Preislicher Ansatz für Innentüren in einer BLB?

Diskutiere Preislicher Ansatz für Innentüren in einer BLB? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir stehen gerade vor der Entscheidung, welche Innentüren wir nehmen, finden aber den preislichen Ansatz unseres Bauträger...

  1. #1 BauBerlin, 06.11.2014
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    Hallo,
    wir stehen gerade vor der Entscheidung, welche Innentüren wir nehmen, finden aber den preislichen Ansatz unseres Bauträger hinterfragungswürdig.
    Ich bin von einem Rahmen i.H.v. etwa 230 - 300 € ausgegangen für Zarge und Türblatt komplett. Was man halt so in Gesprächen mitbekommen hat.
    Unser AN will mir jetzt weiss machen, daß sein Ansatz bei 150 - 160 € liegt und verlangt einen Nachschlag für das Model, welches wir eingebaut haben wollen.

    Bei neun Türen summiert sich das natürlich mal wieder.
    In unserer BLB steht "Modelle der Firmen Kilsgard, Prüm oder Astra" in CLP, Weißlack oder Buche.

    Was ist denn so ein üblicher Ansatz?

    mfg
     
  2. #2 berlinerbauer, 06.11.2014
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    Du kannst doch im Internet ganz leicht die UVP von Türen der dir genannten Hersteller nachsehen.
    Die Standard günstigen Weißlack Türen die dein GÜ kalkuliert hat, bekommt er alle unter 150€ UVP.
    Sein Einkaufspreis liegt sogar noch drunter, aber er braucht ja auch ein bisschen Marge.

    Das ganze klingt für mich jetzt also erstmal normal.

    Wenn du vertraglich nicht genauer spezifiziert hast, was im Standard enthalten ist, wird es ohnehin schwer darüber zu diskutieren, was der Maßstab sein soll.
    So wie du schreibst, ist ja nichtmal das Innenleben (Holz? Plaste? Spanplatten mit oder ohne Löcher) deiner Tür definiert.
     
  3. #3 stockstadt, 06.11.2014
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    Hallo,

    Da gibt es feine Unterschiede, wie Röhrenspankern oder Röhrenspansteg.
    Das "Innenleben" macht in dieser Preiskategorie den Preis.
    Die Priesunterschiede liegen im angegebenen Bereich.

    Wenn du ohne verbindliches Angebot des BT einbauen lässt, bist du natürlich später "ausgeliefert"

    LG
     
  4. #4 Kater432, 06.11.2014
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    Daher am besten immer VOR vertragsunterzeichnung die genauen Modelle mit in die BLB aufnehmen. Da KANN man dann noch verhandeln. Nacher die "Friss oder stirb" Taktik.
     
  5. #5 BauBerlin, 06.11.2014
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    Danke für die Antworten.
    Das Hausbauen geht mit einem ständigen Lernprozess einher. Als Laien haben wir auf diesen Punkt nicht geachtet. Dann müssen wir wohl den Mehrpreis zahlen :-(

    BLB:
    Als Innentüren, Fabrikat Kilsgard, Prüm oder Astar, werden echtholzfurnierte Elemente bzw. Türen mit folierter Oberfläche, CLP-Oberfläche oder Weißlack inklusive Futter und Bekleidung eingebaut; Einlage Türenblatt: Röhrenspansteg
     
  6. #6 Gast23627, 06.11.2014
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    Typisch

    Diese hier beschriebenen Tür-Elemente (Innentüren, Fabrikat Kilsgard, Prüm oder Astar, werden echtholzfurnierte Elemente bzw. Türen mit folierter Oberfläche, CLP-Oberfläche oder Weißlack inklusive Futter und Bekleidung eingebaut; Einlage Türenblatt: Röhrenspansteg) gibt es nicht für den genannten Preis von 150-160 € zu kaufen.
    Auch nicht von einem BT, und schon mal garnicht in Echtholzfurniert.

    Der BT ist offensichtlich dabei, euch über den Tisch zu ziehen.

    Lass Dir doch den EK-Preis nachweisen. Ich befürchte aber, Du steckst in der Falle.

    Gruß
     
  7. #7 toxicmolotow, 06.11.2014
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    Den EK von 160 Euro könnte ich mir bei Prüm, CPL, Röhrenspansteg mit Zarge sogar noch vorstellen. Allerdings ohne Einbau und Lieferung.

    Im Netz bekommt man solche Türen für pusminus 200 Euro VKP ohne Lieferung und Einbau.
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dummerweise muß der Dir gar nichts nachweisen!
    Der tatsächliche EK ist auch völlig egal.
    Vielleicht hat er ja noch nen Stapel solcher Türen herumliegen?
    Oder hat nen Rahmenvertrag für 500 Stück davon im Jahr...

    Wenn Kaufvertrag schon unterschrieben, gilt: "Friß oder stirb!"

    Bedenke auch, daß schon jede Änderung an sich einen Mehraufwand darstellt, den Du bezahlen mußt. Und dann kommt der Aufpreis für das höherwertige Element noch hinzu.
    Sein Verlangen muß daher keineswegs unseriös sein.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 06.11.2014
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    Worum geht es denn?

