unterschiedliche Fenstereinbauqualität, nebulöse Nachweise

Diskutiere unterschiedliche Fenstereinbauqualität, nebulöse Nachweise im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, häufig wird gesagt: tatsächlich erreichen die Fensterflächen viel schlechtere Werte als auf dem Papier. Das hängt irgendwie mit...

  1. trowo1

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    Hallo,
    häufig wird gesagt: tatsächlich erreichen die Fensterflächen viel schlechtere Werte als auf dem Papier. Das hängt irgendwie mit Ausführungskompetenz und Anbindung (Abstandshalter, Anbindung Fensterbänke,...) ans Mauerwerk zusammen.

    Welche Sicherheit habe ich aber das ein Standard eingehalten wird? Welche Standards ordnungsgemäßer Ausführung gibt es? Wodurch erreiche ich die Sicherheit.

    Einerseits.

    Andererseits: Jetz ist noch nichts darüber gesagt, wie unterschiedlichen Fensteranbindesituationen im EnEV/U-Wert-modell abzubilden habe bzw. darf? Welche Möglichkeiten bzw. __Pflichten habe ich zur detailgetreuen Abbildung?
    (Also zb. konkret a: Was mache ich als EnEV-Rechner, wenn die Thermographie rotere Stellen als sonst an der Anbindung zum Mauerwerk zeigt?)

    Danke im Voraus
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.06.2012
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    Du hast das Prinzip der EnEV nicht verstanden. Die EnEV will kein wissenschaftliches exaktes Rechenmodell eines Hauses sein, sie soll ein stark vereinfachendes Vergleichswerkzeug für unterschiedliche Gebäude bieten.
    Die EnEV kennt z.B. die Fenster-Wand-Fugen (im Gegensatz zum dänsichen Pendant) gar nicht und 1 mm neben dem Fenster rechnet sie die gleichen Werte wie mitten in einer 100 m² Wandfläche ungestörten Querschnitts.

    Für das Ziel der EnEV ist das auch völlig ausreichend!
     
  3. trowo1

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    Für das Ziel der EnEV ist das auch völlig ausreichend![/QUOTE]
    Die EnEV ist ein rechtliches Institut und als solches kommt die Frage exakter Zulässigkeitsgrenzen in Betracht (z.B. Haftung) und als solches will es das Verhalten der Bürger steuern, z.B. durch Förderung.


    Ja? und was ist z.B. mit dem gesonderter U-Wert-Zuschlag, etwa für die Fälle nach DIN 6946, Anhang D und der Möglichkeit die Wärmebrückenpauschale gesondert oder detailliert zu berechnen?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 14.06.2012
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    ich sehe das so:
    Diese Diskussion ist ja schon älter. Zum Beispiel das Passivhaus-institut weist darauf hin. Ist ja auch richtig: es hat einen gewissen Einfluss, wie und wo das Fenster eingebaut wird. Es gibt verschiedene Publikationen, die die Einbausituation auf den Fenster-U-Wert umlegen. Kann man machen. Im EnEVNachweis muss man dies aber nicht.
    Sind wir mal ehrlich: erstmal soll das Bauelement für sich bewertet werden. Das wird ja nicht besser oder schlechter in Abhängigkeit davon, wo es eingebaut wird.
    Aber ich verkenne nicht: der Einbau spielt eine Rolle...

    Die Anbindung der Fenster an den Baukörper wird aber auch nach EnEV berücksichtigt. Nur sieht man es nicht so deutlich. Denn dies geht im pauschalen Wärmebrückenzuschlag unter. Denn im pauschalen Wärmebrückenzuschlang delta U(WB) ist auch der Fenstereinbau berücksichtigt. Es steht jedem frei, dies detailliert zu berechnen und sich hierdurch ggf. einen Vorteil zu verschaffen. Aber es ist durchaus legitim, mit dem pauschalen Zuschlag von 0,10 oder 0,05 zu rechnen und ggf. 2cm mehr Dämmstoff auf die Fassade klatschen zu müssen, um das energetische Ziel zu erreichen... ;-)
     
  5. trowo1

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    ok, aber nichts für ungut,
    offenbar ist es tatsächlich eine Rechtslücke, wo man mit Dumping-Preisen, tatsächlich zu Geld kommen kann.
    Dann weiß ich ja, wo ich investiere, kostengünstige KfW-Effizienzstandard-Häuser... :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2012
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    Du verstehst es nicht. Es ist keine Rechtslücke! Es ist ein funktionierendes System, weil es eben nicht die Realität abbilden soll in Form tatsächlichen Verbräuchen bei genormtem Nutzerverhalten, sondern weil es Bauwerke miteinander vergleichbar machen soll.

    Wenn ich einen Dartpfeil aus einem fahrenden Auto werfe, ist der in km/h schneller als der, den ich in der Kneipe aus dem Stand werfe.
    Vergleiche ich nun verschiedene Dartpfeile in ihrer Fluggeschwindigkeit, ist es egal, ob ich dies in der Kneipe oder aus dem fahrenden Auto mache, solange ich es für alle gleich mache.
    Absolut gesehen ist der Abwurf aus dem Auto Unfug, weil man so kein Dart spielt, (obwohl ......... :shades), aber relativ passts schon, weil ich ja "nur" die Pfeile miteinander vergleiche.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 15.06.2012
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    warum? es ist doch alles geklärt. wenn jemand z.B. einen Wärmebrückenzuschlag von 0,05 verwendet, dann muss er den Fensteranschluss mindestens nach den Planungs- und Ausführungsbeispielen nach DIN 4108 Beiblatt 2 bauen. Wenn er einen niedrigeren Zuschlag in Ansatz bringen will, muss er sein eigenes Detail nachweisen und berechnen. Ist also alles rechtlich geregelt, das sehe ich ganz entspannt.
     
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