Nachforderung

Diskutiere Nachforderung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, eigenartiges Thema, dass mir so beim Bau noch nicht passiert ist. Folgender Sachverhalt, etwas verfremdet dargestellt. Handwerker erhält...

  1. #1 coroner, 02.08.2011
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    Hi,
    eigenartiges Thema, dass mir so beim Bau noch nicht passiert ist.
    Folgender Sachverhalt, etwas verfremdet dargestellt.

    Handwerker erhält LV, bietet an, erhält Vertrag führt aus, stellt
    zuerst Abschlagsrechnung bekommt Geld, dann irgendwann Schlussrechnung.

    Bauherr bemängelt Aufmaß /Mengen teils wg. fehlender vertraglicher Grundlage
    - bespricht dies mit dem Handwerker, man ist sich einig, manches wird rausgerechnet, Überweisung erfolgt sofort.

    Wochen später kommt Handwerker erneut und fordert Zahlung der
    "fehlenden" Summe.

    Ist mit Stellung der Schlussrechnung und Zahlung eines Betrages < Schluss-
    rechnung nicht irgendein konkludentes Verhalten eingetreten, dass einer
    Akzeptanz gleichkommt, oder muss ich den Eiertanz jetzt noch weitermachen?

    :o
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.08.2011
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    Es hätte die Möglichkeit gegeben - VOB-Vertrag vorausgesetzt - mit der Annahme der Schlußzahlung + 4 Wochen Frist einen Ausschluß weiterer Forderungen zu verbinden.
    Hätte wäre wenn = umme Ecke.
    Ausserdem fragt sich immer, ob dann nicht der Mecker innerhalb der 4 Wochen gekommen wäre.

    Im Prinzip kann der BU alles, was er nicht schriftlich abgeschrieben hat, bis zum Eintritt der Verjährung immer wieder - auch scheibchenweise - seine Forderung stellen - egal wie unberechtigt sie ist.
     
  3. svjm

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    Kann es auch sein....

    ...dass die Rechnungsabteilung des Handwerkers nichts von dem "Handel" mitbekommen hat?

    svjm
     
  4. #4 coroner, 02.08.2011
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    :mega_lol: nein, die ist er selbst in Personalunion ;)
     
  5. #5 ecobauer, 02.08.2011
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    Sowas sollte man schriftlich machen, auch wenn es nur ein Vermerk auf der entsprechenden Rechnung ist!
    Das Problem ist ja, dass die Rechnung so gestellt und nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Und solange dies der Fall ist, gilt die Rechnung. Und wenn da ein Teil noch nicht bezahlt ist..........:mauer
     
  6. #6 coroner, 02.08.2011
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    Naja, was heisst nicht bezahlt... nicht vereinbart/nicht geleistet nicht bezahlt.
    :deal
     
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