Änderungen der VOB Teil C

Diskutiere Änderungen der VOB Teil C im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Mit der VOB 2006 wurde auch Teil C umfangreich überarbeitet. Viele kleine Änderungen fallen erst nach und nach auf. Ganz besonders sind diejenigen...

  1. #1 VolkerStoeckel, 03.08.2007
    VolkerStoeckel

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    Mit der VOB 2006 wurde auch Teil C umfangreich überarbeitet. Viele kleine Änderungen fallen erst nach und nach auf. Ganz besonders sind diejenigen betroffen, die als Planer/Bauleiter nicht nur ein Gewerk zu betreuen haben. :wow
    Ich möchte deshalb hier auf einige aufmerksam machen und um Ergänzung weiterer Änderungen bitten.

    Maurerarbeiten
    Mauerwerk ist nur noch nach Fläche auszuschreiben. Es gibt keine Abzugsregelungen mehr für eine Abrechnung nach Raummaß.

    Putzarbeiten
    Kanten sind nunmehr mit Eckprofilen herzustellen und die Kantenausbildung ohne Profile ist eine Besondere Leistung geworden.

    Putzarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten
    Die „alte“ Regelung, dass Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2,5 m² Einzelgröße gesondert gerechnet werden, ist nicht mehr enthalten.
    Leibungen gehören demnach nunmehr, unabhängig von der Öffnungsgröße, zu den behandelten Flächen, was jeweils unter Pkt. 5.1.7 (Putzarbeiten) bzw. Pkt. 5.1.3 (Maler- und Tapezierarbeiten) nochmals ausdrücklich klar gestellt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  2. #2 Thomas B, 03.08.2007
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    Danke...

    ...für die Infos.

    Grüßla aus dem sonnigen (!!!!!!!!!!!!) Franken!!!

    Thomas
     
  3. #3 bauworsch, 03.08.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Hallo Volker, nö, nicht wirklich oder? ;)

    Schau doch rein welche allein (N) =Neu, (F)= Fachtechnisch überarbeitet und auch (R) = Redaktionell überarbeitet gekennzeichnet sind. Und dann nimm die alte und leg se daneben und führe die Änderungen aus.
    Es gibt (teure) Seminare und Vorträge zu diesem wirklich umfangreichen Thema.
     
  4. #4 aubauewill, 03.08.2007
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    Für wen sind diese Änderungen nun zu vor bzw Nachteil?
    Fragt ein VOB Laie.

    Elvis
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 03.08.2007
    VolkerKugel (†)

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    Eigentlich ...

    ...weder/noch. Es geht ja nur darum, wie abgerechnet wird.

    Nachteilig ist´s nur für den Ausschreibenden, wenn er diese Änderungen nicht kennt/beachtet und z.B. Mauerwerk immer noch ab einer gewissen Wandstärke in m³ ausschreibt (was meiner Ansicht nach schon immer Blödsinn war).
    Dann muss er sich halt vom Anbieter belehren lassen und neu rechnen.

    Kritischer wird´s z.B. bei den Putz- und Malerarbeiten, weil der Anbieter ja nicht weiß, wie die anzubietenden Flächen ermittelt wurden.
    Da kommt das Erwachen dann erst beim Aufmaß :deal .
     
  6. #6 bauworsch, 03.08.2007
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Bei den Eckprofilen für beide, es besteht Klarheit in der Ausführung. Sonst gab es immer Streit, wenn keine Schienen geseztz wurden. Bauherr sagt, ich bin davon ausgegangen, dass automatisch immer.... Putzer sagte, ist doch kein muss, hätteste vorher was sagen können, aaaaber hätte auch gekostet.

    Die Laibungskiste, naja, mag man geteilter Meinung sein, jetzt isses wenigstens Putzer ( wurde schon in der letzten Änderungen angepaßt ) und Malertechnisch gleich. War bei der Massenermittlung immer a bissi doof.
     
  7. #7 aubauewill, 03.08.2007
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    Aha ok.
    Wenn der Archi ausschreibt, die Aufträge werden vergeben und dann wird nach Aufmaß abgerechnet. Archi hat von den Änderungen nix gewusst.
    Dann trägt der Bauherr die evtl. höheren Kosten als z.B geplant?

    Wobei ich davon ausgehe, dass es eine Art ABO von der Achitektenkammer? gibt, wo mittels Rundschreiben / mailing die Änderungen mitgeteilt werden.

    Elvis
     
  8. #8 Carden. Mark, 03.08.2007
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    Bei den Abzügen ist das schon interessan.
    Alte Abzüge ab 0,5 m³ oder 2,5 m² bei Abrechnung nach m²
    Neue Abzüge: nur noch 2,5 m²

    Beispiel: 36,5er Wand
    2,49 m³ (nicht abzugsfähig) x 0,365 dicke ) = 0.91 m³ > 0,5 m³ (alt)
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2007
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    Sind ja "Sowieso" Kosten.

    Au mann - ihr haut aber im Augenblick Dinger raus :respekt .
    Nix gips von der Kammer - bestenfalls einen Artikel im Architektenblatt.
    An sonsten wie oben Beschrieben - alt und neu nebeneinander und vergleichen.
    Oder in der Praxis lernen -> vom BU Megger kriegen (Wo ham se denn den Text ausgegraben)
    MfG
     
  10. Robby

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    @Ralf wieso Mecker? Ihr habt Öffnungen usw doch angegeben und ausgeschrieben :p
     
  11. #11 Carden. Mark, 03.08.2007
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    Habe ich Dich falsch verstanden?
    unter 5.1.7 steht
    Rückflächen von Nischen sowie Leibungen werden unabhängig von ihren Einzelgrößen mit ihren Maßen gesondert gerechnet.
    Ich lese hieraus - egal ob die Öffnung < > ist als 2,5 qm = Leibungen werden extra vergütet.
     
