Beitragsbescheid Bau-BG durch Angabe von Helfern

Diskutiere Beitragsbescheid Bau-BG durch Angabe von Helfern im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forum`ler! Bin derzeit etwas arg geschockt. Kürzlich bekam ich/bzw. mein Vater als Bauherr, eine Erinnerung zur Abgabe des...

  1. #1 phantom144, 07.11.2007
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    Hallo liebe Forum`ler!

    Bin derzeit etwas arg geschockt.
    Kürzlich bekam ich/bzw. mein Vater als Bauherr, eine Erinnerung zur Abgabe des Fragebogens der Bau-BG.
    Da meine Eltern zu dem Zeitpunkt in Kur waren, rief ich vorsichtshalber bei der Bau-BG an und erklärte der zuständigen Sachbearbeiterin, dass meine Eltern nicht da sind, und ich dementsprechend den Fragebogen erst verspätet losschicken kann.
    OK, meinte die Dame, kein Problem!
    Im Laufe des Gesprächs fiel dann die Frage nach Helfern. Daraufhin habe ich, unbedacht (!) geantwortet: Nein, es sind lediglich meine Eltern (Bauherren) und mein Mann und ich (Schwiegersohn und Tochter) dort tätig!
    Tja, meinte die Dame. Dann müssen Sie sich und ihren Mann aber als Helfer einsetzen.

    Habe ich dann auch gemacht. Der Fragebogen bezog sich auf die Zeit 01.01.07 - 31.07.07 und ich habe insgesamt 220 Stunden eingesetzt! Alles aus reiner Ehrlichkeit! Weil ich dachte, die Dame hat sich das nun vermerkt und wird sonst, wenn ich die Angabe nicht gemacht hätte, darauf aufmerksam.

    In dem Fragebogen wird auch der Familiengrad erfragt, wobei ich dann Schwiegersohn und Tochter des Bauherren eingegeben habe. EHRLICH währt am Längsten!

    Gestern kam dann ein Beitragsbescheid!

    1. Die Anschrift des BV ist immer noch (nachdem ich zweimal schon eine Änderung/Berichtigung eingesetzt habe) falsch!

    2. 220 Stunden x 8,70 EUR fiktiver Stundenlohn = 1.914 EUR fiktives Arbeitsentgelt!
    D. h. lt. BG Bau müssen wir/meine Eltern nun EUR 411,68 für die BG zahlen!

    Ich bin total fertig!

    Klar, ist eindeutig mein Fehler gewesen! ABER: Mein Mann und ich ziehen am Ende diesen Monats selbst in das "BV" ein. Die Arbeiten, die wir dort verrichtet haben sind "normale" Renovierungsarbeiten gewesen. Alte Löchter zuspachteln, Streichen, Tapezieren!


    Hat irgendjemand eine Idee, wie wir aus dieser Nummer herauskommen?

    Für alle Ratschläge bin ich dankbar!

    Gruß

    Heike
     
  2. bernix

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    ...erklären Sie doch mal wie man für diese Arbeiten 220 std verteilt auf 7 Monate brauchen kann...denn diese Frage stellt die BG siche auch

    gruss
     
  3. #3 phantom144, 07.11.2007
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    ...ehrlich

    Hallo Bernix

    Ich habe in absoluter Unwissenheit mehrere Samstage für meinen Mann 6 Stunden und für mich 4 Stunden gerechnet! Das erschien mir angebracht, da wir wirklich sehr viel dort gearbeitet haben.

    Wie dem auch sei: Ein befreundeter Bauträger hat mir vorhin erklärt, dass ich da nicht rauskommen werde! Selbst Schuld! Sollte ich nun Widerspruch einlegen, kann es nur noch schlimmer werden!
    Denn dann käme wohl ein Prüfer raus und würde sich alles ansehen und sämtliche Arbeiten hinterfragen. Wer hat Rigips geschraubt, wer hat gefliest, etc. pp.

    Und dann - Prost Mahlzeit!

    Ich werde nun maximal einen Antrag stellen, dass ich den Betrag auf 2 oder 3x bezahlen kann und dann war es das!

    Dumm gelaufen!

    Ehrlich währt am längsten - und bezahlt am meisten!

    Danke dennoch für die Antwort!

