Rechnung an sich selbst schreiben

Diskutiere Rechnung an sich selbst schreiben im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich hätte eine Frage zu Baufinanzierung. Kurz zu den Randbedingungen: Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, bei dem...

  1. MIGO

    MIGO

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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zu Baufinanzierung.
    Kurz zu den Randbedingungen:
    Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, bei dem ich eine Etage bewohne.
    Das Erdgeschoss möchte ich nun komplett umbauen und zu einem Gastronomiebetrieb (Pizzeria) umbauen. Diese ist auch bereits vermietet. Möglichkeit der Nutzungsänderung ist bereits geklärt und die Finanzierung ist auch soweit "durch".
    Momentan bin ich als Bauleiter angestellt, spiele jedoch mit dem Gedanken mich mit einer Bauunternehmung selbstständig zu machen und diese Modernisierung als 1. Bauprojekt durchzuführen.
    Die Unternehmensform soll eine sogenannte Mini-GmbH gewählt werden, bei der ich als Geschäftsführer angestellt sein soll.
    Mich würde interessieren, ob sich die Bank eventuell quer stellen könnte, wenn ich mir quasi selbst die Rechnungen schreibe.


    Vielen Dank im Voraus.
    MIGO
     
  2. #2 Gast943916, 31.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn das Gebäude dem Privatmann MIGO gehört und die Firma XY GmbH ist das zumindest rechtlich i. O.
    wie die Bank das sieht, solltest du die fragen


    Gipser
     
  3. #3 MoRüBe, 31.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du bist doch von den ...

    ... Beschränkungen des 181 BGB befreit??
     
  4. MIGO

    MIGO

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    Wow,

    das ging ja schnell.:respekt
    Danke erstmal.
    Die Bank werde ich auf jeden Fall diesbezüglich fragen.
    Die Sache mit dem § 181 höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal.
    So wie ich das verstehe ist es mir als Vertreter der GmbH nicht erlaubt, mit mir selbst ein Rechtsgeschäft zu tätigen, außer mir wird dies erlaubt oder ich erfülle eine Verbindlichkeit.

    Wie kann man sich von diesem § "befreien" und wer tut dies überhaupt?

    MIGO
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Gesellschaftsvertrag.

    Gruß
    Ralf
     
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