Riss entlang Sollrissfuge

Diskutiere Riss entlang Sollrissfuge im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, wir haben vor sechs Jahren ein Fertigreihenhaus erworben (BJ 2002). Im Keller hatten wir einen senkrechte Haarriss von der...

  1. #1 rostmarker, 03.12.2010
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    Liebe Experten,

    wir haben vor sechs Jahren ein Fertigreihenhaus erworben (BJ 2002). Im Keller hatten wir einen senkrechte Haarriss von der Decke bis zum Boden entlang einer Sollrissfuge in der Außenwand zum Garten. Dieser Riss galt als unvermeidbar, weil hier eine Sollrissfuge zwei Betonplatten miteinander verbindet. Dieser Riss hat sich nun aber mit dem ersten strengen Frost deutlich verbreitert auf bis zu Fingerbreite (ca. 1 cm). An der Rissstelle ist die Tapete aufgeplatzt, weil sich unterhalb der Tapete der Beton o.ä. anhebt und aus der Rissstelle herausbröselt. Augenscheinlich ist der Riss bislang trocken.

    In der Baubeschreibung heisst es hierzu:" Die Wände der Wanne als 3-Schicht-Elementwände aus miteinander verbundenen Fertigteilplatten mit örtlich eingebauter Ortbetonergänzung und einer Wanddicke von ca. 30 cm ausgeführt. Bei örtlich geschalten Wänden wird jeweils etwa im Abstand der Hausbreite ein Sollrissquerschnitt vorgesehen. Bei der Verwendung von Elementwänden wird die Länge der einzelnen Fertigteilplatten ebenfalls etwa gleich der Hausbreite gewählt und an den Stoßfugen ebenfalls Sollrissbleche eingebaut. Die entstehenden Sollrissfugen müssen zur Überpüfung sichtbar bleiben und werden nicht verspachtet. In alle Sollrissquerschnitte ist ein Dichtelement (bitumenbeschichtetes Fugenblech o.ä.) eingebaut. Dieses dichtet die jeweilige Fuge bzw. den Sollrissquerschnitt gegen Durchritt von Wasser ab.

    Laut Bauträger müssen entlang Sollrissfugen Risse in Kauf genommen werden.

    Meine Fragen:

    1) Ist ein 1 cm breiter bröseliger Riss ohne sichtbare Öffnung (nur Brösel, Erhebungen unter der Tapete und Tapete gerissen) eine normale Erscheinung auf einer Sollrissfuge? "Setzt" sich das Haus möglicherweise noch nach 8 Jahren?

    2) Wenn nein, handelt es sich nur um ein ästhetisches Problem?

    3) Handelt es sich möglicherweise um ein Dichtungsproblem?

    4) Wie sollen wir weiter verfahren? Sachverständigenbegutachtung?

    Ich hoffe, jemand kann uns einen ersten Tipp geben. Zwei Fotos habe ich angehängt, weil das Hochladen ins Fotoalbum nicht funktionierte.

    Vielen Dank und herzliche Grüße an alle!
     
  2. #2 Thomas B, 03.12.2010
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    Zum Verständis: Wieso Sollbruchfuge?? Es gibt natürlich Bewegungsfugen...auch in Decken und Wänden; dann nämlich wenn gewisse Bauteillängen einfach zu groß und wegen Maßveränderungen in gewissen Abständen Bauteilfugen vorgesehen und geplant werden müssen. Bei einem Reihenhaus wird eine solche Fuge sinnigerweise an der Grenze (zum nächsten Haus) ausgeführt werden und somit von innen gar nicht sichtbar sein.

    Gruß

    Thomas
     
  3. #3 rostmarker, 03.12.2010
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    Sichtbarer Riss

    Hallo Thomas,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Die Sollrissfugen werden "möglichst" an der Hausgrenze gesetzt, was bei uns aber offenbar nicht ganz hinkam. Deshalb steht sie bei uns zehn cm daneben. Das soll aber nach Auskunft des Bauträgers nur ein optisches Problem sein, da das Fugenblech in Labyrinthform absolut wasserdicht ist.

    Die Frage ist, ob man dem trauen kann, oder ob es Erfahrungen mit Wassereinbruch bei derartig breiten Sollrissen gibt.

    Da die Reihenhäuser auf wasserundurchlässigem Lehmboden gebaut sind, staut sich bei starkem Niederschlag das Regenwasser schnell auf Kellerhöhe. Wir haben deshalb eine einzige große WU-Betonwanne für alle fünf Reihenhäuser, die sichtbar nur bei uns gerissen ist. Ob es noch weitere Sollrissfugen auf den Häusergrenzen gibt, können wir natürlich nicht sehen.

    Bis dann & Gruß
     
  4. #4 RMartin, 03.12.2010
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    "Sollrißquerschnitt", "Fugenblech in Labyrinthform"

    Bei so einem Vokabular schlackert man nur noch mit den Ohren.