    Gruß

    Heike
     
  4. Mickey

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    Tja, das war "unvorsichtig" wenn man denen erstmal den kleinen Finger reicht, geben sie sich nicht mit dem Arm zufrieden. :o Ich finde es eine Frechheit was hier abgezockt wird - wenn man die Beiträge mal mit vernünftigen Unfallversicherungen vergleicht - da bekommst du für einen viel geringeren Beitrag eine Leistung, die direkt zum Unfall verleitet!!! :motz
    Ich nenne das staatlich eingerichtete Abzockerei sonst nichts!!! :mad:
    Ich befürchte du wirst den Betrag abdrücken müssen...
     
  5. #5 phantom144, 07.11.2007
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    @Mickey

    ...da hast Du wohl recht! Leider!

    Ich finde es wirklich extrem, was da so abgeht!
    Man ist ehrlich, engagiert keine (!), wirklich keine (!) Schwarzarbeiter, macht alles mögliche und unmögliche selbst, mein Vater hat malocht ohne Ende, nur mit den Farben, Lacken usw. kann er aufgrund seiner Krankheit nicht, dafür sind wir dann da gewesen.

    Und noch dazu ziehen wir ja selbst in dieses BV ein! Es wird nicht vermietet oder so!
    Wenn alles gut läuft, werden wir in einigen Jahren ein schuldenloses Haus unser Eigen nennen können.
    Aber das wird immer schwieriger, scheint mir, weil einem von offiziellen Stellen immer mehr Steine in den Weg gelegt werden.

    Als ich damal zu meinem jetzigen Mann gezogen bin, bin ich auch für meine Ehrlichkeit (mich umzumelden) bestraft worden.
    Wir mußten damals nämlich Einkommenssteuer nachzahlen, weil meinem Mann ein Freibetrag für Alleinerziehende gestrichen worden ist. NUR weil ich ehrlich war! Hätte ich mich nicht umgemeldet, wäre alles gut gegangen!

    Aber nein...!

    Ich werde gleich nochmal versuchen, den Herren bei der BG Bau zu erreichen (derzeit wohl Mittagspause) und mal nachfragen, ob ich den Betrag auf mehrmals bezahlen kann!

    Schau'n wir mal!

    Danke für die Antwort!

    Gruß

    Heike
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2007
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    Irgendwie...

    hab ich ein Problem mit der hier dargelegten Einstellung.
    Es gibt in diesem Staat Regelungen, die sind einzuhalten.
    Dieser Staat ist keine Freibiertheke, wo sich jeder bis zum Koma bedienen kann.
    Wenn ich schon lese:
    Ich war ehrlich und werde dafür bestraft, könnte ich .........

    Nein. Bestraft werden die, die nicht ehrlich sind. Man/frau muß sie halt nur erwischen. Aber Sozialschmarotzer gehen halt selten her und sagen >> Mich hast derwischt<<.

    Wenn die Gesetze nicht konvenieren, gibts legale Möglichkeiten, mit dieser Tatsache umzugehen.
    Das simple Ignorieren von Tatbeständen zum Nachteil der Allgemeinheit mag zwar heute als Kavaliersdelikt gelten. Es ist aber keins.

    MfG
     
  7. bernix

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    ...die Frage ist immer noch offen!

    Zum Einen ist es so wie Ralf Dühlmeyer schreibt..
    Zum Anderen stimmt ihre eigene Einstellung falsch:
    Sie werden keine Nachteile haben, weil Sie ehrlich waren!
    Oder möchten Sie lieber zu den Fragestellern gehören, denen der A... auf Grundeis geht, weil der BG Prüfer aufgrund der "sparsamen" Angaben eine Prüfung avisiert hat.
    Es scheint mir hier um eine Baumaßnahme zu gehen, die über eine einfache Wohnungsrenovierung hinausgeht.
    gruss
     
  8. #8 Ingo Nielson, 07.11.2007
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    kann man auch anders sehen. im fall der bg sitzt der staat VOR der freibiertheke. die bg ist für diesen bereich völlig überflüssig, die versicherungsleistung bekommt man an jeder ecke für einen bruchteil.


    und wenn´s hart auf hart kommt, winden die sich raus (z.b. bei berufskrankheiten, frag´mal deren angehörige oder mittlerweile hinterbliebene)
     
  9. #9 Ingo Nielson, 07.11.2007
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    das kann man ja ganz leicht klären (lassen). falls es renovierungsarbeiten sind (hört sich für mich zunächst mal so an), dann würde ich widerspruch einlegen. steht alles im gesetz, danach muß sich dann auch die bg richten.
     
