Zahlungaufforderung

Diskutiere Zahlungaufforderung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! ich versuche kurz mein Anliegen zu Beschreiben... Wir bauen mit einem GÜ und sind ca. 4 Monaten im Verzug. Nach unserem...

  1. #1 hausbaunewbie, 09.12.2010
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    Hallo zusammen!

    ich versuche kurz mein Anliegen zu Beschreiben...
    Wir bauen mit einem GÜ und sind ca. 4 Monaten im Verzug. Nach unserem Zahlungsplan haben wir 65% der gesamten Summe schon bei der Fertigstellung des Dachstuhls bezahlt (beim Unterschreiben keine Ahnung gehabt). Die nächste Rate, 10%, „nach Fertigstellung Fenstermontage“.
    Da der GÜ große Probleme mit allen Subunternehmer hat (findet irgendwie keinen...), waren wir 3 Monate nach einer Fensterbauersuche. Jetzt kam es endlich zu einem (für den GÜ akzeptablen) Angebot. Aber...
    Heute kommt eine GÜ-Rechnung mit der Begründung "nachdem die Fenster bereits im Voraus bezahlt werden müssen, darf ich Ihnen anbei die Fensterrechnung übersenden".

    Meine Fragen wären: ist es normal :wow? und „was tun“?

    LG
    Alexander
     
  2. Yilmaz

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    Der GÜ hat finanzielle probleme. Aufpassen das er nicht überbezahlt wird.
    Mfg.
     
  3. Vossi

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    Haltet Euch an den Vertrag und weisst den GÜ auch auf die Einhaltung selbigens hin. Schriftlich natürlich. Seit Euch aber im klaren, das das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange war.
     
  4. Eric

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    Nein, nach der Ratenzahlungsregel ( ist offenbar an § 3 Nr. 2 MaBV angelehnt, wenn der GÜ nicht ohnehin ein BT ist ) wird die Fensterrate erst mit dem Einbau fällig.

    Anwalt beauftragen. Das Honorar für die Abwehr der vertragswidrigen Zahlungsaufforderung hätte der GÜ/BT nach § 280 Abs. 1 BGB zu tragen. Der Anwalt könnte sich dann zusätzlich darum kümmern, daß er den BT/GÜ zur zügigen Arbeit bringt, z.B. mit einer Fristsetzung zur Fertigstellung unter Androhung der Auftragsentziehung.
     
  5. Yilmaz

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    @Eric, das würde in der threorie funktionieren, im wirklichkeit sieht es ganz anders aus, der AN ist zahlungsunfähig und die bauherren haben bereits zu viel bezahlt, wenn der AG die arbeiten nicht zu ende führt und insolvenz geht ist der Bauherr auch pleite.
     
  6. #6 hausbaunewbie, 09.12.2010
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    Danke für die Antworten!

    Der Punkt ist klar: ich kann nicht einfach so raus - ich verliere ca. 15% der Bausumme (der Zahlungplan nicht fair). Und weiter geht es auch nicht.

    Einen guten Anwalt zu finden ist schwer. Ich war schon bei einem "Experten" :mauer, ich musste ihm sogar die Stellen im Bauvertrag vorlesen die mir komisch erscheinen. Er hat sie nicht endeckt. Aber war danch mit mir "einer Meinung". Der Spaß hat 300€ gekostet und Nichts gebracht.
     
  7. Eric

    Eric

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    Hat Alexander so aber nicht geschrieben. Er wollte einen Rat. Für die Umsetzung sind wir nicht zuständig.

    Im Übrigen: Wenn Alexander im voraus zahlt, weiß er immer noch nicht, ob er auch die Fenster bekommt. Und dann ?? Die noch ausstehenden 35 % sind in dieser Situation erst Recht streng nach Zahlungsplan zu zahlen.

    Wenn der AN tatsächlich zahlungsunfähig ist, muß ein Anwalt eingeschaltet werden, der das Theater rechtssicher und möglichst schnell beendet, damit der Bau fertig wird.

    Was Du predigst ist " Vogel-Strauß-Politik ".
     
  8. Yilmaz

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    mußte erstmal googlen um zu wissen was du mir vorwirfst :)

    nein, ich rede aus erfahrung, ich habe viele bauherren gesehen die nach insolventen Generalunternehmern in ihrem halbfertigen haus geweint haben und nicht mehr weiter wußten. Für das geld was noch übrig war hätte man vieleicht eine gewerkt von noch ausstehenden 5 zu ende bringen können.
    Ich habe auch als handwerker mehrere tausende euros gutes geld hinter schlechtes geld her geworfen, weil ich glaubte in deutschland kann man offiziell nicht betrügen.
     
