Dränage auf Sohlenniveau bei Lehmboden.

Diskutiere Dränage auf Sohlenniveau bei Lehmboden. im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen zur Zeit ein unterkellertes Einfamilienhaus und werden mit Frage konfrontiert, ob wir eine Dränage auf Sohlenniveau brauchen....

  1. #1 drachentoeter1, 31.10.2007
    drachentoeter1

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    Hallo,

    wir bauen zur Zeit ein unterkellertes Einfamilienhaus und werden mit Frage konfrontiert, ob wir eine Dränage auf Sohlenniveau brauchen.

    Das Haus wird auf einem Grundstück mit leichter Hanglage gebaut. Wir haben das dritthöchste Grundstück mit ca 1,5m Gefälle, von uns aus fällte es dann noch ca. 15m zur Landstraße ab. Der Boden besteht aus gewachsenem Lehmboden. Es gibt getrennte Kanäle für Schnutz- und Regenwasser.

    Die Probleme begannen als unser BU bzw. Bauleiter vor dem Ausschachten erklärte, daß für die anschließende Verfüllung des Kellers Füllsand angefahren werden müsse, der Lehmboden könne nicht verdichtet werden.
    haben wir eingesehen und Füllsand geordert. Haben jetzt natürlich den Lehmboden übrig. (Wer im südlichen Osnabrücker Land Lehm benötigt kann sich gerne melden. :lock )

    Der Keller ist als geschalter Stahlbetonkeller mit 30cm Wanddicke, nach Din (?) abgedichtet und mit 10cm Perimeterdämmung geplant.
    An der Bergseite sind Kellerfenster mit Fensterabböschung geplant.

    Unser Bauleiter empfiehlt nun eine DN100 Dränage aauf Sohlenniveau, mit DN 300 Spülschächten und einem Kontrollschacht für die Pumpe, mit der in den Regenschacht gepumpt werden soll.
    Wir hatten urspünglich mit einer Drainage unterhalb der Kellerfenster geplant, die ohne pumpen direkt in den Regenwasserkanal münden sollte.
    Der Keller steht nicht im Grundwasser, es ging darum, anfallendes Schichtenwaser vor den Fenstern gezufangen.

    Ein Anruf bei den Stadtwerken ergab, dass dort von einem Pumpenschacht abgeraten wurde. Unser Keller wäre ja als Wanne geplant und damit würde es reichen , das Schichtenwasser unterhab der Kellerfenster zu dränieren. Das Wasser unterhalb der Drainage würde sich seinen Weg schon suchen. Ein Einleiten in den Regenwasserschacht würde genehmigt.
    Die Frage nach möglichem Rückstau aus dem Kanal wurde als nicht realistisch abgetan, wenn wir aber ganz sicher ehen wollten könnten wir die Dränge auch als Abflüsse mit normalen Abwasserrohren und Rückstauventil ausführen.

    Für mich stellt sich die Frage wem ich glauben kann. Ein Drainage auf Sohlenniveau mit den Schächten soll 1600,-EUR + Punpe+ Folgekosten kosten. Die sind natürlich nicht eingeplant.

    Würde mich über eine Einschätzung von Euch sehr freuen.
    Gruß Sigurd
     
  2. sepp

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    wenn der keller als "weisse wanne" ausgebildet ist, würde ich auf auf das drainage-gerümpel verzichten und bei den lichtschacht/hof-sohlen echte abläufe einbauen die ein aufstauendes oder hangwasser ableiten.
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Eine entsprechend geplante und ausgeführte WW bdarf keinerlei zusätzlicher Abdichtungsmaßnahmen! Hierzu gehören natürlich auch Durchdringungen und Öffnungen!

    Eine Dränanlage muß erstmal beantragt und Genehmigt werden...

    Und einen Betonkeller auf den Lastfall 4 zu reduzieren ist *****
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 02.11.2007
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    Grundsatzfrage ...

    ... welche Konstellation liegt denn hier vor?

    Ihr habt einen Generalunternehmer für die Gesamterstellung?
    Ihr habt einen Bauunternehmer nur für den Rohbau?
    Der Bauleiter ist Mitarbeiter des General- oder Bauunternehmers?
    Der Bauleiter ist von Euch beauftragt, wird von Euch bezahlt und ist nur Euch verantwortlich?
     
  5. #5 drachentoeter1, 03.11.2007
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    Hallo,

    danke für die Antworten.

    @Sepp
    Ob der Keller eine "weisse Wanne" ist weiß ich nicht, im Bauvertrag steht halt:
    Der Keller ist als geschalter Stahlbetonkeller mit 30cm Wanddicke, nach Din abgedichtet und mit 10cm Perimeterdämmung geplant.

    @Robby
    von beantragen war keine Rede, meine Nachfrage bei der Gemeinde hat ergeben, daß sie sowohl eine direkte Einleitung einer Dränage als auch eine Einleitung übereine Hebeanlage genehmigen würden.
    Was bedeutet Lastfall 4?

    @Volker Kugel
    Eigentlich hörte sich das bei der Vertragsunterschrift ganz gut an.
    Wir haben ein Planungsbüro. Deren Architekten haben meine Pläne umgesetzt und uns einen Bauvertrag mit Festpreis angeboten. Also quasi Schlüsselfertiges Bauen.
    Wir haben dann nur einige Sachen aus dem Vertrag heraus genommen: Malern, Elektro, Carport. Die Firma stellt einen Bauleiter, unseren Ansprechpartner. (offiziell dürfen wir keinen Einfluss direkt auf die Handwerker ausüben). Jetzt heißt es öfters, das können sie mit der Baufirma direkt besprechen.
    Die Firma hat dann die einzelnen Gewerke entweder direkt vergeben (z.B. an den Rohbauunternehmer) oder uns Handwerker genannt mit denen sie normaler zusammenarbeiten, um bei denen die Ausstattungen festzulegen.(z.B. Treppe, Türen, Parkett...).
    Wie wohl üblich, gab es zum Festpreis mögliche Zusatzkosten, die sich aus der Bodenbeschaffung oder der Wasserführung des Grundstücks ergaben.

