Einfriedung / L-Stein auf der Grenze

Diskutiere Einfriedung / L-Stein auf der Grenze im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo! Ich habe das NRW-Nachbarschaftsrecht (insbesondere §30 u. §32) schon studiert bin aber trotzdem noch nicht richtig draus schlau...

  1. Rene'

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    Hallo!

    Ich habe das NRW-Nachbarschaftsrecht (insbesondere §30 u. §32) schon studiert bin aber trotzdem noch nicht richtig draus schlau geworden. Es geht um den Standort der Einfriedung.

    Folgende Situation:

    Die Grundstücksgrenze ist 60 Meter lang, die beiden nebeneinander liegenden Grundstücke steigen nach hinten an.
    Nachbar A hat sein Grundstück im vorderen Teil (ca. 25 Meter) um 40cm komplett aufgeschüttet. War auch alles so beantragt und genehmigt. Die Bodenerhöhung ist von ihm mit einem L-Stein abgefangen worden. Danach wurde bis zum L-Stein aufgefüllt und Rasen gesäht.
    Das Grundstück von Nachbar B (wir,die tieferliegenden) ist bis an den L-Stein gepflastert (Einfahrt).

    Laut Stadt ist die Grenze mit einer Hecke oder einem Zaun einzufrieden.Nachbar A (der höherliegende) ist notorischer "Einfriedungsverweigerer" und argumentiert nun "Wo Beton ist (L-Stein) kann keine Hecke und kein Zaun hin".

    Im hinteren Bereicht des Grundstückes (die restlichen 35 Meter,dort sind beide Grundstücke durch den leichten Hang gleich hoch) steht bereits seid Jahren eine Hecke die wir natürlich nun gerne nach vorne durchziehen möchten und laut Einfriedungspflicht auch durchziehen dürfen. Auf Grund des L-Steines auf der Grenze ist das aber nicht so einfach möglich.

    Für den Nachbarn ist die Sache wie gesagt mit seinem L-Stein erledigt. Er sagt wir sollen unser Pflaster 50 cm wegmachen und die Hecke auf unserer Seite durchziehen.

    Der "Störer" durch die Bodenaufschüttung ist aber er. Muss er akzeptieren das die Hecke nun auf seine (Rasen-) Seite durchgezogen werden kann/muss ?

    Danke und Gruß,
    Rene'
     
  2. #2 mcfly26, 23.08.2013
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    Ich sehe das so, wenn Du eine Hecke haben willst, pflanze Sie nicht "AUF" der Grenze, sondern 50 cm innerhalb Deines Grundstücks. Dann ists gut, und der Nachbach ist zufrieden. Es lässt sich nirgends aushalten, wenn der Nachbar dich nicht leben lässt..... Bei solch einer Dimension sollte es noch kein Problem sein, die Hecke auf "eurem" Grund zu planzen.
     
  3. Rene'

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    Hallo!

    Auf "unserer" Seite befindet sich aber das Pflaster der Einfahrt mit entsprechendem Unterbau.....

    Der Grundstücksbesitzer hat das Haus übrigens vermietet und wohnt selber nicht dort. Von daher ist Stress mit ihm kein Problem. ;)

    Die Mieter halten sich raus und sind mit allem zufrieden was da kommt.

    Gruß,
    Rene'
     
  4. #4 mcfly26, 23.08.2013
    mcfly26

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    wie schon geschrieben, nimm 50 cm vom plaster weg, befastige den Randstein und gut ist. Der Nachbar hats genehmigt bekonnen. Aber wenn du unbedingt willst, kläre die Sache nochmal mit Bauamt und ggf. Anwalt, der sich damit auskennt. Mir wäre das zuviel Aufwand.
     
  5. #5 Skeptiker, 23.08.2013
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    Also, noch mal langsam:

    Wenn Du einzufrieden hast und dies mit einer Hecke tun willst, so gelten für diese die Mindesabstände zur Grenze nach § 42 Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW).

    Einfrieden kannst Du sowieso sowieso immer nur auf Deinem Grund.
     
  6. #6 Baufuchs, 23.08.2013
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    @Skeptiker

    Jein.

    Stadt schreibt Einfriedigung durch Zaun oder Hecke vor.

    Es gilt dann § 36 Nachbarrecht NRW : Zwischen bebauten Grundstücken ist die Einfriedigung auf der Grenze zu errichten.

    Ist bei nicht höhengleichen Grundstücken, bei denen der Höhenunterschied durch L-Steine abgefangen wurde als Hecke nicht möglich.

