Bodengutachten

Diskutiere Bodengutachten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir sind derzeit noch in Gesprächen mit 3 GÜs, wollen uns aber in den nächsten Wochen entscheiden. Wenn es gut läuft, könnte man den Rohbau noch...

  1. #1 SirSydom, 15.07.2015
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    Wir sind derzeit noch in Gesprächen mit 3 GÜs, wollen uns aber in den nächsten Wochen entscheiden. Wenn es gut läuft, könnte man den Rohbau noch vor dem Winter stellen, aber da muss alles gut eingetaktet werden.

    Daher würde ich jetzt mit dem Bodengutachten loslegen, das brauchen wir ja sowieso und sollte ja auch besser vor Vertragsabschluss vorliegen und Grundlage desselben sein.

    Aber was genau soll ich beauftragen? Wieviele Sondierungen, wie tief? Und dann gibts doch auch noch eine Gründungsempfehlung, dafür muss der BGGA auch schon was über das Gebäude wissen, oder?
     
  2. Panama

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    Wir (bzw. der Architekt, der nebenbei auch den Bodengutachter empfohlen hat) haben dem Gutachter den Lageplan gegeben, wo das geplante Haus drauf eingezeichnet war. Außerdem war wichtig, ob wir mit Keller bauen und wie tief der Keller wird.
     
  3. mls

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    ich kenne mehrere fälle, wo der bauherr, losgelöst von
    baulicher kompetenz, ein bgga bestellt hat.
    das kann gut gehen, kann aber auch dazu führen, dass
    am bedarf vorbei geplant wird, der falsche bgga an den
    start geschickt wird, aus den geologischen operetten
    niemand so richtig schlau wird und/oder ein theoretiker
    sich (und das geld des bauherrn) verausgabt.

    andererseits müsste das thema sowieso von den güs
    aktiviert werden - horch mal, was die sagen ..
     
  4. #4 malgucken, 15.07.2015
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    Wenn GÜs, dann dort mal umhören, was die sich vorstellen. Oben schreibt ja ein Experte.

    Was habt ihr denn für Untergrund?
    Fels, normale Erde, Flussbett?
    Was sagen Nachbaren?
    Keller.
    Grob allgemein, wie oben steht:
    Das Baufenster ist bekannt? Dann dort normalerweise 2-3 RKS (je nach Boden) anfertigen lassen und auf das Gutachten mit Gründungsempfehlung warten. Tiefe, bei mir waren es 5 oder 6m unter StraßenOK. Sollte aber eigentlich Standard sein denke ich, die müssen ja eine Empfehlung liefern.
     
  5. #5 SirSydom, 16.07.2015
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    Grundsätzlich Karstgebiet, Boden soll laut Nachbarn lehmig/steinig sein. Ggf. Fels in größeren Tiefen. Grundstück ist eben.
    Wir bauen ohne Keller, Baufenster ist bis auf wenige Meter hin und her bekannt, Geometrie des Hauses auch.

    Auf dem Grundtück existieren auch ein paar örtlich bekante Auffüllungen durch Abbruch (Grundstück war schon mal bebaut), die Gefahr unbekannter Auffüllungen besteht aber.
     
  6. #6 Thomas B, 16.07.2015
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    Wenn GÜ, dann sollte dies m.E. von ihm kommen oder angestoßen werden.

    Andererseits: Wie soll der / die GÜs ein Komplettangebot erstellen, wenn sie doch gar nicht wissen was in den Tiefen des oberen Erdmantels dort so schlummert.

    Wahrscheinlich wird -wie üblich- ein ebenes Grundstück und Bkl. 3-5 vorausgesetzt.

    Wenn Felsen erst in größeren Tiefen zu erwarten ist, so sollte dies kein Problem sein, weil man diesen gar nicht erreicht. Stößt man allerdings im Bereich der Baugrube auf Fels (Bkl. 6 oder 7), so kann dies dazu führen, daß bei einem der Beteiligten die $-Zeichen in den Augen erscheinen und derjenige wirst nicht Du sein.

