Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung?

Diskutiere Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe mir eine ETW (Naubau) gekauft, jetzt wurden gefliest. Mit dem "Übergang" vom Flur ins Bad bin ich überhaupt nicht...

  1. Andi_B

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    Hallo zusammen,

    ich habe mir eine ETW (Naubau) gekauft, jetzt wurden gefliest.

    Mit dem "Übergang" vom Flur ins Bad bin ich überhaupt nicht zufrieden.

    Auf einer Länge der Türbreite (ca. 75cm) wurde um ca. 0,5 cm schief gefliest. (siehe Bild Schief_gefliest_1).

    Daraus ergibt sich bei geschlossener Badtür folgende Ansicht:

    (siehe Bild Schief_gefliest_2)

    Ich finde diesen optisch wirkenden schiefen Türspalt sehr störend. Ich bezahl ja auch eine ganze Menge Geld für die ETW.

    Eine Abnahme hat noch nicht stattgefunden.

    Hab ich einen Anspruch auf Nachbesserung? Oder was kann ich machen.

    Mir kommt eine Abweichung von 0,5cm auf einer Länge von 75cm sehr viel vor. Ist dies innerhalb der zulässigen Toleranz/Norm?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Andi_B

    Schief_gefliest_1:

    [​IMG]

    Schief_gefliest_2:

    [​IMG]
     
  2. operis

    operis

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    Morgen Andy,

    Wer hat denn die fliesenarbeiten in auftrag gegeben, du oder der verkäufer?

    Schön sieht das nicht aus, sollte aber für den fliesenleger kein problem sein, den optischen mangel zu reparieren.
    Sieht fast so aus, als ob die tür später rein gekommen ist.

    Grüße operis
     
  3. Andi_B

    Andi_B

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    Hallo operis,

    du hast Recht, die Tür ist später reingekommen. Kann aber ja nicht mein Problem sein.

    Ich habe Schlüsselfertig vom Bauträger gekauft.

    Kann ich Aufgrund einer Abweichung zu einer Norm/Toleranz auf eine Nachbesserung bestehen.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Andi_B
     
  4. Julius

    Julius

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    Wird wohl eher - da unbedeutender optischer Mangel - auf eine winzige Minderung hinauslaufen.
    Und ich würd da auch nichts mehr dran herumreißen lassen. I.d.R. ist der dabei entstehende Kollateralschaden größer!

    Die Optik wird vermutlich vor allem deshalb gestört, weil das Türblatt unten sehr viel Luft hat. Muß das so sein?
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Bitte bitte das ist kein Mangel! Ob es einer ist wird ein Richter im Zweifel entscheiden, den Mangel ist ein juristischer Begriff

    Wir reden hier von Optischen Beeinträchtigungen.

    Die obere dunkle Platte dürfte eine ganze sein also wäre diese nicht "verlängerbar".!!!

    nähern wir uns also der Minderung...

    Fällt nur auf bei geschlossener Türe...

    Technisch alle Anforderungen vorhanden...

    Beeinträchtigte Fläche? Bereich vor der Türe max 1/4 Flur

    Kosten 60.- / m²

    gesamt Vlt 700.-

    Runtergerechnet davon 50% Technik

    Nur in geschlossenem Zustand und Objektiv betrachtet nochmal 25 %

    macht Minderung 25% von 700.- also 175 .-

    Ich würde es also so machen wie Operis beschrieben den von der zu erwartenden Minderung wirds nicht besser und dürfte auch den Arbeitslohn für den Fliesör ca, decken und es ist Ruhe

    Repräsentationszweck? Flur?

    Neutrale Beobachtung, objektiv
     
  6. #6 Bauwahn, 20.09.2007
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    Neutral ja.

    Objektiv kann man nur sagen: Ja es ist schief. Ja es ist sichtbar.

    Sobald Optik wertmässig in Relation zur Funktion gesetzt wird, wird's subjektiv, auch wenn das kein Richter zugeben würde.