    Also eine weiße Wanne soll/ darf nicht reissen (die Risse mit breiten von <0,2mm oder was auch immer mal ausgenommen). Daher ist dieses Wort sowieso schonmal Unsinn.
    Wie Thomas schon richtig schreibt ist das Zauberwort dann "Bewegungsfugen"; aber nicht mitten in einem EFH...

    Und Fugenblech in Labyrinthform ist der größte Quatsch.
    Ausführungspläne anschauen und gucken wies geplant war diese zu verlegen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2010
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    Sei mir nicht böse - aber Du glaubst auch noch an den ........
    ;)
     
  6. #6 RMartin, 03.12.2010
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    Ja, hast Recht....lebe in Gedanken manchmal in einer (Traum)Welt, in der auf dem Bau alles schön geregelt ist; in Form von Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Protokollen, etc., die keine Fragen aufweisen.
     
  7. #7 Thomas B, 03.12.2010
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    Das heißt dann also, daß der Baustofflieferant Doppelwände ganz nach gusto geliefert hat, so daß nun eine Fuge mitten im Bauwerk entstanden ist....tolle Planung, setzen, sechs!

    Anscheind will der BT nun mit ominösem Vokabular und mystischem Beschwören des Fugengeistes auf die Richtigkeit seiner Konstruktion hinweisen. In der Tat habe ich es bis heute noch nie gesehen, daß die Bewegungsfuge so angeordent wurde....aber wahrscheinlich wurde diese dort auch gar nicht geplant, sondern ist dort mangels Planung (Thema: Werk- u. Detailpläne) per Zufall gelandet...wobei man sowas sogar im 100stel richtig planen kann.....
     
  8. #8 Thomas B, 03.12.2010
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    ach herrje....was ergehe ich mich: 2004 erworben....dann sieht es wohl etwas kritisch mit "Mängeln" aus. Thema: Verjährung.
     
  9. #9 rostmarker, 03.12.2010
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    ... und was ist jetzt zu tun?

    Erstmal vielen Dank für Euer Interesse an meinem Problem und die vielen Kommentare! Inhaltlich helfen die bisheren Posting allerdings einem Laien wie mir noch nicht wirklich weiter.

    Der Statiker des Bauträgers teilte heute nach Sichtung der Fotos mit, dass der Riss - abgesehen von der optischen Beeinträchtigung - keinen Anlass zur Sorge gebe. In der Regel würden die Fugen zwar an den Hausgrenzen gelegt, was bei uns aber wegen Überbreite nicht möglich war (unser Haus ist etwas breiter als die übrigen Häuser in unserer 5er Reihe). Den Riss sollten wir im Früjahr von dem Gebrösel reinigen und dann mit flexiblem Füllmaterial verfugen und ggf. übertapezieren. Optisch stört uns der Riss auch nicht weiter, weil er im Keller in der Ecke ist, wo ein Regal vorsteht.

    Handlungsbedarf würde laut Bauträger nur bestehen, wenn Wasser durch die Fuge durchtritt (nicht Füchtigkeit, sondern richtig flüssiges Wasser). In diesem Fall müsste laut Statiker die Wand an der Rissnaht verdichtet werden, was aber von innen möglich wäre. Wir müssten also auch im schlimmsten Fall des Wassereintritts nicht die Terasse abtragen und die Außenwand freilegen. Sowas passiert bei Betonfertighäusern angeblich bei einem von 300 bis 400 Häusern (unseres Bauträgers). Mit Rissen v.a. im Keller haben übrigens auch die übrigen Reihenhäuser des gleichen Bauträgers in unsere Neubaugebiet zu schaffen. Undichtigkeiten sind aber bislang nicht aufgetreten.

    Übrigens: Dass Gewährleistungsansprüche verjährt sind, ist mir schon klar. Mir geht es hier aber auch nicht um Haftungsfragen, sondern nur um bautechnische Fragen: Mögliche Ursachen, mögliche Folgen und was zu tun ist.
    Also: Wenn es Euer Keller wäre, was würdet Ihr machen?

    Vielen Dank!
     
  10. #10 gunther1948, 03.12.2010
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    hallo
    dann ist ja alles gut nimmst noch ein paar awg-hormone.

    frage zur haftung wie verhält sich das mit versteckten/verdeckten mängeln aufgrund von fehlplanungen ?

    gruss aus de pfalz
     
  11. #11 rostmarker, 03.12.2010
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    Was soll das? Auf Polemik kann ich zur Zeit gut verzichten! Aber wer den Schaden hat, muss ja bekanntlich auf den Spott nicht lange warten! Schade, dass selbst so genannte Experten nicht mal in ihrem Fachgebiet sachlich bleiben können.
     
