Bauamt erlaubt Renovierung,nicht aber Neubau

Diskutiere Bauamt erlaubt Renovierung,nicht aber Neubau im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo,ich stehe kurz davor ein Grundstück zu erwerben,auf dem ein Wohnhaus mit ca.100qm steht und auch als Wohnhaus gemeldet und anerkannt ist....

  1. Bauige

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    Hallo,ich stehe kurz davor ein Grundstück zu erwerben,auf dem ein Wohnhaus mit ca.100qm steht und auch als Wohnhaus gemeldet und anerkannt ist.
    Jedoch steht dieses Gebäude seit vielen Jahren leer und ist in einem sehr schlechten maroden Zustand.
    Ich hab mich jetzt 2 Mal auf dem örtlichen Bauamt erkundigt und durchgefragt,was man den mit diesem Gebäude machen kann/darf,auf dem Bauamt heißt es man darf das bestehende Gebäude renovieren,jedoch nicht abreißen und in selber Größe neu Bebauen,auf Grund des sehr schlechten Zustandes des Gebäudes,lohnt sich eine Renovierung jedoch überhaupt nicht.
    Wie kann ich jetzt weiter vorgehen,welche Möglichkeiten bestehen?
     
  2. R.B.

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    Denkmalschutz? Oder warum hat der nette Herr vom Bauamt gesagt, dass man das Haus nicht entsorgen darf?

    Für den Abriss braucht´s eine Genehmigung, für einen Neubau sowieso. Warum also nicht einen Architekten fragen, vorzugsweise aus der Gegend, der nicht nur die baulichen Feinheiten sondern vielleicht auch das Bauamt kennt?

    Sollte das Gebäude als Denkmal geschützt sein, dann würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich das Grundstück kaufe. Kann man machen, aber auch dafür braucht´s einen Planer der Dir sagen kann, was man aus dem Rest noch machen kann ohne den Denkmalschutz zu verletzen. Das kann ziemlich teuer werden, aber das dürfte/sollte sowieso jedem klar sein, der so ein Objekt kauft.

    Also, zuerst einmal herausfinden warum man das Gebäude nicht entfernen darf. Dann einen Fachmann suchen der sich mit so etwas auskennt und der mit der Sanierung solcher Objekte Erfahrung hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Du Dich nur im Kreis drehst und nicht voran kommst.
     
  3. Julius

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    Vielleicht stehts im Außenbereich?
     
  4. Bauige

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    Also es ist nicht Denkmalgeschützt,das Bauamt sagt allerdings das wenn es einmal abgerissen ist,nichtmehr neu bebaut werden darf,man darf Renovierungsarbeiten durchführen...
     
  5. #5 ThomasMD, 23.03.2014
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    Von der Wiederholung wirds nicht verständlicher.
    Frag die Jungs nach dem warum.



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  6. #6 Gast036816, 23.03.2014
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    das ist meist im aussenbereich der fall, wenn abriss, dann kein neubau, also nur instandsetzung und modernisierung.
     
  7. R.B.

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    Genau so isses. Sonst können wir nur spekulieren, aber damit kommt man auch nicht weiter.
     
  8. #8 Projektante, 23.03.2014
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    Solche Grundstücke gibts hier in der Gegend mehrere. Die KÄufer haben teilweise sehr sehr umfangreich modernisiert, die Gebäudeentkernung dabei zum Beispiel so weit getrieben, daß der Kern nur noch aus 2 Mauern bestand. Alles mit Architekt und in enger Absprache mit dem Bauamt....siehe Empfehlungen der Profis oben....rede mit den Zuständigen...billig bauen ist das aber eher nicht...
     
  9. Bauige

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    Also auf dem Bauamt haben die gemeint das sich die Bebaungspläne geändert haben,und das jetzt als Wiese gilt,was darauf steht ist ok,aber eben nichts neues...
     
  10. Julius

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    Also kein Baurecht. Wie ich vermutet hatte.
    Dann bleibt nur die genannte Umweglösung.
    Muß aber sehr sorgfältig geplant und abgestimmt werden, nicht daß sie nach hinten losgeht!
     
  11. PeMu

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    Jupp, da gibt es ab und an Bereiche.
    Das wird sehr strikt gehandhabt. Man muss beim Umbau die Kontur halten.
    Man kann was draus machen, aber an den realen Wiederverkaufswert denken.

    Der Renovierungsaufwand ist höher als sonst, da man immer nur Teilbereiche erneuern kann und manche Teile nur unter hartem Ringen.

    Lohnt sich die Renovierung im Hinblick auf wert vs Renovierungskosten und Kauf Obstwiese mit ...

    Das zu klären ist der nächste Schritt. Dazu braucht man jmd. Der die Kosten schätzt und Ideen liefert, was draus werden kann.
     
  12. Bauige

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    Hab vorher noch mit einem befreundetem Architekten gesprochen,der meinte ich sollte mich mal auf dem Stadtplanungsamt erkundigen...
     
