Schenkung Grundstück/Miteigentum

Diskutiere Schenkung Grundstück/Miteigentum im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Habe jetzt schon einige Zeit bei Tante Google verbracht, aber wirklich schlau bin ich noch nicht. Wir haben folgenden Fall: Frau:...

  1. #1 jannis09, 30.03.2011
    jannis09

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    Hallo.

    Habe jetzt schon einige Zeit bei Tante Google verbracht, aber wirklich schlau bin ich noch nicht.

    Wir haben folgenden Fall:

    Frau: z.Zt. Hausfrau
    Ich: Lohnsteuerklasse III
    Eheform: Zugewinn-Gemeinschaft

    Meine Frau bekommt von ihren Eltern ein Grundstück geschenkt, sozusagen als
    vorweg Erbe........
    Auf diesem Grundstück wollen wir im Sommer 2011 ein EFH bauen.
    Der Notar hat uns nun aufgeklärt, daß ich als Ehepartner "außen vor" bin, wenn es um den Eigentum von Grundstück und Haus geht, solange meine Frau alleine
    im Grundbuch steht. Aus steuerlichen Gründen wollen es die Schwiegereltern nicht sofort 50/50 an uns übergeben, da ich für meinen Teil Schenkungssteuer bezahlen müsste ?
    Wir stellen uns nun vor, daß meine Frau vor Beginn des Hausbau eine sog.
    unbenannte Zuwendung an mich macht.
    Hat von Euch jemand den gleichen Fall gehabt und wie wurde es geregelt ?
     
  2. cc24

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    zunächst: Es gibt im rechtlichen Sinne keine Trennung zwischen Haus und Grundstück. Es gibt nur Grundstücke. Und zwar unbebaute und bebaute. Und dann frage ich mich, um was es geht ? Du bist als Schwiegersohn in der Erbschaft-oder Schenkungssteuerklasse II und hast einen Freibetrag von 20.000 EUR. Die restlichen Werte werden mit 30% besteuert. Ich bin kein Anwalt aber vielleicht dieser Weg: Deine Frau bekommt GS geschenkt. Freibetrag: 400.000 EUR. Deine Ehefrau schenkt Dir die Hälfte. Freibetrag dann: 500.000 EUR. Über welchen Wert reden wir ?

    Gruß
    Stefan
     
  3. #3 jannis09, 30.03.2011
    jannis09

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    Ja. Das mit bebaut und unbebaut hatte ich auch verstanden. Das Grundstück hat einen Wert von 100.000€. Die Besteuerung von 30% wollen wir eben vermeiden. So wie ich das beim "Googeln" verstanden habe, wäre das keine Schenkung, sondern eine Zuwendung. Nur habe ich nichts drüber gefunden, wie das steuerlich gesehen werden muß. Vorerst wird also meine Frau im Grundbuch eingetragen und wenn das eingetragen ist, dann müssten wir nochmals zum Notar, um meinen "Miteigentum" eintragen zu lassen. Wir haben dann also 2x Notargebühren, vermeiden aber die Steuer ? Sehe ich das richtig ? Was mich noch interessiert ist, ob man da eine bestimmte Frist einhalten muß. D.h. meine Frau wird ins Grundbuch eingetragen und man könnte z.B. ein paar Wochen später das wieder ändern, damit wir beide im Grundbuch stehen ?
     
  4. #4 orangebug, 31.03.2011
    orangebug

    orangebug Gast

    Du sprichst hier in der Tat schon ein Problem an, nämlich dass zwischen den beiden Schenkungen nicht klar sein darf, dass von Anfang an der Plan war eigentlich auch dich zu beschenken. Der Staat wird bei sowas nämlich hellhörig, man spricht dann von einer "Kettenschenkung", mal googeln....
    Also zwei Notartermine sind auf jeden Fall notwendig und am Besten etwas Zeit dazwischen lassen.
    Und ja wenn ihr das noch irgendwie umtragt, dann habt ihr natürlich zweimal Notargebühren.
     
  5. spidi

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    Hallo,

    wieso must Du überhaupt ins Grundbuch? Lass das Grundstück einfach Deiner Frau, dann must Du weder
    Steuern noch 2 x Notar zahlen. Der einzige Nachteil für Dich ist (soweit ich das verstanden hab) das Du nicht
    das Recht hast das Haus zu verkaufen. Ohne das Deine Frau zu stimmt. Sie aber schon.
    Aber da Ihr euch ja eh nicht Scheiden lassen wollt sollte das ja kein Problem darstellen. :winken

    Gruß
     
  6. #6 jannis09, 31.03.2011
    jannis09

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    Sagen wir es mal so. Ich habe so gut wie gar kein Rechte, weil ihr das Grundstück + das Haus gehören würde, wenn wir nach der Schenkung keine Übertragung an mich machen. Natürlich denke ich nicht an Scheidung, aber wer weiß schon, was in z.B. 10 Jahren sein wird ? Wenn man so ein Projekt zusammen angeht, dann sollte das schon so geregelt sein, daß ich nicht irgendwann der Depp sein "könnte".
     