  12. Robby

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    @Mark jetzt machst du oben noch den Tastenfehler weg und aus 2,5m³ -m²

    dann passt´s ;)
     
  13. #13 Carden. Mark, 03.08.2007
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    Welcher Ausschreibende und Abrechnende kann schon Richtig lesen, kapieren oder ist so einsichtig Fehler zuzugeben.

    Ich kenne leider zu wenige.
     
  14. #14 Carden. Mark, 03.08.2007
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    hääää :D
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2007
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    Ich würd sogar..

    soweit gehen, das Leibungen eine gesonderte Pos. sein müssen.
    Entweder eigene Leistung oder zumindest Zulage zur Fläche.
    MfG
     
  16. Lukas

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    Der Anbieter kann ja nicht wissen, auf welchem Wissensstand sein Ausschreiber ist. :)

    Bleibt nicht eigentlich nur die Frage, was übermessen wird und was nicht? Die Zulagen für Anschlüsse, oder Laibungen gibts doch wohl noch, oder hab ichs nicht kapiert?:o

    Gruß Lukas
     
  17. #17 Carden. Mark, 03.08.2007
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    Kommt leider oftmals vor, dass hier Wissensstand mit Baugefühl ersetzt wird.
    Leidtragender ist AN und im Streitfall dann ev. auch der AG.
    Nicht alles ist immer Haarklein beschrieben.
    Manchmal bedarf es auch Logik usw.

    Wenn der AN raten soll, auf welchen Wissensstand der Ausschreibende ist - na dann gute Nacht.
     
  18. #18 susannede, 04.08.2007
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    Danke Volker,

    ist ja lustig, wegen der Änderung in den Malerarbeiten muss ich mich nächste Woche auch noch einmal einlesen.

    Bisher waren die Leibungen bei den Öffnungen unter 2,5 m2 "gratis" dabei (ist ja auch wegen der überrechneten Wandfläche nicht ganz ungerecht gewesen).
    Die neue 2006er zwingt einen, wegen Entfall der "Gratisgabe", grundsätzlich eine eigene Leibungsposition für alle Öffnungen, nicht nur für die über 2,5 m2, aufzunehmen. Oder als Zulage.

    Geändert hat sich im Positiven, dass die gemalerte Wandfläche nicht mehr ab Rohdecke (was für ein Unsinn...ich möchte mal wissen, wer das je in die DIN aufgenommen hat?!:mauer :mauer :mauer ) abgerechnet werden darf, sondern nur noch die sichtbaren Flächen.

    Was mich bisher geärgert hat: Die Nischen-Abrechnung. D.h. diese Nischen wurden nicht nur in der Wandfläche überrechnet, sondern außerdem noch einmal separat extra...d.h. in der Fläche letztendlich doppelt.:motz

    Nun ist es beim Altbau so, dass nach den Innenputzarbeiten die Heizkörper oft gleich dran müssen, damit der Bau überhaupt warm wird. Noch in Folie verpackt und gleich mit Abnahme im bauherrlichen Eigentum wegen Klaugefahr und Beschädigungen bis Fertigstellung.:Roll

    Nun kann mein Maler die Nische ja gar nicht mehr voll auspinseln, sonst müssten die HKs wieder runter. Aber abrechnen kann er die - nur randweise behandelte - Nische sogar doppelt. Is dat fair?:irre

    Bitte gerne weitere solche Hinweise, die LV-Erstellung läuft und läuft und läuft...und man hat die neue VOB nicht immer parallel daneben liegen.

    Grüße!

    Susanne
     
  19. #19 Carden. Mark, 04.08.2007
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    Sei mir nicht böse, aber das liest sich wie vom Laien geschrieben.
    Willst Du im Ernst behaupten, dass es nicht aufwendiger für den Maler ist, eine Nische in der Wandfläche Auszugsparen, als einfach durchzuziehen. Das Durchrechnen honoriert somit den Mehraufwand des aussparens. Jetzt muss die Nische noch gestrichen oder tapeziert werden.
    Und wenn die BL es nicht gepackt kriegt, die Nischen vor der Montage der HK streichen zu lassen, wer ist dann Schuld - der Maler?
    Der würde lieber einfach die Nische durchpinseln, als sich um die HK herum zu quälen.

    Nöö - Deine Einwände laufen ins Leere
     
  20. #20 susannede, 04.08.2007
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    Ach, noch was...das mit den Eckprofilen an Kanten.

    Fall Umfassungszarge!

    Zeige ich meinem Putzer zurecht einen Vogel, wenn der mir an die Türöffnungskanten ein Eckprofil setzt? Ich hab ja schon selbst einige Türen eingeputzt und das mit einem Brettle. :Roll

    Ja nun, sacht er, das dauert ja viel zu lange.:o
    Ja nun, sach ich - wennste hier Zeit, sprich Lohnkosten sparst, weil Du so die Öffnung viel schneller abgezogen hast, wieso soll ich dann für die Eckschiene latzen?

    Also - wie nehme ich das Verputzen an die Rohbauöffnung der Tür auf?
    (Bisher: Beiputzen von soundsoviel Türöffnungen der Größe tralala, einseitig, beidseitig blablabla).

    Bitte nicht kopfschütteln, weil das der Zargenspiegel doch sowieso abdeckt...Ihr kennt nicht diese Zargen mit 16 mm Überstand über die Rohbaukante, oder doch?:motz

    Seufz:winken

    Susanne
     
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