  10. ilis

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    Allerdings sollte man folgendes bedenken:
    Ist ja dann nicht der "typische" Fall. D.h. (offizieller) Bauherr und Nutznießer sind nicht identisch.
    Vor allem da die BG Bau sich ja auf §136 SGB VII beruft ("Wer ist Unternehmer") und da heißt es unter anderem: "... derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht". Tja, die durchgeführten Arbeiten bzw der Bau des Hauses reichen der TE doch wohl ziemlich unmittelbar zum Vorteil oder? Dann wäre sie ggfs selbst Unternehmer (nur weil man nicht "offiziel" Bauherr ist, muss das ja nix heißen. Auch wer nicht offiziell Gewerbetreibender ist, ist dies schließlich auch häufig - es müssen ja die Kriterien vorliegen und nicht die Gewerbeanmeldung) und damit nicht versicherungspflichtig.

    Mal abgesehen davon, dass ich > 2 Eur/Stunde für Maler- und Tapezierarbeiten (so klingts hier ja zumindest) doch für etwas überzogen halte. Das Verletzungsrisiko liegt hier vermutlich nicht viel höher als beim jährlichen Geburtstagsbesäufnis, oder beim Schrank reintragen helfen.

    Und schließlich und endlich kommt noch dazu, dass man als "privater" Unternehmer wohl kaum sämtliche Unfallverhütungsvorschriften kennt und somit zwangsläufig dagegen verstößt. Und damit dürfte die BG Bau dann auch aus der Haftung sein, oder?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 07.11.2007
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    Ingo, ich bin der letzte, der der BG die Fahne hält, ganz sicher. Aber diese Einstellung hat nichts mit dem Thema BG, sondern mit grundsätzlicher Vorstellung von Solidargemeinschaft zu tun.
    Sicher sollte es privaten wie gewerblichen Versicherungsbezahlern freistehen, wo sie Ihre Beiträge lassen. Nicht unbedingt in staatlich naturgeschützte Wasserköpfe, sondern auch in schlanke Effizienzverwaltungen.
    Da gibts noch vieles grundlegend zu verändern und zu entmonopolisieren.
    **
    Der Fragestellerin ging es aber nicht um die Monopolstellung der BG oder die tatsache, daß sie evtl. bei einer anderen Gesellschaft weniger zahlen sollte, sondern darum, NICHTS zu zahlen.
    Und das halte ich für nicht akzeptabel.
    MfG
     
  12. #12 Der Bauberater, 07.11.2007
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    Hallole,
    ich arbeite nicht für oder bei der BG, aber immer nur darüber motzen is auch nicht gut. Die halten Spezialkliniken mit Fachärzten vor und unterhalten die auch. (Ich kenne z.B. bei uns in der nähe die Unfallklinik in Ludwigshafen)
    So einen Apparat am Leben zu halten kostet Geld und ist notwendig. Da arbeiten Profis, die auch mal einen Finger oder einen Arm wieder dranbauen könne, dass der auch wieder richtig tut.
    Kann das der Feld- Wald- und Wiesendoc um die Ecke auch?
    Sollen die doch einfach die "privatbastler" aus der Beitragspflicht rausnehmen, aber dann haben die auch nichts mehr in der BG-Klinik zu suchen. Dann darf da nur hin, wer auch Beitrag bezahlt hat.
    Klingt hart. Sollte aber gemacht werden!
    Für die 411 € würde Heike oder der Mann, im Schadensfall eine Rente und evtl. eine Umschulung bezahlt bekommen. Is doch günstig oder?
    Solange nix passiert is es viel, aber wehe dem...
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  13. #13 Ingo Nielson, 07.11.2007
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    aha. und ich kann mich dann dort kostenlos behandeln lassen? :28:
     
  14. #14 Der Bauberater, 07.11.2007
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    Wenn Du einen Arbeits- oder Betriebsunfall hast JA.
    Dafür sind die da.
    Die haben sogar Hubschraubären und holen dich ab, wenn du selbst nicht mehr kommen kannst!
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  15. #15 Der Bauberater, 07.11.2007
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    die 2.

    geht auch ohne Edith :mad:

    Wenn du Beiträge bezahlst, dann wirst du auch behandelt :bounce:

    http://www.bgbau.de/d/pages/leistung/med_reha/index.html :deal

    Gruß aus Baden
    Peter
     
  16. #16 Niederbayer, 07.11.2007
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    Na dann auf zur Spezialklinik nach Ludwigshafen mit dem Hubschraubären. :) Ich würde sagen, wir melden uns gleich alle heute an damit wir die Kohle wieder reinbekommen:bounce:
     
  17. #17 Der Bauberater, 07.11.2007
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    Wunder können die natürlich nicht vollbringen :yikes
    Die machen nur Arbeits- und Berufsunfälle (also keine Schwangerschaften, und Geburtsfehler) :biggthumpup:

    Peter
     
  18. #18 phantom144, 07.11.2007
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    oh wow...

