Kanalanschluss, Höhe berechnen

Diskutiere Kanalanschluss, Höhe berechnen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo! folgendes Problem: Unser Grundstück liegt 45m vom Strassenkanal entfernt, der Kanal liegt dort 1,79m tief. Unser Bau-Unternehmer fährt...

  1. raptus

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    Hallo! folgendes Problem:
    Unser Grundstück liegt 45m vom Strassenkanal entfernt, der Kanal liegt dort 1,79m tief. Unser Bau-Unternehmer fährt jetzt fleissig Sand auf für die sandplatte, die Sandplatte ist mittlerweile ca 40 cm höher als die umliegenden Grundstücker / Häuser! Seine Begründung: Die Platte muss 20cm über Strassen-Niveau liegen (Was bei den anderen Häusern nicht der Fall ist). Desweiteren sagt er, um 2% Gefälle zu erreichen, müsse er so hoch gehen
    .
    Nun bin ich nicht der beste im Prozentrechnen und habe daher folgende Frage: Wie hoch muss die Sandplatte mindestens über dem Kanal liegen?? Doch wohl keine 2,00m, oder???

    Nochmal die Eckdaten: Kanaltiefe 1,79. Zu überwindende Kanalstrecke zum Hausanschluss ca. 45m.

    Vielen Dank für jegliche Hilfe, Timo
     
  2. #2 Bauwahn, 23.10.2008
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    Es müssen nicht unbedingt 2 % sein, aber selbst wenn:
    45 m * 2 % = 90 cm Höhenunterschied.

    Im übrigen habt Ihr die genehmigte Höhe des Hauses einzuhalten. Sonst droht Ärger.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 23.10.2008
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    Vorsicht ...

    ... wenn es sich um einen Straßenkanal größeren Durchmessers handelt, wird der in der Regel im oberen Drittel angeschlagen.

    Also erstnochmal die genaue Anschlusshöhe prüfen (lassen)!
    Und 1,5 % reichen auch.
     
  4. #4 Manfred Abt, 23.10.2008
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    Thema ist komplexer:
    1. Kanaltiefe: -1,79 m
    2. möglicher Hausanschluss: Kämpfer, halbe Rohrhöhe, daraus Frage: welchen Durchmesser hat der öffentliche Kanal, erst dann gehts weiter!
    3. dann möglichst 10-20 cm für Bögen zwischen Anschluss und Anschlusskanal einkalkulieren
    4. dann 45 m Anschlusskanal, privat oder öffentlich?, wer baut den? liegt der evtl. schon bis zum Grundstück?
    5. Gefälle zw. 0,5 und 2 %, es gibt aber auch Netzbetreiber, die da Vorgaben machen
    6. dann endet das Rohr in einer bestimmten Höhe unter der Sohlplatte, Ziel sollte Mindestüberdeckung von 0,80 m sein. Aus statischen Gründen und aus Gründen des Frostes
    7. weitere mögliche Kriterien: zu querende Versorgungsleitungen, Mindestabstände zu Straßenbäume oder wie es im Behördendeutsch heißt Straßenbegleitgrün
     
  5. #5 Manfred Abt, 23.10.2008
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    Und "Anschlagen" ist ganz oft der Grund dafür, dass unsere öffentlichen Kanalnetze so marode sind. Wer ein Steinzeugrohr anschlägt, zerstört oft ein gesamtes Kanalrohr, dass dann, da muffenverlegt, ohne Trickserei gar nicht mehr ausgetauscht werden kann. Es wird gebohrt!
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 23.10.2008
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    Lieber Manfred ...

    ... unter "Anschlagen" versteht man bei uns die Herstellung der Verbindung zwischen Straßen- und Anschlusskanal allgemein.

    Etwas anderes als Bohren lassen die Entsorgungsbetriebe gar nicht zu (damit´s nicht zu einem "Anschlag" aufs Kanalnetz kommt :D ).
     
  7. raptus

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    danke

    ...Dass ich das Rohr nich einfach kaputtkloppen darf, hab ich mir schon fast gedacht.:think
    Momentan würden wir nach meinen Laien-Berechnungen jedenfalls auf 2,30 Oberkante Beton-sohle kommen (wenn alles so bleibt, wie´s jetzt ist, was es aber nich soll...grmpf) Höhenunterschied haben...2,00m dürften doch locker reichen...Die Anschlusshöhe am Kanal is übrigens 0,10m über Kanalsohle, Der Kanal liegt noch nich auf dem Grundstück (sonst hätte sich meine Frage ja auch irgendwie erledigt, oder??), vorgegebener Durchmesser 250mm, es sind auch keine Hindernisse zu überwinden oder zu untergraben.