  9. #9 Baufuchs, 09.12.2010
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    @Hasusbaunewbie

    Wie das denn? Nach dem Bauzeitenplan, den du auf deiner HP eingestellt hast, sollten die Fenster am 30.10.2010 eingebaut sein. Das sind bis jetzt etwas mehr als 1 Monat Verzug.

    Im übrigen wie Eric.

    Es mag ja sein, dass dein GÜ die Fenster im voraus bezahlen muss, das muss dich aber nicht interessieren, wann du zu zahlen hast ergibt sich aus deinem Zahlungsplan.

    @Yilmaz
    So was erkennt auch ein GÜ.
    Wieso sollte der dann versuchen mit dem Geld für 1 Gewerk die ausstehenden 5 zu erbringen?
     
  10. #10 hausbaunewbie, 09.12.2010
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    1. Der Plan war schon 2 mal "aktualisiert" worden.
    2. der Fensterbauer braucht noch 7 Wochen + Installation.
    Wir mussten Ende Dezember aus der verkauften Wohnung. Ich gehe davon aus dass wir im besten Fall im Mai umziehen können, wenn jetzt alles zügig geht.
     
  11. #11 ecobauer, 10.12.2010
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    Ein spannendes Thema!
    Wie sieht denn ein realistischer Zahlungsplan bei GU/GÜ - Verträgen aus, so dass auch der Bauherr einigermaßen auf der sicheren Seite ist???
    Gibt es dazu rechtliche Vorgaben???
     
  12. #12 Baufuchs, 10.12.2010
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    Baufuchs Gast

    Vorgabe findest du hier
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Einen kompetenten Anwalt suchen. Mag anstrengend sein, aber ist ein Muss
    2) Einen komptenten Sachverständigen suchen. Der soll sich den Bau mal ansehen und alle Mängel feststellen (wenn denn welche da sind). Damit Ihr aufrechnen könnt.
     
  14. sarkas

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    Ist aber nicht zufällig ein GU mit Sitz in Burgthann und/oder München :yikes
     
  15. #15 ecobauer, 10.12.2010
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    Und wie sähe ein realistischer Zahlungsplan bei einem Neubau durch einen GÜ aus???
    Dazu finde ich einfach nichts, außer irgendwelche Bauträgerverträge, die mir allesamt den Bauherrn/Käufer ganz schön in Vorlage fordern. Z.B. finde ich Zahlungspläne, bei denen nach Fertigstellung des Daches schon 60 bis 80% der gesamten Bausumme fällig sind. Das scheint mir heftig überzogen!
     
  16. #16 Gast943916, 11.12.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @sarkas,
    solche gibt es auch in Fürth
     
  17. #17 Baufuchs, 11.12.2010
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    Baufuchs Gast

    @ecobauer

    Als Anhalt könnte dir vielleicht die angehängte Gewerkeübersicht dienen.

    In dieser Liste sind die Kostenanteile der jeweiligen Gewerke so berücksichtigt, wie diese von der Wohnbauförderungsanstalt NRW bewertet werden.
     
  18. #18 ecobauer, 11.12.2010
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    @ Baufuchs

    Danke, das ist ja mal ein brauchbarer Ansatz.
     
  19. sarkas

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    Ach was ..... :yikes .... nee oder?



    Momentan ist halt gerade ein GU aus Burgthann mit Zweigstelle in München für solche Praktiken besonders aktuell
    im Gespräch. "Gearbeitet" wird da ja überregional.

    Aber wenn ich hier von Nürnberg aus nach Fürth rübergucke, muss ich sagen...
    ja - da kann ich mir noch viel mehr vorstellen (duckundweg) ;)
     
  20. #20 RMartin, 13.12.2010
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    Also, DEN realistischen Zahlungsplan verallgemeinert gibt es sowieso nicht.
    Jedes BV ist unterschiedlich und entsprechend die zu liefernden und verbauenden Leistungen.
    Diese Liste von Baufuchs ist fein; jedoch sollte immer im Einzelfall betrachtet und bewertet werden; dies kann nicht von einem Privatmann ohne bautechnischen Hintergrund erfolgen.

    Jede ausführende Firma, die nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird erstmal einen für sich 'kopflastigen' Zahlungsplan vorstellen (bei Pauschalvertrag). Ist legitim und überhaupt nicht schlimm.

    Die Aufgabe des Auftraggebers ist dann dies an den entscheidenden Punkten zu erkennen und entspr. zu verhandeln bzw. einen eigenen Zahlungsplan aufzustellen - um sich dann an der für beide Parteien akzeptablen Stelle zu treffen.
     
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