Bauträger-Insolvenz, und nun????

Diskutiere Bauträger-Insolvenz, und nun???? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Leider hat unser Bauträger die Insolvenz angemeldet, vorher wurden aber alle Verträge aufgehoben so dass wir jetzt weitermachen könnten....

  1. #1 fritzchen, 04.09.2008
    fritzchen

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    Hallo!
    Leider hat unser Bauträger die Insolvenz angemeldet, vorher wurden aber alle Verträge aufgehoben so dass wir jetzt weitermachen könnten. Bis jetzt wurde nur die Bodenplatte fertiggestellt.
    Das Haus, das mit dem Bauträger geplant war, ist ein Kfw-60-Haus und sollte es auch bleiben, da die entsprechende Kredite bei der Kfw-Bank beantragt wurden. Wir haben jetzt aber überlegt, dass wir unser Haus durch die Einzelvergabe zu Ende bauen und einen Bauleiter beauftragen, der die entsprechende Aufsicht macht.
    Meine Frage ist: Wie komplex ist das Thema Kfw-60 und lässt es sich anhand der vorhandenen Baupläne und Baubeschreibung problemlos ausführen? Wann und wie wird die Ausführung durch die Kfw-Bank geprüft?
    Oder sollte ich mich lieber nach einem neuen Bauträger umschauen?
     
  2. Julius

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    Tja, wenn Du verraten hättest, WELCHE Pläne und Beschreibungen vorhanden sind, könnte man das vielleicht beantworten...
     
  3. #3 Olaf (†), 04.09.2008
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    Aufpassen!

    Baust Du wirklich mit einem BT?
    siehe hier: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445
    dann ist die Sache heiß, das GS könnte zur Insolvenzmasse gehören und der InsVerwalter die Rechtshandlungen des BT anfechten, soll heißen rückgängig machen.
    Aber auch bei anderen Konstellationen sollteste mit dem InsVerwalter abklären, dass er die rechtshandlungen, die der BT noch ausgeführt hat auch als wirksam ansieht - es könnte sonst teuer werden
     
  4. #4 Baufuchs, 05.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auszug

    Kfw-Bedingungen:
    ... eine Überprüfung der Berechnung und eine Vor-Ort Überprüfung behält sich die Kfw vor.

    Liegen Ihnen folgende Unterlagen vor?
    - 1:100 Pläne
    - Ausführungspläne 1:50
    - Statische Berechnung
    - Berechnung n. EnEV inkl. Nachweis Kfw-60
     
  5. #5 dietrich, 05.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Aus der Traum ?
    Im Falle einer Insolvenz sollte man trotzdem nicht panisch reagieren.
    "Zunächst sollte man den Status quo der Baustelle möglichst detalliert dokomentieren".
    Und zwar so, dass die Dokomentaion auch geeignet ist, Ansprüche auf dem rechtsweg durchzusetzen: "Ein eigenhändiges Protokoll oder auch Fotos reichen da in der Regel nicht aus. Besser man lässt den Bauzustand durch einen Experten begutachten, etwa einen offiziellen Baugutachter oder einen Architekten." Wie bei Baumängeln üblich, muss übrings auch im Insollvenzfall dem Vertragspartner die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Ansprechpartner ist in deisem Fall der Insolvenzverwalter und dein Baufachanwalt.
    Wer ohne die Aufforderung zur Nachbesserung gleich selbst aktiv wird, muss damit rechnen, dass er auf den Kosten der Mängelbeseitigung sitzen bleibt. Um die Rechtsansprüche geltend zu machen, empfehle >Ich Bauherren, den ihnen durch die Pleite entstandenen finanziellen Schaden zur Insolvenztabelle anzumelden.
    (PS: "Ob es dann auch Geld gibt ist eine andere Frage, aber durchaus möglich")
     
  6. #6 Baufuchs, 05.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    das rechtssicher durchgeführt?

     
  7. #7 fritzchen, 05.09.2008
    fritzchen

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    Ich hoffe ja! Vorher waren wir bei zwei unterschiedlichen Anwälten, V.P.B. und haben die Auflösungsvereinbarung erstellen lassen.
     
