Pflichten des Bauüberwachersbei nach Bauabnahme bei Mängeln

Diskutiere Pflichten des Bauüberwachersbei nach Bauabnahme bei Mängeln im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo und guten Tag! Folgende Situation: Einfamilienhaus, vom Architekten geplant, Einzelvergabe sämtlicher Gewerke, Bauüberwachung gem....

  1. #1 Pazifik, 14.10.2015
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    Hallo und guten Tag!
    Folgende Situation: Einfamilienhaus, vom Architekten geplant, Einzelvergabe sämtlicher Gewerke, Bauüberwachung gem. Leistungsphase 8 HOAI durch ein von mir (Bauherr) beauftragtes Ingenieurbüro. Das Haus ist seit gut einem Jahr fertiggestellt, abgenommen und bezogen.
    Meine Frage: Inwieweit muß der Bauüberwacher bei auftretenden Mängeln einbezogen werden und inwieweit ist der Bauüberwacher für deren Beseitigung verantwortlich bzw. zur Mitarbeit verpflichtet?
    Ich habe es bisher so gehandhabt, dass ich bei kleineren Mängeln direkt Kontakt mit dem ausführenden Handwerker aufgenommen habe, da eine Zuordnung eindeutig möglich war. Hat auch immer bestens geklappt.
    Nun haben wir an zwei Stellen Risse in der Außenfassade, wovon sich einer im Verlauf der letzten Monate soweit vergrößert hat, dass es angeraten erscheint, die Ursache für die Rißbildung zu erkunden.
    Hier kommen aus meiner Sicht nun verschiedene Gewerke ins Spiel: der Architekt, der Statiker, der Rohbauer, der Putzer, ... und aus meiner Sicht auch der Bauüberwacher, der evtl. bei der Überwachung nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet hat.
    Nachdem ich das mit der Bauüberwachung beauftragte Ing. Büro über den Mangel informiert und das weitere Vorgehen besprechen wollte, wurde mir eröffnet, dass die Koordinierung einer solchen Mängelbeseitigung nicht mehr der von mir beauftragten Leistungsphase 8 zuzuordnen wäre, sondern hierfür nun zusätzlich die Leistungsphase 9 durch mich zu beauftragen wäre.
    Ist diese Aussage korrekt? Ich fühle mich als Bauherr ehrlich gesagt etwas verschaukelt, dass ich nun schon innerhalb der Gewährleistungszeit zusätzliches Geld in die Hand nehmen soll, damit auftretende Mängel beseitigt werden.
    Natürlich sehe ich ein, dass es nicht sein kann, dass dem Bauüberwacher zusätzliche Aufwände dadurch entsehen, dass z.B. der Statiker und/oder der Rohbauer einen Fehler gemacht haben. Andererseits sehe ich auch nicht ein, dass ich als Bauherr auf den Kosten sitzen bleibe...
    Über Informationen bzw. Einschätzungen zu dieser Thematik würde ich mich freuen.
     
  2. #2 ThomasMD, 14.10.2015
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    Wer sagt denn, dass Du auf irgendwelchen Kosten sitzenbleiben sollst?
    Die LPh 8 ist mit der Abnahme abgeschlossen. Möchtest Du die Gewährleistungsüberwachung vom IB durchführen lassen, musst Du halt die LPh 9 noch beauftragen. Kostet halt nochmal Geld. Ist aber eine zusätzliche Leistung.
     
  3. #3 OLger MD, 14.10.2015
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    Du nimmst es nicht zusätzlich in die Hand.
    Du nimmst es erst jetzt in die Hand.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2015
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    Schwierige Grauzone.

    Die Kollegen haben erstmal Recht. Die Abarbeitung von Mängeln, die erst nach Abschluß der LP 8 angemeldet werden, fällt in LP 9. Nur liegen die Ursachen dafür in den meisten Fällen in den Leistungsphasen 4 - 8.
    Also müssen, um den Beteiligten die Möglichkeit zur Ursachenforschung und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche zu geben, alle potentiellen Verursacher oder auch nur Mitschuldigen über das Problem informiert werden.
    Denn auch wenn der Maurer den Mangel verursacht hat, ist ja die Frage, ob der Bauleiter diesen im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben nicht hätte bemerken und dem Buaherren anzeigen müssen.
    Wäre das zu bejahen, könnte der Bauleiter in gesamtschuldnerische Haftung kommen. Ergo muss er von dem Problem Kenntnis haben, um am Ende für sich Argumente sammeln zu können, Regressansprüche abzuwehren oder zu mindern.

    Dein Problem ist, dass Du eigentlich den auffordern musst, der Verursacher ist. Diesen aber kennst DU ja noch gar nicht.

    Ich würde (da mögen die Juristen aber gern korrigierend eingreifen) ALLE in Frage kommenden von dem Mangel in Kenntnis setzen und um eine Aussage dazu bitten.
    Wenn - was höchstwahrscheinlioch ist - nur Ich wars nicht als Antwort kommt, dann musst Du einen bestimmen, der die Ursache ermittelt.
    Das kann einer der Beteiligten sein, aber auch ein externer SV. Von dem Termin wieder alle in Kenntnis setzen und sie darauf hinweisen, dass das Ergebnis die Basis für die "Schuld"zuweisung sein wird.
    Dann kann keiner sagen, er hätte es sich ja gern angesehen, wenn ers denn gewusst hätte.
     