    Wenn nun TE eine Hecke haben will, muss er sie wohl oder übel auf seinem Grund pflanzen. Dann gilt für Abstände § 42, es sei denn, Nachbar stimmt Pflanzung entlang der Grenze zu. (Hat er)

    Bleibt noch die Frage der anteiligen Kostenübernahme nach § 37
     
  7. #7 Skeptiker, 23.08.2013
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    Ja, ist klar. Aber damit tritt unter diesem Umstand ein Widerspruch zwischen § 36 und § 42 ein. Und nun? Interessanter Fall, dass eine Gesetz einen solchen Fall zulässt. Ob Eric das auflösen kann?
     
  8. #8 ralf9000, 23.08.2013
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    Na ja, Hecken haben ja meist eine Ausdehnung von mind. 30cm: Heckensetzlinge mit Wurzeln direkt an die L-Stein-Kante oben und gleichzeitig direkt an den L-Stein-Fuß unten. Unten vielleicht schon etwas ausgewachsenere Setzlinge nehmen. Spätestens im dritten Jahr ist es eine homogene Hecke und die L-Steine sind optisch verschwunden, man sieht nur Hecke (die gepflegt werden will): der Untere hat eine etwas höhere Hecke, der Obere eine etwas Niedrigere. Die Erde bleibt abgefangen durch die L-Steine ...
     
  9. #9 Baufuchs, 23.08.2013
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    Wenn der Hecke die 40cm MuBo bis zum L-Stein Fuß reichen. Keine Ahnung......
     
  10. Julius

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    Man kann sehr wohl direkt auf L-Steinen einen Zaun anbringen.
    Direkt daneben sowieso...
    Warum also unbedingt die aufwendige und umstrittene Hecke?
     
  11. #11 Skeptiker, 23.08.2013
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    Aber das ist doch so teuer :shades

    Aber dann geht doch teure eigene Grundstücksfläche verloren :motz
     
  12. #12 Skeptiker, 23.08.2013
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    Nö, so einfach nicht, da steht § 42 dagegen. Wenn auf der Grenze, dann eben Zaun. Und die Hecke dann einfach mit notwendigem Abstand davor pflanzen. :konfusius
     
  13. #13 ralf9000, 23.08.2013
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    In §42 steht aber auch:
    Der TE schreibt:
    und weiter
    d.h. die steht auf der Grenze, sonst macht "durchziehen" keinen Sinn. §42 ist da schon raus.

    Es wird also eine Stadtsatzung hierzu vorliegen, da sollte der TE mal genau draus zitieren.
     
  14. #14 Skeptiker, 23.08.2013
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    Stimmt, also doch kein innerer Widerspruch im Gesetz

    :bef1003:
     
  15. Rene'

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    Quatsch.

    Um Geld oder Fläche gehts mir nicht. Die Hecke oder den Zaun bezahl ich, das hab ich schon signalisiert. Hab ich auch kein Problem mit. Und bei 1100m² Grundstück (Dorf, also bitte nicht mit München vergleichen ;) ) kümmern mich die 25 m² Flächenverlust durch eine Hecke auf meine Seite nicht die Bohne.

    Die Aussage "Einfriedung per Hecke oder Zaun auf der Grenze" kam damals vom Bauamtsmenschen.

    Danke für den Hinweis mit der Stadtsatzung. Da werd ich mal nachhaken.

    Mein Verständnis sagt mir halt das der Nachbar ,der die Situation des höheren Grundstückes geschaffen hat, auch eine Hecke auf seiner Seite als Einfriedung dulden muss. Offensichtlich ist die Sache aber nicht so einfach wie gedacht. Ich hoffe die Stadtsatzung hilft da weiter.

    Danke und Gruß,
    Rene'
     
  16. #16 ralph12345, 28.08.2013
    ralph12345

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    Mal ehrlich, DU hast mit der Pflasterung bis an die Grenze die Möglichkeit einer Hecke auf der Grenze mindestens ebenso vereitelt wie der L-Stein Pflanzer. Hecke auf der Grenze geht nicht mehr, also wird das Baurecht da einen Zaun ergeben. Wenn Du auf einer Hecke bestehen willst, dann wirst Du kaum den Nachbarn zwingen können, eine ausschliesslich auf seiner Seite zu pflanzen. Du kannst doch nicht bis an die grenze pflastern und dann kommen - "mach mal ne Hecke hin Herr Nachbar..."

    Und.. Eine Aufschüttung macht den Nachbarn nicht zum Störer. Hunde, die von ihm zu Dir laufen wären so eine Störung.
     
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