  13. Julius

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    Da hast Du ihn falsch verstanden.
    Sowas sollte man als Laie NIE selbst tun!
    Gerade in solchen Fällen kann man dabei viel Schaden anrichten, der nicht wieder zu heilen ist (Prinzip der schlafenden Hunde).
    Wenn, dann macht das ER, in Deinem Auftrag.
     
  14. #14 Der Bauberater, 24.03.2014
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    Ist doch ganz einfach :shades
    Der B-Plan wurde geändert und das Grundstück ist nicht mehr als bebaubar ausgewiesen. Sobald das bestehende Gebäude abgerissen wird, wird kein Neubau mehr genehmigt, da das Planungsrecht keine Bebauung vorsieht. das bestehende Gebäude wurde genehmigt gebaut und hat somit Bestandsschutz. Das Gebäude darf bis zum Sankt Nimmerleinstag stehen bleiben und genutzt werden, aber eben nie abgerissen.
    --> Ihr dürft sanieren auf Teufel komm raus um das bestehende Gebäude zu erhalten und zu nutzen. § 50 LBO ... Sanierungsarbeiten sind verfahrensfrei.
    Sobald ihr es aber abreißt ist der Bestandsschutz weg und ihr habt ein "unbebaubares Grundstück"
     
  15. PeMu

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    noch härter: ein unbebaubares Grundstück.

    Die Erkundigung beim Stadtpalnungsamt, war soweit schon ok.

    Nur die weiteren Schritte mit sachkundigem Planer. - auch konkrete Absprachen mit dem Baurechtsamt!
     
  16. Bauige

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    Ok,das hilft mir ja schonmal weiter,als ich den Herrn vom Bauamt fragte in welchem Umfang bzw. Maß saniert werden darf,konnte er mir keine Konkrete Angabe machen,wobei ich denke das hier "Relativ" viel Spielraum ist.
    Mein nächster Schritt ist jetzt einen Architekten oder Gutachter heranzuziehen,bevor ich mich überhaupt entscheide das Grundstück zu erwerben...
     
  17. #17 Der Bauberater, 25.03.2014
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    Sanierung wird im Allgemeinen und durch die Rechtsprechung damit begründet, dass man nicht in die Statik des Gebäudes eingreift. Also die "Tragkonstruktion" Außenwände, lastabtragende Innenwände, Decken und Dach müssen stehen bleiben. Theoretisch könnte man es auch Rohbau nennen.
    - Sobald in die Statik eingegriffen wird, entspricht es einem Neubau und nicht mehr einer Sanierung.

    So habe ich das mal gelernt, ob sich die Rechtsprechung oder die allgemeinen Ansichten geändert haben weiß ich nicht, sollte aber der Stadtbaumeister aus Schwaben wissen!
     
  18. #18 Eumeltier, 25.03.2014
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    Es gibt auch so schöne 30% Regeln, sobald mehr als 30% der Bausubstanz ersetzt wurden, ist es wie ein Neubau zu betrachten...

    Ich erinnere mich da an so einen Fall eines denkmalgeschützten Hauses im Außenbereich, welches aufwändig saniert wurde.
    Nach der abschliessenden Begehung sagte der Herr vom Denkmalschutz: Herzlichen Glückwunsch zu dieser äußerst gelungenen Sanierung!

    Daraufhin sagte der Herr vom Bauamt: Herzlichen Glückwunsch, sie haben mehr als 30% erneuert, damit ist der Bestandschutz weg, jetzt müssen sie das Haus abreissen.


    Die Sache ging dann vor Gericht, was daraus geworden ist, weiß ich leider nicht.

    Gruß,
    Martin
     
  19. #19 Der Bauberater, 25.03.2014
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    Das kann ich mir nicht vorstellen, denn wenn die Ziegel kaputt sind, dann müssen neue drauf und nicht nur 30% sondern alle und wenn die Fenster neu gemacht werden, dann auch alle. Natürlich zieht ab 10% die ENEV, aber Sanierung ist Sanierung!
     
  20. PeMu

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    Daher ab jetzt keine Bauherrenalleingänge beim Amt mehr.
    Je nach Ensemble vor Ort wird das so oder so gesehen. Was auf jeden Fall ein Muss ist - die Konturerhaltung. Da wird's bei Dachsanierungen immer wieder haarig.

    Und bei Sanierungen wird i.d.R immer ins Tragwerk eingegriffen. Das entspricht dann nicht notwendigerweise einem Neubau.
    Alles was verfahrensfrei ist kann durchgeführt werden, wenn dabei die Kontur erhalten bleibt. Und es ist bei Umbauten, Modernisierungen und Sanierungen eine Menge verfahrfensfrei. Man führe sich die LBO 2010 und 2013 mit der LBOVVO zu Gemüte.

    Muss ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden, dann wird's eng.
     
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