Durchlauferhitzer IN Dusche

Diskutiere Durchlauferhitzer IN Dusche im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Moin, meine gutmütige Nachbarin erzählte mir heute, das seit Einzug (4 wochen) der Durchluaferhitzer mucken macht. Wird erst nach 2 min...

  1. #1 Ja Ninng, 28.05.2013
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    Moin,
    meine gutmütige Nachbarin erzählte mir heute, das seit Einzug (4 wochen) der Durchluaferhitzer mucken macht. Wird erst nach 2 min Wasserlaufen lassen warm und in der Dusche auch nur wenn nebenbei der Wasserhahn am Waschbecken aufgedreht ist.(warmwasser...).
    Bin dann man hochgegangen um mir das Elend mal anzuschauen. Uraltes Teil und so ca. 1.70m vom Boden über dem Einarmhebelmischer der Dusche montiert. Also mit in der Dusche im Duschvorhang. so ca. ( Gehäuse schon leicht defekt sodas man die Abdeckung einfach so runternehmen kann.(Schraube zum festmachen weggebrochen.)
    Mein erster Gedanke war:akute Lebensgefahr... sehe ich das richtig? Hab ihr erstmal verboten die Dusche zu benutzen
    Da unser Vermieter ein richtiger schusseliger Knauserkopf ist wird er die gute Frau beruhigen und in 2 Monaten ist immer noch nicht geschehen.
    Ich wollte für die Dame ein Schreiben verfassen und da wenns denn eine Norm gibt, die es verbietet solch eine Lebensgefährliche Installation zu bauen, zitieren.
    Währe dankbar für etwaige Informationen. (auch mietrechtlich)

    Danke!
     
  2. #2 feelfree, 28.05.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ferndiagnose schwierig.
    Warst Du schon mal in Großbritannien? Da gibt es nahezu ausschließlich in die Dusche eingebaute Durchlauferhitzer. Es ist also nicht vor vornherein verboten. Ob der verbaute DLE aber dafür geeignet ist, noch dazu mit defektem Gehäuse, ist eher zweifelhaft.
     
  3. #3 Kuenken, 28.05.2013
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    Moin
    es dürfen im Duschbereich oder Badewannenbereich keine Stromkabel verlegt werden, auch nicht im Estrich oder Unterputz.
    Somit würde ein Durchlauferhitzer kein Strom bekommen.
     
  4. #4 Ja Ninng, 28.05.2013
    Ja Ninng

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    Ja war ich schonmal aber da war ich 6 Jahre und scherte mich um solche Dinge einen feuchten Kericht...
    Nun ja ich denke mal, dass wenn so Teil in der Dusche verbaut ist sollte es ja wohl zumindest Spritzwassergeschützt sein und nicht von unten halb offen.
    Ich sehe da manigfaltige Möglichkeiten sich umzubringen. Bin ja nichtmal sicher ob da ein FI-Schalter drann ist. Bei der wurstelektrik hier im Haus nicht auszuschließen.
     
  5. Jonny

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    sicher?

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 Ja Ninng, 28.05.2013
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    Wo steht das?
     
  7. #7 Kuenken, 28.05.2013
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    So kenne ich das von meinen Elektromeister, über das Thema mit Leitungen im Bad haben wir uns vor kurzen unterhalten.
    Wo das steht kann ich nicht sagen, müste ich anfragen.
     
  8. #8 feelfree, 28.05.2013
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    feelfree Gast

    Dann kennst Du das halt falsch. Fest angeschlossene Geräte zur Wassererwärmung im Schutzbereich sind erlaubt.
     
  9. #9 Kuenken, 28.05.2013
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    Na dann habe ich wohl wieder was dazu gelernt.
     
  10. #10 guidobg, 28.05.2013
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    Guter Einstieg hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Installationszone

    Allerdings verstehe ich die "Nationale Anmerkung für Deutschland" so, dass das eben nicht generell verboten ist. Und ich kenne mindestens eine Wohnung in Deutschland, in der ein DLE im Bereich 2 hängt, wobei der aber gegen Spritzwasser vernünftig geschützt scheint.

    In eben dieser Wohnung (Innenstadt Köln, sehr hartes Wasser) musste man auch das Warmwasser am Waschbecken aufdrehen, damit man warm duschen konnte. Das Problem war behoben, nachdem der Installateur den Haupthahn für die Wohnung ausgewechselt hatte. Der alte ließ sich nicht mehr richtig öffnen, und dadurch konnte kein ausreichender Wasserdruck aufgebaut werden.

    Gruß,
    Guido
     
  11. #11 feelfree, 28.05.2013
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    feelfree Gast

    Nein, da geht's um was anderes: Wenn die Anmerkung stimmt, dann ist sogar ein Anschluss ohne RCD erlaubt!
     