    Vielen herzlichen Dank für die prompten Antworten. Da wird wohl morgen nochmal neu gemessen werden müssen!
    Schöne Grüsse, Timo :28:
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 23.10.2008
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    Was, um Gottes willen wollt Ihr denn da bauen ...

    ... eine Wohnanlage mit 20 WE ? :yikes

    Deinen Beruf hab´ ich eben erst zur Kenntnis genommen. Ich baue gerade für ein Ergotherapeuten-Ehepaar ein Wohnhaus mit Ergotherapie-Praxis.
    Anschlussleitung DN 150 (DN 125 hätten´s auch getan) :konfusius
     
  9. raptus

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    öhm, sind 25 zentimeter nich normal?? wird ein einfamilienhaus...
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 23.10.2008
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    Nee - fürn EFH maximal 15 cm :konfusius
     
  11. raptus

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    :mauer...ok...danke. ich krieg hier noch n rappel mit dem kanal und der höhe...wir messen morgen nochmal nach und rechnen mit dem bauleiter alles durch. dann kann er seinen sand wohl wieder abfahren...danke nochmal für die hilfe, schöne grüsse aus bremen
     
  12. #12 Bauwahn, 24.10.2008
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    Nochmal: Welche Höhe wurde denn genehmigt?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 24.10.2008
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    Ich weiß ja nicht, wie das in HB ist, aber i.d.R. gehört doch zu einem Entwässerungsantrag eine BERECHNUNG der Abwassermenge, daraus folgend eine Dimensionsermittlung mit Gefälleangabe und dann eine Zeichnung mit Höhenpunkten der Kanäle - hier MINDESTENS Anschluß an Kanal und Einführung ins/unters Haus.

    Und dann gibts die Höhenangaben aus der Baugenehmigung. Die sind bindend - sonst gibts schlimmstenfalls ne Rückbauverfügung!!!!

    MfG
     
  14. #14 alex2008, 06.11.2008
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    soso es gibt noch Gegenden wo Kanalrohre angeschlagen werden anstatt angebohrt ...
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 06.11.2008
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    Wenn Du schon ...

    ... angehende Leichen ausgräbst, guck´ erstmal auf #5 und #6 :konfusius
     
  16. #16 meisterLars, 08.11.2008
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    Dieses "Anschlagen" sollte aus dem Sprachgebrauch gestrichen werden. Genauso wie das leider immer noch gebräuchliche "Teeren" statt, wie es richtig heißt, "Asphaltieren".

    Dann kommen auch keine Mißverständnisse auf.
     
  17. Bugs

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    Wird denn bei euch vor dem Federn geteert?? :Baumurks
     
  18. #18 alex2008, 11.11.2008
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    vielleicht sollte man solche falschen und irreführenden Begriffe einfach mal ausrotten...
    ..aber es wird ja auch noch fleissig geteert
     
  19. #19 meisterLars, 11.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.11.2008
    meisterLars

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    Richtig.


    Mir ist ein Fall bekannt, wo bei einer größeren Baumaßnahme innerorts der Capo dem Aushilfsfahrer gesagt hat: "Den Teer kannste dahinten abkippen, da liegt noch mehr."

    Der Capo meinte damit, dass der Aushilsfahrer den Ausbauasphalt an besagter stelle abkippen sollte.

    Dummerweise hat ein ultragrüner mündiger Bürger dieses mitgehört und umgehend sämtliche möglichen Stellen in Bewegung gesetzt.

    Die Folge war ein vorübergehender Baustop, bis ganz sicher geklärt war, dass es sich nur um Asphalt und nicht um Teer handelte.
     
  20. ISYBAU

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    Hallo Lars, das Teeren werden wir aus dem Sprachgebrauch nicht mehr wegbekommen.
    Mich nervt es auch immer, wenn ich´s höre.

    Wie oft ich Architekten und anderen Fachfremden ( nix für ungut liebe Kollegen :) ) schon den Unterschied zwischen Teer und Asphalt bzw. Bitumen erklärt habe ....
     
Thema: Kanalanschluss, Höhe berechnen
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