  8. #8 Olaf (†), 05.09.2008
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    Nochmal..

    : Lass Dir durch den InsVerwalter die Dinger bestätigen!
    Einer der weiß wovon er spricht:konfusius
     
  9. drulli

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    Würde bei einem BT eine Auflösung der Verträge nicht im besten Fall bedeuten: Geld zurück und das war's? Das Grundstück gehörte Euch doch gar nicht. Oder ist's ein GÜ?
     
  10. #10 Olaf (†), 05.09.2008
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    Wolln wir...

    mal hoffen, dass es wirklich kein BT ist - Antwort steht ja noch aus. Sonst könnte es heißen Grundstück mit BoPla wech und Anzahlung auch.
     
  11. #11 dietrich, 05.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Nein!!!
    Egal ob .....
    Was gemacht wurde "einschl. Bodenplatte" (ohne Mangel) muss auch bezahlt werden.
    Der Insolvenzverwalter muss alles reinholen ("er und seine Kanzlei verdient auch beim verlieren". Der muss unter Umständen die Auflösung auflösen).
     
  12. #12 Olaf (†), 05.09.2008
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    Was...

    willst Du uns jetzt eigentlich sagen:confused:
     
  13. #13 fritzchen, 05.09.2008
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    Grundstück wurde getrennt von dem Haus gekauft
     
  14. #14 dietrich, 05.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Das ich hoffe, dass Fritzchen zwei Anwälte hat, die auch Insolvenzrecht "Perfekt drauf haben".
    Und das Fritzchen nicht weiter baut, bevor er nicht Alles mit dem "IVv-walter" Rechtlich klar hat, Und das wird Dauern!
     
  15. #15 Olaf (†), 05.09.2008
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    Uff...

    da ist zu mindestens erstmal ein büsschen die Kuh vom Eis - ich hoffe mal GS-Verkäufer und Bauausführender sind nicht identisch oder personell verbandelt.

    Aber wie gesacht: lass Dir die Vereinbarungen durch den IV bestätigen - er kann erstmal (fast) unbesehen alles 3 Monate rückwirkend anfechten und wenn ne Gläubigerbenachteiligung im Spiel ist ein ganzes Stück länger.
     
  16. #16 Baufuchs, 05.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das hier

    ist für die Eigentumsverhältnisse unerheblich (GS Eigentümer=Fritzchen), würde ggf. nur das Finanzamt wg. Grunderwerbssteuer interessieren.
     
  17. #17 Olaf (†), 05.09.2008
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    Nee..

    die Frage ist, ob InsV Zugriff aufs GS hat, wenn Verkäufer des GS "irgendwas" mit dem puttgegangenem AN zu tun hat.
    Fritzchen, wir brauchen noch ein bisschen Input: BT, GU, GÜ? Watt denn nu?
     
  18. #18 fritzchen, 06.09.2008
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    Ich habe alles überprüft - alle Unterlagen liegen vor. Aber so langsam neige ich dazu die Sache mit einem Architekten zu Ende durchzuziehen. Dabei müsste ich aber darauf achten, dass der Architekt von Energiesparenden Bauen Ahnung hat, damit keine Probleme mit der Kfw-Bank bekomme...
     
  19. #19 dietrich, 07.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Jetzt bitte nicht persönlich nehmen! (In B würde das anders ausgedrückt).
    Als Softwareentwickler müsstest du doch wissen das, dass Meiste nicht so läuft wie Du dir das so gedacht hast und man doch besser „erstmal beim Alten“ bleibt. Oft genug zahlt man für das Alte und das Neue gleichzeitig und doppelt und dreifach.
    Aus platten Firmen, entstehen oft Neue und bessere, auch mit der Unterstützung des IV.
    Was Banken angeht hilft oft nur persönlicher "und danach sofort schriftlicher" Kontakt.
     
  20. #20 Bauwahn, 08.09.2008
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    KfW-60 sollten die meisten Architekten eigentlich ohne Probleme hinbekommen.

    @dietrich: Ich versteh nur Bahnhof, was Du sagen willst.
     
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Bauträger-Insolvenz, und nun????

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