  7. #7 jannis09, 31.03.2011
    jannis09

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    So ähnlich hat uns das Notar auch erklärt und ich habe auch beim "Googeln" etwas zum Thema gefunden. Das Finanzamt könnte nämlich das tatsächlich so auslegen, daß von Anfang klar war, daß nach der Schenkung ein Miteigentum von mir eingetragen werden soll. Dann wollen die wieder Geld sehen. Ich habe nur nichts drüber gefunden, ob man da irgendwelche Fristen einhalten muß. Wahrscheinlich gibt es da auch keine gesetzliche Regelung, damit die Finanzämter das so auslegen können, wie sie gerade lustig sind ?
    Wir wollen halt ca. Juli 2011 anfangen zu bauen und dann werden wir halt kurz vorher das Miteigentum notariell klären.
    Machen wir es erst nach Fertigstellung oder während der Bauphase, dann sind
    die Notargebühren um einiges höher, da es ja nach dem Objektwert geht.
    Mein Banker hat mir vorhin gesagt, daß er schon Verträge gesehen hat, in denen die Schenkung und gleichzeitig die Übertragung geregelt wurde.
    Deswegen hat es mich auch interessiert, ob jemand schon die gleiche Situation hatte.
     
  8. spidi

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    Also ich hab das so verstanden:

    Wenn Sie es dann verkaufen sollte, dann bekommst Du die Hälfte vom Hauswert
    (nicht vom Grundstück, das gehört ja schließlich Ihr). Da ja Zugewinn in der Ehe.

    Das einzige wo Du ein Problem bekommen könntest, ist wenn Sie stirbt (Gott bewahre)
    dann bekommen Eure Kinder das Haus. Und Du gehst leer aus.

    Bin mir aber auch nicht ganz sicher, hab das nur so mitbekommen, da es bei mir in der Verwandtschaft auch so ist.

    Gruß
     
  9. #9 jannis09, 31.03.2011
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    Ehrlich gesagt, möchte ich es nicht drauf ankommen lassen, was mal einer Scheidung oder anderen Dingen passieren könnte.............
    Da findet man beim googeln jede Menge Scheidungsurteile oder Erbschaftsurteile, mit den ganzen
    Berechnungen usw.
    Ich (und meine Frau auch) wollen das aber lieber jetzt sauber geregelt haben.
     
  10. #10 Stef1969, 31.03.2011
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    Nach meiner Kenntnis wird ein Erbe nicht auf den Zugewinn angerechnet. Wenn also jetzt Deine Frau das Grundstück geschenkt bekommt, hat das erst mal keine Auswirkungen auf den evtl. Zugewinn im Fall einer Scheidung. Wenn sie Dir jetzt die Hälfte weiterschenkt, steht sie also schlechter (es sei denn, die Schenkung/Zuwendung kann im Falle des Falles rückgängig gemacht werden).

    Wäre es dann evtl. eine Lösung, nur 1/4 des Grundstücks an Dich weiterzugeben, um den Wert des Hauses auszugleichen? Müsste sich aber ein Anwalt oder der Notar mal anschauen.
     
  11. R.B.

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    Das ist so nicht korrekt, und lässt sich auch durch ein Testament einfach regeln. Ansonsten greift die gesetzl. Erbfolge. Aber auch hier ist der Ehepartner nicht außen vor, obwohl er ja nicht verwandt um somit auch nicht zum Kreis dieser Erben gehört. Das setzt natürlich voraus, dass die beiden beim Eintritt des Todesfalls noch verheiratet waren.

    Bei einer Scheidung sieht die Sache wieder anders aus. Da kommt es erst einmal auf den Güterstand an. Beim gesetzl. Güterstand, also Zugewinngemeinschaft, geht niemand "leer" aus, sofern es Zugewinn gibt der auszugleichen ist. Für denjenigen der nicht im Grundbuch steht ergibt sich aber ein Nachteil, da die im GB eingetragene Person über das Haus verfügen kann.

    Eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt wäre wohl hilfreich. Der kann mit Euch die verschiedenen Optionen, Vor- und Nachteile, besprechen. Ihr solltet auch nicht eine Gestaltung wählen die für Euch nur Nachteile hat, nur um ein paar Euro Steuern zu sparen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 otto2011, 31.03.2011
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    Ein bißchen OT:
    Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich ins Gras beiße nicht meine Frau meine Besitztümer bekommt sondern meine Kinder? Kann ich nicht davon ausgehen, dass alles was mir gehört dann zu 100% meiner Frau gehört?
     
  13. kike

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    Vorsicht ist besser als Nachsicht und die Statistik was die Zahl der Scheidungen angeht ist deutlich.

