Antwort auf Bauvoranfrage

Diskutiere Antwort auf Bauvoranfrage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, ich hab eine Bauvoranfrage an das Landratsamt (Bayern) gestellt. Ich habe eine mündliche Zusage für eine Bebaubarkeit des...

  1. #1 vierwick, 23.01.2009
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    Guten Tag,

    ich hab eine Bauvoranfrage an das Landratsamt (Bayern) gestellt. Ich habe eine mündliche Zusage für eine Bebaubarkeit des Grundstücks aber ich bekomme keine schriftliche Zusage.

    Ist das Landratsamt oder die Gemeinde dazu verpflichtet auf eine "formelle" Bauvoranfrage zu antworten?



    Für Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar


    Ludwig
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - ist es.
    Wenn die Anfrage schriftlich war
     
  3. #3 Baufuchs, 23.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibt

    auch dazu was zum lesen:

     
  4. Baumal

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  5. #5 vierwick, 25.01.2009
    vierwick

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    Was nun?

    O.K., die Bauvoranfrage war schriftlich. Aber was ist wenn sie einfach nicht wollen, das Landratsamt als auch die Stadt? Was kann ich machen?
    Rechtsanwalt, würde die Fronten verhärten und ich glaube mein Bauvorhaben wäre dann gescheitert.


    Danke für die vielen Antworten.


    Ludwig
     
  6. #6 MoRüBe, 25.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wenn die das nicht wollen...

    ... dann ist da was oberfaul.

    Obwohl: es ist nu mal so, daß wir uns in Deutschland an Recht und gesetz halten müssen, das gilt auch für Kommunen. Wie Baufuchs schon geschrieben hat: Sie haben einen Anspruch auf Antwort. Vielleicht ist dem "Service-Center" dieser Abschnitt der Bayrischen Bauordnung ja unbekannt. Es reicht ja ein freundlcher Hinweis dazu. wenn die dann immer noch nicht wollen, dann hilft eventuell mal nur ne Anfrage (das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde nehm ich mal nicht in den Mund) an die Fachaufsicht.

    Aber wenn Sie Angst haben, daß das Projekt dann stirbt, dann lieber die Finger davon lassen.

    Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
     
  7. Baumal

    Baumal

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    hallo ludwig

    über welchen zeitraum und was für
    ein BV schreiben wir hier eigentlich?
     
  8. #8 ManfredH, 25.01.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und geht es um eine formlose "Bauvoranfrage" - die in der Bauordnung überhaupt nicht definiert ist und deshalb von Behörde zu Behörde anders gehandhabt werden kann - oder um einen förmlichen Antrag auf Vorbescheid gemäss Art. 71 BAyBO mit Anspruch auf rechtsverbindlichen Bescheid ?
     
Thema: Antwort auf Bauvoranfrage
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