  12. #12 guidobg, 28.05.2013
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    Genau das meinte ich ja. Wenn es ohne RCD erlaubt ist, dann mit RCD doch allemal.
     
  13. #13 feelfree, 28.05.2013
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    feelfree Gast

    Ja klar, steht direkt drüber:

    Im Schutzbereich 1 sind elektrische Verbrauchsmittel nur erlaubt, wenn es sich um fest angeschlossene Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte handelt.
     
  14. #14 Ja Ninng, 28.05.2013
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    Müssen diese Festinatllierten Geräte dann nicht aber entsprechend Geschützt sein? Wenn ja wie?
     
  15. helge2

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    Meine Meinung:
    Wenn das Gerät so defekt ist.Gehäuse kann ohne Werkzeug einfach abgenommen werden.Verliert es meiner Meinung nach die Zulasung und auch die Schutzfunktion IP XX ist dann nicht mehr gegeben.

    Gruß helge 2
     
  16. #16 guidobg, 28.05.2013
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    Ja, richtig. Überlesen. ;)

    Aber noch zum juristischen Aspekt des Problems: Auch schusselige Knauservermieter sind verpflichtet, den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache ohne Gefahr für Leib oder Leben der Mieterin (und Dritter) zu ermöglichen. Warmes Duschen ohne Tricks gehört normalerweise zum bestimmungsmäßigen Gebrauch. Ob von der Warmwasserinstallation eine wirkliche Gefahr ausgeht, kann eine fachkundige Person wahrscheinlich schon anhand eines Photos beurteilen.

    Auf der anderen Seite trifft die Mieterin auch die Pflicht, eventuelle Gefahren, die von der Mietsache ausgehen, unverzüglich zu melden.

    Es wäre also ein freundlicher Anruf beim Vermieter angesagt, um das Problem einvernehmlich zu lösen. Der Vermieter wird ja schließlich ein Interesse daran haben, dass in seinem Haus niemand zu Schaden kommt, und wird sich auch bewusst sein, dass er die Wohnung mit funktionierender warmer Dusche vermietet hat.
     
  17. #17 guidobg, 28.05.2013
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    Ja, sie müssen bestimmt geschützt sein. Und wie? Fachgerecht!

    Klar, blöde Antwort, aber wenn du kein allgemeines Blabla hören willst, musst du irgendwo ein Foto hochladen, damit ein fachkundiger Elektriker sagen kann, ob die Installation noch im grünen Bereich ist oder nicht.

    Du hast doch ursprünglich geschrieben, dass die Dusche nur warmes Wasser liefert, wenn der Wasserhahn vom Waschbecken aufgedreht wird. Das ist ein Mangel, den der Vermieter zweifelsohne beheben muss, und bei der Gelegenheit kann man wahrscheinlich auch zwanglos die Sache mit der Elektrik klären. Das ist vielleicht untechnisch, aber hilft deiner Nachbarin.

    Gruß,
    Guido
     
  18. #18 oliver24, 30.05.2013
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    Ich zitiere hier der Einfachheit halber mal Wiki, mit Verweis auf die DIN VDE 0100 Teil 701:

    Im Schutzbereich 1 sind elektrische Verbrauchsmittel nur erlaubt, wenn es sich um fest angeschlossene Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte handelt. Andere Verbrauchsmittel oder Installationsgeräte sind erlaubt, wenn deren Betriebsspannung 25 V Wechselspannung oder 60 V Gleichspannung nicht überschreitet. Auch hier müssen die Stromquellen zur Versorgung außerhalb von Schutzbereich 0 oder 1 angebracht werden.
    Kabel und Leitungen müssen an die entsprechenden Betriebsmittel von hinten oder von oben herangeführt werden. In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 dürfen nur Kabel und Leitungen verlegt werden, die zur Versorgung der dort liegenden Betriebsmittel dienen.
    Im Schutzbereich 0 sind Betriebsmittel erlaubt, die einen Schutzgrad von mindestens IPX7 aufweisen, im Schutzbereich 1 und 2 mindestens IPX4. Installationsgeräte wie Steckdosen, Abzweigdosen, etc. sind im Schutzbereich 0 nicht zugelassen.

    Also ein Gerät zur Warmwasserversorgung ist im Bereich 1 zulässig, wenn es die Schutzklasse mind. IP x4 aufweist und die Anschlussleitung von hinten in das Gerät eingeführt wird. Ungeachtet dessen ist natürlich ein RCD vorzusehen.
     
  19. #19 Dieter70, 30.05.2013
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    Für einen Durchlauferhitzer gilt dies aber nicht.
     
  20. #20 Rudolf Rakete, 30.05.2013
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    Die Norm nimmt Durchlauferhitzer davon aus, das ist richtig, dennoch würde ich empfehlen diesen über einen RCD abzusichern, vor allem wenn er in dieser Zone installiert ist.
     
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