    Was den Zugewinnausgleich angeht ist allerdings die Frage, wer im Grundbuch steht ansich unerheblich. Die 100TE Schenkung der Eltern an die Ehefrau bleibt bei der Berechnung des Anfangs- und Endvermögens aussen vor. Eine etwaige Wertveränderung des Grundstücks (einschließlich eines ggf. darauf errichteten Hauses) geht dagegen voll in die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

    Beispiel:
    Anfangsvermögen Mann und Frau je 50 TE
    Schenkung Eltern an Ehefrau 100 TE
    Endvermögen Ehemann 50 TE, Endvermögen Ehefrau 350 TE (inkl. Grundstück/Haus)

    => Bereinigtes Endvermögen Ehefrau 350 TE ./. 100 TE (Schenkung) = 250 TE

    Gesamter Zugewinn: 200TE => Ausgleichsanspruch des Ehemannes gegen die Ehefrau: 100TE.


    Eine andere Frage ist die rechtlich Verfügungsgewalt - da ist es halt schon besser, wenn beide im Grundbuch stehen.


    Wenn die Ehefrau nun 1/2 des Grundstücks dem Ehemann zuwenden (schenken) sollte, dann ist m.E. wichtig und fair, dass dies im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und unter Anrechnung des entsprechenden Werts im Falle einer Scheidung erfolgt.

    Vielleicht einfach mal einen Notar o. Anwalt fragen, das ist "Tagesgeschäft" für die und eine klar geregelte Vereinbarung schafft auch entsprechende Sicherheit und Zufriedenheit.

    Grüße kike
     
  14. #14 jannis09, 31.03.2011
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    Wir werden wohl ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt machen.
    Es ist nicht unsere Devise überall Geld einzusparen und hinterher ein dummes Gesicht zu machen. Ich investiere lieber im voraus ein wenig Geld, das halte ich immer so.

    Ich glaube aber, daß das schon ein paar Euro mehr wären, wenn man tatsächlich Steuern bezahlen müsste. Würden tatsächlich 30% angesetzt, abzüglich Freibetrag, dann geht´s
    immerhin um ca. 9.000€ Steuern.

    Das sind jetzt zum Glück nur Annahmen. Nach einem Gespräch mit dem Anwalt sind
    wir mit Sicherheit schlauer.
    So ungewöhnlich ist unser Fall ja eigentlich nicht.

    Auf jeden Fall möchte ich mich für Eure bisher geschriebenen Beiträge bedanken.:winken
     
  15. #15 Stef1969, 31.03.2011
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    Genau. Und selbst wenn Du ein Testament machst und nur Deine Frau begünstigst (also die Kinder "enterbst"), haben die Kinder dennoch Pflichtteilsansprüche. Kannst dann höchstens in ein gemeinschaftliches Testament reinschreiben, dass das Kind, das beim ersten Todesfall Pflichtteilsansprüche geltend macht, beim zweiten Todesfall dann auch nur diese bekommen wird. Dann überlegen es sich die meisten...
     
  16. #16 Nutzer des BEFs, 31.03.2011
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    Deine Frau kann dir auch ein (solange die Ehe besteht kostenloses) Erbbaurecht einräumen, dann gehört ihr das Grundstück und dir das Haus.

    Verfügen könnt ihr als Ehepartner wohl sowieso nicht ohne Zustimmung des Ehepartners (1365 BGB).
     
  17. kike

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    Was soll das für einen Vorteil haben? Notarkosten fallen ebenso an. Dann doch lieber eine saubere Lösung mit Schenkung und Regelung für den Scheidungsfall als so ein Kuddelmuddel.


    Und wenn in einigen Jahren noch anderes Vermögen vorhanden ist... also darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.

    Grüße kike
     
  18. R.B.

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    NEIN.

    Google mal nach Berliner Testament.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 jannis09, 31.03.2011
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    Also ich tendiere eigentlich zu folgender Lösung:

    - Übertragung von Miteigentum mit Eintragung ins Grundbuch
    - Regelung (über Anwalt), daß die Schenkung meiner Schwiegereltern bei einem GAU = Scheidung nicht in die Ausgleichsberechnungen einfließt. Der Wert des Grundstücks soll
    auf jeden Fall meiner Frau gehören.
     
  20. #20 otto2011, 31.03.2011
    otto2011

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    Entweder verstehe ich die Sache nicht oder es ist wirklich so:
    Ich baue mit meiner Frau zusammen ein Haus und irgendwann sterbe ich, dann würden unsere Kinder ein Anrecht auf 1/4 (also die 1/2 von meinem Anteil) am Haus bekommen. D.h. die Kinder könnten sofort darauf bestehen, dass meine Frau das Haus verkauft oder sie auszahlt!? Beim Auto, Schmuck und was weiß ich läuft das genauso?

    Ich meine die Kinder sollen erben, aber erst wenn meine Frau auch nicht mehr lebt.
     
Thema: Schenkung Grundstück/Miteigentum
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