DIN 18299 - VOB/C Nebenleistung

Diskutiere DIN 18299 - VOB/C Nebenleistung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Frage an alle Bauexperten, in der DIN 18299 - VOB/C Punkt 4.1.8 Ausgabe 2009 heißt es" Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge" ist eine...

  1. Lintec

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    Frage an alle Bauexperten,

    in der DIN 18299 - VOB/C Punkt 4.1.8 Ausgabe 2009 heißt es" Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge" ist eine Nebenleistung.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Auf der Baustelle wird eine Leistung in Regie ausgeführt. In meinem Fall ist der Architekt der Meinung, dass zum einem die dafür benötigten Geräte nicht zum Ansatz gebracht werden dürfen, da das durch die DIN 18299 VOB/C in die Baustelleneinrichtung einzurechnen sei. Zum anderen besteht beiderseitig aber Unklarheit wie ein Kleingerät wenigstens vom Anschaffungspreis definiert ist. Gibt es da einen Schwellenwert bis welchem Anschaffungspreis eine Gerät ein Kleingerät ist?
    Ich argumentiere, dass das Kleingerät zwar vorgehalten (also Reperatur, et.) im Sinne der Nebenleistung werden muss - aber die Einsatzzeit des Geräts ist in meinen Augen eine besondere Leistung und auch als solche besonders zu vergüten.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. wer kennt hier einen Kommentar oder Buch in welchem man die Lösung dieses Problems nachlesen kann?

    Vielen Dank
    mfg
    Lintec
     
  2. #2 cekodeko, 26.01.2011
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    Der Einfachheit halber, um welches Gerät handelt es sich denn?
     
  3. Lintec

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    zum Beispiel Hilti TE 70, etc.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 26.01.2011
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    Kleingerät = geringwertiges Wirtschaftsgut >= 399 Euro zugl. MwSt.

    Hilti TE 72 .... ~ 1500 Taler Klasse kein *Kleingerät.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Carden. Mark, 26.01.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nur muss es ein solches Gerät dann auch sein?
    Wenn das ganze auf die Schiene der geringwertigen Anlagegüter reduzierbar ist / wäre, dann kommt als nächstes Argument, der soll einen Bohrhammer von "no Name" benutzen, der macht auch dicke Löcher (ohne die weitergehenden Vorteile der mir bekannten Hilti)
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Das ist auch richtig. Für das 6er Loch ist keine TE72 nötig, also ist die Bohrmaschine in dem Passus enthalten. Die bohrt aber keine dicken Löcher.
    Ebenso Enthalten ist ein Trennschleifer. Die Steinsäge nicht.

    Argumentierst du jetzt aber mit Billiggerät (knapp unter 400 €), dann brauchst du mehr Zeit für die gleiche Leistung. Geiz ist Geil. Vor allem in Regie. :bau_1:
     
  7. #7 Hundertwasser, 26.01.2011
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    Baustelleneinrichtgung bedeutet für mich Container, Bauzaun, Bautür montieren usw., aber nicht Geräteeinsatz für spezielle Positionen.
     
  8. #8 Skeptiker, 26.01.2011
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    Jetzt tu' doch 'mal Butter bei die Fische! Ich unterstelle jetzt 'mal ganz gemein folgendes: Ausführung von Regiearbeiten zum Stundensatz X wurde angeboten, vereinbart und auch ausgeführt. Aus irgendwelchen Gründen sucht der AN nun nach der Ausführung Wege noch mehr Geld aus den Stunden zu ziehen, in dem er behauptet, der Einsatz der benutzten Geräte sei über den vereinbarten Stundensatz hinaus zusätzlich vergütungswürdig - vielleicht weil sein Stundensatz einfach zu niedrig kalkuliert war. Üblicherweise werden doch entweder nackte Mannstunden (Meister/Polier, Facharbeiter, Bauhelfer) oder Maschinenstunden einschließlich Bedienungspersonal (Rüttelplatte, Radlader) vereinbart und auch abgerechnet. Wenn mir da ein AN bei Abruf von Mannstunden nicht ausdrücklich ankündigt auch den Maschineneinsatz vergütet zu haben sehe ich nachträglich keinen Vergütungsanspruch, jedenfalls nicht nicht mit Begründung die Anschaffungskosten des eingesetzten Gerät lägen über der steuerlichen Grenze "geringwertiger Wirtschaftsgüter". Das ist erstens Steuerrecht und zweitens wäre im Umkehrschluss der Einsatz des vom AN bereits völlig abgeschriebenen Baggers nicht honorarwürdig. :shades Das werde ich demnächst 'mal in eine Nachtragsverhandlung einflechten. :mega_lol:
     
  9. #9 DerSuchende, 27.01.2011
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    naja, die butter könnten aber auch die lückenhaften ausschreibungen sein?

    uwe, aus einem anderen forum, hat es recht verständlich formuliert:
    mfg
     
  10. #10 Skeptiker, 27.01.2011
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    Klar, denn die Ursache der Auseinandersetzung dürfte vor allem darin liegen, dass vor der Ausführung keine erschöpfende Definition der zu erbringenden Leistung (Leistungsbeschreibung in Ausschreibung oder Angebot) bzw. des damit verbundenen Gesamtpreises pro EP erfolgt ist. Aber das merkt man eben immer erst hinterher ...
     
  11. #11 RMartin, 27.01.2011
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    1.) VOB/C regelt nicht die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten.

    2.) Der zititerte Satz heisst "Vorhalten von Kleingeräten...."
    Hier steht nix von bplsw. einschl. Verbrauchsstoffen.
    Bohrmaschinen, Trennschleifer, etc. verbrauchen Bohrer, Trennscheiben, etc. Diese kosten Geld. Das ist nicht mit dem Absatz in der VOB gemeint. Kann es nicht, da diese Kosten je nach Art der Arbeit nicht unerheblich sein werden. Somit kann im Vorfeld nicht mehr ausreichend genau kalkuliert werden.
     
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