    ...da habe ich ja eine tolle Diskussion entfacht!

    Leute, bitte versteht mich nicht falsch! ICH WILL NICHT NICHTS ZAHLEN!!! Wenn denn die Berechnung für mich verständlich wäre, hätte ich gar nichts dagegen!

    ABER:
    Ich erkläre den gesamten Sachverhalt mal von Anfang an!
    (Daran, dass wir zahlen müssen, ändert sich ja nunmal nichts mehr!)

    Das Haus (mein Elternhaus) gehört nach wie vor meinen Eltern! Mein Mann und ich haben uns entschlossen, das OG in eine "richtige" Wohnung umzubauen!
    Daraufhin haben wir uns mit einem befreundeten Bauträger zusammengesetzt und beschlossen, ein Darlehen /Kredit der KfW in Anspruch zu nehmen. D. h. die Heizungsanlage wurde erneuert, das gesamte Haus komplett neu gedämmt, und das Dach isoliert und in einem Atemzug neu gedeckt! Bei der Gelegenheit wurden noch zwei Dachgauben gebaut!

    So! Die gesamten Arbeiten außerhalb des Hauses wurden von Firmen ausgeführt! Das gaben wir auch in dem ersten und zweiten Fragebogen der BG an! Alles ganz korrekt!

    Den "Innenausbau" hat mein Vater sehr lange, sehr genau in Eigenleistung erbracht!
    Für die in diesem Jahr anfallenden Arbeiten wie z. B. Türen und Zargen lackieren, Wände ausbessern, streichen, etc. haben mein Mann und ich geholfen! Wie dann eben auch bei der BG angegeben.

    Da mein Mann und ich Ende diesen Monats in die nun fast fertige Wohnung einziehen werden, hatte ich mir keine Gedanken darüber gemacht, dass wir eventuell aufgrund dieser Angabe "HELFER" zur Kasse gebeten werden. DENN: da wir demnächst irgendwann mal das Haus übernehmen werden, bezahlen wir den Kredit an meine Eltern wieder ab! D. h. im Klartext auch, dass wir für unsere Arbeit bezahlen.
    Und genau das stört mich!
    Ich weiß, dass ich das nicht mehr ändern kann, aber ich wollte dieses nur nochmal klarstellen.

    Nicht, dass ich hier im Forum als: Sozialschmarotzer oder sonstiges angesehen werde!

    Ich verstehe Eure Kritik, weiß, dass ich zahlen muß, hoffe aber dennoch auf Euer Verständnis, was meine Verärgerung aufgrund des Beitragsbescheides angeht!

    In diesem Sinne,
    shit happens!

    LG,

    Heike
     
  19. #19 Niederbayer, 07.11.2007
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    Na ja, hätte auch schlimmer kommen können

    Hätte ja auch schlimmer kommen können. Stell Dir vor Du hättest 500 Stunden angegeben. Nimms doch gelassen, ihr bekommt eine neu renovierte Wohnung für 400 Euro :).
    Nein aber im Ernst, natürlich ist es ärgerlich. Ich schlage mich ja selbst mit den Kameraden rum. Bei mir geht es um etwas größere Summen. Wir haben vor ca. einem Jahr mit dem Haus begonnen. Eigenleistung derzeit:
    - Elektrokabel ziehen, Schlitze hauen, Gipskartondecken, Türen setzen, Fenster setzen usw...
    Meine Freundin und ich waren wirklich jedes Wochenende sowie oft Abends bis 10 Uhr und den kompletten Urlaub auf der Baustelle und haben geschuftet und nehmen uns das die Schlaumeier von der BG nicht ab. Da möchte man aus der Haut fahren. Aber ich habe mir geschworen ich ärgere mich nicht mehr lange rum und beauftrage einen Anwalt.
     
  20. #20 Baufuchs, 07.11.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn das so wäre

    Dann könnte doch die BG im Gegenzug auf die Idee kommen, dass Ihr Vater der "Helfer" war, der beim Ausbau des eigentlich Ihnen gehörenden/zu zahlenden Hauses ist. :)
    Wäre Ihnen noch viel weniger lieb.

    zu:
     
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