, wir haben lediglich eine Zusatzleistung im Vertrag gehabt, die eine Gewährleistung auf Rissbildung in Wänden und Decken bei statischer Beanspruchung gibt, sofern es sich um ein Organistationsverschulden des Auftragnehmers handelt. Wer kann was dazu sagen?

    Danke und Gruß
    Silke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Setzrisse wären schon nicht i.O.
    Aber Verschieberisse - watt soll datt sein.
    Wenn sich ein Bauwerk VERSCHIEBT - wer schiebt dann????

    Einen EIGENEN Fachmann an Ort und Stelle holen und dann weitersehen.


    Quatsch. Schon in der VOB 2002 war die Gewährleistungsfrist mit 4 (in Worten VIER) Jahren enthalten. Die Frist beginnt mit der ABNAHME.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    also bei DER Ausführung, halte ich sogar mal Setzungsrisse für wahrscheinlich und würde mir dann auch einige Gedanken machen (müssen).

    Ansonsten - siehe Ralf
     
  4. #4 Carden. Mark, 29.10.2008
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich stimme den Vorschreibern zu.
    Besonders hinsichtlich der VOB Verjährungsfrist.
    Oder hat der Ihnen einen alten VOB Vertrag untergeschoben?
    Wenn ja - dann ist das ein Fall für einen Rechtsanwalt.
    Ein Fall für einen Sachverständigen ist es sowieso.
     
  5. EMKA

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    Liegt ein Baugrundgutachten vor ?
    Wer hat die Erdarbeiten durchgeführt ?
    Wurde z. B. ein Lastplattendruckversuch auf dem abgeschobenen Boden durchgeführt ?
    Ist die Art des Fundamentes vom Statiker abgesegnet ?

    Die treppenförmige Rißbildung ist ein klares Zeichen für Setztungsrisse aufgrund unterschiedlichem Tragverhaltens des Bodens. Es sieht hier danach aus, dass nicht tief abgeschoben wurde. Und durch das "Mauern auf die Erde" hat man ein nicht gerade sehr biegesteifes Fundament was dann bei ungleichen Bodenverhältnissen reißt und dieses sich über der Erde im Mauerwerk fortsetzt.

    Es ist jetzt an der Zeit, umgehend einen Anwalt und einen Sachverständigen einzuschalten. :Baumurks
    Wenn der Bauträger die Erdarbeiten durchgeführt hat, ist es eine klare Angelegenheit. Wenn die Erdarbeiten "Eigenleistung" sind, muß der Bauträger trotzdem den Untergrund prüfen, bevor er darauf aufbaut.
    ___________________________
    Wer baut, begibt sich in Gefahr !
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Frage wäre nur wie der Bauunternehmer das prüfen soll :)
     
  7. lawyer

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    Wenn der BU die Klausel gestellt hat, ist diese wegen Verstosses gegen das gesetzliche Leitbild komplett unwirksam. Stattdessen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren.

    MFG
     
  8. Maus1

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    Nochmal zur Gewährleistung etc.

    Habe das noch mal nachgeguckt, also in unserem Vertrag steht drin:

    die Gewährleistung erfolgt nach §13, VOB Teil B. Der Vertrag wurde 2004 geschlossen. Damit müsste es doch eine 4-jährige Gewährleistung sein, oder? Aber das müsste dem ja auch klar sein

    Außerdem habe ich mir noch mal die Bilder aus der Bauzeit angeschaut. Zum Thema Garage habe ich gefunden, dass die Baufirma schon ein Fundament gegossen hat. Es ist jedoch eindeutig zu sehen, dass man ledig die Grasnarbe (wenn teilweise überhaupt) abgetragen hat und dann so ca. einen Spatenstich tief ausgehoben hat, also max. 30cm würde ich sagen.
    Darauf wurde dann mit Kalksandstein doppelwandig bis auf die nötige Höhe hochgemauert, danach dann einwandig weiter. Mit den ganzen Erdarbeiten hatten wir nichts am Hut, wir haben zum Schluss dann aufgefüllt und verdichtet und das haben wir wirklich gründlich mit Rüttelplatte etc. gemacht.

    Gruß
    Silke
     
  9. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Na das hört sich nach :Baumurks an.

    Nicht frostfrei gegründet. Die Gewährleistungsgeschichte zieht also nicht. Ich weiß nicht wie viele BU und andere AN eine VOB von 1980 im Schrank haben und denken das wäre noch aktuell.
     
  10. Maus1

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    Foto dazu....

    [​IMG]

    So sieht es aus, näher betrachtet ist nur schwarzer Boden ausgehoben worden. Frostfrei müsste es doch eigentlich sein, wir haben ja rundherum und innen drin alles aufgefüllt, bis zu 1m hoch mindestens. Aber der Boden unter dem Fundament weist möglichweise nicht die nötige Festigkeit auf....?
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Gründung ist bei 30 cm nicht frostfrei, andere Maßnahmen nicht zu erkennen und der Boden der Streifenfundamente scheint auch noch humös zu sein
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2008
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    Hat das Haus einen Keller???
     
  13. Maus1

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    Also zählt das gar nicht, dass die Fundamente sozusagen nach der Grundstücksauffüllung bei -100 bis 130cm liegen? Das wäre ja die Begründung des BU wegen der Frostsicherheit.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2008
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    Für frostsicher reicht es. Obs für den Rest auch reicht -> ???
     
  15. Maus1

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    Keller, ja

    Das Haus hat einen Keller, für den wurde ca. 140-160cm tief ausgehoben, aber nur für den. Der Teil für die Garage wurde ausgelassen. Lediglich die Garagenwand, die an das Haus angrenzt, kommt aus dieser Tiefe hoch.
     
  16. gast3

    gast3 Gast

    das diese Gründung :Baumurks ist, dafür brauche ich nicht mal meine Glaskugel - geht gar nicht
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    DA liegt zumindest EIN Fehler.
    Die Wand parallel zur Hausfassade ist also auf Kellerniveau gegründet? Gut.
    Aber die beiden Querwände sind zumindest zum Teil in der verfüllten Baugrube gegründet und die Fundamente (wahrscheinlich) nicht als Balken (so als wär nix drunter) ausgebildet.
    Also sacken die weg, das MW hinterher und schon gips Risse.
    Was da noch alles im Argen liegt -> Vor Ort untersuchen!!

    Sollte ich recht haben, wäre das in jedem Fall ein schwerer Mangel (Robby - nicht hauen ;)).

    Ab zum RA, eigenen SV nehmen und dem BT/GÜ was an die Moppen hauen lassen.

    MfG
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nee ich haue nicht ;) oder nur selten?

    Standsicherheit und Dauerhaftigkeit nicht sichergestellt... Ergebnis ist doch irgendwie zu erwarten gewesen, und man sollte von Glück sagen das es noch so früh passiert ist :)

    Die Reihenfolge wäre eher andersrum, erst denn SV dann den RA sonst geht das in die Hose denn der RA weiß ja nicht was er dann schreiben soll.
     
  19. Maus1

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    Gibt es ein Verzeichnis für Sachverständige, wir kennen leider niemanden, der sich auf dieses Gebiet spezialisiert hat. Da müssen wir dann wohl ran....
     
  20. Robby

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    Ein SV für das Maurer und Betonbauerhandwerk sollte das können. Bei der Handwerkskammer gibt es dazu Verzeichnisse
     
Thema: Risse im Garagen-Mauerwerk
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