  12. #12 rostmarker, 03.12.2010
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    Haftung

    Zum Thema Haftung sei angemerkt, dass der Ablauf der fünfjährigen Frist für Sachmängel am Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) nicht zum Verlust sämtlicher Ersatzansprüche führen muss. Ein Schadensersatzanspruch kann sich auch aus Nichterfüllung einer vertraglichen Aufklärungspflicht ergeben ("arglistiges Verschweigen" von verdeckten Mängeln oder Hinweisen hierauf, "Behauptungen ins Blaue"). Hier würde zwar die regelmäßige Verjährung von nur drei Jahren greifen, allerdings wäre Voraussetzung für den Verjährungsbeginn, dass wir Kenntnis von Umständen haben, auf denen der Anspruch beruht. Und diese Kenntnis haben wir bislang - auch in diesem Forum - nicht erhalten.
     
  13. #13 gunther1948, 03.12.2010
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    hallo
    von wem, stand das haus 2 jahre leer?
    war der riss beim kauf schon vorhanden und hat der verkäufer darauf aufmerksam gemacht?
    wann wurde diese auskunft vom bauträger gegeben? auf nachfrage oder beim kauf?
    seit wann hat sich der riss vergrössert?
    irgendwie kommen wir der sache schon noch näher.
    scheinbar doch oder beunruhigt er nur?
    wenn der riss sich vergrössert ist irgendwann die haftfähigkeit/widerstandskraft des fugenbleches ausgereizt oder es reisst und wasser kann das ding hinterlaufen.

    gruss aus de pfalz
     
  14. lulu66

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    Ich kenne mich zum Glück mit den 3-Schicht-Wänden nicht aus, aber es geht wohl nicht darum, dass die Wand reisst, sondern die untersagte Verspachtelung in dem Bereich der Bewegungsfugen bröselt.

    Das Einzige, was du nun also eigentlich sicher weißt, ist dass sich da etwas bewegt. Das muss nicht Wasser sein.

    Wie breit ist das Haus, dass da eine einzige Elementwand da nicht gereicht haben soll?
     
  15. H.PF

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    die 5 Reihenhäuser stehen alle auf einer Wanne...

    Deswegen läuft die Wand so weit durch das Bewegungsfugen eingebaut werden mussten
     
  16. lulu66

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    Das habe ich schon gelesen, aber auch bei vereinzelten breiteren Häusern in einer Reihenhauszeile hätte man das ja vielleicht von innen fugenlos hinbekommen.

    Allerdings hätte man dann die Bewegungen der Wände nicht so eindrucksvoll zu sehen bekommen...
     
  17. Josef

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    - die Abdichtung des Kellers ist wie ?
    - die Ausführung der Haustrennwandfuge in der Doppelwand ist wie ?
    - die Kellerwände bestehen aus 2-schaligen Wänden mit Dämmung intus ? ... der Schallschutz in dem Bereich ist jetzt wie ?
     
  18. #18 rostmarker, 04.12.2010
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    Das Haus ist 6 m breit, die übrigen Häuser 5,5 m, eins nur 5 m. Der "Sollrissquerschnitt" liegt etwa 10 cm neben der Wand zum Nachbarn.

    Ob das den Regeln der Technik entspricht oder ob hier regelwidrig gepfuscht wurde, kann ich als Laie nicht sagen. Wenn ein solcher Sollriss nicht in der sichtbaren Wand verlaufen darf und der Bauträger diesen Umstand und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wie starke Rissbildung verheimlicht hat, erhöht das natürlich unsere Chancen, auch nach Verjährung der Sachmängelansprüche noch Schadensersatz zu bekommen. Aber wie gesagt, das ist erst der zweite Schritt. Erstmal muss ich wissen, ob bei uns gepfuscht wurde oder ob der Sollriss und die möglichen Folgen bautechnisch zulässig sind.
     
  19. #19 rostmarker, 04.12.2010
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    Wasserundurchlässiger Beton nach DIN 1045:1988 und DIN 1045-2:2001.
    Beachtung von Richtlinie DAfStb für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton mit Entwurfsgrundsatz "Vermeidung von Rissen außer planmäßig abgedichteten Sollrissen".

    Haustrennwandfuge:
    keine Angaben in der Baubeschreibung

    Kellerwände:
    "Die Kellerwände werden zum Erdreich mit Wärmedämmplatten versehen. Massive Gebäudetrennwand zum Nachbarhaus zweischalig, in den Randbereichen mit zusätzlicher Mineralfaserplatte."

    Schallschutz:
    Hierzu kann ich nicht viel sagen. Tatsache ist allerdings, dass wir so gut wie gar nichts von den Nachbarn hören (außer dem tiefen Bässen des völlig überdemensionierten Subwoofers des Nachbarsohns, der aber dermaßen dröhnt, dass es wohl kaum Isoliermöglichkeiten gibt.)
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2010
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    Das kann hier im Forum nicht gelöst werden, weil es zu viele Unbekannte gibt!
    Was ist als Abdichtung im Fugenbereich wirklich eingebaut (Hersteller/Typ der Dichtung)? Wie ist die Fuge Sohle-Wand abgedichtet? Was für ein Baugrund?

    Usw usw.

    Ich denke, selbst vor Ort ist das nicht ohne weiteres - wenn überhaupt - zu lösen.
     
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