Welche Vermessungsarbeiten notwendig?

Diskutiere Welche Vermessungsarbeiten notwendig? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben gestern eine Rechnung (840 EUR) über „Absteckungsarbeiten“ vom November 2008 erhalten! Es geht konkret um Bauvermessung Feinabsteckung...

  1. Jassy

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    Wir haben gestern eine Rechnung (840 EUR) über „Absteckungsarbeiten“ vom November 2008 erhalten! Es geht konkret um Bauvermessung Feinabsteckung und Zeithonorar Grobabsteckung. Von diesem Vermessungsbüro wussten wir überhaupt nichts, das hat der Architekt wohl beauftragt. Das braucht doch keine Mensch! Das hätten die Mauerer auch gemacht , ist hier schließlich keine Grenzbebauung oder ähnliches!

    Was wir bei einem anderen Vermesser beauftragt und auch zu den Zeitpunkten bezahlt haben, war die Geländeaufnahme und Erstellung eines Lageplans im Juli 2008 (420 EUR) und dann die Einmessung des Hauses im April 2009 (990 EUR).

    Die Stadt war dann aber letzten Herbst auch noch mal zum einmessen hier, das heißt wohl die Rechnung kommt dann auch noch?!

    Warum kommt jetzt so spät eine Rechnung von Arbeiten aus 2008??

    Der Architekt hat in der Kostenschätzung für das Vermessen INSGESAMT damals 420 EUR angegeben. Die anderen beiden Rechnungen hat er so gar nicht in seiner Schätzung erwähnt….

    Ist das alles so rechtens?? Ich glaube ja der Vermesser ist Freund des Archis und die wollen sich das teilen… hört sich lustig an, ist aber durchaus ernst gemeint von mir!!!
     
  2. #2 MoRüBe, 21.02.2010
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    Ach und die Maurer...

    ... hätten das umsonst gemacht?:shades
     
  3. #3 RMartin, 21.02.2010
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    Darf der Architekt denn bei Ihnen einfach in Ihrem Namen Aufträge vergeben? Wenn er diese Vollmacht hat, dann müssen Sie wohl zahlen... Wenn nicht, dann lassen Sie sich von dem Vermessungsbüro den von Ihnen unterschriebenen Auftrag/ Vertrag zeigen. Wenn er den dann nicht hat (Sie kennen diesen Vermesser noch nicht einmal wie Sie schreiben), dann soll er sehen wo er seine Kohlen her kriegt....
    Übrigens: Feinabsteckung macht der 'Maurer' nicht. Der braucht schon Hauptachsen...
     
  4. Jassy

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    ... ja der Schwipp-Schwager der Maurermeister ist hätte das umsonst gemacht!

    Und nein: Archi hatte keine Vollmacht!
     
  5. #5 RMartin, 21.02.2010
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    Gut, wenn er keine Vollmacht hatte, dann zahlen Sie die Rechnung nicht wie schon in meinem oberen Beitrag aufgeführt...
     
  6. #6 wasweissich, 21.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    beim holzrahmenbau.......:mega_lol:
     
  7. #7 Baufuchs, 21.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso grins?

    Ist doch ein Keller drunter.
     
  8. #8 wasweissich, 21.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie ? und der wird anders gemacht ?:shades
     
  9. #9 MoRüBe, 21.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    jo, z.B. mit ...

    ...LEGO:mega_lol::p
     
  10. Terra

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    Für mich sind das alles reale Kosten ohne Beschiss!
    Warum das erst heute kommt? Frag den Archi oder Vermesser!

    Und zahlen müsstest die Leistung eigentlich!
     
  11. #11 Baufuchs, 21.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    die Einmessung des Hauses nach Fertigstellung durch einen öffentl. bestellten Vermesser durchgeführt wurde, ist nicht nachvollziehbar, warum das Katasteramt noch einmal zum Messen rausgekommen ist.

    Der Vermesser hätte dann die Unterlagen zur Fortschreibung des Leigenschaftskatasters eingereicht und gut.

    Gabs damals eine Einmessbescheinigung?
     
  12. Jassy

    Jassy

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    Da bin ich mal gespannt ob da noch eine Rechung von der Stadt kommt..... Einmessbescheinigung haben wir noch nicht erhalten.
     
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