    Es schein als ob hier noch der eine oder andere Euro gemacht werden soll. (z.B. wurde uns der Füllsand für 16,80 Euro/m3 angeboten, wir haben den Sand von der selben Kiesgrube für 8Euro/m3 bekommen. Es ging nur um den Sand frei Baustelle, das Verfüllen war schon Bestandteil des Vertrages).

    Diese Sachen haben mich halt ein bischen aufhorchen lassen und ich frage mich, ob die Dränage nötig ist oder nur ein Aufhänger um nochmal zuzulangen.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Gruß Sigurd
     
  6. Robby

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    Lastfall 4? Lastfall 6? hier Lastfall 6 aufstauendes Sickerwasser...

    mal lesen unter www.sv-carden.de
     
  7. sepp

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    diese aussage ist zuwenig.
    fragen an den Ausführenden :
    DIN was? welcher lastfall? mit welchen mitteln? wie ausgeführt?
     
  8. #8 braunbaer, 23.11.2007
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    Hallo,

    ich bin kein Experte, deswegen meine Antwort nicht überbewerten.

    Wir haben ein ähnliches Thema: Neubau + Keller + Lehmboden, jedoch keine Hanglage.

    Trotzdem haben wir einen Drainageschacht + Pumpe, weil die Gefahr besteht, dass das Oberflächenwasser (kein Grundwasser) durch den Abfluss der Lichtschächte nach oben drückt und dort den Keller flutet.

    Und wenn ich mir angucke, wie voll der Schacht wird, wenn es mal stark geregnet hat, glaube ich das. Din hin oder her - es ist auch mathematisch bewiesen, dass die Hummel nicht fliegen kann.

    Vielleicht baust du zunächst ohne Schacht, planst aber so, dass du später auf einfache Weise so einen Schacht nachrüsten kannst, wenn es zu Problemen kommen sollte. Hoffentlich sind die Probleme nicht so, dass der Keller volläuft....


    Braunbaer
     
  9. Robby

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    Das Problem bei euch sind dann ebenfalls falsche Lichtschächte... mit den richtigen und der richtigen Ausführung braucht´s auch keine Sickerschächte ...
     
  10. #10 Manfred Abt, 23.11.2007
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    Alles ein wenig unklar aber ich hab den Eindruck, sepp liegt mit Beitrag 2 ziemlich nah an der technischen Lösung, aber auch, dass es da eigentlich wichtigere Baustellen gibt.

    Wenn ich mir die Vertragskonstellation und das -sorry, bitte nicht übel nehmen- geringe Fachwissen des Bauherrn anschaue hab ich wieder mal den Eindruck, dass da in der Folge noch viel schiefgehen könnte.

    Letztenliche ähnelt die Vertragskonstellation ja inzwischen einem GÜ und dem Bauherrn loyaler Sachverstand scheint nicht gegeben.

    Ob weiße, schwarze oder sonstige Wanne scheint mir erst mal ziemlich egal. Wichtig ist, erstmal zu erkennen, ob der Begriff Wanne denn übehaupt zutrifft.

    Erster Schritt: definitiv und nachweisbar festzuschreiben, welcher Bemessungslastfall denn nun vorliegt. Schon die Herleitung dieser "gerichtsfesten" Aktenlage erfordert einen Fachmann auf der Seite des Bauherrn.
     
  11. #11 maxbackbone, 13.01.2008
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    Kann man Drainagewasser auch in Abwasserrohr leiten?
    Gruß
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 13.01.2008
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    Können ...

    ... kann man schon, nur ob man dürfen darf (:Roll) ...
     
  13. #13 maxbackbone, 13.01.2008
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    Und die erlaubte Möglichkeit?
    Wie würdest du überhabt die Drainage Sammeln? Wir wollen einen Schacht anlegen, von dem ein Abfluß über ein Siphon nach draußen geht. Zum Glück ist der Keller auf der einen Seite ebenerdig, somit können wir einfach rausgehen. Nur wohin dann? Einfach ins erdreich legen?
    Gruß und schönen Sonntag
    MArio
     
  14. Julius

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    Die Frage ist eher, ob man überhaupt drainieren darf!

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    Ne Abdichtung.
     
  15. #15 maxbackbone, 13.01.2008
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    wer verbietet das denn?
     
  16. ISYBAU

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    Der mensch mache sich die erde untertan ... oder wie ?

    das wasser, das schon lange vor dem bauherrn da war muss jetzt WEG .. damit das gebäude auch keine nassen füsse bekommt ?

    Wasserhaushaltsgesetz ... und es macht sinn, die bodenwasserverhältnisse den bauwerken unterzuordnen und nciht umgekehrt.

    Umweltschutz fängt vor der eigenen tür an ...
     
  17. Julius

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    Doch, genau umgekehrt!

    Aber das meintest Du sicherlich auch... :biggthumpup:
     
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    julius, ein klein wenig - wirklich nur winzig wenig - zynismus ist schon dabei :)

    klar, das bauwerk soll sich einpassen.

    Während die junge Baufamilie aus Kinderbüchern vom froschkönig erzählt, krepieren die lästigen amphibien vor der tür oder im kellerlichtchacht. Und um gottes willen ! der grundwasserzeigende maulwurf zerstört den nach draussen verlängerten englischen teppich oder heisst es rasen ? ... wiese sicher nicht. sorry, aber ökologie ist doch naturgegeben und muss nicht erklärt werden
     
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