Finanzierung und Tilgung mit Riester

Diskutiere Finanzierung und Tilgung mit Riester im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe schon vor Jahren über einen Banksparplan geriestert - das Kapital entnehmen wir jetzt komplett als Eigenkapital. Dafür wird formal bei der...

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    Habe schon vor Jahren über einen Banksparplan geriestert - das Kapital entnehmen wir jetzt komplett als Eigenkapital. Dafür wird formal bei der ZfA ein Wohnriesterkonto angelegt, den Banksparplan wollte ich eigentlich kündigen.

    Von der ZfA und der kontoführenden Bank habe ich jetzt erfahren, dass ab 2014 Wohnriester nicht zur zum Bau von Wohneigentum genutzt werden kann sondern auch zur Tilgung von bestehenden, selbstbewohnten Immobilien. Entnahme ist z.B. jährlich möglich.

    Das erscheint mir sehr attraktiv (2100€ einzahlen und wenige Wochen später mit plus fast 1000€ wieder entnehmen und Sondertilgen). Ich habe die Information bisher nur telefonisch.

    Frage:
    Macht das jemand ab nächstem Jahr? Habe ich etwas übersehen? Eigentlich erscheint mir das unschlagbar günstig.

    PS: Das der Papierkrieg wegen Riester grottig ist, ist mir bekannt; habe eine kompetente Bank. Inzwischen war das ein Selbstläufer mit der Förderung, auch wegen den inzwischen eingeführten Daueraufträgen.
     
  2. #2 ronningsen, 31.10.2013
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    Diese Möglichkeit hat mir mein Finanzierer gestern auch nahegelegt. Es soll wohl ab Anfang 2014 möglich sein, 3000€ müssen aber als Grundstock im Topf verbleiben. Alles, was drüber liegt, kann man dann wohl zur Sondertilgung nutzen. Für mich klingt das auch super und ich werde es mit Sicherheit nutzen.

    Gruss Ronningsen
     
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    Danke für das Feedback - wenn es sich so darstellt, wäre das super. Hast Du weitere Informationen? Von dem Grundstock hat meine Bank mir erst mal nichts gesagt, ich räume mein Konto für den Bau jetzt erstmal komplett ab.
     
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  5. #5 ronningsen, 31.10.2013
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    Mehr weiß ich leider auch noch nicht. Kapitalstock 3.000€ und wohl auch 3.000€ Mindestentnahme.
    Wenn ich mehr weiß, dann melde ich mich.

    Gruß Ronningsen
     
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    Wobei wohl auch eine Totalentnahme möglich ist ... sagte mir gerade mein Ansprechpartner in der Bank. So ganz klar scheint das allen Beteiligen wohl noch nicht zu sein.
     
  7. Jan81

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    da ist ja sehr interessant, wenn es so wäre. Nur irgendwie glaube ich das nicht, weil dann wird zum Sondertilgung komplett unversteuertes Einkommen plus Zulagen vom Staat man nutzen kann. Dann könnte man die Finanzierung ganz anders aufbauen oder sehe ich das falsch.

    Werde mich auch mal informieren, weil das wäre der warnsinn.
     
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    Naja - geschenkt bekommt man nichts - es ist eher so, dass die Steuern auf einen späteren Zeitpunkt geschoben werden. Das das geht hat mir sowohl die ZfA als auch meine Bank (siehe Link) bestätigt.
     
  9. Batman

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    Hallo,

    folgende Situation:

    Ich habe einen ruhenden Riestervertrag mit rund 6.500 EUR Guthaben. Außerdem besteht eine Immobilienfinanzierung bestehden aus einem Wohnriester sowie einem Annuitätendarlehen.
    Da der Darlehenszins mit 3,75 recht hoch ist, wäre es doch sinnvoll, die 6.500 EUR Guthaben dann Anfang 2014 als Tilgung zu nutzen. Jetzt müsste ich noch einmal schauen, wie hoch der Garantiezins im Riester liegt, sollte aber deutlich unter den 3,75 sein. Muss ich mit "Entnahmengebühren" rechnen? Aus dem Grund hatte ich seinerzeit nicht übertragen...

    Diesen Satz in Klammern habe ich übrigens nicht verstanden. Könnte das jemand einmal genauer erläutern?

    "Das erscheint mir sehr attraktiv (2100€ einzahlen und wenige Wochen später mit plus fast 1000€ wieder entnehmen und Sondertilgen). "

    Vielen Dank :-)
     
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    2.100€ ist der Mindestbeitrag den ich jedes Jahr zahlen muss um die Förderung zu bekommen. Die Förderung ist natürlich auch abhängig von Anzahl und Geburtsjahr der Kinder.

    Ansonsten: Gebühren hängen wohl vom Vertrag ab? Frag Deinen Anbieter.
     
  11. Batman

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    Okay, dann sind damit einfach die Zulagen gemeint. Ich konnte mit dem Betrag nicht wirklich was anfangen. Aber dann wäre es doch sinnvoll, einfach den kompletten Betrag - 2.100 EUR zzgl der erhaltenen Zulagen - in die Tilgung zu stecken.

    Meine eigentliche Frage hatte ich in meinem Post vergessen... peinlich.
    Habe ich die neue Regelung richtig verstanden? Kann ich auf Grund der Neuregelung das bestehende Riesterguthaben komplett zur Tilgung entnehmen?

    Und eine zweite Frage: Wie könnte das denn bei Riesterbausparverträgen laufen? Das Guthaben dort müsste ich ja theoretisch auch entnehmen können, oder wird so etwas ausgeschlossen?
     
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    Erste Frage: Geht heute schon, bin ich gerade dabei (die Mühlen mahlen langsam). Ich hatte das schon immer vor und habe deshalb bewußt Banksparplan bespart. Bei anderen Produkten bleibt ggf. mehr beim Anbieter hängen (vulgo die Provisionen).

    Zweite Frage: Ehrlich gesagt keine Ahnung, aber sind BSV nicht genau zum Bauen da? Für das entnommene Geld wird so wie ich das verstanden habe eine Art Konto bei der ZfA angelegt, in der die ausgezahlten "Wohnriester" Beträge nachgehalten werden. Mein Tipp ist, dass das bei den BSV genauso läuft.
     
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