Hilfe bei nebenkostenabrechnung ( warmwasser/heizung)

Diskutiere Hilfe bei nebenkostenabrechnung ( warmwasser/heizung) im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich weiss zwar das es sich hier um ein Bauforum handelt, doch habe ich in einigen beiträgen wahre experten auf dem gebit gesehen und...

  1. #1 Campino86, 04.12.2009
    Campino86

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    Hallo,

    ich weiss zwar das es sich hier um ein Bauforum handelt, doch habe ich in einigen beiträgen wahre experten auf dem gebit gesehen und bitte nun um deren Hilfe.

    Ich selbst bif mieter und habe nun meine erste nebenkostenabrechnung bekommen.

    ich habe einen Warmwasserverbrauch von 16 m³.
    meien Vermieterin räumt hier Kosten von 243 € ein. Die sich wie folgt zusammensetzen.

    1m³ Wasser entspricht 12,5 l Heizöl. ( braucht man wirklich sovuiel Öl, um einen m³ Wasser zu erwärmen? Gibt es hier Gesetzesvorgaben? Wo kann ich das nachlesen?)

    200 l ( 16*12,5) = 162 €
    Hierauf wird ein zuschlag von 81 € gemacht. ( Bereitstellungskosten/ Wärmeverlust) ( Ist das so rechtens? Müsste die warmwassergebühr nicht anteilmäßig der Wohnfläche berechnet werden?)


    Das selbe ist bei den Heizkosten

    Entspricht 1KWh 0,14 l Heizöl? ( wo kann ich das nachlesen?)
    Hier werden ebenfalls 50 % aufgeschlagen ( bereitstellungsgebühr(Wärmeverlust).


    ich bitte um Hilfe. Vielen Dank vorab.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    1 Liter Heizöl entspricht in etwa 10kWh. Davon landen nur 8-9kWh im Wasser, der Rest wären Verluste.
    Bei 12,5Litern Heizöl reden wir also grob von 100-110kWh. Damit könntest Du die 1.000 Liter Wasser (1 m³) um ca. 100K erwärmen. Eintrittstemperatur des Wasser liegt bei typ. 10°C, also würde das "erwärmte" Wasser kochen.

    Ergo, es wurde vermutlich mit deutlich höheren Verlusten gerechnet, obwohl die an sich im prozentualen Aufschlag berücksichtigt sind.

    Egal wie, ich empfehle einen Blick in die Heizkostenverordnung, denn nur das zählt. Mir erscheint die Nebenkostenabrechnung nicht gerade teuer, trotzdem ist die Art der Ermittlung für mich nicht schlüssig.

    Gruß
    Ralf
     
  3. joegeh

    joegeh

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    Ich denke der Mieterverein wäre hier der richtige Ansprechpartner.
     
  4. bernix

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    Wie die Vorredner schon schrieben.: Nachlesen in der Heizkostenverordnung §9 oder gleich zum Mieterverein.

    Nach der gängigen Formel wären das 2,5x16x50/10 =200

    200 x0,81 (ölpreis/l ...kann stimmen) = 162 euro

    Den Zuschlag kann ich nicht erklären. Es könnte sich um die Differenz zwischen Hauptzählern und Zwischenzählern handeln. Die kann erheblich sein, da die billigen Zwischenzähler erst ab ein bestimmten Menge zählen (sprich: wenn beim Nachbarn die Toilette geringfügig läuft, kommt ne Menge zusammen, die nicht auf seinem Zwischenzähler auftaucht)
    Die Differenz dürfte allerdings nicht über Warmwasser abgerechnet werden.

    Die Heizkostenformel ist ähnlich ....seltsam.

    Das führte bei einer von meiner Frau geprüften Nebenkostenabrechnung dazu, dass eine 100qm grosse EG Wohnung zwar horrende Warmwasserkosten hatte, aber vergleichsweise wenig Heizkosten (4400kwh pro Jahr ca).
    Denn: Insgesamt darf die Summe aller abgerechneten Kosten die Energiebeschaffungskosten nicht übersteigen...

    In dem Fall hätte die Familie bei der Heizung garnicht sparen müssen....aber stattdessen das Duschen unterlassen sollen.

    gruss
     
  5. Julius

    Julius

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    Das ist schlicht falsch.

    Sondern:
    Insgesamt darf die Summe aller abgerechneten Kosten die Summe aller heizungsbezogenen umlagefähigen Betriebskosten nicht übersteigen.
    Dazu gehören auch so Punkte wie z.B. Schornsteinfeger, Betriebsstrom, Anlagenwartung und Reinigungskosten für den Heizraum!
     
Thema: Hilfe bei nebenkostenabrechnung ( warmwasser/heizung)
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