  5. #5 Pazifik, 14.10.2015
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    @ThomasMD: Hatte ich mißverständlich formuliert, damit meinte ich nicht die Kosten für Mängelbehebung sondern die ggf. jetzt noch anfallenden Kosten für den Bauüberwacher.
    @Ralf Dühlmeyer: Danke für die ausführliche und verständliche Antwort! Klingt plausibel. Ich denke, so wie von dir vorgeschlagen werde ich es handhaben.
     
  6. #6 Pazifik, 14.10.2015
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    Noch eine zusäzliche Frage die sich an obiges Thema anschließt: Angenommen es handelt sich um Risse, die durch die Setzung des Gebäudes entstanden sind: Gelten solche Risse (in gewissen Umfang) als unvermeidbar und geht deren Beseitigung dann zu Lasten des Bauherren, oder sind Setzrisse (in Mauerwerk + Außenputz) einer mangelhaften Planung und/oder Ausführung geschuldet? Ein Bodengutachten wurde erstellt und sämtliche Planern und dem Rohbauer zur Verfügung gestellt.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2015
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    Wenn die Risse durch die unvermeidliche Setzung des Gebäudes verrusacht wurden, dann sind sie natürlich unvermeidlich und kein Mangel.

    Bleibt nur die Frage, ob die Risse unvermeidlich waren.
    Ist klar, dass sich das Gebäude ob eines unterschiedlichen Untergrunds an verschiedenen Stellen anders als an anderen setzen wird und verzichtet der Bauherr aus Kostengründen auf Maßnahmen, die Folgen davon statisch aufzufangen, dann waren sie unvermeidlich.
    Wäre die Setzung aber gleichmässig zu erwarten oder ist nie über entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen aus unterschiedlicher Setzung nachgedacht worden, dann waren die Risse nicht unvermeidlich.
     
  8. #8 Thomas B, 14.10.2015
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    Nur aus Interesse: wie groß (breit) sind denn die Risse? Wo verlaufen diese (Foto?!)
     
  9. #9 Pazifik, 14.10.2015
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    @ThomasB: An der breitesten Stelle aktuell ca. 0,6mm (im Mai waren es noch ca 0,3mm). Mauerwerk durchgängig Porenbetonsteine.
    riss1.jpg riss2.jpg
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2015
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    Porenbeton. :wow
    Ist denn überhaupt sicher, dass es sich um Setzrisse handelt und nicht um Schwindrisse der PB-Steine, die sichj natürlich zunächst an den Schwachstellen wie eben Fensterecken materialisieren?
     
  11. #11 Pazifik, 14.10.2015
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    @Ralf Dühlmeyer: Nein, sicher ist gar nichts. Zunächst müßte man wohl den Putz abklopfen um mal zu schauen, wie das Mauerwerk dadrunter aussieht. Aber selbst wenn dann im Mauerwerk ein Riss erscheint, bliebe vermutlich immer noch die Frage offen, wie der Riß entstanden ist.
     
  12. #12 Thomas B, 14.10.2015
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    Verständnisfrage meinerseits: schwindet PB??????

    O.K., wäre PB wirklich "B" (also Beton), so wäre das nachvollziehbar. Aber PB ist ja gar kein Beton. Kann natürlich sein, daß PB dennoch ein Schwindverhalten hat. Weiß ich aber eben nicht....hat es????
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2015
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  14. Taipan

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    Hat er, kannste aber eigentlich vergessen:

     
  15. #15 Thomas Traut, 14.10.2015
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    Schwindmaß Beton (Trocknungsschwinden Innenräume 50 % rLF) 0,5 Promille = 0,5 mm/m - das sind doch mal Größenordnungen! Dagegen ist Pb regelrecht formstabil.

    Der Riss hat höchstwahrscheinlich andere Ursachen. Welche, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 14.10.2015
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    Achtung - bitte das pdf lesen.

    Da steht ein max. Schwindmaß von 0,4mm/m drin als Höchstwert!
     
  17. #17 Thomas B, 14.10.2015
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    Dann wäre aber zu erwarten, dass jeder PB-Stein für sich schwindet. Bei 50cm Blöcken, also max 0,2mm. Dann sollten Risse in der dargestellten Größenordnung nicht ursächlich mit dem Schwinden des Baustoffes in Verbindung gebracht werden können.

    Was sagt denn die Werkplanung dazu. Ist an dieser Stelle evtl. irgendein Einbauteil in der Wand, ein Lastverteilungsbalken, eine Betonstütze.....irgendwas?
     
  18. Baumal

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    gibt es ein foto unverputzt?
     
  19. #19 Pazifik, 15.10.2015
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    Hier ist ein Foto der unverputzten Wand (rechte Seite).
    IMG_0079.jpg
     
  20. #20 Pazifik, 15.10.2015
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    Der Riß befindet sich an der Wand auf der rechten Seite, ungefähr dort wo der Pfeil auf die Wand gemalt wurde (dadrunter, rote Markierung am Fundament, wurde das Abwasserrohr aus dem Haus herausgeführt).
     
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