    Gruß

    Thomas
     
  7. Robby

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    Mit Objektiv ist in dem Fall der Unvoreingenommene Laie gemeint... z,B. der Postbote an der Haustüre Abstand 2 -3 m
     
  8. #8 Bauwahn, 20.09.2007
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    Ja, Du hast ja Recht, Juristen halten Postboten für objektiv. Ich nicht, ich kenne ihn ;)
     
  9. Robby

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    Loool
     
  10. #10 Stephan Roman j, 20.09.2007
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    Die dunkle platte sollte ja kürzer werden, und Liegt die türe überhaupt innen an der wand an?
    ich selber würde es nicht so lassen.
    mfg
     
  11. Robby

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    Du nicht ;) der BT ???
     
  12. Julius

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    Nett gerechnet

    Aber die Realität dürfte anders aussehen:
    Man wird Dir läppische € 50,- oder so anbieten.

    Und dann heißt es - Vogel friß oder stirb (prozessiere)... :fleen
     
  13. Robby

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    ich spreche von Realität ;)
     
  14. #14 Ingo Nielson, 20.09.2007
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    fliesen gerade, tür schief... wand schief.. ? oder doch die fliesen?...
    egal. mangel ist mangel, auch wenn´s optisch ist.
    (@robby: was haben richter mit mängeln zu tun? - die meisten werden ohne sie beseitigt)
    ich würd´s nicht akzeptieren.
     
  15. #15 derengelfrank, 22.09.2007
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    Türspalt am Boden ca. 2 cm?
    Dann frage ich mich: warum ist der so groß?
    Zarge zu hoch oder der Boden im Raum mit den dunklen Fliesen ist schief.
    Bitte Bild mit geöffneter Tür einstellen, auf dem der Abstand vom Boden zur Türunterkante ersichtlich ist.
    gruß,
    def
     
  16. #16 wasweissich, 22.09.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    @derengelfrank
    da es sich wahrscheinlich um ein bad mit zwangsentlüftung handelt , ist der schlitz wegen luftzufuhr notwendig . wer auch die fliesen ausgesucht hat , hat das nicht bedacht...........
    denkt j.p.
     
  17. Julius

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    Ach so.
    Es wurde wieder Mal nur das geliefert, was bestellt war.
    Und einen Planungsauftrag hatte gar Niemand.

    Also alles paletti!
    .
     
  18. #18 derengelfrank, 24.09.2007
    derengelfrank

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    ECHT? Da wird dann einfach eine 'zu kurze' Tür eingebaut? Ist ja gruselig. Ich kenn das nur mit Lüftungsgitter unten im Türblatt.
     
  19. drulli

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    Etwas vom Thema und der konkreten Frage weg...
    So läßt sich das natürlich nicht verallgemeinern. 2 cm sind schon viel. Aber wer überdimensionierte Heizungen einbaut, bestellt auch Türen mit Hochwasser. In beiden Fällen eben "auf der sicheren Seite".
    Bei den Lüftungsschlitzen unter der Tür reicht auch mal 1 cm.
    Daneben gibt's auch noch die sog. Zargenlüftung. Ist aber recht exotisch, wobei die Idee interessant ist (kein sichtbarer Schlitz und Schallübertragung soll auch geringer sein.).
    Diskussionen dazu gibt's reichlich auf haustechnikdialog.de
    Grüße!
    Uli
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2007
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    Falsch...

    die 2 cm ergeben sich rechnerisch dank einer völlig überholten Schorni-Forderung.
    Da gibt es eine Raumluftverbundvorschrift mit einem freien Querschnitt von 150 cm². Bei "normalen" Zimmertüren mit ca. 86 cm Breite ergibt sich eine Schlitzhöhe von rechnerischen 1,75 cm = 2 cm.
    Das Ganze ist bloß absoluter Blödsinn, weil der Raumluftverbund zu Räumen mit Fenstern nachgewiesen werden muss, damit genug Zuluft bei raumluftabhängigen Thermen nachströmen kann.
    Wie waren Fenster heute doch nochmal einzubauen und herzustellen??? :Roll
    :mauer :mauer
    MfG
     
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Mangelhaft gefliest? Anspruch auf Ausbesserung?

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