    Ist das Baufeld klar eingrenzbar, so würde ich ein BGGA erstellen lassen. Gerne (besser) auch in Abstimmung mit dem GÜ, so dieser schon feststeht.

    Letztendlich ist es aber auch eine Frage des Vertrages. Evtl. ist ja die komplette Planung (und um diese zu erstellen - (-> Statik) - braucht's halt so ein BGGA) beim GÜ dabei. Dann müßte er sich evtl. auch darum mühen. So einige verzichten jedoch (idiotischer weise) darauf....
     
  7. #7 malgucken, 16.07.2015
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    Aber informiere dich ruhig mal bei 2 Firmen, was ein BGGA kostet. Weil wenn der GÜ dafür 2.5k€ haben willst, kannst ihn schon fragen wieso so viel.
     
  8. mls

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    die frage funktioniert auch, wenn der gü 0,5keuro - 1,5 keuro
    oder 3,5 keuro für bbga (+auswertung? oder ohne? oder wie?)
    veranschlagt... ob oder was dabei rauskommt? malgucken ;)
    insofern: sinnfrei.
    bleibt also - nachdenken:

    variante a:
    dem gü (und dessen preispolitik/technischer kompetenz)
    vertrauen

    variante b:
    bei e. *guten* bgga e. kurzbericht beauftragen (geht nicht
    immer, kann aber *vorläufig* e. bgga ersetzen und ist ein
    guter einstiegstest)

    variante c:
    e. bgga beauftragen - s. #3

    variante d:
    grosses kino - eigener sachverstand .. ohne plakette,
    mit peilung (.. und vielleicht kennt der weitere quellen).
     
  9. #9 Siddy74, 16.07.2015
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    Nö, muss er nicht da das Baugrundrisiko beim Bauherr lieg da dieser das Grundstück wohl bereits erworben hat. Ergo ist der BH dafür zuständig das prüfen zu lassen.

    Das ist bei (leider) sehr vielen Praxis

    Jo, sie verzichten darauf und man kann/darf auch ohne BGGA ein Haus bauen, der GÜ muss ja nicht drin wohnen ... Statik wird per "Annahmen" erstellt oder eine 0815 Statik vom Vorgänger der ähnlich gebaut hat vorgezogen. Eigentlich unfassbar das so was "erlaubt" ist! Gerade hier müsste es viel stärker reglementiert werden und der GÜ dürfte erst gar nicht ohne BGGA bauen ...
     
  10. #10 Thomas B, 16.07.2015
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    Sehe ich anders!

    GU --> volle Zustimmung. BH erbringt Planungsleistungen inkl. BGGA, GU baut

    GÜ --> macht auch die Planung. Diese aber fußt auf dem BGGA, welches somit erforderlich ist um die Planungsleistung erbringen zu können. Frage ist nur, ob es als "bauseitige Leistung" definiert ist (=BH muß es beibringen) oder ob eben nicht.
     
  11. #11 SirSydom, 16.07.2015
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    Zur Ehrenrettung der GÜs muss ich sagen, dass beide (mit dem dritten bin ich noch nicht so weit) ein BGGA gefordert und angeboten haben (4 Rammkernsondierungen für 1300€, der andere 2 für 800€).
    Dies natürlich NACH Unterschrift, Angebot gilt für Bodenklasse 3-5 (6 wenn mit Bagger lösbar). Wobei beide auch einen Planungsvertrag anbieten und danach den finalen Auftrag.
     
  12. #12 Thomas B, 16.07.2015
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    Wichtiger als der Felsen in X m Tiefe erscheinen mir i.A, die Auffüllungen. Evtl. ist da ein Bodenaustausch von Nöten. Diese Stelle sollte man bei der Beprobung auf jeden Fall mit untersuchen (egal wer die nun macht).
     
  13. #13 SirSydom, 16.07.2015
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    Die bekannten Auffüllungen ("mit der Baggerschaufel verdichteter" RCL-Schotter aus dem Abbruch) werden wir untersuchen lassen, klar!
     
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