    Ist das Innentürenmodell, das ihr euch ausgesucht habt, auch ein Modell „der Firmen Kilsgard, Prüm oder Astra in Echtholzfurnier, CPL, Weißlack oder Buche mit Röhrenspansteg“ und euer AN teilt euch nun mit, die Modellauswahl sei aber auf eine bislang im Vertrag nicht kommunizierte Preisspanne begrenzt, sodass das Modell eurer Wahl leider doch nicht darunter fällt, oder möchtet ihr ein anderes Modell, das unter diese o.g. Aufzählung nicht einzuordnen ist?
     
  10. R.B.

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    Das frage ich mich auch gerade. Von was für einen "Nachschlag" ist denn hier die Rede?

    Das ist doch wie wenn ich schreiben würde, "ein Auto von Audi, BMW oder Mercedes, in rot, grün oder blau. Sonderzubehör: vollwertiges Reserverad. Inkl. Lieferung zum Händler".

    Jetzt frage ich mich halt, was für ein Auto wurde tatsächlich beauftragt?

    Wurde eine Tür bestellt die der BLB entspricht, dann muss der AN liefern, selbst wenn er dabei drauf legt. Weicht die bestellte Tür von der BLB an, dann ist der AN am Zug und kann sich eine ngroßen Schluck aus der Pulle gönnen.
     
  11. #11 stockstadt, 06.11.2014
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    Deshalb steht ja auch in der Baubeschreibung "bzw. mit Folie und "einfachgedöns""
    Röhrenspansteg ist eine der günstigeren Ausführungen.

    LG
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 06.11.2014
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    Im Beitrag #5 hat der TS das aber präzisiert und den genauen Wortlaut der BLB wiedergegeben:

    "BLB:
    Als Innentüren, Fabrikat Kilsgard, Prüm oder Astar, werden echtholzfurnierte Elemente bzw. Türen mit folierter Oberfläche, CLP-Oberfläche oder Weißlack inklusive Futter und Bekleidung eingebaut; Einlage Türenblatt: Röhrenspansteg"

    Also auch "echtholzfurnierte Elemente".

    Statt CLP muss es aber wohl CPL heißen, nehme ich an, Continuous Pressure Laminate, oder irre ich mich da?
     
  13. #13 Kater432, 06.11.2014
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    Was ich mich aber als Laie frage bei dieser Formulierung. Wer darf sich davon was aussuchen? Es steht ja recht viel Auswahl zur Verfügung und echtholzfurnier wird sicherlich nen Stück teurer sein als folierte Türen. Die Baufirma hält sich ja an ihre Beschreibung wenn sie aus Ihrer Sicht das günstigste einbaut. Möchte der Bauherr aber die 'teuren' echtholzfurnier dann kann das doch auch schon aufpreispflichtig sein,oder? Es steht ja nicht da, das der Bauherr die Auswahl hat.

    Oder wie is da die rechtslage ?

    Grüsse
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 06.11.2014
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    Der Bauherr darf eine solche Formulierung in Formularverträgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, i.d.R. so verstehen, dass er sich aus der Palette der textlich dargestellten Möglichkeiten etwas (ohne Aufpreis) aussuchen darf.

    Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baufirma (i.d.R. handelt es sich bei BLBs um solche) gilt § 305c Absatz 2 BGB:

    „Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.“

    Deshalb auch meine Frage im Beitrag #9, worum es eigentlich geht.
     
  15. #15 Kater432, 06.11.2014
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    Ok, vielen Dank.
    Hatte bei unserer BLB bei Punkten die wir uns noch nicht ausgesucht haben, wie Fensterbänke immer den Zusatz, das wir das aussuchen dürfen hinzufügen lassen.
    War ja dann überflüssig, aber sicher ist sicher ;-)
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 06.11.2014
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    Nein, ganz überflüssig war das nicht. Es vermeidet Missverständnisse vielleicht der hier vorliegenden Art und sorgt für klare Verhältnisse.
     
  17. #17 stockstadt, 06.11.2014
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    Hallo,

    wenn das rechtlich so interpretiert wird, habe ich das falsch verstanden ... vielen Dank
    Ich dachte auch eher, dass der BT sein Werk erfüllt, wenn er etwas aus der Palette zur Verfügung stellt ..
    Wobei z.B. Röhrenspansteg mit Echtholzfurnier in einer Tür wohl nicht zusammen passt.

    @TE
    dann muss aber eine Bemusterung stattgefunden haben.
    Ich könnte mir ohne Mehrpreisangaben, -nachfragen bzw. Kostenvoranschlag nicht vorstellen etwas zu ordern.

    LG
     
  18. R.B.

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    Deswegen meine Frage, "was war bestellt?".
    Ich hatte geschrieben, so lange der TE sich was aus der Palette bestellt hat, muss die Firma liefern, selbst wenn sie dabei drauf legt. Sie hat das so angeboten und muss damit rechnen, dass der Kunde sich auch mal für die teure Variante entscheidet.
    Weicht die Bestellung von der BLB an, dann ist die Firma in der besseren Position.

    Leider sind solche BLB immer sehr schwamming formuliert, daher auch mein Vergleich mit den PKW. Der Kunde bestellt etwas und weiß an sich gar nicht was er wirklich bekommt. Da helfen nur klare Verhältnisse, und das bedeutet, dass man so eine BLB halt erweitern muss. Wer das vergisst hat schon mal schlechte Karten.
     
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